Fachbeiträge & Kommentare zu BaFin

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Veröffentlichung während des Verfahrens

Tz. 110 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 § 107 Abs. 8 WpHG ermöglicht der BaFin, bereits während des Verfahrens wesentliche Verfahrensschritte sowie im Laufe des Verfahrens gewonnene Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Rechnungslegung unter Nennung des betroffenen Unternehmens bekannt zu machen, soweit hieran ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es kann nicht nur das abs...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ziele

Tz. 5 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Das BilKoG sollte vordringlich das durch die Bilanzskandale verloren gegangene Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wiederherstellen und nachhaltig stärken (vgl. Begr.RegE BilKoG, BT-Drucks. 15/3421, S. 11). Das FISG verfolgt eine ähnliche Zielsetzung, nämlich die Wiederherstellung und dauerhafte Stärkung des Vertr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Veröffentlichung

Tz. 117 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Werden ein oder mehrere Fehler festgestellt, macht die BaFin die Fehlerfeststellungen unter Nennung des betroffenen Unternehmens sowie den wesentlichen Teilen der Begründung unverzüglich bekannt. Dies erfolgt sowohl auf der Internetseite der BaFin als auch in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Info...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Ermessensspielräume

Tz. 75 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Rechnungslegung ist keine exakte Wissenschaft. Viele Bilanzposten beruhen auf Annahmen oder Schätzungen über zukünftige Ereignisse und Entwicklungen, die zwangsläufig subjektive Wertungen enthalten. Folglich kann eine Bandbreite von Wertansätzen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften sein, was im Umkehrschluss nicht bedeutet,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Veröffentlichung bei Anordnung des Verfahrens

Tz. 98 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Ordnet die BaFin ein Bilanzkontrollverfahren an und besteht öffentliches Interesse an dieser Information, kann sie die Anordnung gemäß § 107 Abs. 1 Satz 6 WpHG unter Angabe des Unternehmensnamens und des Grundes für die Anordnung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Personenbezogene Daten darf diese Bekanntmachung jedoch nicht enthalten (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Prüfungsgegenstand

Tz. 58 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Bis zum 31.12.2019 unterlagen nach § 106 WpHG der zuletzt festgestellte Jahresabschluss oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss – jeweils mit dem zugehörigen Lage- bzw. Konzernlagebericht sowie die den Finanzberichten zugrunde liegende Buchführung (vgl. zum Buchführungsfehler im Enforcement-Verfahren Lüdenbach/Freiberg, BB 2020, S. 811ff...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Fehlerhafte Rechnungslegung

Tz. 112 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Entscheidet die BaFin, dass der Abschluss fehlerhaft ist, teilt sie das endgültige Prüfungsergebnis dem Unternehmen mit. Oftmals weist die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung mehrere Einzelfehler auf (vgl. Tz. 135). Für Prüfverfahren, die mit der Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung enden, stellt das OLG Frankfurt am M...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Hinweise

Tz. 116 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Um ihrer präventiven Aufgabe gerecht zu werden, erteilt die BaFin gegenüber den geprüften Unternehmen auch Hinweise, die zu einer höheren Qualität der künftigen Rechnungslegung beitragen sollen. Derartige Hinweise zielen damit auf künftige Abschlüsse ab und sind entsprechend nicht Teil des Prüfungsergebnisses des jeweils untersuchten Abschlu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Fehlerfreie Rechnungslegung

Tz. 111 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Anordnung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch die Öffentlichkeit über das Pr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Unternehmenspflichten und Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 99 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die gesetzlichen Vertreter wie auch die sonstigen Personen, derer sie sich bedienen, sind in einem Bilanzkontrollverfahren verpflichtet, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen und richtige und vollständige Unterlagen vorzulegen. Ein Verstoß hiergegen kann durch die BaFin mit einem Bußgeld iHv. maximal 200.000 Euro geahndet werden (§ ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 129 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin hat die Bekanntmachung der Fehlerfeststellung sowie des oder der festgestellten Fehler "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzunehmen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG wartet die BaFin zunächst stets die Zustellung des Bescheids und etwaige Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab (vgl. Tz. 132). "S...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Hinderungsgründe

Tz. 93 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Nach § 107 Abs. 3 WpHG ist es der BaFin verwehrt zu prüfen, solange eine Klage auf Nichtigkeit gemäß § 256 Abs. 7 AktG anhängig ist oder wenn nach §§ 142ff. bzw. 258ff. AktG ein Sonderprüfer bestellt ist und soweit der Gegenstand der Sonderprüfung mit dem des Enforcement übereinstimmt. Damit soll vermieden werden, dass über einen Sachverhalt div...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anordnung der Fehlerkorrektur

Tz. 120 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 § 109 Abs. 2 Satz 4 WpHG ermöglicht es der BaFin, im Einklang mit den materiellen Rechnungslegungsvorschriften anzuordnen, den Fehler unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Bundesanstalt unter Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts für das geprüfte Geschäftsjahr (vgl. Tz. 123) oder im nächsten Abschluss oder Bericht zu bericht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unternehmenskreis

Tz. 52 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie unterliegen Unternehmen dem Enforcement, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren iSv. § 2 Abs. 1 WpHG die Bundesrepublik Deutschland als Herkunftsstaat haben (sog. Herkunftsstaatsprinzip). Aktienemittenten und Emittenten von Schuldtiteln m...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Prüfungsansatz

Tz. 69 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die Aufgabe der BaFin ist im Kern die gleiche wie die eines Abschlussprüfers, nämlich zu einem Urteil über einen Abschluss zu kommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers gemäß § 322 Abs. 3 HGB stellt hierbei ein Positivurteil dar. Dies setzt seitens des Abschlussprüfers einen so umfangreichen Prüfungsumfang voraus,...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Internationale Abstimmung

Tz. 25 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Ein wichtiges Element der internationalen Zusammenarbeit der BaFin im Bereich der Bilanzkontrolle bildet die Teilnahme an der Financial Reporting Working Group (EECS) (FRWG EECS), die in der Enforcement Guideline noch als European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bezeichnet wird. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung dagegen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Nachweispflicht

Tz. 79 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Im Enforcement-Verfahren lassen sich zwei Grundfälle unterscheiden, die bei der Feststellung der Fehlerhaftigkeit der Rechnungslegung zum Tragen kommen: Zum einen kann die Fehlerhaftigkeit bereits unmittelbar aus dem Abschluss bzw. dem Lagebericht als solchem zu erkennen sein (zB Fehlen bestimmter Anhangangaben), sodass es hier keiner Erhebun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Rechtsschutzmöglichkeiten

Tz. 110e Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Zwar gelten die konkreten Anforderungen an eine "Teilfehlerfeststellung" bzw. die Bekanntmachung wesentlicher Verfahrensschritte sowie die in diesen Fällen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten noch als nicht abschließend geklärt (vgl. Benzing/Denninger/Röger, NZG 2022, S. 143f.), es wird jedoch davon auszugehen sein, dass die Regelungen fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Prüfungsanordnung

1. Prüfungsanlass Tz. 83 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Das Gesetz unterscheidet nach § 107 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB zwei Gründe, die zur Einleitung einer Prüfung durch die BaFin führen: Tz. 84 Stand: EL 53 – E...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Prüfverfahren

1. Prüffelder und Sachverhaltsermittlung Tz. 106 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Grundsätzlich orientieren sich der Verfahrensablauf einschließlich der Prüffelder und der Sachverhaltsermittlung an den "ESMA Guidelines on enforcement of financial information" (vgl. Feldmüller/Probst, WP-Handbuch2023, Tz. 273). Obgleich bei Prüfungsanordnung der Umfang der einzelnen Prüfung festgeleg...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Entscheidungsfindung und Verfahrensabschluss

1. Fehlerfreie Rechnungslegung Tz. 111 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die BaFin muss im Rahmen eines Bilanzkontrollverfahrens zu der Entscheidung kommen, ob ein Abschluss insgesamt fehlerhaft ist oder nicht. Kommt sie zum Ergebnis, dass keine Fehlerhaftigkeit vorliegt, teilt sie dies dem Unternehmen mit. Für den Fall, dass die Anordnung der Prüfung bekannt gemacht wurde, ist auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Rechtsentwicklung

Tz. 4a Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Mit dem BilKoG wurde ein zweistufig ausgestaltetes Enforcement-System eingeführt. Die erste Stufe verkörperte die privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR eV (DPR) bzw. deren Vereinsorgan "Prüfstelle", die zweite Stufe die staatliche Behörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die DPR wurde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Neuaufstellung des Abschlusses

Tz. 123 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Der BaFin steht es grundsätzlich offen, entweder die Fehlerkorrektur im nächsten Abschluss oder Bericht oder eine Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts zu verlangen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG dürfte eine Rückwärtsberichtigung im Rahmen einer rechtmäßigen Ermessensbetätigung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betrac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 9. Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Rn 38 Mit dem Gesetz,[50] welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, werden die gesetzlichen Grundlagen für die Abwicklung von Finanzmarktkontrakten in der Insolvenz einer Vertragspartei klargestellt und präzisiert. Anlass für diese Klarstellungen und Präzisierungen gab ein Urteil des BGH v. 09.06.2016,[51] nach den Vereinbarungen zur Abwicklung von Finanzmarktkontrakten u...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 72 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die für die Beurteilung von Abschlüssen schwierigste Frage liegt darin, festzustellen, ab wann ein Verstoß gegen eine Rechnungslegungsnorm als wesentlich einzustufen ist. Grundsätzlich sollte der Beurteilungsmaßstab der BaFin bei der Feststellung eines Fehlers dem des Abschlussprüfers bei der Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsverme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Geschäftsmäßiger Erwerb

a) Abtretung und Verpfändung Rz. 18 [Autor/Stand] Nach § 383 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen bußgeldbewehrt. Unter Erwerb im Sinne dieser Vorschriften ist die Abtretung und infolge der Verweisung des § 46 Abs. 6 Satz 3 AO auch die Verpfändung zu verstehen. Nach dem Zivilrecht handelt es sich bei der Abtretung um ei...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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D / 5 Durchsuchung im OWi-Verfahren [Rdn 803]

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 4.3 Versicherungsunternehmen i. S. d. § 341 Abs. 2 Satz 2 HGB (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 55 Nach der Vorgabe von § 20 Abs. 2 Satz 3 KStG haben Niederlassungen der Versicherungsunternehmen i. S. d. § 341 Abs. 2 Satz 2 HGB (Rz. 56) für Zwecke des Satz 1 (Rz. 47ff.) und des Satz 2 (Rz. 50f.) die aufgrund des § 55a VAG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung erlassene Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der BaFin (Rz. 57) ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.1.1 Handelsrecht

Rz. 30 § 20 Abs. 1 KStG entspricht inhaltlich der handelsrechtlichen Regelung in § 341h Abs. 1 HGB, die mit "Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungen" überschrieben ist. Durch das Maßgeblichkeitsprinzip ist der Ansatz und die Bewertung von Schwankungsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz identisch. [1] Gleiches gilt für die den Schwankungsrückstellungen ä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 34 Für Schwankungsrückstellungen existiert ein BMF-Schreiben aus dem Jahre 1979[1], das nach wie vor gültig ist.[2] Dort werden die vom ehemaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – BAV (heute BaFin) – erlassenen Anordnungen[3], steuerlich anerkannt, die aber mittlerweile durch die Anlage zu § 29 RechVersV ersetzt worden sind. Das BMF-Schreiben enthält Ergän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 20 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 20 § 20 KStG ist bei Versicherungsunternehmen (Rz. 22) anzuwenden. Die Vorschrift selbst formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, bezieht sich aber sachlich auf die versicherungstechnischen Rückstellungen i. S. d. § 341g und § 341h HGB. Aus diesem Grund entspricht der persönliche Anwendungsbereich zwangsläufig der zugehörigen Anwendungsregelung in § 341 HGB .[1] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anhörung der BaFin bei AVB und genehmigungsbedürftigen AGB (Abs 2).

Rn 3 Mit der Vorschrift soll die öffentlich-rechtliche Aufsicht über bestimmte Branchen-AGB mit der privatrechtlichen Kontrolle verzahnt werden. Die BaFin ist zu einer Äußerung aber nicht verpflichtet und wird auch nicht Verfahrensbeteiligte; sie ist nur ›Richtergehilfin‹ (Wolf/Lindacher/Pfeiffer/Lindacher Rz 28). Ein Verstoß des Gerichts gegen die Anhörungspflicht führt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / H. Rechtsschutzhinweise

Rz. 35 Bei Problemen mit der Rechtsschutzversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mit Sitz in Bonn wenden. Die BAFin ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen.

Rn 7 Der Sitz der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts ist grds im Errichtungsakt genannt, zB für die BaFin in § 1 II FinDAG, für die Bundesnetzagentur in § 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zur Bestimmung durch Satzung vgl BGH JZ 60, 444 [BGH 22.10.1959 - II ZR 83/58]; BSGE 52, 203 [BSG 08.10.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.5 Form des Kontenabrufes nach § 93 Abs. 8a AO

Rz. 72 Ab dem 1.1.2020 müssen Kontenabrufe nach § 93 Abs. 7 und 8 AO grundsätzlich elektronisch durchgeführt werden. § 93 Abs. 8a AO wurde durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialmissbrauch neu eingefügt.[1] Diese Änderung dient im Wesentlich dem Abbau personellen Bearbeitungsaufwands und der Beschleunigung der Rückmeldung der Konteninformation. Die Anbindung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.2 Voraussetzungen

Rz. 58 Ein Kontenabruf für steuerliche Zwecke kann im Einzelfall erfolgen, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Stpfl. nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.[1] Die Erforderlichkeit, die von der Finanzbehörde im Weg einer Prognoseentscheidung zu beurteilen ist, setzt keinen begründeten Verdac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3 Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO

Rz. 54a Obgleich der Zugriff unter Verwendung zwischengeschalteter technischer Datenbanken erfolgt, richtet sich der Abruf doch an die kontenführende Bank. Es handelt sich damit um eine spezialgesetzliche Ausprägung des Auskunftsersuchens an Dritte nach § 93 Abs. 1 S. 3 AO und nicht um eine besondere Form der Amtshilfe durch zwischengeschaltete Institutionen (BZSt. und BAFIN...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.3 Mögliche Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen außerhalb des Steuerrechts

Rz. 234 Poolvereinbarungen haben regelmäßig zur Folge, dass die Anteile der einzelnen Poolmitglieder zusammengerechnet und faktisch als Einheit angesehen werden. Dies kann in Einzelfällen erwünscht (z. B. bei erbschaftsteuerrechtlichen Poolverträgen), unter Umständen aber auch unerwünscht sein. Die Rechtsfolgen von Poolvereinbarungen sind daher in allen betroffenen Rechtsgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 3.1 Gesetzliche Regelungen

Spezielle Schutznormen für hinweisgebende Personen waren in Deutschland außerhalb des allgemeinen § 612a BGB sowie der Kündigungsschutzvorschriften gemäß §§ 1 ff. KSchG – bis zum Inkrafttreten des HinSchG – rar. Dies hat sich mit dem HinSchG geändert.[1] Neben dem HinSchG gelten zudem weitere gesetzliche Regelungen. Die Vorschrift des § 5 GeschGehG (Geschäftsgeheimnisschutzge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.3 ESG-Ratings

Angesichts der Grundsatzbeschlüsse der EU zum Thema Sustainable Finance[1] gewinnt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit nicht nur für Banken und Fondsgesellschaften an Bedeutung.[2] Auch die Finanzierung der Unternehmen der Realwirtschaft und die Entwicklung von Kapitalmarktprodukten sind berührt. Die Kreditbewertung von Banken berücksichtigt zunehmend Aspekte der Nachhal...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / e) Mitteilung der Gründe für den Aufschub ggü. der BaFin

Rz. 96 Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung bzw. kurz danach ist der Emittent verpflichtet, der BaFin die Gründe für das Zurückhalten der Informationen anzugeben (Art. 17 Abs. 4 Unterabs. 3 Satz 1 MMVO). Dabei müssen gem. Art. 4 Abs. 1 und 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 bestimmte Angaben in der Mitteilung gemacht werden. In der Praxis erfolgt...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Ablauf des Gestattungsverfahrens bei der BaFin

Rz. 271 Vorabprüfungen einer Angebotsunterlage durch die BaFin finden – anders als nach der Praxis, die sich bei der Billigung von Prospekten nach der Prospektverordnung etabliert hat – grds. nicht statt. Jedoch ist die Aufsichtsbehörde zu Vorgesprächen über Zweifelsfragen – etwa im Hinblick auf die Zulässigkeit und Formulierung einzelner Angebotsbedingungen – im Interesse d...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Befreiung auf Antrag des Bieters durch die BaFin (§ 37 WpÜG)

Rz. 383 Neben der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (vgl. § 36 WpÜG) kommt in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht in Betracht. Die Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht auf Antrag bei der BaFin ist in § 37 WpÜG geregelt.[810] Als Befreiungstatbestände kommen in Betracht:mehr