Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 1. Fall 1

Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Beratungshilfe...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / [Ohne Titel]

Immer wieder und trotz eigentlich in der Zwischenzeit geklärt gemeinter Lage kommt es bei der Antragstellung der Beratungshilfe zu Problemen, wie die dem Autor eingesandten Fälle, die hier behandelt werden, zeigen. Dabei drehen sich die Probleme immer wieder um dasselbe Thema: Ist ein Scan ausreichend? Muss das Original vorgelegt werden? Kann überhaupt eine elektronische Ant...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / II. Bedeutung für die Praxis

Beide Fälle drehen sich mithin um die – in Zukunft sicher weiter anhaltende – Frage der elektronischen Antragstellung in der Beratungshilfe. Sie beinhalten dabei gleich mehrere komplexe Fragen rund um die Antragstellung. Mithin scheinen beide Entscheidungen auf den ersten Blick eines gemeinsam zu haben: Sie schließen die BerH-Antragstellung auf elektronischem Weg zum Teil au...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / I. Fälle

1. Fall 1 Aus der Praxis[1] wurde ein Fall "rund um die Antragstellung" vorgetragen, der gleich mehrere diskussionswürdige Punkte umfasst. Augenscheinlich wurde im Rahmen eines Beratungshilfemandates der Anwalt unmittelbar durch den Mandanten aufgesucht und um Beratungshilfe nachgesucht. Der daraufhin notwendige nachträgliche Antrag auf Bewilligung der bereits begonnenen Berat...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VI. Antrag, Anlagen und Scan

Der Antrag auf Beratungshilfe ist zweifelsfrei vom unmittelbar selbst betroffenen, also dem Rechtsuchenden zu unterschreiben. Die Anlagen sind ebenfalls "selbst" zu erklären und damit zu unterschreiben. In der dem Fall 2 (VerfGH Münster) zugrundeliegenden Entscheidung hatte das ablehnende Gericht zwar nicht den Antrag über den elektronischen Weg selbst beanstandet, stattdess...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / III. Formularzwang

Am 8.1.2014 wurde die Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV) im Bundesgesetzblatt verkündet.[3] Sie wurde zum 9.1.2014 wirksam und ersetzte die bis dahin gültige Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV). Bei letzterer bestand noch Meinungsverschiedenheit, ob – zumindest, was das Vergütungsformular angeht, – auf den Vordruck bestanden werden konnte, obwohl dieser "offizie...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / IV. Nachträgliche Antragstellung und Zeitpunkt

Mit dem 1.1.2014 wurde eine nachträgliche Ausschlussfrist für die nachträgliche Antragstellung von 4-Wochen konzipiert, § 6 Abs. 2 BerHG.[4] Die Frist wurde eingeführt, um möglichst zeitnah für alle beteiligten Rechtssicherheit entstehen zu lassen. Innerhalb der genannten Frist soll daher eine Antragstellung erfolgen. Geht der Antrag nicht innerhalb der genannten Frist ein, ...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / 2. Fall 2

Der VerfGH Münster hatte Anfang 2021[2] über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden, nämlich ob die persönlichen Erklärungen des Rechtsuchenden über den elektronischen Rechtsverkehr mit übersandt werden können (hier: das vom Mandanten unterschriebene Formblatt wurde gescannt beigefügt) oder ob es im Original vorgelegt werden muss. Dieser Entscheidung lag der Sachverhalt ...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VII. Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Vergütung

Bei der Antragstellung der Vergütung regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Über den Verweis in § 5 BerHG bestand also eine Anwendbarkeit des § 130a ZPO auch unzweifelhaft bereits vor dem 1.8.2021. So sah es zuletzt auch unzweifelhaft das OLG Saarbrücken.[28] A...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 9 Muster / 3. Muster: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 15 Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Muster 9.13: Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Mandanten) – im Folgenden Mandant genannt – und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts) – im Folgenden Rechtsanwalt genannt – wird folgende Vereinbarung über eine erfol...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / B. Rechtlicher Rahmen

Rz. 7 Grundsätzlich muss der Rechtsanwalt kein Mandat annehmen.[9] Das gilt auch für eine angetragene Auftragserweiterung. Wenn ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine fristgerechte Kündigung zu klagen und der Rechtsanwalt diesen Auftrag annimmt, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist den Anwalt auch bitten, sein Arbeitsentgelt im Wege einer...mehr

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§ 9 Muster / X. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für __...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / II. Bedeutung im Arbeitsrecht

Rz. 10 Für den im Arbeitsrecht tätigen Anwalt bedeutet dies folgendes: Kommt der Arbeitgeber zu einem Rechtsanwalt, weil er einen Mitarbeiter kündigen will, ist dies eine Angelegenheit. Wenn es sich dabei um eine schwangere Betriebsrätin handelt, die einen dem Arbeitgeber bekannten anerkannten Grad der Behinderung von 50 besitzt, muss der Rechtsanwalt den Arbeitgeber darauf ...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Weitergehender gänzlicher Verzicht auf Vergütung

Nur im Falle der Beratungshilfe durfte der Anwalt schon bisher auf eine Vergütung gänzlich verzichten (§ 4 Abs. 1 S. 3 RVG a.F.). Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt auch dabei, dass trotz eines teilweisen oder gänzlichen Verzichts auf die Vergütung gegenüber dem Mandanten die Möglichkeit unberührt bleibt, gem. § 9 BerHG den Gegner in Anspruch zu nehmen (§ ...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 4. Begrenzung der Anrechnung bei Anrechnung mehrerer Gebühren

Auch kann es vorkommen, dass mehrere Tätigkeitsgebühren anzurechnen sind, wenn die anwaltliche Tätigkeit in einem gemeinsamen Verfahrensabschnitt endet. Typisch für sozialrechtliche Mandate ist vor anwaltlicher Vertretung im Verwaltungs- und/oder Klageverfahren eine anwaltliche Tätigkeit der Beratung (Nr. 2501 VV) oder Vertretung (Nr. 2503 VV) nach dem BerHG. Die dort verdie...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 223 Die staatliche Hilfe bei der Verfolgung rechtlicher Interessen in der Form der Beratungs-, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe ist eine besondere Art der Sozialhilfe auf dem Gebiet des gerichtlichen Rechtsschutzes. Rz. 224 Ein Antragsteller ist wegen des für die Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) und die Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO) gleichermaßen geltenden Nachrangpri...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. § 15a Abs. 2 RVG – Neufassung zum 1.1.2021 (KostRÄG)

Die Regelung des § 15a Abs. 2 RVG ist mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführt worden und betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rspr. war teilweise umstritten, wie eine Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine einzige weitere Gebühr zu erfolgen hat. War der Rechtsanwalt für seine Mandantin nicht nur im streitigen Verfahren sondern auch i...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Gebührenanspruch des anwaltlichen Schuldnerberaters

Rz. 216 Mit der Einreichung des Insolvenzantrages endet i.d.R. das Mandat für den anwaltlichen Schuldnerberater. Wünscht der Schuldner eine weitere Vertretung im Insolvenzverfahren, werden neue Gebühren fällig. Der Schuldner ist hierauf hinzuweisen und hat diese Gebühren sodann aus seinem unpfändbaren Einkommen zu entrichten. Für den Schuldner besteht auch die Möglichkeit, s...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 271 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 57 Zivilprozessrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Um das Kostenrisiko nicht zu einer Rechtswegsperre werden zu lassen, kann Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 ff. ZPO gewährt werden.[15] Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt (§ 117 ZPO). Für das Bewilligungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, so dass die Partei den Antrag selbst stellen kann. Wird der Antragsteller noch nicht anwaltlich vertr...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / b) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht

Rz. 132 Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Muster 22.17: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Allgemeine Gerichtsvollmacht Allgemeine Gerichtsvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Der Vollmachtgeber _____ bestellt zu seinem Bevollmächtigten: _____. ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[66] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14 Beratungshilfen und Checklisten Zwangsvollstreckung

Rz. 69a Die Beratung der an der Zwangsvollstreckung beteiligten Personen setzt die Kenntnis der Regeln der Zwangsvollstreckung voraus. Hier will der Kommentar helfen, indem er eine verständliche und für die Praxis brauchbare Kommentierung ohne großen "wissenschaftlichen Ballast" anbietet. Muster mit Erläuterungen und taktische Hinweise sollen den praktischen Wert des Werkes ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3 Dritte – Vertreter von Dritten

Rz. 78 Auch Dritte können von der Zwangsvollstreckung betroffen sein. Allerdings sind sie nicht Beteiligte der Zwangsvollstreckung. Insbesondere bei der Forderungspfändung ist die Einbeziehung des Drittschuldners unumgänglich. Bei der Lohnpfändung ist es der Arbeitgeber. Ihm werden weitreichende Pflichten auferlegt, deren Verletzung ihn schadensersatzpflichtig machen kann. 14...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)

Rz. 76 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere: Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO) In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO) In eine verbriefte Forderung? In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO) In einen Eigentumsverschaff...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.2 Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

Rz. 72 Vor der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen möglichst zuverlässige Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners beschafft werden. Die erste Informationsquelle für den Berater des Gläubigers ist der Gläubiger selbst. Folgende Fragen können gestellt werden: Hat der Schuldner einen Arbeitsplatz? Bezieht er Rente? Wovon lebt er sons...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.2 Dritte bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)

Rz. 80 Dritte können bei der Sachpfändung ebenfalls betroffen sein, wenn ohne ihre Zustimmung ein in ihrem Gewahrsam befindlicher und/oder ihnen gehörender Gegenstand gepfändet wird. Rechtsbehelfe? Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Geltendmachung von materiellen Rechten am gepfändeten Gegenstand: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) oder Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2 Schuldner – Vertreter des Schuldners

Rz. 75 Die Vertretung des Schuldners wird in der Praxis seltener vorkommen als die des Gläubigers. Der Vertreter des Schuldners wird bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zunächst das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung prüfen. Liegen diese vor, dann sind die Schuldnerschutzbestimmungen zu beachten. Im Übrigen wird es oftmals angezeig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.1 Dritte bei der Forderungspfändung (§§ 829 ff. ZPO)

Rz. 79 Auskunftspflicht (§ 841 ZPO) Wirksam entstanden? Wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses an Drittschuldner? Zustellung nur durch Gerichtsvollzieher, Aufforderung nach § 841 Abs. 1 ZPO bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgt und in Zustellungsurkunde aufgenommen? Auskunftspflicht auch bei Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) und Arrestvollstreckung (§ 930 ZP...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1 Gläubiger – Vertreter des Gläubigers

Rz. 70 Die Vorbereitung und die anschließende Durchführung der Zwangsvollstreckung für den Gläubiger setzen eine Reihe von Informationen voraus, deren Kenntnis für die erfolgreiche Zwangsvollstreckung zwingend notwendig ist. Es sollen unnötige und eventuell nicht mehr eintreibbare Kosten vermieden und die Zwangsvollstreckung möglichst schnell zu einem wirtschaftlich vertretb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.2 Prüfung bei der Sachpfändung (§§ 808ff. ZPO)

Rz. 77 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? Insbesondere: Kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks? (§§ 93 bis 95 ZPO) Gegenstand, der zu einem Haftungsverband gehört? (§ 865 ZPO) z. B. Zubehör? (§§ 1120 ff. BGB) Wer hatte welchen Gewahrsam? Alleing...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.3.3 Dritte bei der Herausgabevollstreckung (§§ 883 bis 886 ZPO)

Rz. 81 Bei der Herausgabevollstreckung kann der Dritte als Gewahrsamsinhaber des herauszugebenden Gegenstandes, dessen Herausgabe er nicht zustimmt, oder als Mitgewahrsamsinhaber bei der Räumungsvollstreckung betroffen sein. Als Rechtsbehelf steht dem Dritten die Erinnerung (§ 766 ZPO) zu.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.4 Bestehen Vollstreckungshindernisse?

Rz. 74 Aufhebung des Vollstreckungstitels? Bei Erfolg des Schuldners im Einspruchsverfahren, in Berufung oder Revision? Bei Erfolg des Schuldners im Nachverfahren beim Vorbehaltsurteil? Bei Erfolg im Wiederaufnahmeverfahren? Aufhebung (allein) der vorläufigen Vollstreckbarkeit? bei Vorabentscheidung nach § 718 ZPO Erklärung der Zwa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.1 Prüfung des Vorliegens eines wirksamen Vollstreckungstitels und der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XII. Beratungshilfe

Rz. 49 Wohl kann Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bewilligt werden.[34]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beratungshilfe

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beratungshilfe (Abs. 3)

Rz. 5 Im Fall der Beratungshilfe (Abs. 3) besteht die Besonderheit, dass der Anwalt von dem Rechtsuchenden keinesfalls mehr als 15 EUR verlangen kann (VV 2500). Die Gebühren im Rahmen der Beratungshilfe (VV 2501 ff.) schuldet allein die Staatskasse. Diese rechtliche Konstruktion beruht aber nicht auf einer anderen Bewertung des Interesses der Staatskasse an einem Rückgriff i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Beratungshilfe

Rz. 219 Diese Grundsätze gelten auch für die außergerichtliche Beratung bzw. Vertretung durch den anwaltlichen Betreuer im Hinblick auf die Beratungshilfe.[402] Deshalb ist der anwaltliche Betreuer verpflichtet, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung seines mittellosen Mandanten Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.[403] Denn auch außerhalb eines gerichtlichen Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe/Anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung

Rz. 157 Die Beratungshilfe wird nach § 3 Abs. 1 BerHG durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Nur für diesen Personenkreis besteht deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Eine nach § 44 S. 1 zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht werden. Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe

Gesetzestext 1Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. 2Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende. A....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Beratungshilfe

Rz. 79 Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe muss die Beratungshilfe nicht von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden (§ 3 BerHG). Daher hat der Anwalt hier auch dann Anspruch auf die ohnehin reduzierte Vergütung nach VV 2501 ff., wenn die Beratung durch eine nicht in den Anwendungsbereich des § 5 fallende Person gewährt worden ist, etwa durch einen Nicht-Stationsreferendar. R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Besonderheiten bei der Beratungshilfe

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