Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 04/2011, Beratungshilfe für Kindesunterhalt und Abwehr von Kindesunterhalt

BerHG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 2 Abs. 2; SGB VIII § 18 Abs. 1 Nr. 1 Leitsatz Von einer einheitlichen Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG ist auch dann auszugehen, wenn in dem einen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein bei ihm lebendes Kind geltend machen will und in dem anderen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein weiteres, nicht bei...mehr

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AGS 05/2009, Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ist in sozialgerichtlichen Verfahren anzurechnen

RVG VV Nr. 2503 Anm. Abs. 2 zu Nrn. 2503, 3102, 3103; SGG §§ 172 ff. Leitsatz Die Beratungshilfegebühr ist auch in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, grundsätzlich nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV in hälftiger Höhe auf die Verfahrensgebühr als Nettogebühr anzurechnen. Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Fe...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / Leitsatz

§ 16 Nr. 4 RVG findet für die außergerichtliche Beratungshilfe keine Anwendung. Diese Vorschrift betrifft lediglich das gerichtliche Verbundverfahren, erfasst mithin nicht die vorgelagerte außergerichtliche Beratungshilfe in Scheidungs- und Folgesachen, auch wenn diese im Falle gerichtlicher Geltendmachung im Verbund geltend zu machen wären. Für die Frage, ob dieselbe Angeleg...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Sachverhalt

Der rechtskräftig Verurteilte hatte um Beratungshilfe für eine anwaltliche Vertretung in einem Gnadenverfahren nachgesucht. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle wies den Beratungshilfeantrag mit der Begründung zurück, es handele sich nicht um eine außergerichtliche Angelegenheit i.S.d. § 1 Abs. 1 BerHG. Dem ist der Bezirksrevisor beigetreten mit der Auffassung, das Begnadig...mehr

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FF 05/2008, Aufwendungen für Prozesskosten- und Beratungshilfe in Deutschland im internationalen Vergleich niedrig

Im Vergleich von 12 Industrienationen sind die jährlichen Aufwendungen des deutschen Fiskus für Prozesskosten- und Beratungshilfe trotz starker Ausgabensteigerungen in den vergangenen Jahren nach wie vor sehr niedrig. Hierauf weist das Essener Soldan-Institut für Anwaltsmanagement hin (Pressemitteilung Soldan Institut für Anwaltsmanagement vom 17.3.2008). Die Bundesländer ha...mehr

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AGS 05/2011, Der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Die meisten Fragen zum materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch auf Ersatz der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr sind zwischenzeitlich geklärt. Erhebliche Schwierigkeiten bestehen in der Praxis aber dann, wenn der Mandant vorgerichtlich Beratungshilfe in Anspruch genommen hat oder die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorgelegen hatten. War dem Mandanten für...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz auf gesetzliche Anwaltsvergütung auch, wenn Geschädigter Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können

BGB § 280 § 286; BerHG § 9 Leitsatz Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können. BGH, Versäumnisurt. v. 24.2.2011 – VII ZR 169/10 Sachverhalt Das AG...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / Leitsatz

Bei Mieterhöhungsverlangen wird wegen der Schwierigkeit der rechtlichen Probleme – auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten – regelmäßig Beratungshilfe zu gewähren sein. Zur Frage, wann eine Angelegenheit oder mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG vorliegen. AG Halle, Beschl. v. 18.1.2011 – 103 II 6570/10mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung des LG ist im Hinblick darauf zulässig, dass das LG diese mit dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat – § 56 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG. Ob das OLG gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG bereits für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig gewesen wäre, kann im Hinblick auf die Zulassung der weiteren Beschwerde d...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war in einer sozialrechtlichen Angelegenheit außergerichtlich tätig und anschließend im gerichtlichen Verfahren, in dem er im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde. Erst nach Abschluss des Verfahrens wurde die Beratungshilfe bewilligt. Das Gericht der Beratungshilfe teilte daraufhin dem SG mit, dass Beratungshilfe bewilligt worden sei. Das SG fordert darau...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen BerHG. 1. Die Beschwerdeführerin erhielt von dem zuständigen Jobcenter einen Bescheid zur Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II. Sie beantragte beim AG erfolglos Beratungshilfe für die Überprüfung. Die zust...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Mit Beschluss des AG war dem Rechtsuchenden Beratungshilfe für folgende Angelegenheiten bewilligt worden: "Vorbereitung Ehescheidung und Folgesache". Die Partei hat sodann Beratungshilfe bei der Beschwerdeführerin in Anspruch genommen. Diese hat dem AG für die Beratung folgende Kosten in Rechnung gestellt: Praxis-Beispiel Für die Beratung:mehr

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AGS 08/2009, Prozesskosten- und Beratungshilfe für Anfänger. Von Oberregierungsrat und Fachhochschullehrer Josef Dörndorfer. 5. Aufl. 2009. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 347 S. 28,00 EUR.

Das nunmehr in der 5. Aufl. erscheinenden Anleitungsbuch wendet sich vor allen an Auszubildende, Studierende und Berufsanfänger, denen es einen raschen Einstieg in das Gebiet des Prozesskosten- und Beratungshilferechts ermöglicht. Schwierigkeiten bereitet diese Materie in der Praxis häufig, weil es an einer einheitlichen Regelung fehlt. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe...mehr

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AGS 01/2009, Beratungshilfe... / Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat die Ablehnung der Beratungshilfe tragend darauf gestützt, dass es sich bei dem betroffenen Gnadengesuchs des Antragstellers nicht um eine außergerichtliche Angelegenheit handele im Sinne von § 1 Abs. 1 BerHG. Dem stimmt der Bezirksrevisor in seiner Stellungnahme vom 25.6.2008 insofern zu, als er unter Verweis auf die Kommentierung "Kalthoener/Büttner/W...mehr

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AGS 01/2011, Verfassungswidrigkeit der Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

Wieder einmal steht das RVG auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand vor dem BVerfG. Diesmal geht es um die Frage der Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV bzw. um die ermäßigte Verfahrensgebühr der Nr. 3103 VV. Hierzu sind zwei Verfahren vor dem BVerfG anhängig (1 BvR 2473/10 und 1 BvR 2474/10). Wor...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war zunächst für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig. Anschließend kam es zum Rechtsstreit vor dem SG. Nach Abschluss der Instanz meldete der Anwalt für seine Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren u.a. eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 3102, 3103 VV an. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte zwa...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war von dem Kindesvater beauftragt worden, gegenüber seinen drei Kindern von verschiedenen Müttern, denen gegenüber er unterhaltspflichtig war, Abänderung bestehender Unterhaltstitel zu verlangen. Hierfür beantragte der Anwalt Beratungshilfe. Bewilligt wurde Beratungshilfe nur für eine Angelegenheit. Der Rechtspfleger war der Auffassung, das Abänderungsverlangen g...mehr

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AGS 05/2009, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat zu Recht die gewährte Beratungshilfe hälftig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Die Beratungshilfegebühr ist nämlich nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2603 VV a.F. (= Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV n.F.) in hälftiger Höhe auf die Verfahrensgebühr als Nettogebühr anzurechnen. Hiergegen spricht...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe... / Anmerkung

Der zitierte vorangegangene Beschluss des BVerfG (v. 11.5.2009–1 BvR 1517/08) ist abgedruckt in AGS 2009, 374.mehr

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AGS 10/2011, Beschränkung d... / 1 Aus den Gründen

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Beratungshilfe in urheberrechtlichen Angelegenheiten. 1. Der Beschwerdeführer ist Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II. Er hatte von verschiedenen Anwaltskanzleien, die jeweils von Inhabern von Urheberrechten an Musikwerken beauftragt worden waren, im Laufe von zwei Monaten mehrere Abmahnschreiben erhalten, denen vorf...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Rechtsanwältin A hat (dem Rechtsuchenden) Beratungshilfe geleistet. Dieser ist drei Kindern von verschiedenen Müttern unterhaltsverpflichtet. Die Beratungshilfe bestand in der Neuberechnung des jeweils aus Sicht des Verpflichteten zu leistenden Unterhalts und entsprechender Korrespondenz mit den Anspruchsberechtigten. Rechtsanwältin A hat hinsichtlich der drei Kinder jeweils e...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde erweist sich als begründet. Der angefochtene Beschluss des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts, da § 16 Nr. 4 RVG nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Dem Antragsteller steht für die Beratung in der Angelegenheit Zugewinn eine weitere Vergütung nach Nr. 2503 VV nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von EUR 97,44 zu. Das BerHG sie...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wird der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe von dem Rechtsuchenden beauftragt, die außergerichtliche Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber drei Kindern zu verlangen, so liegen drei verschiedene Angelegenheiten vor, in denen der Anwalt seine Gebühren jeweils gesondert erhält. AG Mülheim a.d. Ruhr, Beschl. v. 10.9.2009–34 II 568/09; 34 II 569/09mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Das Gericht nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss, die es sich zu Eigen macht. Lediglich ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Das vorliegende Verfahren ist dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG wie die Sache 103 II 4710/10, in welcher der Antragstellerin bereits Beratungshilfe bewilligt worden ist. Zu Recht geht der angefocht...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / I. Der Fall

Der Anwalt war zunächst für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig. Anschließend kam es zum Rechtsstreit vor dem SG. Der Anwalt meldete nach Abschluss des Verfahrens eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV an. Die Landeskasse war der Auffassung, darauf müsse die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr der Nr. ...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / Leitsatz

Eine Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens kommt in sozialgerichtlichen Angelegenheiten nicht in Betracht, da hier die vorangegangene Tätigkeit bereits durch den nach Nr. 3103 VV verringerten Rahmen der Verfahrensgebühr erfasst wird. SG Aachen, Beschl. v. 27.2.2009 – S 9 AS ...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 6 Abs. 2 BerHG i.V.m. §§ 11 Abs. 2, 24a RPflG zulässig. Die Erinnerung ist auch begründet. Die Antragstellerin hat ein konkretes Rechtsproblem aufgezeigt, nämlich das Mieterhöhungsverlangen v. 27.10.2010. Dass dieses Mieterhöhungsverlangen auch ohne vorherigen Versuch, die Sache selbst zu klären, ein Rechtsproblem beinhaltet, zeigt sich schon aus den...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 2 Anmerkung

"Einmal im Leben" hieß in den 70er Jahren eine Fernsehserie. Daran fühlt man sich erinnert, wenn man solche Entscheidungen zur Bewilligung von Beratungshilfe liest. Was hier alles unter einem einheitlichen Rahmen und einem inneren Zusammenhang zusammengefasst wird, ist – wie hier – oft nicht nachzuvollziehen. Man hat manchmal den Eindruck, dass allein die Zahlungspflicht der ...mehr

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AGS 10/2011, Beschränkung d... / Leitsatz

Auch bei urheberrechtlichen Abmahnfällen kann sich die Bewilligung von Beratungshilfe von Verfassungs wegen regelmäßig auf den ersten Fall beschränken, wenn der Rechtsuchende im Auftrag verschiedener Rechteinhaber von verschiedenen Rechtsanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurde, die sich aus jeweils ähnlichem Verhalten des Rechtsuchenden ergeben s...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 1 Sachverhalt

Die von der Antragstellerin vertretene Mandantin hatte einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben, Ehescheidung, Folgesachen insbesondere Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerechtsfragen/Umgang" erhalten. In der Folgezeit wurde die Mandantin von der Antragstellerin in der Zeit von April 2007 bis Januar 2008 anwaltlich...mehr

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AGS 05/2009, Beratungshilfe... / Leitsatz

Die Beratungshilfegebühr ist auch in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, grundsätzlich nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV in hälftiger Höhe auf die Verfahrensgebühr als Nettogebühr anzurechnen. Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung einer Prozesskostenhilfevergütung ist in sozialrechtlichen Verfahren...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

1. Allerdings ist die Verfahrensgebühr vom Urkundsbeamten zutreffend nach Nr. 3103 VV und nicht nach Nr. 3102 VV bemessen worden. Denn Nr. 3103 VV bestimmt, dass die Gebühr nach Nr. 3102 VV für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen – wie hier – gem. § 3 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, nur 20,00 EUR bis 320,00 EUR (statt 40,00 EUR bis 460,00 EUR) beträgt, falls ei...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Nach Nr. 2503 VV i.V.m. Nr. 1008 VV war vorliegend die Geschäftsgebühr um 2 x 30 %, also 2 x 21,00 EUR, zu erhöhen, da eine Mehrheit von Auftraggebern vorlag. Da es sich bei der im Rahmen der Beratungshilfe anfallenden Geschäftsgebühr um eine Festgebühr handelt, war diese gem. Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber zu erhöhen. § 1629 Abs. 3 BGB ist eine Regelung zur gese...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der von dem Antragsteller vertretenen Mandantin war ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "Scheidung und Folgesachen" erteilt. Für die Bereiche Hausrat, Unterhalt und Ehescheidung hatte der Antragsteller bereits die Festsetzung von Gebühren in Höhe von jeweils 97,44 EUR begehrt. Es wurden jedoch nur einmalig 97,44 EUR festgesetzt. Die hiergegen ger...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / II. Die Entscheidung

Im Verfahren gilt Nr. 3103 VV Die Urkundsbeamtin hat zutreffend festgestellt, dass der Gebührentatbestand für die Verfahrensgebühr die Nr. 3103 VV – nicht Nr. 3102 VV – ist, denn es ist eine Tätigkeit im Vorverfahren, also in einem weiteren der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienenden Verwaltungsverfahren vorausgegangen. Der niedrigere Gebührenrahmen greift ein, weil die Vor...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchst. b) BVerfGG). Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 BVerfGG). Die für die Beurteilun...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / Leitsatz

Von einer einheitlichen Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG ist auch dann auszugehen, wenn in dem einen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein bei ihm lebendes Kind geltend machen will und in dem anderen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein weiteres, nicht bei ihm lebendes Kind abwehren will. In einfach gelagerten Fällen ist die...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Die Beratungshilfegeschäftsgebühr wird nicht auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht angerechnet. SG Aachen, Beschl. v. 3.9.2009 – S 6 R 142/08mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, 2. Angelegenheiten im Zusa...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die vorliegende Problematik "Anrechnung der Beratungshilfegebühr" wird von den Kostensenaten des LSG unterschiedlich bewertet (vgl. Beschl. v. 1.2.2007–L 12 B 8/06 AS und Beschl. v. 18.3.2008 – L 1 B 41/07 AL). Der Rechtsanwalt stützt seine Rechtsauffassung auf den Beschluss des ersten Senats. Da es sich hierbei um die jüngere Entscheidung handelt, wird dieser Argumentation g...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / Leitsatz

Bei einer Beratungshilfetätigkeit für die Scheidung und deren Folgen ist auch dann gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen, wenn diese später im gerichtlichen Verbundverfahren geltend zu machen wären; § 16 Nr. 4 RVG ist nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2008 – I-10 W 85/08mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / Anmerkung

Die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ist abgedruckt unter AGS 2009, 79 = JurBüro 2009, 39 = OLGR 2009, 154 = NJW-RR 2009, 430 = FamRZ 2009, 1244 = Rpfleger 2009, 90 = RVGprof. 2009, 62.mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

In Sozialgerichtsverfahren, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG anfallen und wegen der vorgerichtlichen Befassung des Rechtsanwalts ein verminderter Gebührenrahmen für die Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV gilt, ist Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV teleologisch zu reduzieren und von einer Anrechnung der hälftigen Beratungshilfegebühr abzusehen. SG Dresden, Beschl. v. 2...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Es liegen auch dann mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, wenn der Anwalt von der noch nicht geschiedenen Ehefrau sowie ihren Kindern mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt wird. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich dann um 30 % je weiterem Auftraggeber. AG Heidenheim, Beschl. v. 24.3.2009 – GR 952/08 Bmehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / Anmerkung

Die zitierten Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen sind abgedruckt in L 12 B 8/06 AS: AGS 2008, 347 (Anrechnung) L 1 B 41/07 AL: AGS 2008, 348 m. Anm. N. Schneider = NJW-Spezial 2008, 507 = RVGreport 2008, 389 (keine Anrechnung). Eine Anrechnung abgelehnt haben ebenso: SG Dresden AGS 2009, 229 = RVGreport 2009, 146 = NJW-Spezial 2009, 285, SG Augsburg AGS 2009, 396, SG Aac...mehr

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AGS 07/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Der Erinnerungsführer stützt seine Auffassung, dass eine Anrechnung nicht zu erfolgen habe, im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Stuttgarts v. 15.1.2008–8 WF 5/08. Insoweit ist festzustellen, dass der 8. Senat des OLG Stuttgart im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH v. 22.1.2008 – VIII ZB 57/07, in der der BGH seine Auffassungen zu Anrech...mehr

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AGS 03/2009, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Mit ihrer Beschwerde macht die Landeskasse geltend, auf die in Höhe von 508,30 EUR berücksichtigte 1,3-Verfahrensgebühr müsse sich der Antragsteller die ausweislich der Klageschrift wohl angefallene 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV hälftig anrechnen lassen. Die Beschwerde der Landeskasse ist gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig und begründet. Mit Erfolg rügt di...mehr

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AGS 02/2011, Zuständiges Be... / 2 Aus den Gründen

Der Vorlagebeschluss des AG ist aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, damit erneut eine Vorlage an das LG erfolgen kann, denn dieses ist das zuständige Beschwerdegericht. Der Senat teilt nicht die Auffassung des LG, wonach das OLG gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 1b, 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 11 GVG das zuständige Beschwerdegericht sei. Vielmehr ist in Beschwerdesachen, welche...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Ve... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem SGB II. I. Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie erhielt von der zuständigen ARGE im Oktober 2007 einen Änderungsbescheid, in dem bei den Leistungen eine Haushaltsersparnis wegen ihres ...mehr