Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 23 & 1. Rechtsbehelf in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates, den Individualrechtsschutz zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 GG ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Art. 20 Abs. 3 GG. Das Grundgesetz gewährt jedoch nur das Recht auf eine Instanz. Der Anspruch auf eine zwei...mehr

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§ 13 Urheberrecht / C. Einstweilige Verfügung

Rz. 3 Muster 13.3: Einstweilige Verfügung Muster 13.3: Einstweilige Verfügung _________________________(Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, da die Gegenseite auf unsere Abmahnung nicht reagiert hat, erscheint es geboten, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen, um der Gegenseite die Nutzung Ihrer Werke vorläufig zu untersagen. Eile und Ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übernahme der LSt

Rn. 154 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Nettolohnvereinbarung – dazu s § 39b Rn 44 (Mues)- bildet auch die vom ArbG übernommene LSt Arbeitslohn, ständige Rspr, s BFH BStBl II 1979, 771; dazu Anmerkung HFR 1980, 23; BFH BStBl II 1982, 403; FG Münster EFG 1984, 192. Daher ist ein Nettosteuersatz ("Steuer auf Steuer") anzuwenden. Ob Gleiches bei Pauschalierung der LSt gilt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.1 Überblick

Rz. 330 Das außerordentliche Kündigungsrecht regelt § 626 BGB. Dieses Recht ist unabdingbar. Es gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei spezifischen Personengruppen, etwa die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer, bestehen Sonderregelungen (vgl. § 22 BBiG). Die Regelung gilt auch für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Dort wird das Anstellungsverhältnis f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen wie auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.3 Entstehungsprinzip

Rz. 6 Das BSG hat mit Urteilen v. 26.10.1982 (12 RK 8/81) und v. 14.7.2004 (B 12 KR 7/03 R, B 12 KR 1/04 R und B 12 KR 7/04 R) entschieden, dass die Sozialversicherungsbeiträge nach dem geschuldeten und nicht nur nach dem tatsächlich ausgezahlten Lohn oder Gehalt zu berechnen sind. Das trifft insbesondere für solche Fälle zu, in denen der Arbeitgeber geschuldetes und vom Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.1 Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

Rz. 7 Bei einem Antrag auf Erstattung der zur Krankenversicherung entrichteten Beiträge ist zu prüfen, ob die zu Unrecht entrichteten Beiträge in unmittelbarem Zusammenhang mit erbrachten oder zu erbringenden Leistungen an den Arbeitnehmer stehen. Dabei scheidet in der Krankenversicherung eine Erstattung von Beiträgen in den Fällen aus, in denen in der irrtümlichen Annahme e...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das BAG auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen st...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Inhalt der Beschwerdeschrift

Rz. 8 Die FGO enthält keine Bestimmungen über den Inhalt der Beschwerdeschrift. Die Regelung über die Revisionsbegründung[1] ist im Beschwerdeverfahren nicht entsprechend anzuwenden. Eine Begründung oder ein förmlicher Antrag sind daher nicht erforderlich[2], auch nicht die Verwendung des Begriffs "Beschwerde". Es braucht daher an sich nicht dargelegt werden, was gegen die a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.3.2 Aufforderung zur Vertreterbestellung mit Fristsetzung

Rz. 17 § 81 Abs. 1 Nr. 3 AO setzt neben des Aufenthalts des Beteiligten außerhalb des EWR eine Aufforderung der Finanzbehörde voraus, innerhalb angemessener Frist einen Vertreter zu bestellen. Diese Aufforderung hat Verwaltungsaktqualität, der dem Beteiligten daher auch ordnungsgemäß bekannt gegeben werden muss.[1] Zuständige Finanzbehörde ist die das steuerliche Verwaltungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Frist

Rz. 14 Die Anhörungsrüge ist innerhalb einer – m. E. zu knapp bemessenen – Frist von 2 Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben und zu begründen. Bloßes Kennenmüssen löst die Frist nicht aus. Die Frist kann nicht verlängert werden. Bei Fristversäumung ist Wiedereinsetzung möglich.[1] Der Kenntnisnahme gleichzustellen ist, wenn eine auf der Ha...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.4 Fälle, in denen das AGB-Recht nicht anwendbar ist

Das AGB-Recht ist nicht auf alle Verträge anwendbar. § 310 Abs. 4 BGB schließt die Schutzvorschriften aus für Verträge im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht, sowie für Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dagegen unterfallen Individualarbeitsverträge den §§ 305 ff. BGB, allerdings "unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / (5) Ausschlussfrist

Rz. 369 Es besteht keine gesetzliche Ausschlussfrist, innerhalb derer eine Abmahnung auszusprechen ist (BAG v. 13.12.1989, RzK I 1 57; BAG v. 14.12.1994, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung). Rz. 370 Spricht der Arbeitgeber allerdings erst geraume Zeit nach dem beanstandeten Verhalten eine Abmahnung aus, entfaltet diese nur noch eine abgeschwächte Warnfunktion (LAG Nürnberg v. 1...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter einseitiger Ausschlussfristen

Rz. 828 Einseitige Ausschlussfristen in AGB, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen, sind nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam (BAG v. 31.8.2005 – 5 AZR 545/04, NZA 2006, 324, 326; Krause, RdA 2004, 36, 47; Reinecke, BB 2005, 378, 381; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564). Hier kommt es nicht mehr zu einer ausgewogenen Vertragsgestaltung, denn derartige Klauseln ers...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Ausschlussfristen

aa) Allgemeines Rz. 827 Ausschlussfristen liegen dann vor, wenn es sich um Fristen handelt, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht geltend gemacht werden muss, ansonsten erlischt es (Bauer, NZA 1987, 440). Ausschlussfristen können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Darüber hinaus kennt man folgende Begrifflichkeite...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Ausschlussfristen

Rz. 434 Tarifliche Ausschlussfristen als allgemein gehaltene Ausschlussklauseln umfassen regelmäßig nicht das Ruhegeldstammrecht, da es nicht zu den schnell nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klärenden Ansprüchen gehört (Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, Anh. § 1 Rn 696 f.), keinen Fälligkeitszeitpunkt kennt und hinsichtlich des tatsächlichen Leistungsumfanges oftmals (...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 827 Ausschlussfristen liegen dann vor, wenn es sich um Fristen handelt, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht geltend gemacht werden muss, ansonsten erlischt es (Bauer, NZA 1987, 440). Ausschlussfristen können in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vereinbart werden. Darüber hinaus kennt man folgende Begrifflichkeiten zur Bezeichnu...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten (§ 309 BGB)

Rz. 120 Die dem bisherigen § 11 AGBG entsprechende Bestimmung des § 309 BGB enthält die sog. Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Für den Bereich des Arbeitsrechtes handelt es sich dabei um eine Falschbezeichnung, weil § 310 Abs. 4 S. 2 BGB auch insoweit stets eine Entscheidung darüber verlangt, ob die uneingeschränkte Anwendung des jeweiligen Klauselverbotes mit den im ...mehr

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§ 19 AGG / VI. Geltendmachung

Rz. 99 § 15 Abs. 4 AGG schreibt die Pflicht zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG innerhalb von zwei Monaten vor, wenn nicht die Tarifvertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Diese zweimonatige Ausschlussfrist nach § 15 Abs. 4 AGG steht im Einklang mit europäischem Gemeinschaftsrecht (BAG v. 18.5.2017 – 8 AZR 74/16, EuGH v. 8...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Kündigungsberechtigung/Vertretung

Rz. 27 Die Kündigung muss durch die Personen erfolgen, die zur Kündigungserklärung berechtigt sind. Grds. sind dies die Parteien des Arbeitsvertrages. Sie können ihr Kündigungsrecht nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt jedoch nicht für den Ausspruch der Kündigung. Rz. 28 Der Kündigende kann sich gem. § 164 Abs. 1 BGB beim Ausspruch der Kündigung, der Gekündigte nach § 164 A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Neuregelung durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz

Rz. 679 Das Gesetz folgt im Wesentlichen dem von der Rspr. in den Vordergrund gestellten Grundprinzip des § 159 HGB, wonach eine persönliche Haftung des Gesellschafters nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren seit seinem Ausscheiden enden soll. Die bislang als Verjährungsregelung ausgestaltete Haftungsbegrenzung wird daher rechtssystematisch beim Ausscheiden eines bislang pe...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 8. Antrag

Rz. 27 Das Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 SGB III) durch den betroffenen Arbeitnehmer bei der zuständigen BA beantragt werden, § 324 Abs. 3 SGB III. Die Ausschlussfrist ist europarechtskonform. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit noch gegen den Grundsatz der Eff...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ee) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 972 Der Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Vergütung entsteht im Zeitpunkt der Überzahlung und wird sogleich fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Auf die Kenntnisse des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG v. 1.6.1995, AP Nr. 16 zu § 812 BGB; BAG v. 16.11.1989, AP Nr. 8 zu § 29 BAT; BAG v. 14.9.1994, AP Nr. 127 zu § 4 TVG – Ausschlussfris...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bezugnahmeklauseln und Tarifverträge

Rz. 843 Bei den Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge wird wie folgt begrifflich unterschieden: Sofern im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten, näher definierten gültigen Tarifvertrag verwiesen wird, und wenn gleichzeitig ein bestimmter Stichtag genannt wird, ist von einer statischen Verweisung auszugehen. Dies hat zur rechtlichen Folge, dass spätere tarifliche Änderungen ohne...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / d) Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren?

Rz. 154 Sehr praxisrelevant ist auch die Frage, ob die nationale Verjährungsregelung des § 194 Abs. 1 i.V.m. § 195 BGB, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegt, im Einklang mit europäischem Recht steht. Mit Beschl. v. 29.9.2020 (9 AZR 266/20 (A), juris) hat der 9. Senat des BAG ein Revisionsverfahren über ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Inanspruchnahme der Erfindung

Rz. 697 Der Arbeitgeber hat das Recht die Diensterfindung nach den Vorgaben des § 6 ArbnErfG in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme hat nach § 7 Abs. 1 ArbnErfG die Wirkung, dass alle Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber übergehen. Rz. 698 Die Inanspruchnahme einer Erfindung i.S.d. § 6 ArbnErfG ist ihrer Rechtsnatur eine empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Auflösungsschäden

Rz. 954 Führt ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer, kommt ein Schadensersatzanspruch z.B. wegen der entgangenen Vergütung wegen Auflösungsverschuldens nach § 628 Abs. 2 BGB nur in Betracht, wenn das vertragswidrige Verhalten die Intensität eines "wichtigen Grundes" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB hat und die zw...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / 2. Anfechtungsfrist

Rz. 53 Die Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB hat gem. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich zu erfolgen. Das BAG hat entschieden, dass die in § 626 Abs. 2 BGB enthaltene Ausschlussfrist von zwei Wochen seit Kenntniserlangung zur zeitlichen Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "unverzüglichen" Anfechtung heranzuziehen sei (BAG v. 14.12.1979 – 7 AZR 38/78, D...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 996 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf jede außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes der Zustimmung des Betriebsrates. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Zustimmungsverfahren grds. nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleite...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 71. Lohn-/Gehaltsabrechnung

Rz. 1048 Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Abrechnung des Entgelts (§ 108 GewO), unabhängig von der Betriebsgröße, greift seit 1.1.2003. Zuvor ergab sich die Abrechnungspflicht des Arbeitgebers ggü. den vom Gesetz nicht erfassten gewerblichen Arbeitnehmern (Betriebe kleiner 20 gewerbliche Arbeitnehmer) und allen Angestellten aus der arbeitsvert...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachweis des Vertragsinhalts nach dem NachwG

Rz. 97 Das am 20.7.1995 in Kraft getretene NachwG soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirken. Das NachwG gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer (einschließlich der leitenden Angestellten) mit Ausnahme derjenigen, die zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens ein...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung)

Rz. 134 Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Muster 16.1: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (ohne Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des...mehr