Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsbedingte Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ee) Weitere Kriterien

Rz. 764 Fraglich ist, ob der Arbeitgeber i.R.d. Sozialauswahl weitere soziale Kriterien berücksichtigen darf oder ggf. sogar berücksichtigen muss. In der Entwurfsbegründung zum Reformgesetz ist insoweit davon die Rede, dass die Beschränkung auf die ausdrücklich genannten Kriterien "die Beachtung unbilliger Härten im Einzelfall" nicht ausschließe (BT-Drucks 15/1204, 11). In j...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Widerrufsvorbehalte

Rz. 904 Der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Zukunft unter erleichterten Voraussetzungen von der zugesagten Leistung zu lösen. Vom Widerrufsvorbehalt ist der Rücktrittsvorbehalt zu unterscheiden oder aber der Vorbehalt, dass die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung durch einen Dritten abhängt. Rz. 905 Bei der Feststellung der Wir...mehr

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§ 38 Unterrichtungspflicht ... / B. Inhalt der Unterrichtung

Rz. 6 Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ist der Zeitpunkt bzw. der geplante Zeitpunkt für die tatsächliche Übernahme der Organisationsgewalt durch den Erwerber zu nennen. Die Zeitangabe sollte möglichst genau sein. Aufgrund des Zweckes der Unterrichtung ist es erforderlich, dass der Erwerber grds. mit Firmenbezeichnung und Anschrift genannt wird...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Betriebliche und/oder wirtschaftliche Beeinträchtigung

Rz. 189 Infolgedessen ist bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit auch ohne Weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen auszugehen (BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 239/06, EzA KSchG § 1 Krankheit Rn 53; BAG v. 12.7.2007 – 2 AZR 716/06, EzA SGB IX § 84 Rn 3). Rz. 190 Nach der Rspr. des BAG besteht zwar eine betriebliche Beeinträchtigung...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXIX. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

Rz. 382 Gem. § 312 SGB III ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Alg oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung). Es genügt die Übersendung einer Kopie des unterschriebenen Originals an den Arbeitnehmer (vgl. Küttner/Kreitner, Personal...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / G. Betriebsübergang in der Insolvenz

Rz. 100 Die Rechtsfolgen des Betriebsüberganges werden modifiziert, wenn der Betriebserwerber den Betrieb erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt. In diesem Fall liegt zwar auch ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB vor, das BAG hat die Rechtsfolgen, die sich daraus ergeben, jedoch teleologisch reduziert. Hierdurch möchte das BAG einen gerechten Ausgleich zwisch...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ff) Ersatz für entgehende Einnahmen als Voraussetzung für Fünftel-Regelung

Rz. 213 Ferner muss es sich gem. § 24 Nr. 1a EStG um Leistungen handeln, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Klargestellt hat der BFH, dass auch dann eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1a EStG vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrun...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Fazit

Rz. 1245 Das BAG billigt dem Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündigung die unternehmerische Freiheit zu, den Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen, zu verlagern, umzuorganisieren und Arbeitsplätze abzubauen oder wegfallen zu lassen, ohne sie auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen (st. Rspr., vgl. BAG v. 9.5.1996, NZA 1996, 1147; s. f...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder arbeitsgerichtlicher Vergleich?

Rz. 9 In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleiches, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu verne...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Unterrichtung und Erörterung bei bestimmten Planungen

Rz. 1637 Über Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, die Arbeitsumgebung und die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach § 81 Abs. 2 S. 1 BetrVG bei Planungen von technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen zu unterrichten. Diese Unterrichtung hat zeitlich nach der des Betriebsrates nach § 90 BetrVG zu erfol...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs

Rz. 45 Die Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG bzw. des § 125 Abs. 1 InsO setzt voraus, dass der Interessenausgleich wegen einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG rechtswirksam zustande gekommen ist und dass die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, namentlich bezeichnet sind. Den übrigen Inhalt des Interessenausgleichs und das "Wie" seines Zustandekommens lässt § 1 Abs. ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Gestaltungsgrenzen aufgrund Inhaltskontrolle nach AGB-Recht

Rz. 503 Die Gewährung der Aktienoptionen unterliegt arbeitsrechtlich der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, wenn keine Besonderheiten vorliegen (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 351/07). Die Inhaltskontrolle erfasst nicht die gesellschaftsrechtliche Stufe der Schaffung der Optionen, insb. durch Beschlüsse der Hauptversammlung. Die AGB-Kontrolle erfasst jedoch grds. den Aktienop...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Echte Mischtatbestände

Rz. 115 Bei echten Mischtatbeständen grenzt das BAG nach der sog. Sphärentheorie in erster Linie danach ab, welcher der vorliegenden Kündigungstatbestände sich am stärksten nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG v. 21.11.1985 – 2 AZR 21/85, NZA 1986, 713; BAG v. 20.11.1997 – 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323; v. Hoyningen-Huene/Linck, § 1 KSchG Rn 271; im Einzelnen und...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 524 Gem. § 37 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Schmälerung des Arbeitsentgeltes nur insoweit zu befreien, als dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers regelmäßig Betriebsratsaufgaben in einem solchen Umfang ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Elternzeit und Teilzeitarbeit

Rz. 583 Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit sind für Arbeitnehmer, die wegen eines ab 1.1.2001 geborenen oder angenommenen Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, nach § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG stark erweitert worden. Während zuvor die wöchentliche Arbeitszeit nur 19 Stunden betragen durfte, kann die wöchentliche TzA jetzt auf bis zu 30 Stunden ausgedehn...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Vorzeitiges Ausscheiden des Arbeitnehmers

Rz. 425 Scheidet ein Arbeitnehmer vor der Gewährung der Gratifikation aus dem Arbeitsverhältnis endgültig aus, stellt sich häufig die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein anteiliger Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung ("pro rata temporis") zusteht. Insoweit ist zwischen Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, Gratifikationen, die allein die Betriebstreue belohnen sollen,...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Förderungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 426 Das SGB IX verpflichtet den beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, seinen Betrieb so zu gestalten, dass schwerbehinderte Menschen darin auch tatsächlich arbeiten können. Dies gilt sowohl für die räumliche Gestaltung der Betriebsräume als auch für die Gestaltung der Organisation. Praktisch gehören dazu Behindertenparkplätze, Rollstuhlfahrerrampen sowie entsprechende s...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / VIII. Insolvenz

Rz. 1310 Wird über das Vermögen des Arbeitgebers nach Zugang der Kündigung das Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, ob ein zuvor gerichtlich geltend gemachtes Wiedereinstellungsbegehren in Form eines Anspruchs auf Abgabe einer vertragsbegründenden Willenserklärung als Insolvenzforderung nach § 38 InsO oder als Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu qual...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

Rz. 1454 Will der Arbeitgeber Betriebsänderungen i.S.d. §§ 111, 112a BetrVG durchführen, indem er beabsichtigt, Personal abzubauen, den Betrieb zu verlegen, stillzulegen oder zu verkleinern, muss er den Betriebsrat zuvor rechtzeitig umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten. Es ist höchst fraglich, ob zur Sicherung dieser Beteiligungsrechte des...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 9. Unverzügliche Geltendmachung durch den Arbeitnehmer

Rz. 1266 Der Wiedereinstellungsanspruch ist unverzüglich (§ 121 Abs. 1 BGB) nach Kenntniserlangung vom Wegfall des Kündigungsgrundes geltend zu machen (BAG v. 12.11.1998 – 8 AZR 265/97, NZA 1999, 311; BAG v. 25.10.2007 – 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357; BAG v. 21.8.2008 – 8 AZR 201/07, NZA 2009, 29). Andernfalls ist der Anspruch verwirkt. Fraglich ist, wie das Tatbestandsmerkmal...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / F. Friedenspflicht

Rz. 17 Das Streikrecht wird eingeschränkt durch die Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass aus einem bestehenden und wirksamen Verbands- oder Firmentarifvertrag keine gleichen Forderungen zum Anlass eines weiteren Arbeitskampfes führen können (BAG v. 8.2.1957, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG v. 21.12.1982, AP Nr. 76 zu Art. 9 Arbeitskampf; BAG v. 27.6.1989, DB 1989, 2...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Bestimmungsmöglichkeiten der Lage der Arbeitszeit

Rz. 809 Weil der Arbeitnehmer eingebunden ist in die Arbeitsorganisation, die der Arbeitgeber bestimmt, entzieht sich die Lage der Arbeitszeit weitgehend der individualvertraglichen Festlegung (hierzu Thüsing, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, Rn 132). Gleichzeitig ist aber an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu denken. Zudem greift der Tar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Personalabbau

Rz. 1269 Erschöpft sich die Änderung in einem bloßen Personalabbau unter vollständiger Beibehaltung der Strukturen und Betriebsmittel – es werden etwa alle Abteilungen um 20 % der jeweiligen Arbeitnehmer ausgedünnt – kann eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegen. Allerdings ist in der Einführung von Kurzarbeit oder der vorübergehenden Freistellung ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIII. Zeugnis

Rz. 315 Das qualifizierte Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter sollte vollständig ausformuliert als Anlage zu der Aufhebungsvereinbarung genommen werden. Dies beugt etwaigem späteren Streit über den Inhalt des Zeugnisses vor (vgl. BAG v. 14.6.2016 – 9 AZR 8/15, juris Inhalt eines Zeugnisses; BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 632/07, DB 2008, 2546 = BB 2008, 2514 – zur Bestimmun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Betriebsbegriff

Rz. 12 Nach § 1 BetrVG findet die Betriebsratswahl in "Betrieben" statt. Nach der althergebrachten Definition ist ein Betrieb "eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe technischer und immaterieller Mittel arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt" (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG v. 17.5....mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Schutz der Betriebsratswahl

Rz. 348 Nach § 20 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats behindern, darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. Wahlvorstandsmitglieder, Wahlbewerber, Einladende zur Wahlversammlung, Antragsteller zur Bestellung eines Wahlvorstands und Arbeitnehmer, die Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Bet...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 1. Rechtsanspruch

Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nicht durchsetzen (s...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Bestellung durch Betriebsversammlung oder das ArbG

Rz. 118 Dann, wenn weder ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht oder wenn Gesamt- oder Konzernbetriebsrat die Bestellung unterlassen haben, erfolgt die Bestellung in einem bisher betriebsratslosen Betrieb durch eine Betriebsversammlung der Arbeitnehmer. Nur dann, wenn diese Betriebsversammlung trotz Einladung nicht stattfindet – etwa weil der Arbeitgeber die Teilnahme v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

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Kündigung / 9.9 Betriebsbedingte Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Dringende betriebliche Gründe können grundsätzlich nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Nach allgemeinem Arbeitsrecht kommt jedoch in Ausnahmefällen auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses absolut unzumutbar erscheint, wie z. B. bei einer Betriebsstilllegung[1] oder dauerhaftem Wegfall eines Arbeitsplatzes ohne...mehr

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Kündigung / 9 Betriebsbedingte Kündigung

9.1 Überblick Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage wirklich notwendig sein und nicht durch weniger einschneidende, zumutbare Maßnahmen ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 2.2 Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Mit der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung gemäß § 626 BGB kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden, selbst wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Dies ist bei Berufsausbildungsverhältnissen nach Ablauf der Probezeit, bei Mitgliedern der Personalvertretung sowie häufig bei befristeten Arbeitsverhältnissen der Fall. Des Weiteren kann einem nach § 34 Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Kündigung / 9.6 Fünfte Voraussetzung: Sozialauswahl

Ist eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, kann der Arbeitgeber nicht frei entscheiden, wem er kündigt. Vielmehr muss er (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG) der Person kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist, wobei er allerdings bei der Abwägung der unterschiedlichen Beurteilungskriterien gegeneinander einen gewissen Beurteilungsspielraum ha...mehr

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Kündigung / 6.6.4 Beurteilungszeitpunkt der Sozialwidrigkeit der Kündigung

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Es kommt nur darauf an, dass die Kündigungsgründe zu diesem Zeitpunkt objektiv vorlagen. Ereignisse, die noch vor dem Zugang der Kündigung stattgefunden haben, sind bei der Bewertung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, zu berücksichtigen; Ereignisse nach Zugang der Kündig...mehr

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Kündigung / 9.1 Überblick

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist die ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen. Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage wirklich notwendig sein und nicht durch weniger einschneidende, zumutbare Maßnahmen vermieden werden...mehr

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Kündigung / 9.8 Der Abfindungsanspruch in § 1a KSchG

§ 1a KSchG lautet: "(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruc...mehr