Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

Rn. 51 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In der HB sind Zuwendungen an eine Pensionskasse wie Beiträge an eine Direktversicherung zu behandeln; es gelten daher die insoweit gemachten Ausführungen (Höfer, s § 4b Rn 62ff) entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Die Direktversicherung in der HB

Rn. 62 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Erteilt ein Unternehmen eine Direktversicherungszusage (§ 1b Abs 2 BetrAVG), handelt es sich bei der daraus resultierenden Verpflichtung um eine mittelbare Pensionsverpflichtung iSv Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB (Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 8. Teil, Rz 118 (Dezember 2022); Höfer in Küting/Weber, § 249 HGB Rz 792ff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begriff der Übertragung und Übertragungsgründe, Einmalbeitragsbedarf

Rn. 40 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen kann nicht nur in schuldbefreiender Weise (vgl § 4 BetrAVG, § 415 BGB) erfolgen, sondern auch im Wege eines Durchführungswegewechsels. Beim Wechsel des Durchführungsweges wird der Pensionsfonds der Primärverpflichtete, er schuldet dem ArbN die Versorgungsleistungen. Allerdings trifft das Unterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendung

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen iSd § 4d EStG sind – unabhängig von ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit – Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse, die der Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und/oder von sonstigen sozialen Leistungen (s Rn 13) dienen. Bei Zuwendungen iSv § 4d EStG muss es sich um Vermögensübertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Deferred Compensation (ArbN-finanzierte betriebliche Altersversorgung)

a) Begriff Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "Deferred Compensation" bezeichnet eine aufgeschobene Vergütung. Diese Begriffsbestimmung ist aber nicht richtig, weil ein zwischen ArbG und ArbN einvernehmlich verlagertes Gehalt den sofortigen Zufluss und damit eine Versteuerung zur Folge hat, s BFH vom 22.01.1982, III R 135/78 nv. Gemeint ist eine Reduzierung der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Arbeitgeberanteile

a) Allgemeines Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. BA-Abzug für sonstige Aufwendungen des Trägerunternehmens

Rn. 59 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Tätigt das Trägerunternehmen sonstige Aufwendungen zu Gunsten des Pensionsfonds, die nicht der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen und daher keine Beiträge iSv § 4e Abs 1 EStG (s Rn 27ff) sind, ist zwar § 4e EStG nicht anwendbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit ein BA-Abzug ausgeschlossen ist. Vielmehr richtet er sich nach de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Streckung des BA-Abzugs, LSt- sowie Sozialabgabenfreiheit

Rn. 39 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen aus unmittelbaren Versorgungszusagen oder aus Unterstützungskassenzusagen gegen Einmalbeiträge ist lt § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 als "Sonderzahlung" grundsätzlich lstpfl. Zudem unterliegt sie als Einmalzahlung der Sozialabgabenpflicht nach § 14 Abs 1 S 1 SGB IV. Folglich würden diese Einmalbeitragsz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachzahlungsverbot

Rn. 77 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Versorgungszusage zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung, (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 37 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zuwendungen des Trägerunternehmens, die zwar den Zuwendungsbegriff erfüllen, aber nicht zu den benannten Fallgruppen (s Rn 27) gehören, sind nicht als BA gemäß § 4c EStG abzugsfähig. Beispiel: Das Trägerunternehmen T leistet einen Einmalbeitrag an die Pensionskasse P, obwohl nach dem Geschäftsplan der P nur lfd Beiträge zu entrichten sind und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unechte Direktversicherungen

Rn. 41 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenfalls nicht von § 4b EStG erfasst werden die sog unechten Direktversicherungen. Von einer unechten Direktversicherung wird gesprochen, wenn der ArbN nicht nur Versicherter und Bezugsberechtigter, sondern auch Versicherungsnehmer ist und der ArbG nur die Beiträge leistet oder der ArbG zwar Versicherungsnehmer und der ArbN bezugsberechtigt i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

Rn. 351 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Besondere für ArbN in Betracht kommende WK sind in § 9 Abs 1 Nr 3–6 EStG aufgeführt. Es handelt sich um Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für eigene Arbeitsmittel, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für doppelte Haushaltsführung, insbesondere Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete, Familienheimfahrten. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist der BA-Abzug selbst bei Vorliegen einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung (s Rn 27) gemäß § 4c Abs 2 EStG ausgeschlossen, wenn die betriebliche Veranlassung fehlt. Dabei kommt es darauf an, ob die Zuwendungen der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen, die bei unmittelbarer Erbringung durch das Träge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BA-Abzug und zulässiges sowie tatsächliches Kassenvermögen bei Invaliditäts- und Waisenrenten

Rn. 145 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grds ist die Begrenzung des zulässigen Kassenvermögens in § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 3f EStG nur bei reinen Notfall-Leistungen zu rechtfertigen. Als zu undifferenziert erscheint dagegen die Limitierung für nicht lebenslänglich laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wie zB bei zeitlich begrenzten Invaliditäts- oder Waisenrenten, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Klare und zivilrechtlich wirksame Pensionszusage

Rn. 74 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach ständiger Rspr des BFH v 24.03.1999, BFH/NV 1999, 1643 liegt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA grds vor, wenn die KapGes eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Dieser Grundsatz gilt auch f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Angemessenheit

Rn. 81 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Darüber hinaus ist eine betriebliche Veranlassung auch nur dann gegeben, wenn die Pensionsfondszusage angemessen ist, sie also beim Kapitalgesellschafter nicht zu einer Überversorgung führt. Eine Überversorgung wird anzunehmen sein, wenn die Pensionsfondsleistungen zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fremdvergleich, Üblichkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit

Rn. 78 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob die einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, wird auch anhand eines Fremdvergleichs geprüft. Maßstab ist, ob die Zusage einem Geschäftsführer, der an der KapGes nicht beteiligt ist (Fremdgeschäftsführer), in dieser Form gewährt würde. Ist dies nicht der Fall, so wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abs 3 S 1 des § 4e EStG regelt den BA-Abzug für lst- und sozialabgabenfreie Einmalbeiträge des ArbG – das Gesetz bezeichnet diese Einmalbeiträge als "Leistungen" –, die er einem Pensionsfonds für die Übernahme von Versorgungsverpflichtungen aus unmittelbaren Versorgungszusagen oder Unterstützungskassenzusagen zahlt. Abweichend von § 4e A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Historische Entwicklung und erstmalige Anwendung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4c EStG wurde durch § 19 Nr 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG, BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt. Er war gemäß § 52 Abs 5a EStG aF (1975) erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 21.12.1974 endeten. § 4c EStG galt somit auch schon für Wj, die mit dem Kj 1974 übereinstimmten. Rn. 5 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vor dem In-Kraft-Treten des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsmäßigkeit

Rn. 201 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1960, 104 und ständig bis BFH BStBl II 1976, 228 verstößt es nicht gegen das GG, wenn einkommensteuerlich die verschiedenen Formen der Altersversorgung von ArbN unterschiedlich behandelt werden wie zB die Ruhegehälter der Beamten als Arbeitslohn nach § 19 EStG, die damit voll besteuert werden, während bei der hier behande...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 50 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit. Das Institut des Wiedereinsetzungsantrags soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit auf der einen Seite und des materiellen Rechts auf der anderen Seite schaffen. Der Wiedereinsetzungsantrag ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Begriff und Umfang der Vergütungen

Tz. 78 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Unter die Abzugsbeschränkung fallen gem R 10.3 Abs 1 KStR 2022 Vergütungen jeder Art für die überwachende Tätigkeit wie: Einmalige oder laufende Vergütungen, Sitzungsgelder, Tagegelder, Reisegelder und Aufwandsentschädigungen. Aber auch geldwerte Vorteile gehören hierzu wie: freie Wohnung, freie Kost und Unterbringung, unentgeltliche Pkw-Übe...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.35.1 Definition Förderbetriebsstätte, Bergbauunternehmen, Erdöl- oder Erdgasunternehmen (§ 35 Absatz 1 BsGaV)

386 Abschnitt 5 der BsGaV (§§ 35 bis 38 BsGaV) ist speziell auf Förderbetriebsstätten anzuwenden. § 35 Absatz 1 Satz 1 BsGaV definiert den Begriff Förderbetriebsstätte: Darunter fallen Betriebsstätten, die zur Förderung von Bodenschätzen entstehen und nach Abschluss der Fördertätigkeit enden. Jedes Unternehmen, zu dem eine Förderbetriebsstätte gehört, ist ein Bergbau- bzw. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die ESt-Reform 1975 hat § 19 Abs 1 EStG unverändert gelassen. Insb wurde nicht die zur Klarstellung des Arbeitslohnes geplante Definition, beispielsweise für Gelegenheitsgeschenke und Annehmlichkeiten (§ 51 EStG, insbesondere Abs 3 Nr 4 und 5 Entwurf zum EStRG 1974, BT-Drucks 7/1470, 39) ins Gesetz aufgenommen. Änderungen ergaben sich aber du...mehr

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Das BG hat die Bekl. mit Recht verurteilt, die verlangte Auskunft zu erteilen. [10] 1. Der Klage fehlt entgegen der Auffassung der Revision nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Dieses kann nicht wegen möglicherweise mangelnden Vortrags der Kl. zur Entstehung des Schadens aufgrund eines – der Bekl. zurechenbaren – Verschuldens eines im versicherten Gebäude un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Fondsgebundene Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung mit und ohne Mindestgarantie

Rn. 108 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Versicherung iSd § 169 Abs 4 VVG, der auf § 124 Abs 2 S 2 VAG verweist. Bei Fondsversicherungen wird das Anlagerisiko grundsätzlich vom Versicherungsnehmer getragen (§ 124 Abs 2 S 1 VAG). Beim Ablauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Versicherungsleistungen nach Maßgabe des We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 149 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Arbeitslohn ist grundsätzlich im Kj des Zuflusses zu versteuern. Wird der Arbeitslohn dem ArbN nicht ausbezahlt, sondern in den Büchern des ArbG gutgeschrieben, kommt es darauf an, ob dem ArbN hieran die wirtschaftliche Verfügungsmacht zusteht, also von ihm die gutgeschriebenen Beträge jederzeit abgerufen werden können, s BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Begriff, Vermögensanlage, Formen

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4e EStG beinhaltet keine Definition des Pensionsfonds. Maßgeblich ist insoweit aufgrund des Verweises in § 4e Abs 1 EStG auf § 236 VAG die versicherungsaufsichtsrechtliche Legaldefinition. Es ist also – anders als in den Fällen der §§ 4b und 4d EStG – nicht die arbeitsrechtliche Definition aus § 1b BetrAVG einschlägig. Ein Pensionsfonds ist...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 1. Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist regelmäßig dann angezeigt, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig und damit grundsätzlich unanfechtbar ist. Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut. Soweit allerdings noch Rechtsbehelfsfristen laufen, kann ein Antrag nach § 44 SGB X nur bei einer Rücknahme von Amts we...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgrenzung zur Lohnverwendungsabrede

Rn. 191 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Lohnverwendungsabrede liegt vor, wenn ArbG und ArbN vereinbaren, einen bestimmten Teil der Bezüge gegen den Zahlungsanspruch des ArbG zu verrechnen oder unmittelbar an einen Dritten zu überweisen. Derartige Fälle sind zB Abtretung oder Verpfändung. Dieses gilt auch für eine Gehaltspfändung. Der Unterschied zur Gehaltsumwandlung liegt da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitslohn ist nach ständiger Rspr schon des RFH grundsätzlich alles, was dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis als Gegenleistung für die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft vom ArbG oder für diesen von einem Dritten gewährt wird, s zB RFH RStBl 1936, 1158; 1937, 1186; 1939, 299; BFH BStBl III 1959, 230. Mit Offerhaus, BB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. ArbN-Ehegatten und andere mitarbeitende "nahe Angehörige"

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter einem ArbN-Ehegatten ist ein ArbN zu verstehen, der im Unternehmen seines Ehegatten (ArbG-Ehegatte) tätig ist. Dabei kann der ArbG-Ehegatte sowohl Einzelunternehmer als auch beherrschender Gesellschafter einer PersGes sein. Für ArbN-Ehegatten gelten zwar grds die gleichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pensionsfonds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krebs, Zur Abzugsfähigkeit von Schadensaufwendungen nach dem EStG; Versicherungsrecht 1963, 20; Seithel, Behandlung von Schadensfällen bei den Überschußeinkünften, DStR 1970, 585; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Schadensersatz" (November 2021). Rn. 375 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schadensersatz ist grundsätzlich ein nicht der ESt unterliegender Vorgang, s Rn 164. Das gilt g...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Anlage 2

Die Definitionen, die im Glossar in Anlage 1 angeführt sind, gelten entsprechend. Das nachfolgende Glossar enthält daher nur Definitionen, die dort nicht enthalten sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerlicher Zufluss

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 11 Abs 1 S 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kj bezogen, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. Regelungsinhalt des § 11 EStG ist nach der amtlichen Begründung nur die zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben (s RStBl 1935, 40). Darunter ist die Zuordnung zu einem bestimmten Kj zu verstehen, denn die Grundlagen für die Festse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterschiedliche Mindestalter 30/28/27/23 für Anwartschaftszuwendungen; unterschiedliche Regelaltersgrenzen

Rn. 9c Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die bis zum 31.12.2017 gültige Gesetzesfassung nennt in § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b S 2 EStG (Reservepolsterzuwendung für Anwartschaften, s Rn 53ff) und durch Verweis auf jenen S in Buchst c S 2 (Zuwendungen in der Form von Beiträgen zu Rückdeckungsversicherungen) nur das vollendete 27. Lebensjahr als Mindestalter für den BA-Abzug bei Zuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "Deferred Compensation" bezeichnet eine aufgeschobene Vergütung. Diese Begriffsbestimmung ist aber nicht richtig, weil ein zwischen ArbG und ArbN einvernehmlich verlagertes Gehalt den sofortigen Zufluss und damit eine Versteuerung zur Folge hat, s BFH vom 22.01.1982, III R 135/78 nv. Gemeint ist eine Reduzierung der Vergütung zu...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & 1. Erschließungsbeiträge sind geregelt in §§ 127 bis 135 BauGB. Die Regelung der Beiträge im Einzelnen erfolgt gemäß § 132 BauGB durch die Erschließungsbeitragssatzung, abgekürzt oft EBS genannt, der jeweiligen Gemeinde. Rz. 38 & 2. Ausbaubeiträge richten sich nach den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder, beispielsweise § 8 KAG NRW oder § 11 KAG Hess. Auch hi...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Vertretung / Zusammenfassung

Wer im Namen und im Interesse eines anderen Rechtsgeschäfte vornimmt, agiert als Vertreter. Vertretung hat viele Facetten: So lassen sich Treuhänder, Makler, Strohmänner, Verhandlungsgehilfen, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigte, Prokuristen, Ladenangestellte und viele weitere Erscheinungsformen der unmittelbaren oder mittelbaren Vertretung unterscheiden. Sie alle arbei...mehr