Fachbeiträge & Kommentare zu Arzthaftung

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1291 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[1320] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadener...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 395 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[461]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[462] Rz. 396 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Rentenversicherung

Rz. 1319 Die Sicherstellung der Altersrentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem RVT (aus fürsorgerischen Gründen[1350]) alleinzuständig[1351] und allumfassend[1352] treuhänderisch überantwortet. Der RVT ist zur Durchsetzung des Anspruchs nach § 119 SGB X allein aktivlegitimiert und fordert aufgrund eigenverantwortlicher Einschätzung diejenigen Beiträge ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 353 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[423]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Grundsatz

Rz. 1248 Grundsätzlich wirkt ein Vergleich (aber auch eine Vereinbarung zur Haftungsquote oder Regulierungsquote, z.B. wegen zweifelhafter Kausalität) nur zwischen den jeweiligen Vertragsparteien – und zwar ohne Drittaußenwirkung.[1275] Rz. 1249 Der dem Verletzten (oder dessen Hinterbliebenen) wegen des Schadenfalles Leistungen erbringende Drittleistungsträger (insbesondere S...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Arzthaftung

Rz. 12 Einen nicht unerheblichen Eingriff in die Freiheit der Überzeugungsbildung des Richters nimmt der BGH[12] beispielsweise im Bereich der Arzthaftung vor, was schließlich zur Kodifikation des Arzthaftungsrecht im BGB geführt hat, vgl. Rdn 282 ff. Behauptet der Arzt, den Patienten umfassend über die Risiken eines Eingriffs aufgeklärt zu haben und hat er bewiesen, dass er...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 5. Arzthaftung

Rz. 282 Ein Patient, der den behandelnden Arzt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will, gerät leicht in Beweisnot, weil ihm in aller Regel die medizinischen Fachkenntnisse fehlen und er auch nicht über die Krankenunterlagen verfügt. Hinzu kommt, dass die Kausalität des Behandlungsfehlers für einen später auftretenden Schaden häufig schwer festzustellen ist. Ausgehend von e...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / a) Arzthaftung

Rz. 79 Der Arzthaftungsprozess zeichnet sich insbesondere durch die von der Rspr. geschaffenen Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast und Beweislast des Patienten aus.[202] Mit diesen Erleichterungen soll die in der Regel schwächere Position des Patienten, dem die Sachkunde und der Einblick in den Behandlungsablauf fehlen, ausgeglichen werden. Zur Verwirklichung...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Beweislastumkehr bei grober Verletzung von Berufspflichten

Rz. 272 Werden Berufspflichten grob fahrlässig verletzt, die dem Schutz des Körpers oder der Gesundheit anderer Personen dienen, kehrt sich die Beweislast für die Schadensursächlichkeit der Pflichtverletzung um. BGH NJW 2018, 301 zur Schwimmbadaufsicht:[687] Zitat Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, andere vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu bewahren, gro...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) § 630h Abs. 3 BGB – Dokumentationspflicht

Rz. 286 Der Arzt ist gem. § 630f BGB verpflichtet, den Behandlungsverlauf in Operationsberichten, Krankenblättern oder Patientenkarteien sorgfältig zu dokumentieren.[737] Ist eine Dokumentation aber aus medizinischen Gründen nicht geboten, so ist sie es auch aus Rechtsgründen nicht.[738] BGH VersR 1978, 544:[739] Zitat Vertrauenswürdigen Unterlagen dieser Art kann und soll in d...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / III. Substantiierungslast in besonderen Fällen

Rz. 61 In welchem Umfang die Rspr. zur Rechtsfortbildung aufgerufen ist, wird immer streitig bleiben. Einigkeit besteht darüber, dass Rechtsfortbildung nicht allein durch den Gesetzgeber erfolgen kann; Einigkeit besteht aber auch insoweit, dass die Rechtsfortbildung durch die Rspr. nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen darf. Die unauffälligste Art der Rechtsfortb...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) § 630h Abs. 1 BGB

Rz. 284 Gem. § 630h Abs. 1 BGB wird das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Dem Patienten kommt insoweit eine Umkehr der Beweislast [731] zugute. Der Arzt muss bei Üb...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) § 630h Abs. 4 BGB

Rz. 288 Das Risiko des Einsatzes von Ärzten mit mangelnder Befähigung wird von der Beweislastumkehr von § 630h Abs. 4 BGB erfasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung handelt es sich dabei um sog. Anfängerfehler.[742] BGH NJW 1984, 655: Zitat Die Übertragung einer selbstständig durchzuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ist ein...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) § 630h Abs. 5 S. 1 BGB – Grober Behandlungsfehler

Rz. 289 Ist erwiesen, dass ein Gesundheitsschaden eingetreten und dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist, der geeignet ist, diesen Schaden herbeizuführen, wird dessen haftungsbegründende Kausalität vermutet.[744] Schärtl, NJW 2014, 3601 m.w.N.: Zitat Voraussetzung ist, dass der bei objektiver Betrachtung "schlechterdings nicht mehr verständliche und verantwortbar...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 7. Steuerberaterhaftung/Wirtschaftsprüferhaftung

Rz. 300 Nicht anders als bei der Anwalts- und Arzthaftung auch (vgl. § 2 Rdn 78), sind für den Anspruch auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen des Mandanten gegen den Steuerberater die Anforderungen an die Darlegungslast reduziert, um das Informationsgefälle des Steuerberaters zum Mandanten auszugleichen. Der Mandant braucht nur so viel vorzutragen, dass sein Vorwurf ver...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / e) § 630h Abs. 5 S. 2 BGB – Befunderhebung und Befundsicherung

Rz. 290 Besondere Bedeutung kommt der Rechtsprechung zu den Beweiserleichterungen auch für den Fall zu, dass dem Arzt (oder dem Krankenhaus) der Vorwurf zu machen ist, es an der medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunderhebung fehlen lassen zu haben, wenn diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gebracht hätte. Ist ein Verstoß ge...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / f) § 630h Abs. 2 BGB – Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

Rz. 293 Der § 630h Abs. 2 BGB greift beweisrechtlich in den Bereich der Aufklärungspflicht des Behandelnden und der Einwilligung des Patienten ein. Jeder ärztliche Eingriff erfüllt den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Dieser Eingriff ist jedoch nicht rechtswidrig, wenn der Patient seine Einwilligung gem. § 630d BGB erteilt hat. Seine Einw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 42 Im Arzthaftungsrecht ist der Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises eher eingeschränkt, weil nicht ohne weiteres aus dem Misslingen einer ärztlichen Behandlung auf ein Verschulden des Arztes geschlossen werden kann (vgl Laumen FS Jaeger 14, 71, 74). Ein Anscheinsbeweis ist jedoch zu bejahen, wenn die medizinische Behandlung zu einem Schaden geführt hat, der typischerw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arzthaftung.

Rn 75 Der Patient trägt zunächst die Beweislast für das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers, wobei ihm im Einzelfall Beweiserleichterungen in Form des Anscheinsbeweises zugutekommen können (Müller NJW 97, 3049, 3052; s dazu auch oben Rn 42). Erforderlich ist insoweit der Nachweis, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Beweisthemas oder gleichartiger Gegenstand.

Rn 5 Soll das verfahrensfremde Gutachten eine selbstständige Beweiserhebung völlig ersetzen, muss ihm dieselbe Beweisfrage zugrunde liegen (Zö/Greger § 411a Rz 3; Musielak FS Vollkommer 06, 237, 247; aA Saenger ZZP 121, 139, 156; offen Jena MedR 12, 266 [OLG Köln 25.05.2011 - 5 W 18/11]: bei Arzthaftung jedenfalls fachgleicher SV nötig). Anders bei lediglich zusätzlicher Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Besondere Sachkunde.

Rn 5 Die besondere Sachkunde des SV kann in der Beherrschung bestimmter, allg anerkannter Wissenschaften sowie in Erfahrungen und Kenntnissen auf bestimmten Gebieten des Erwerbslebens bestehen (St/J/Berger vor § 402 Rz 8). Dazu gehört auch die Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde, da dies nicht Aufgabe eines Dolmetschers ist (§§ 185 ff GVG). Auch demoskopische Gutachten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweislastsonderregeln.

Rn 65 Außer durch den Wortlaut und den Satzbau einer Norm kann der Gesetzgeber Abweichungen von der Grundregel auch durch ausdrückliche gesetzliche Beweislastnormen regeln. Solche Anordnungen finden sich vielfach im BGB (etwa §§ 179, 280 I 2, 327b VI, 345, 363, 543 IV 2, 619a, 630h, 2336 III), aber auch in anderen Gesetzen (§ 22 AGG, § 1 IV ProdHaftG, § 6 UmweltHG). Die Vert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Aufwand (Nr 3).

Rn 23 Unter Feststellung des Aufwands für die Beseitigung eines Sachschadens iSd § 485 II 1 Nr 3 ist derjenige Aufwand zu verstehen, der dem jeweiligen ASt eines selbstständigen Beweisverfahrens für die Beseitigung des Schadens entstehen würde (VG Gießen 18.8.16 – 4 O 2737/15.GI). Gefragt werden kann bzgl Mängeln nach möglichen Beseitigungsmaßnahmen (Karlsr BauR 06, 1950) u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen u Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg u allein zur Klärung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung.

Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) und kann auch noch nach mündlicher Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Anwendbar sind Abs 1 und Abs 2 nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (dazu § 282 Rn 3, § 296 Rn 6, § 530 Rn 5). Erfasst werden alle von den Parteien zur Begründung des Sachantrags der Berufung bzw Anschlussberufung oder zur Verteidigung gegen ihn vorgebrachten Tatsachen. Hierunter fallen insb das Behaupten (BGH NJW 80, 1794), Bestreiten (BGH JZ 77, 102; KG Berlin WM...mehr

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zfs 03/2024, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, wussten Sie, dass es im US-Bundesstaat Colorado verboten ist, an Sonntagen mit schwarz lackierten Autos zu fahren? Oder dass Sie in New Jersey nie wieder ein Wunschkennzeichen beantragen können, wenn Sie einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden? Nein? Nun ja, diese aus dem Bereich des ...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Schweinfurt gegen die 4 Beklagten erstinstanzlich Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Gegen die Abweisung seiner Klage hat der Kläger Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit endete durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, wonach sich die Beklagten zu 1), 2) und 4) verpflichteten, als Gesamtschuldner zur Abgeltung sämtliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 75 Für den Mandanten werden außergerichtlich Ansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Dabei erfolgt auch eine Vertretung im Verfahren vor der ärztlichen Schlichtungsstelle. – Kann neben der normalen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für das Schlichtungsverfahren eine gesonderte Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG abgerechnet werden?mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 76 Nach allgemeiner Auffassung löst nur die Tätigkeit vor gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstellen die Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG aus. Der Anfall einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG für die Tätigkeit vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, vor Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sowie einer kirchlich...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 52 Für die Arzthaftung kommt dem Schmerzensgeld besondere Bedeutung zu. Bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit wird im Allgemeinen auch die Person des Patienten immateriell geschädigt, z.B. durch die Erduldung von Schmerzen oder die Erleidung psychischer Unannehmlichkeiten. Diese Schäden können nur über ein Schmerzensgeld ausgeglichen werden, so dass die Forderu...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Muster: Schadensersatzklage

Rz. 117 Muster 5.7: Schadensersatzklage Muster 5.7: Schadensersatzklage An das Landgericht _____ Klage des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen – Beklagte zu 1) – – Beklagter zu 2) – wegen: Arzthaftung Namens und in Vol...mehr