Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung ist eine Außenprüfung durch das Finanzamt beim Unternehmer. Sie dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Durch sie erfolgt eine Gesamtprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte – und zwar nicht im jeweiligen Finanzamt, sondern beim Unternehmer vor Ort.
In der Abgabenordnung (AO) findet der Begriff Außenprüfung, in der Betriebsprüfungsordnung (BpO) nach wie vor der Begriff Betriebsprüfung Verwendung. Die Außenprüfung ist der umfassendere Begriff und erfasst die Allgemeinen Außenprüfungen und die Besonderen Außenprüfungen.
Wissenswertes über die Außenprüfung
Die steuerliche Außenprüfung dient in besonderem Maße dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und trägt dazu bei, unzulässige Wettbewerbsvorteile zu verhindern. Darüber hinaus wird durch das bloße Vorhandensein des Rechtsinstituts der Außenprüfung auch eine präventive Wirkung erzielt. Die für den Steuerpflichtigen konkret bestehende Möglichkeit, zur Außenprüfung herangezogen zu werden, wird ihn in aller Regel veranlassen, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Eine Außenprüfung kann sich grundsätzlich auf alle Steuerarten erstrecken, die für die unternehmerischen Zwecke des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein können.