Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 52 Umstritten war die Frage, ob Teilwertabschreibungen auf betriebliche Darlehensforderungen dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen. Die Finanzverwaltung[1] war der Auffassung, dass § 3c Abs. 2 S. 1 EStG auf Teilwertabschreibungen anwendbar sei, wenn die Darlehensüberlassung zu nicht fremdüblichen Konditionen erfolge. Denn dann stehe das Darlehen mit nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.4 Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rz. 47 Die Aufwendungen müssen mit den Einnahmen des Anteilseigners in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. § 3c Abs. 2 S. 1 EStG verlangt im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang. Ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang genügt.[1] Gemeint ist der Veranlassungszusammenhang [2] (§ 4 Abs. 4 EStG; § 9 Abs. 1 EStG). Veranlas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.3 Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten und Werbungskosten

Rz. 45 Der Begriff der Betriebsvermögensminderungen ergibt sich aus § 4 Abs. 1 EStG und umfasst solche Positionen, die bei einem Betriebsvermögensvergleich den Gewinn mindern. Dazu gehören auch Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen (vgl. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a S. 2 EStG). Betriebsausgaben sind in § 4 Abs. 4 EStG, Werbungskosten in § 9 Abs. 1 EStG definiert. Veräußerungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.2 Steuerfreie Sanierungserträge i. S. d. § 3a EStG

Rz. 97f Zu den steuerfreien Sanierungserträgen i. S. d. § 3a EStG gehören gem. § 3a Abs. 1 S. 1 EStG zunächst Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. d. § 3a Abs. 2 EStG. Darüber hinaus werden auch Erträge aus einer in § 3a Abs. 5 EStG genannten unternehmerbezogenen Sanierung freigestel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.1.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 § 3c Abs. 1 EStG gilt sowohl für unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtige (natürliche) Personen als auch – über § 8 Abs. 1 KStG – für unbeschränkt oder beschr. körperschaftsteuerpflichtige Personen. Rz. 7 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird bei natürlichen Personen, bei denen die Betriebsvermögensmehrungen bzw. Einnahmen dem Teileinkünfteverfahren un...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31, 32

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31, 32; s. Abb. unten) abweichend vom Sondertarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 und 32 gestellt. Auszug aus der Anlage KAP Anwendungsbereich: Begünstigt sind Kapital...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / e) Wichtige Fallkonstellationen

In den folgenden Fällen ergibt sich aus § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagungspflicht: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die mangels wesentlicher Beteiligung nicht von § 17 EStG erfasst werden und keinem Steuerabzug durch die auszahlende Stelle gem. § 44 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG unterliegen, z.B. GmbH-Beteiligung; verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / 2. Voraussetzungen

Der Vorwegabschlag für Familienunternehmen ist an kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Diese sind durch die Entnahme- (ggf. auch Ausschüttungs-), Verfügungs- und Abfindungsbeschränkung in § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 1–3 ErbStG abschließend aufgezählt. Die genannten Voraussetzungen müssen dabei zwei Jahre vor und zwanzig Jahre nach Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 Er...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausländische Kapitalerträge (Zeile 19)

Zur Zeile 19 sind die Kapitalerträge einzutragen, die aus ausländischen Quellen stammen. Das können neben Zinsen aus Kapitalforderungen jeder Art z.B. auch Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Beteiligungen oder Termingeschäfte sein. Sämtliche in § 20 Abs. 1 bis 3 EStG genannten Kapitalerträge können hier anzugeben sein. Maßgeblich ist, dass die Kapitalerträge nicht dem...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / I. Allgemeines

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2021 auf den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Di...mehr

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Sommer, SGB XI § 15 Stufen ... / 2.5.2 Definitorische Besonderheiten

Rz. 42 Die systematischen Besonderheiten bei der Bestimmung des Pflegegrades eines Kindes werden flankiert von abweichenden, die Fähigkeiten eines Kindes berücksichtigenden Definitionen der in den maßgeblichen Modulen (s. o.) aufgeführten Pflegekriterien. Nach Maßgabe der Begutachtungs-Richtlinien sind bei der Feststellung des Pflegegrades eines Kindes folgende Konkretisieru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.3 Selbstverwaltung

Rz. 12 Die Selbstverwaltung wird in der Sozialversicherung grundsätzlich durch eine paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern in den Selbstverwaltungsorganen verwirklicht. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bei den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drittelkapazität durch Versicherte, Arbeitgeber und S...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.3.2 Bestehen einer Interessenvertretung?

Nach dem Wortlaut des § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist der Gesprächspartner des Arbeitgebers die Interessenvertretung, während der betroffene Beschäftigte nur hinzugezogen und beteiligt wird. Das legt es zunächst nahe, die Existenz eines Betriebsrats oder Personalrats als Voraussetzung für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements anzusehen. Dafür spricht,...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.4 3. Schritt: Erteilung der Zustimmung des Beschäftigten

Nun ist es Sache des Beschäftigten, über die Erteilung seiner Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu entscheiden. Er ist in seiner Entscheidung frei. Es besteht auch keine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Zustimmung zu erteilen, denn dazu fehlt es an einer Rechtsgrundlage, so wie es auch keine Verpflichtung des Beschäftigten gibt, dur...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.3 2. Schritt: Die Informationsphase

Das Gelingen des betrieblichen Eingliederungsmanagements hängt stark von der Bereitschaft des Beschäftigten ab, sich angstfrei auf das Verfahren einzulassen. Deshalb verlangt § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, dass der Arbeitgeber zunächst den Betroffenen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert, also darauf hinweist, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.4 Mitbestimmung der Interessenvertretung

Umstritten ist, in welchem Umfang die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch nehmen kann. Im Rahmen der Betriebsverfassung kommen die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG in Betracht.[1] Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat bei Krankenrückkehrgesprä...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.2 1. Schritt: Erkennen der Notwendigkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Es ist Sache des Arbeitgebers, die Notwendigkeit zu erkennen, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beginnen. Er hat die Initiativlast.[1] Dazu wird er sich in der Regel der Fehlzeitenstatistik bedienen. Zu beachten ist hier, dass die EDV-gestützte Auswertung der Fehlzeiten mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG). Erfolg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstattung nach Urteilsaufhebung (Abs. 3)

Rz. 12 Dem Schuldner sind nach dieser Vorschrift die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten, wenn das Urteil (oder auch der sonstige Vollstreckungstitel) aufgehoben wird. Die Bestimmung schafft damit eine dem § 717 Abs. 2 ZPO entsprechende Rechtslage (BGH, NJW-RR 2011, 1217; MDR 2001, 1381). Sie findet auch Anwendung bei der Aufhebung eines Urteils durch Vergleich (OLG ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2 Beteiligung an der VBL

Grundlegende Voraussetzung der Versicherung eines Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung ist die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft seines Arbeitgebers bei dieser Zusatzversorgungseinrichtung. Wer Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung sein kann, ist in der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungseinrichtung bestimmt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen fü...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.3 Beendigung der Beteiligung

Die Beteiligung an der VBL endet im Fall der Auflösung oder des Erlöschens des Arbeitgebers. Im Übrigen kann die Beteiligung durch Kündigung beendet werden. Der Arbeitgeber kann die Beteiligung jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Der VBL steht das Recht zur Kündigung der Beteiligung – unter Einhaltung der gleichen Frist – dann zu, ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / I. Zivilrechtliche Grundlagen bei der Beteiligung Minderjähriger

Wenn an der Nachfolgegestaltung Minderjährige beteiligt sind muss immer geprüft werden, wer den Minderjährigen vertreten kann und ob eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist. 1. Muss ein Ergänzungspfleger für den Minderjährigen handeln? Der Minderjährige wird grundsätzliche durch seine Eltern gemeinsam vertreten, wenn diese das gemeinsame Sorgerecht ausüben (§ 16...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von Minderjährigen (Teil 1): Rechtliche Grundlagen und Übertragung von Immobilien

1 Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf nachfolgende Generationen werden die Schenkungsteuerfreibeträge optimal genutzt und zukünftige Wertsteigerungen entstehen bereits bei der nächsten Generation, sodass diese Wertsteigerungen im Erbfall nicht mehr versteuert werden müssen. Zudem lassen sich oft auch ertragsteuerliche Vorteile nutzen, da durch die Einb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Beteiligungen von einigem Gewicht

Rz. 439 [Autor/Stand] Mindestens zwei Beteiligungen. Die Körperschaft muss Beteiligungen an mindestens zwei Tochtergesellschaften halten. Zwar ist dem BMF-Schreiben v. 24.1.2012 nicht ausdrücklich eine Mindestanzahl an Beteiligungen zu entnehmen. Nicht ausreichend soll aber das Halten einer Beteiligung an nur einer Tochtergesellschaft sein, auch wenn gegenüber dieser Tochter...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / b) Kein Vertretungsausschluss der Eltern bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

Ein Vertretungsausschluss der Eltern besteht nicht, wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1

Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten auf nachfolgende Generationen werden die Schenkungsteuerfreibeträge optimal genutzt und zukünftige Wertsteigerungen entstehen bereits bei der nächsten Generation, sodass diese Wertsteigerungen im Erbfall nicht mehr versteuert werden müssen. Zudem lassen sich oft auch ertragsteuerliche Vorteile nutzen, da durch die Einbezi...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / a) Vertretungsausschluss der Eltern bei potentieller Interessenkollision

Die Eltern bzw. ein Vormund dürfen gem. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB keine Rechtsgeschäfte für den Minderjährigen vornehmen, wenn der jeweilige Ehegatte, Lebenspartner oder ein Verwandter in gerader Linie (z.B. Großeltern etc.) beteiligt sind. Da die Eltern das Kind gemeinschaftlich vertreten, greifen die Ausschlüsse auch dann, wenn nur ein Elternteil Vertragspartner werden soll ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / c) Kein Vertretungsausschluss der Eltern bei lediglich rechtlichem Vorteil

Ein Vertretungsausschluss der Eltern besteht zudem nicht, wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[3] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlich, da es sich um eine reine Begünstigung des Kindes ha...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1. Muss ein Ergänzungspfleger für den Minderjährigen handeln?

Der Minderjährige wird grundsätzliche durch seine Eltern gemeinsam vertreten, wenn diese das gemeinsame Sorgerecht ausüben (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB). Übt ein Elternteil das Sorgerecht allein aus, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Gem. § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB ein Vormund von der Vertretung des ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / III. Die Übertragung von Immobilien auf Minderjährige

Zur Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Freibeträge werden häufig Immobilen auf minderjährige Kinder und Enkelkinder übertragen. Es stellt sich dabei stets die Frage, ob die Eltern ihre minderjährigen Kinder im Rahmen der Beurkundung vertreten können, obwohl die Eltern oder die Großeltern selber an der Immobilienübertragung beteiligt sind. Zudem stellt s...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / g) Übertragung eines Grundstücks mit Belastungsvorbehalt

Die Vereinbarung eines Belastungsvorbehalts für den Übergeber ist für den Minderjährigen wohl nur dann lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn die Eintragung der Belastung gleichzeitig mit dem Eigentumsübergang vollzogen wird, da nur dann eine Analogie zur Schenkung eines belasteten Grundstücks anzunehmen ist.[41]mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 1. Erfordernis einer Ergänzungspflegerbestellung bei Übertragung von Immobilien?

Die gesetzliche Vertretung der Eltern ist trotz Vorliegens eines Insichgeschäfts möglich, wenn die unentgeltliche Übertragung der Immobilie für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Rechtliche Nachteile können entstehen, wenn die Schenkung für den Minderjährigen mit der Entstehung persönlicher Verpflichtungen verbunden ist. Es haben sich die folgenden Fallg...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 3. Übersicht zur Übertragung von Immobilien auf Minderjährige Kinder und Enkelkinder

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 3. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Gem. §§ 1643, 1915, 1821 ff. BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichts.[12] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Die genehmigungsbedür...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Lohnsummen/Beschäftigte aus nachgeordneten Gesellschaften (Abs. 3 Sätze 11 und 12)

Rz. 119 [Autor/Stand] Bei der Prüfung, ob die Mindestarbeitnehmerzahl im Betrieb erreicht wird, wollte die Finanzverwaltung schon von vornherein auch die Arbeitnehmer nachgeordneter Gesellschaften einbeziehen.[2] Rz. 120 [Autor/Stand] Der Begriff des Betriebs ist jedoch im Gesetz nicht näher erörtert. Eine Zurechnungsvorschrift für Konzerngesellschaften hatte der Gesetzgeber ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / e) Schenkung von Wohnungs-/Teileigentum

Auch der Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[37] Grund hierfür ist der gleichzeitige Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft und die damit verbundenen Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung.[38] Hierzu zählen insbesondere die Pflicht der anteiligen Kostentragung für die Instandhaltung und -setzung, die sonstige Verwaltung sow...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / h) Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eins Widerrufs- und Rückforderungsrechts

Bei der Schenkung unter Vorbehalt eines Widerrufs- und Rücktrittsrechts sollte vereinbart werden, dass die Haftung des Minderjährigen auf den Zustand im Zeitpunkt der Geltendmachung der Rückforderung beschränkt ist und er zudem sämtliche Aufwendungen, die er bis zur Rückforderung hatte, ersetzt verlangen kann.[42] Auch die Kosten der Rückübertragung sollte nicht der Minderjä...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 5

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / i) Übertragung eines Grundstücks unter gleichzeitiger Vereinbarung des Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft

Die Übertragung ideeller Miteigentumsanteile an Grundbesitz auf einen Minderjährigen soll laut einem Beschluss des OLG München nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sein, wenn in derselben Urkunde der Ausschluss der Auseinandersetzung der Gemeinschaft bezüglich des übertragenen Grundbesitzes vereinbart wird.[44] Dieses Auffassung dürfte aber wohl mit dem Grundsatz, wonach ei...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / a) Schenkung eines unbelasteten Grundstücks

Die Schenkung eines unbelasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen grds. lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die Haftung für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten wie beispielsweise Anliegerbeiträge und Erschließungskosten durch den Minderjährigen stellen keine beachtlichen Nachteile dar.[28] Sie werden einerseits nicht unmittelbar durch die Schenkung selbst ausgelöst,...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / j) Übertragung eines Grundstücks unter Vereinbarung von Ausgleichungs- und Pflichtteilsanrechnungsbestimmungen

Selbst die Anordnung einer erbrechtlichen Ausgleichungspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB [46] oder eine Pflichtteilsanrechnungspflicht gem. § 2315 BGB [47] gilt als lediglich rechtlich vorteilhaft. Die Anrechnung muss hierfür jedoch auf den Wert im Zeitpunkt der Zuwendung, höchstens bis zum Wert zum Zeitpunkt des Todes des Schenkers, begrenzt werden.[48] Ein mit der Schenkung ver...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / d) Schenkung eines vermieteten/verpachteten Grundstücks

Der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist ebenfalls nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[35] Begründet wird dies einheitlich mit dem Eintritt des Minderjährigen in die Stellung als Vermieter und damit in die Ansprüche und Eigentümerverpflichtungen aus dem bestehenden Mietvertrag.[36] Für die daraus resultierenden Pflichten haftet der Minderjährige auch...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / b) Schenkung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks

Die unentgeltliche Übertragung eines mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen ebenfalls lediglich rechtlich vorteilhaft.[30] Für die Belastung haftet grds. nur das Grundstück und nicht der Minderjährige als Grundstückseigentümer persönlich.[31] Ein rechtlicher Nachteil liegt hingegen vor, wenn der Minderjährige im Rahmen der...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / c) Schenkung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

Die Belastung der übertragenen Immobilie mit einer Reallast ist hingegen stets rechtlich nachteilig.[33] Der Minderjährige haftet für diese nach § 1108 BGB immer auch persönlich. Dies gilt folglich auch für die Reallast eines Erbbauzinses bei der Schenkung eines Erbbaurechts.[34]mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / f) Übertragung eines Grundstücks unter Nießbrauchvorbehalt

Ein lediglich rechtlicher Vorteil wird bejaht, wenn ein Grundstück mit einem Nießbrauch belastet ist, bei dem der Nießbraucher auch die außergewöhnlichen Erneuerungen und Ausbesserungen sowie die Grundstückslasten tragen muss.[39] Unerheblich ist, ob der Nießbrauch bereits besteht oder als Gegenleistung bei der Übertragung vorbehalten wird.[40]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ausgangslohnsumme

a) Grundsätze Rz. 83 [Autor/Stand] Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre, § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG. Werden Beteiligungen von mehr als 25 % in die Ausgangslohnsumme einbezogen, ist ebenfalls auf die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach ("soweit")

a) Systematik und Berechnung "..., soweit ..." Rz. 479 [Autor/Stand] Systematik: Rechtsfolgenbestimmung der Höhe nach. Die Konjunktion "soweit" bezieht sich auf den ihr vorgeschalteten Satzteil (= den bestehenden Entlastungsanspruch) und ist regelungstechnisch Teil der Rechtsfolgenanordnung des § 50d Abs. 3 EStG. Sie bezieht sich auch auf den nachfolgenden Satzteil (Nr. 1 und ...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 2. Die Bestellung des Ergänzungspflegers

Sind die Eltern von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, beantragt üblicherweise der beurkundende Notar bei dem zuständigen Familiengericht[7] die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Meist schlägt der Notar in Abstimmung mit den Eltern auch direkt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger vor. Das Gericht ist an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden. Überwie...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 4. Rechtsfolgen fehlender Ergänzungspflegerbestellung und / oder fehlender familiengerichtlicher Genehmigung

Wird der Minderjährige trotz eines Vertretungsausschlusses von seinen Eltern vertreten, ist das Rechtsgeschäft nicht nichtig, sondern gem. § 177 BGB bis zur Genehmigung durch den Ergänzungspfleger schwebend unwirksam.[22] Eine erteilte Genehmigung wirkt gem. § 184 Abs. 1 BGB dann zivilrechtlich auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.[23] Die spätere Genehm...mehr