Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 5 Änderungen bei Elternteilzeit und Pflegezeit durch das Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Der Bundestag hat am 1.12.2022 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie[1] und zur Aufhebung der Elternzeit-Richtlinie (2010/18/EU des Rates) beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittllungsausschuss nicht angerufen, sodass das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, am 23.12.2022 verkündet wurde und somit am 24.12.2022 in Kraft trat. Das Gesetz nimm...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.5 Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht

Weder die GewO noch die MaBV sehen Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht vor. Einzig denkbare Ausnahme von der Weiterbildungspflicht ist diejenige, dass der betreffende Mitarbeiter im gesamten Fortbildungszyklus keine erlaubnispflichtige Tätigkeit erbringt. Teilzeitkräfte/Mini-Jobber Grundsätzlich kommt es mit Blick auf die Weiterbildungspflicht nicht auf den Umfang der Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Betriebsrat

Rz. 31 Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind die wichtigsten Organe der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dagegen haben von wenigen Ausnahmen (vgl. §§ 81 ff. BetrVG) abgesehen keine Befugnisse im Rahmen des BetrVG, die sie selbst ausüben können. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.2 Dauer der Brückenteilzeit

Die begehrte Brückenteilzeit muss mindestens 1 Jahr und darf höchstens 5 Jahre betragen. Der zeitliche Umfang der wöchentlichen Arbeitszeitreduzierung ist dagegen nicht beschränkt; dies ist ein Vorteil der Regelung gegenüber anderen Teilzeitansprüchen wie z. B. § 15 Abs. 7 BEEG (15-32 Wochenstunden) oder § 2 Abs. 1 FPfZG (mindestens 15 Wochenstunden).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 2.4 Zumutbarkeitsgrenze

Infographic Gemäß § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn bei Beginn der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbeitnehmer bereits ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit (nicht in sonstigen Teilzeitformen!) arbeitet. Dies beinhaltet eine gewisse Prognoseunsicherheit: Es genügt, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt seiner able...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / bb) Reichweite der nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze

Auch der Bezug in § 38 Abs. 3 GmbHG auf Elternzeit, Pflege von Familienangehörigen und Krankheit beinhaltet keinen direkten Verweis auf die jeweils nur für Arbeitnehmer anwendbaren Gesetze Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dies ist aufgrund des Umstandes, dass diesen Normen der nationale Arbeitnehmerb...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / b) Antragsfristen?

Neben dem Fehlen von Formvorschriften enthält § 38 Abs. 3 GmbHG auch keine Regelungen über zu beachtende Antragsfristen. Da die Regelungen aus dem BEEG oder dem Pflegegesetz keine Anwendung auf GF finden, verbietet sich auch ein Rückgriff auf die dort normierten Fristen. Vielmehr ist auch hier zu unterscheiden: Unproblematisch ist der Antrag stellbar, sobald und solange eines ...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 623 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.3 Formelle Gesetze

Formelle Gesetze kommen zustande im förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Gesetzgeber Bundestag (Art. 77 Abs. 1 GG) bzw. Landtag. Dabei bricht Bundesrecht Landesrecht (Art. 31 GG). Es gibt formelle Gesetze privaten Rechts, die je nach Geltungsbereich für bestimmte Berufsgruppen oder nach bestimmter Schutzbedürftigkeit geschaffen wurden. Praxis-Beispiel §§ 105ff. GewO für...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.2 Schwangere Frauen und junge Eltern

Schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen wird durch die Richtlinie 92/85/EWG vom 19.10.1992[1] (Mutterschutz-Richtlinie) besonderer Schutz gewährt.[2] Diese Richtlinie ist als zehnte Einzelrichtlinie zur Rahmenrichtlinie Gesundheitsschutz erlassen worden (vgl. Abschn. 4.4) und enthält unter anderem das Verbot der Verwendung bestimmter gefä...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.9.5 Mutterschaftsgeld neben Elterngeld

Rz. 171 Es stellt sich die Frage, ob das Elterngeld i. S. d. BEEG Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld hat und das Mutterschaftsgeld insoweit zum Ruhen bringt. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Gegenteil: Nach § 3 Abs. 1 BEEG mindert sich das Elterngeld um die Höhe des Mutterschaftsgeldes i. S. d. § 24i SGB V, wenn beides wegen desselben Kindes gewährt wird. Wird Elterngeld...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.5 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Rz. 83 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 6 BEEG kann eine Frau z. B. während des Bezugs von Elterngeld bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, ohne dass der Anspruch auf das Elterngeld erlischt. Gleiches gilt während der Elternzeit (vgl. § 15 Abs. 4 BEEG). Beginnt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen des "zweiten" Kindes aufgrund einer während der Elternzeit aufgenommenen un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.1 Anspruchszeitraum

Rz. 109 Frauen, deren durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt 13,00 EUR (auch aus mehreren Arbeitsverhältnissen) übersteigt, erhalten für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld den 13,00 EUR übersteigenden Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Anstelle des Arbeitgebers tritt bei Teilnehmerinnen am Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.5 Beginn einer erneuten Schutzfrist während eines bestehenden unbezahlten Urlaubs

Rz. 55 Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.1 Überblick

Rz. 128 Auch weibliche Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die weder Arbeitnehmerinnen oder Heimarbeiterinnen sind, noch deren Arbeitsverhältnis zulässig i. S. d. § 17 MuSchG aufgelöst wurde, können Mutterschaftsgeld beanspruchen. Diese Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, welches ihnen bei Arbeitsunfähigkeit zustehen würde. Zu dem anspruchsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.5 Bemessungszeitraum, wenn die anspruchsberechtigte Frau seit der Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet hat

Rz. 65 Hat eine Arbeitnehmerin trotz fortbestehendem Arbeitsverhältnis seit der Schutzfrist/Geburt des letzten Kindes nicht mehr gearbeitet (z. B. wegen unbezahltem Urlaub oder Erziehungsgeld bzw. Elternzeit), und hat sie wegen der Schutzfrist aufgrund der erneuten Schwangerschaft einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. Rz. 51 bis 56), wird das Mutterschaftsgeld aus dem N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.1 Elterngeld, dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 22 Nr. 1 trifft nunmehr Regelungen über die Pfändbarkeit des Elterngeldes, des Betreuungsgeldes sowie der dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder. Das Elterngeld ergibt sich aus § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Betreuungsgeld, eingeführt durch das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 5, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4.2 Mutterschaftsgeld (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 27 Das Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG, das nach Maßgabe von § 24i SGB V (vgl. Komm. dort) von der Krankenkasse gezahlt wird, ist nur grundsätzlich unpfändbar. Der Verweis auf den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 1 MuSchG ist allerdings so nicht zutreffend, denn nicht § 19 Abs. 1 MuSchG selbst begründet den (pfändbaren) Anspruch auf Mutterschaftsge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 2.4 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 21 Soweit Abs. 3 in der Einleitung auf "unpfändbare" Leistungen verweist, ist dies bereits seit der Änderung durch das 2. SGBÄndG zum 18.6.1994 nicht mehr in vollem Umfang zutreffend. Die vollständige Unpfändbarkeit gilt nur noch für einige der genannten Leistungen, andere Leistungen sind lediglich mit bestimmten Beträgen ("soweit") der Pfändung entzogen. Soweit die Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 2 Abs 5a S 1 EStG

Rn. 348f Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit es außersteuerliche Rechtsnormen betrifft, werden bei folgenden Begriffen bestimmte Beträge hinzuaddiert: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 348g Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Außersteuerliche" Rechtsnormen sind insbesondere solche des Sozialrechts, die an einkommensteuerliche Begriffe anknüpfen ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / Zusammenfassung

Überblick Die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Neben dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber in begrenztem Umfang auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit vorgesehen. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.2 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung zur Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Wie auch beim allgemeinen (unbefristeten) Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG besteht der Anspruch auf Pflegezeit nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als fünfzehn Beschäftigten. Die Dauer der Pflegezei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.3 Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ("Brückenteilzeit") gemäß § 9a TzBfG

Brückenteilzeit i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüberge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 384 Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 festgeschriebene Ankündigung, Leiharbeitnehmer grundsätzlich bei der Bestimmung der Schwellenwerte nach dem BetrVG bei dem Entleiher mitzuzählen, hat Eingang in das mit Wirkung zum 1.4.2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 21.2.2017[894] g...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 10 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Elterngeld

Rz. 20 Wenn die Kindsmutter Elterngeld bezieht, ist zu beachten: SüdL 2.5 Elterngeld ist Einkommen, soweit es über den Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR, bei verlängertem Bezugsrecht über 150 EUR hinausgeht. Der Sockelbetrag (§ 11 S. 4 BEEG) und Bundeserziehungsgeld sind kein Einkommen, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmefälle der § 9 S. 2 BErzGG, § 11 S. 4 BEEG vor.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 2. Sozialleistungen

2.1 Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III) und Krankengeld. 2.2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 19 ff. SGB II sind kein Einkommen, es sei denn, die Nichtberücksichtigung der Leistungen ist in Ausnahmefällen treuwidrig; nicht subsidiäre Leistungen nach dem SGB II sind Einkommen (insbesondere Entschädigung für Mehraufwendungen "Ein-Euro-Job" § 16 SGB II, Freibet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 1. Einkommen des Antragstellers

Rz. 30 Es gelten die PKH-Regelungen des § 114 S. 1 ZPO und vor allem für die Berechnung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen die Regelung des § 115 ZPO. Diese Freibeträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 lit. b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, werden regelmäßig angepasst. Rz. 31 Es gilt stets der im Zeitpunkt der Bewilligung gültige Satz. Eine nacht...mehr