Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Leitsatz Grundfall der regelmäßigen Arbeitsstätte ist die auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte Arbeitsstätte, auf deren immer gleiche Wege sich der Arbeitnehmer (AN) einstellen und auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken kann. Eine auf 3 Jahre befristete Abordnung/Versetzung an die Landesfinanzschule führt dazu, dass diese als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. S...mehr

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Sauer, SGB III § 421g Vermittlungsgutschein (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 27.3.2002 in das SGB III eingefügt. Abs. 1, 3 und 4 wurden mit Wirkung zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) geändert. Durch das Vierte Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 421r Ausbildungsbonus (außer Kraft)

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 30.8.2008 durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen – v. 26.08.2008 (BGBl. I S. 1728) in das SGB III eingefügt worden. Abs. 3 und 4 zum 1.1.2009 geändert durch das G zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BG...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines Prozessvergleichs: Befristung und Begrenzung nach § 1578b BGB bei Hausfrauenehe

BGB § 1573 § 1578b; ZPO (a.F.) § 323; EGZPO § 36 Nr. 1 Leitsatz 1. Der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, kann nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden (im Anschl. an Senatsurt. v. 26.9.1990 – XII ZR 87/89, FamRZ 1991, 673, 674; Senatsbeschl. v. 23.1.1985 – IVb ARZ 63/84, FamRZ 198...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 4 Anmerkung

1. In dieser wie auch in einer späteren Entscheidung[1] hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob in einer vertraglichen Unterhaltsregelung der gesetzliche Unterhaltsanspruch konkretisiert oder auf eine eigenständige vertragliche Grundlage im Sinne einer Novation gestellt worden ist. Der durch eine vertragliche Regelung vom 12.7.1979 unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatt...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Entscheidung des... / 11. Exkurs: Vor- und Nachteile des Verbundes

Für die Einbeziehung einer Folgesache in den Verbund kann sprechen:[39]mehr

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FF 7/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Aus Tatbestand und Gründen:

I. Die Parteien streiten um Abänderung eines am 15.3.2002 vor dem Amtsgericht im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt. Der Beklagte hatte sich verpflichtet, an die Klägerin einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 422 EUR zu zahlen. In dem Verfahren … hatte der Beklagte beantragt, den Vergleich zum nachehelichen Unter...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Wurde im Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch in einem nach Veröffentlichung des Senatsurteils v. 12.4.2006 (XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006) verhandelten Abänderungsverfahren nicht geltend gemacht, so ergibt sich weder aus der anschließenden Senatsrechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten des § 1578b BGB am 1.1.2008 eine wese...mehr

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Unregelmäßige Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Ohne zeitliche Befristung und ohne konkrete Überprüfungsmaßstäbe längerfristig gestundete Gehaltsansprüche sind gesellschaftsrechtlich veranlasst und damit steuerlich nicht anzuerkennen. Sachverhalt Eine GmbH war in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Gesellschafterversammlung hat deshalb den Gesellschafter-Geschäftsführern das Gehalt zunächst reduziert und später ...mehr

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Pensionszusagen: Anknüpfen an eine Altersgrenze und die Folgen

Leitsatz Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer best...mehr

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Falsche Auskunft des Arbeitgebers kann Indiz für eine Diskriminierung sein

Leitsatz Wird eine Personalentscheidung gegenüber dem Arbeitnehmer unzutreffend begründet, kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung sein. Sachverhalt Eine türkischstämmige Arbeitnehmerin wurde befristet für die Zeit vom 1.2.2008 bis 31.1.2010 als Sachbearbeiterin beschäftigt. Im September 2009 teilte der Arbeitgeber ihr mit, dass eine Verlängerung oder Entfristung des Arb...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.3 Auflagen und Befristungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 47 Nach Abs. 1 Satz 3 hat das Gericht die Befugnis, die Anordnungen über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. der sofortigen Vollziehung mit Auflagen zu versehen oder zu befristen. Unter Auflagen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht selbstständig vollstreckbare Anordnungen wie nach § 32 Abs. 2 Nr. 4 SGB X zu verstehen, sondern spezielle, auf die Zwecke ...mehr

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Jansen, SGG Vorbemerkungen ... / 2.2 Änderungen des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz

Rz. 4 Bis zum 1.1.2002 galten über § 202 SGG von den §§ 567 bis 577a ZPO u. a. §§ 570, 572 Abs. 3, 574, 575, 577a ZPO; nicht anwendbar war grundsätzlich § 567 Abs. 2 ZPO. Durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) sind die Beschwerdevorschriften der ZPO grundlegend umgestaltet worden. Grundnorm war § 567 ZPO a. F.; darin waren die Zulässigk...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.4 Entscheidung des Gerichts (Abs. 4)

Rz. 126 Die Entscheidung des Gerichts ergeht immer als Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich (§ 124 Abs. 3 SGG), aber auch nicht ausgeschlossen. Der Beschluss ergeht daher i. d. R. außerhalb der mündlichen Verhandlung ohne ehrenamtliche Richter (§ 12 Abs. 1 Satz 2 SGG). Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Berufungsinstanz en...mehr

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Jansen, SGG § 96 Erweiterun... / 2.3.5 Arbeitslosengeld I und Grundsicherung

Rz. 16 Bewilligungsbescheide nach dem SGB II für Folgezeiträume werden auch nicht analog § 96 einbezogen (BSG, Urteil v. 25.6.2008, B 11b AS 35//06 R, juris; BSG, Urteil v. 15.4.2008, B 14/7b AS 34/06; BSG, Urteil v. 29.3.2007, B 7b AS 4/06 R, SGb 2007 S. 352 = info also 2007 S. 229; BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 11b AS 9/06r, SozR 4-4300 § 428 Nr. 3 = SuP 2007 S. 510; BSG, U...mehr

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Jansen, SGG § 143 Berufung ... / 2.2 Anschlussberufung

Rz. 7 Auch eine Anschlussberufung kann statthaft sein. Sie ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, jedoch über § 202 SGG i. V. m. § 524 ZPO statthaft. Die Anschlussberufung hat den Zweck, diejenige Partei zu schützen, die in Unkenntnis des Rechtsmittels der Gegenpartei die Rechtsmittelfrist im Vertrauen auf den Bestand des Urteils verstreichen ließ (BGH, Beschluss v. 5.12.19...mehr

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Jansen, SGG § 54 Klagearten / 4 Rechtsprechung

Rz. 42 Die isolierte Anfechtungsklage ist statthafte Klageart, wenn der Kläger die Streichung des vorgemerkten Anrechnungszeittatbestands der "Fachschulausbildung" aus seinem Versicherungsverlauf begehrt (BSG, Urteil v. 19.4.2011, B 13 R 79/09 R); für die Klage eines Versicherten auf die Aufhebung der Festsetzung eines Festbetrages für Arzneimittel nach § 35 SGB V (BSG, Urteil...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.1.1.3.4 Ermessen

Rz. 33 Ob und in welchem Umfang das Gericht die sofortige Vollziehung anordnet (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder wiederherstellt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) oder die aufschiebende Wirkung anordnet (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) oder diese Maßnahmen mit Auflagen versieht oder befristet (Abs. 1 Satz 3) oder die Vollziehung eines bereits vollzogenen oder befolgten Verwaltungsaktes aufhebt (Abs. 1 Sa...mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

BGH, Urt. v. 8.4.2012 – XII ZR 65/10 Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.3.2009 – XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). An die fü...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 2 Aus den Gründen

Dem Antragsteller stehen aufgrund des erteilten Berechtigungsscheins für Beratungshilfe gem. § 44 RVG gesonderte Vergütungsansprüche zu, wie sie mit den Anträgen vom 17.12.2009 geltend gemacht worden sind. Dass dem Antragsteller diese Ansprüche aufgrund der geänderten Rspr. des OLG Köln grundsätzlich zuzubilligen sind, weil die mit dem Berechtigungsschein vom 3.1.2006 gewährt...mehr

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Verbot der Altersdiskriminierung bei Entscheidung über Bestellung und Anstellung eines Organmitglieds

Leitsatz Wenn sich ein Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung aufgrund einer Befristung abläuft, erneut um das Amt bewirbt, finden die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) über den Schutz vor Benachteiligung wegen des Alters Anwendung. Sofern in solchen Fällen der Vorsitzende des Gremiums, das über die Wiederbestellung entscheide...mehr

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Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus; Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen arbeitsrechtlichen Abfindung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung primär mit zwei Themenschwerpunkten auseinandergesetzt. Dabei handelt es sich zum einen um den Umfang der Erwerbsobliegenheit eines betreuenden Elternteils sowie die unterhaltsrechtliche Bedeutung einer an den Unterhaltsschuldner gezahlten Abfindung wegen Verlustes seines Arbeitsplatzes. Sachverhalt Die Antragsgegnerin begehrte...mehr

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Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter im ersten Jahr auch ohne Verzug rückwirkend; keine vorsorgliche Befristung bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit dem Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nach § 1615l BGB, insbesondere den Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung, auseinandergesetzt. Sachverhalt Die Beteiligten waren die Eltern eines am 9.4.2010 geborenen Kindes. Sie unterhielten seit etwa drei Jahren vor der Geburt des Kindes eine nichtehelic...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Expliziter Antrag auf Befristung des Unterhalts

Das OLG Düsseldorf[3] verlangt, dass der Anwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt nach dem Grundsatz des sichersten Weges die in Betracht kommende Befristung des Anspruchs ausdrücklich geltend macht, obwohl das Gericht eigentlich aufgrund des Klageabweisungsantrags des Anwalts von sich aus eine Befristung zu erwägen hätte. Ein etwaiges Versäumnis des Gerichts,...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 3. Senkung und Befristung nach § 1578b BGB

Der nächste Indikator für auf- oder absteigende Tendenzen bildet die Handhabung der neuen Billigkeitsklausel des § 1578b BGB. Diese wird von der Rechtsprechung zunehmend extensiv genutzt, um tatbestandlich begründete Unterhaltsansprüche zu mindern und zu befristen. Für die Übergangsfälle ist ein schmerzlicher Punkt die Auffassung des BGH, die Änderung seiner eigenen Rechtspre...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Urteil/Präklusion beim Aufstockungsunterhalt

Laut OLG Stuttgart[4] sind diejenigen Umstände, die in einem im Jahr 2007 durch Urteil entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 1.1.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren zum Aufstockungsunterhalt präkludiert, wenn bereits gemäß dem vor dem 1.1.2008 geltenden Recht, insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 3. Abänderung nach Vergleich

Laut BGH[13] kommt es für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung vorrangig darauf an, ob und inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzun...mehr

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FF 4/2012, Nachehelicher Unterhalt: Beweislast, Bedarfsermittlung, Vermögensverwertung und Unterhaltsherabsetzung bzw. -befristung

BGB § 1573, § 1577 Abs. 1, § 1578 § 1578b Leitsatz 1. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für ei...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / II. Haftungsgefahren beim nachehelichen Unterhalt

Zu haftungsrechtlichen Dauerbrennern haben sich die Themen "Befristung des Unterhaltsanspruchs" und "Abänderung von Unterhaltstiteln" entwickelt, wobei in den meisten Fällen beide Probleme eng miteinander verbunden sind. Im Rahmen der Abänderung ist zudem streng zu unterscheiden danach, ob es sich bei dem Alttitel um einen Vergleich oder um eine gerichtliche Entscheidung han...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau hat keine Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf der früher...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Nach Ansicht des BGH[16] hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts diejenigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die für eine Befristung sprechen. Das bedeutet also auch, dass er darlegen muss, dass dem Unterhaltsberechtigten kein ehebedingter Nachteil entstanden ist. Nachdem aber bekanntermaßen die Darlegung und der ...mehr

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FF 4/2012, 35 Jahre Familiengerichte – Sorgerecht für nichteheliche Väter – Unterhaltsrechtsreform

Interview mit Professor Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D. Prof. Siegfried Willutzki, RA Klaus Schnitzler FF/Schnitzler: Im Sommer dieses Jahres wird die Eherechtsreform 35 Jahre alt. Teil dieser Eherechtsreform war die Einführung der Familiengerichtsbarkeit. Wir haben seinerzeit in einem der ersten Interviews für die Zeitschrift Forum Familienrecht schon darüber ...mehr

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Abänderungsklage zum nachehelichen Unterhalt: Kein ehebedingter Nachteil wegen vorehelicher Kindesbetreuung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die langjährige voreheliche Betreuung gemeinsamer Kinder im Rahmen der Billigkeitsabwägung des § 1578b BGB zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1996 geheiratet und waren seit Oktober 2003 rechtskräftig geschieden. Sie stritten über die Abänderung eines anlässlich der Ehescheidung gesc...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / b) Herabsetzung/Befristung

Bei tatsächlichen oder möglichen Einkünften, die den angemessenen Unterhalt erreichen, kann der eheangemessene Unterhalt befristet werden. Bei geringeren Einkünften kann der Unterhalt regelmäßig nicht befristet, aber bis auf die Differenz zwischen angemessenem Bedarf und erzielbarem Einkommen herabgesetzt werden. Bei der Prüfung der Herabsetzung und Befristung sind insbesonde...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 3. Befristung contra festgestellte Erwerbsobliegenheit

Ausgangslage: Der (frühere) Ehemann beantragt Unterhaltsabänderung. Er macht unter anderem die Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts geltend. Kann der Frau gerade im Abänderungsverfahren vorgehalten werden, sie verletze ihre Erwerbsobliegenheiten? Der Umfang rechtskräftig festgestellter oder einvernehmlich vereinbarter Erwerbsobliegenheiten wirkt fort. Anderes kann...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 2. Befristung contra Prognose

Wie der BGH entschieden hat, muss eine bereits mögliche Prognoseentscheidung bereits im Ausgangsverfahren getroffen werden. Sie vorzubehalten wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse beim Berechtigten noch verbessern können, z.B. weil bislang kein Zugewinnausgleich durchgeführt ist.[52] Eine Ausnahme wird allerdings ganz sicher dann gelt...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 5. Billigkeitserwägungen

In einem Fall, in welchem sich der Ehemann, geb. 1939, in einem Vergleich vom 2.4.2003 auf der Basis der beiderseitigen Renteneinkünfte auf Zahlung eines Unterhalts von 700 EUR an seine geschiedene Ehefrau, geb. 1932, verpflichtet hatte, führt der BGH[37] zu Billigkeitserwägungen aus: Gesundheit und Alter, die jedenfalls auch dem Bereich der nachehelichen Solidarität zuzuord...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 1. Ausschluss der Unterhaltsanpassung

Eine Vereinbarung, die in Hinblick auf die damals geltende Rechtslage eine Begrenzung des Unterhalts auf Dauer ausschließt, steht einer Befristung und/oder Herabsetzung des Anspruchs nunmehr auf Altersunterhalt nicht entgegen, weil die Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 eine schwerwiegende Veränderung der Vertragsgrundlage darstellt.[48] Nach § 1578b BGB können nicht...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 1. § 1578b BGB – vielgeliebter Abänderungsgrund

In der Praxis ist geradezu klassisch, dass der Unterhaltsverpflichtete geltend macht, der früher einmal festgelegte Unterhalt sei inzwischen nach § 1578b Abs. 2 BGB zu befristen. Regelmäßig werden solche Anträge auf das Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes 2007 (UÄndG) gestützt. Wie bereits oben festgehalten, müsste eine Gesetzesänderung die Berechtigung eröff...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / 4. Nacheheliche Solidarität

Nicht nur bei Unterhaltstatbeständen, die, wie Alters- und Krankheitsunterhalt nach §§ 1571, 1572 BGB, bereits ihre Begründung in der nachehelichen Solidarität finden, sondern auch bei Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB ist bei den für eine Herabsetzung oder Befristung des Unterhalts anzustellenden Erwägungen außer dem Ausgleich ehebedingter Nachteile auch die nach...mehr

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FF 3/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte trägt im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit die Darlegungs- und Beweislast nicht nur dafür, dass er keine reale Chance auf eine Vollzeitarbeitsstelle hat, sondern auch dafür, dass dies in gleicher Weise für eine geringfügige Beschäftigung (sog. Mini-Job) und auch für eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzone nach § 20...mehr

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FF 3/2012, Die Rechtsprechu... / e) Herabsetzung des Unterhalts

Wenn eine Befristung des Ehegattenunterhalts nach § 1578b Abs. 2 BGB wegen aktuell bestehender ehebedingter Nachteile ausgeschlossen ist, darf das Familiengericht die Entscheidung über eine – teilweise – Herabsetzung des Unterhalts nach § 1578b Abs. 1 BGB nicht unter Hinweis auf eine nicht abgeschlossene wirtschaftliche Entflechtung zurückstellen, sondern muss hierüber insow...mehr

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Nach 30 Ehejahren kommt auch unbefristeter Unterhalt in Betracht

Leitsatz Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten unter Billigkeitserwägungen zeitlich zu befristen (§ 1578b Abs. 2 BGB). Das sollte das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit im Unterhaltsrecht stärken. Das OLG Brandenburg hat eine Grenze für diese Befristungsmöglichkeit gezogen. Sachverhalt Schon 17-jährig wurde die spät...mehr

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Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war der Antrag des geschiedenen Ehemannes auf Aussetzung der Kürzung seiner Versorgungsbezüge wegen der an seine geschiedene Ehefrau erbrachten Unterhaltsleistungen. Sachverhalt Die im Jahre 1979 geschlossene Ehe der Beteiligten war durch rechtskräftiges Urteil des AG im Jahre 2006 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde in der Wei...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[14] 2. Zu Recht geht die Revision davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Abänderung des Vergleichs vorliegen. [15] a) Die Präklusionsvorschrift des § 323 Abs. 2 ZPO a.F. findet nach ständiger Rechtsprechung des BGH auf Vergleiche keine Anwendung. Die Abänderung eines Prozessvergleichs richtet sich allein nach materiell-rechtlichen Kriterien (Senatsurt. BGHZ 186, 1 = Fa...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / 2 Anmerkung

Der Verlust des Unterhaltsanspruchs durch neue Heirat ist allein kein ehebedingter Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Geschiedene Ehefrauen verlieren mit wachsendem Alter den Anspruch auf Unterhalt und mögen notfalls die Sozialhilfe beantragen. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1578b BGB wegen der mit dem zeitlichen Abstand zur Scheidung abnehmenden nachehelichen Soli...mehr

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FF 2/2012, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Dass der Unterhaltspflichtige mit der Herabsetzung gemäß § 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. eines nach altem Recht nicht befristbaren Unterhaltsanspruchs – hier Anspruch auf Altersunterhalt – ausgeschlossen war, steht einer Herabsetzung und/oder Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB nicht entgegen. 2. Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe ...mehr

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FF 2/2012, Misslungene Ehes... / 2. Zur Rechtsentwicklung bis 2006

Das durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[9] veranlasste Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 (BGBl I 301 ff.), das doch immerhin das Anliegen verfolgte, Unterhaltspflichten zu reduzieren,[10] brachte insoweit keine wesentliche Änderung. Die (neu) eingefügten Billigkeitsklauseln der §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 und 1579 Nrn. 4–6 BGB sollten zwar der Kritik an...mehr