Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

Leitsatz 1. Kosten, die einer Holdinggesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Tochtergesellschaften entstehen, in deren Verwaltung sie durch das Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen oder technischen Dienstleistungen Eingriffe vornimmt, eröffnen ihr hinsichtlich der für diese Kosten bezahlten Mehrwertsteuer grundsätzlich ein Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Auslegung der O... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. aufgrund der zwischen den Parteien abgeschlossenen Fahrzeugvollversicherung einen Anspruch auf Zahlung der – auf der Grundlage eines von der Bekl. eingeholten Gutachtens bezifferten und von dieser auch der Höhe nach nicht bestrittenen – Entschädigung …" I. Dass der Versicherungsfall i.S.d. Buchst. A.2.3 AKB 2014 eingetreten ist, ist zwischen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Kein Haftpflich... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Hauptantrag" Mit dem Hauptantrag hat die Klage keinen Erfolg. Mit diesem Antrag macht der Kl. einen Direktanspruch gegen die Bekl. als Vermögensschadenhaftpflichtversicherer der D GmbH, die sich in der Insolvenz befindet, geltend (§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG). Dabei handelt es sich nicht um einen versicherungsrechtlichen Anspruch, sondern der Dritte (hier der Kl.) mach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Die Rechtsprechu... / 2. Heimauswahl

Zur Vortrags- und Beweislast bei der Auswahl eines in einem Heim untergebrachten sozialhilfebedürftigen Elternteils führt der BGH[16] aus: Der Unterhaltsberechtigte oder der Träger der Sozialhilfe als sein Rechtsnachfolger hat den Bedarf darzulegen. Dazu genügt die Darlegung der für die im konkreten Heim anfallenden Kosten, falls nicht Anhaltspunkte vorliegen, dass diese nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Das leidige Problem mit der Erstattung der Geschäftsgebühr

Die älteren Kolleginnen und Kollegen erinnern sich: Zu BRAGO-Zeiten spielte im sog. Forderungsmanagement und im Volumeninkasso die Geschäftsgebühr gem. § 118 Abs. 1 BRAGO eher selten eine Rolle, da diese Geschäftsgebühr in vollem Umfang auf die spätere Prozessgebühr anzurechnen war. Lediglich in den Fällen, bei denen sich der Schuldner "bequemte", die geltend gemachte Hauptfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 4/2016, Kriterien einer wirksamen Vereinbarung über Trennungsunterhalt

Zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 30.9.2015 – XII ZB 1/15 Eine Ehefrau ist mit dem vertraglich vereinbarten, gegen Währungsverfall stabilen Unterhalt von monatlich 3.370 EUR unzufrieden und klagt einen höheren "gesetzlichen" Trennungsunterhalt ein. Der BGH[1] gibt ihr Recht, weil der Verzicht, der in der Unterhaltsbeschränkung liege, gemäß § 1614 BGB unwirksam sei. Dar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / II. Beweislast

1. Anfangsvermögen Das bei Eintritt in den Güterstand, in der Regel also: bei Eheschließung, vorhandene Anfangsvermögen i.S.d. § 1374 Abs. 1 BGB vermag meist keiner der Ehegatten mehr genau anzugeben – weder der eigene damalige Vermögensbestand noch der des anderen ist ohne Weiteres feststellbar. Es kommt also zu Beweisschwierigkeiten und damit wird relevant, wer für das Anfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen und Beweislast im Zugewinn

I. Haftungsfallen 1. Haftungsfalle: Verjährung Ein hohes Risiko geht aus von einem Anspruchsverlust durch Zeitablauf. Von Anwaltsseite ist im Streit um den Anspruch auf Ausgleich von Zugewinn deshalb stets die Verjährung zu bedenken. Da diese ausgleichsverpflichteten Ehegatten eine peremptorische Einrede gibt, ist der Anspruch endgültig und dauerhaft nicht durchsetzbar (§ 214 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 1. Anfangsvermögen

Das bei Eintritt in den Güterstand, in der Regel also: bei Eheschließung, vorhandene Anfangsvermögen i.S.d. § 1374 Abs. 1 BGB vermag meist keiner der Ehegatten mehr genau anzugeben – weder der eigene damalige Vermögensbestand noch der des anderen ist ohne Weiteres feststellbar. Es kommt also zu Beweisschwierigkeiten und damit wird relevant, wer für das Anfangsvermögen darleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 2. Endvermögen

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein von Endvermögen obliegt grundsätzlich dem Ehegatten, der sich auf solches Vermögen bei seinem Partner beruft. Irrelevant für die Beweislast ist, ob er Ausgleichsgläubiger oder Ausgleichsschuldner ist. Wenn er ausgleichsberechtigt ist, behauptet er das Vorhandensein von Endvermögen, um die zu seinen Gunsten bestehende Diffe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / d) Negatives Anfangsvermögen

Auf negatives Anfangsvermögen beruft sich niemals der überschuldete Ehegatte selbst – für diesen ist der Negativsaldo ja ungünstig –, sondern immer nur der Ehepartner, der den in der Schuldentilgung liegenden Gewinn als Zugewinn des anderen verbucht sehen möchte. Da dieser den Negativsaldo des anderen als ihm günstig geltend macht, hat er auch dessen Vorliegen darzulegen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / I. Haftungsfallen

1. Haftungsfalle: Verjährung Ein hohes Risiko geht aus von einem Anspruchsverlust durch Zeitablauf. Von Anwaltsseite ist im Streit um den Anspruch auf Ausgleich von Zugewinn deshalb stets die Verjährung zu bedenken. Da diese ausgleichsverpflichteten Ehegatten eine peremptorische Einrede gibt, ist der Anspruch endgültig und dauerhaft nicht durchsetzbar (§ 214 BGB). a) Vorausset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Nachweis illoyalen Verhaltens

Abgesehen vom Fall der Verringerung des Trennungsvermögens sind illoyale Vermögensminderungen nach den allgemeinen Beweisregeln darzulegen und zu beweisen. Der Ehegatte also, der auf die Illoyalität des anderen verweist und die Erhöhung von dessen Endvermögen durch Hinzurechnungen für sich reklamiert, muss die Voraussetzungen hierfür substantiiert darlegen und beweisen. Nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Verbindlichkeiten bei positivem Anfangsvermögen

Beruft sich ein Ehegatte auf positives Anfangsvermögen, auf privilegiert erworbenes oder von Anfang an vorhandenes, hat er auch nachzuweisen, dass der vorhandene Aktivbestand nicht durch Verbindlichkeiten reduziert war. Allerdings ist das Nichtvorhandensein von Verbindlichkeiten von ihm nicht ins Blaue hinein darzulegen und zu beweisen, sondern nur dann, wenn der andere das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Beweislastregel des § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB

Seit nun schon über sechs Jahren hilft, wenn Angaben zum Trennungsvermögen vorliegen, dem Ehegatten beim Nachweis des Endvermögens des anderen die Beweislastregel des § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB. Ist das Endvermögen des anderen geringer als das von ihm zum Trennungszeitpunkt angegebene, so wird vermutet, dass die zwischenzeitlich eingetretene Minimierung illoyal erfolgt ist – mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 1. Haftungsfalle: Verjährung

Ein hohes Risiko geht aus von einem Anspruchsverlust durch Zeitablauf. Von Anwaltsseite ist im Streit um den Anspruch auf Ausgleich von Zugewinn deshalb stets die Verjährung zu bedenken. Da diese ausgleichsverpflichteten Ehegatten eine peremptorische Einrede gibt, ist der Anspruch endgültig und dauerhaft nicht durchsetzbar (§ 214 BGB). a) Voraussetzungen Die Voraussetzungen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Probleme beim Schenkungsnachweis (§ 1374 Abs. 2 BGB)

In Fällen, in denen die nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierte Schenkung von den Eltern eines der Ehegatten kommt, ist vielfach strittig, ob dem Ehegatten, der sich jetzt auf die Schenkung beruft, das Geld oder die Sache wirklich allein geschenkt wurde oder ob die Eltern nicht doch die Eheleute gemeinsam beschenkt haben. Der Inhalt des Schenkungsgeschäfts ist hier nach den all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Nullvermutung (§ 1377 Abs. 3 BGB)

Ausgangspunkt für die Entscheidung dieser Frage ist § 1377 Abs. 3 BGB, der die sog. Nullvermutung statuiert. Soweit ein Ehegatte kein Verzeichnis über sein Anfangsvermögen erstellt hat, wird vermutet, dass sein Endvermögen seinen Zugewinn darstellt. Es wird also vermutet, dass er kein Anfangsvermögen hatte und sein gesamtes Vermögen in der Ehe erwirtschaftet und dieses desha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / 2. Haftungsfalle: Vorzeitiger Zugewinnausgleich

Seit der Güterrechtsreform sind die Möglichkeiten, die Zugewinngemeinschaft während des Weiterbestehens der Ehe zu beenden, erweitert worden. Beide Ehegatten haben seither die Möglichkeit, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig zu beenden mit der Folge, dass Gütertrennung eintritt (§ 1388 BGB). Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann bei dieser Gelegenheit dann auch schon den Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Frühere Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung

Aufseiten des ausgleichsberechtigten Ehegatten ist zu bedenken, dass er mit der vorzeitigen Beendigung der Zugewinngemeinschaft nach dreijährigem Getrenntleben die Ausgleichsforderung fällig stellen kann – mit der Folge, dass diese ab Rechtskraft der Entscheidung über das vorzeitige Ende der Zugewinngemeinschaft zu verzinsen ist. Die Pflicht zur Verzinsung ergibt sich aus § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird die Verjährung durch Erhebung der Klage auf Leistung gehemmt – im Fall des Zugewinnausgleichs tritt die Hemmung also mit Stellung des Antrags auf Begleichung der Ausgleichsforderung ein. Fraglich ist, ob dies auch der Fall ist, wenn der falsche Antrag zu § 1378 BGB gestellt wird, wenn etwa zum Ausgleich des Zugewinns nicht Zahlung, sondern di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / c) Aufforderung zur Vermögensinformation (§ 1385 Nr. 4 BGB)

Will ein Ehegatte die Zugewinngemeinschaft vor dreijährigem Getrenntleben vorzeitig beenden, ohne dass er als Grund auf zu befürchtende Gesamtvermögensgeschäfte, auf drohende illoyale Vermögensminderungen oder auf schuldhafte wirtschaftliche Pflichtverletzungen des anderen verweisen kann, so bleibt ihm nur der Versuch, sich den in § 1385 Nr. 4 BGB genannten Anlass, die verwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Ausschluss des Ehepartners vom weiteren Zugewinn

Dass die vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft wirtschaftlich auch in Fällen von Bedeutung ist, in denen die Rolle des Ehegatten im Zugewinnausgleich (Gläubiger oder Schuldner) noch nicht feststeht, sei an folgendem Beispiel illustriert. Praxis-Beispiel Beispiel: Die Eheleute haben sich im Februar 2009 getrennt. Nach 2 ½ Jahren, also im August 2011, erbt die Ehefrau e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Haftungsfallen u... / b) Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Häufig kommt es vor, dass Ehegatten längere Zeit über eine einvernehmliche Regelung des Zugewinnausgleichs verhandeln, und zu befürchten ist, dass über die Zeit die Ausgleichsforderung verjährt. Um hier die Verhandlungen nicht unter zeitlichen Druck zu bringen, bietet sich ein – zeitlich befristeter – Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung an: Der ausgleichspfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 3/2016, Abänderung einer... / 2 Anmerkung

Der BGH befasst sich in der vorstehenden Entscheidung mit einem Problem, das in der anwaltlichen Praxis häufig übersehen wird, was haftungsträchtig werden kann. § 1578b BGB, wonach Ehegattenunterhalt für die Zeit ab Ehescheidung der Höhe und/oder der Dauer nach begrenzt werden kann, hat sich erwartungsgemäß zu einem der Hauptstreitpunkte nach der Reform des Unterhaltsrechts e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1.1.6 Prozessuales

Rn 72 Problematisch ist die Rechtswegzuständigkeit, wenn von der Insolvenzverschleppung Arbeitnehmer betroffen sind. Die h. M. vertritt die Ansicht, dass die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist, und zwar unabhängig davon, ob Neugläubiger-[255] oder Altgläubigerschäden[256] geltend gemacht werden.[257] Begründet wird dies damit, dass § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG analog a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Bewertung von ... / VI. Fazit

Der Auffangtatbestand nach R B 182 Abs. 4 ErbStR 2011 ist nicht generell die Regel, sollte aber in den Fällen, in denen es keinen amtlichen Mietspiegel für Geschäftsgrundstücke und/oder gemischt genutzte Grundstücke gibt und in denen den für die Bedarfsbewertung zuständige Finanzämtern Vergleichsmieten für Geschäftsgrundstücke und/oder gemischt genutzte Grundstücke nicht vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 Der teilnehmende Anleihegläubiger

Rn 14 Ein Gläubiger, der an der Abstimmung teilgenommen und gegen den Beschluss fristgerecht Widerspruch erklärt hat, ist zur Anfechtung befugt, sofern er die Schuldverschreibung vor der Bekanntmachung der Einberufung der Gläubigerversammlung oder vor der Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung erworben hatte (§ 20 Abs. 2 Nr. 1). Rn 15 Der vom Gläubi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / 5. Prozessorganisation

Abschließend möchte ich an dieser Stelle kurz noch einige Bemerkungen zur Organisation des Verfahrens machen, die nicht explizit zivilverkehrsprozessspezifischer Natur sind, aber das Zeitmanagement der Gerichte und damit auch das der Anwälte betreffen: a) Warum wird beispielsweise ein früher erster Termin – ohne vorherige Hinweise zur Sach- und Rechtslage – angeordnet, wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Organisatorisch... / 2. Fachliche Kompetenz der Spruchkörper

Der Rechtsanwalt ist, was die Auswahl seines Arbeitsfeldes angeht, eigentlich in einer, nennen wir es "gezwungen komfortablen Situation". Es gibt kaum einen Kollegen, von dem ein oder anderen "Einzelkämpfer" mal abgesehen, der sich nicht im Laufe seines Arbeitslebens, schon aus wirtschaftlichen Gründen, auf ein bestimmtes Themengebiet festlegen musste und die dazu nötige Qua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

" … 2.) Die Klage ist auch begründet. Dem Kl. steht der klageweise verfolgte Deckungsanspruch aus § 100 VVG zu." Hierbei kommt es – entgegen der Auffassung des LG – nicht darauf an, ob die Haftpflicht des Kl. festgestellt werden kann. Denn der VN hat einen Anspruch auf Gewährung von Deckungsschutz grds. bereits dann, wenn er von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag auf Gewährung eines Kostenvorschusses ist ohne Erfolg. Denn zur Rechtswahrnehmung ist ein Privatgutachten nicht erforderlich. Der Verfahrensbevollmächtigte der Kindesmutter kann wegen seiner Vergütung keinen Vorschuss (nach § 47 Abs. 1 RVG) beanspruchen. Zur Vergütung zählen nur solche Auslagen des Rechtsanwalts, die zur sachgemäßen Durchführung des Auftrags erford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Obliegenheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung, ist teilweise begründet. Der Kl. kann weitere 2.050 EUR Wiederbeschaffungsaufwand sowie 500 EUR Nutzungsausfallentschädigung nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen verlangen. Im Übrigen ist die Berufung unbegründet." 1. Zutreffend und zweitinstanzlich unangegriffen hat das Erstgericht ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Kein Ersatz von... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Ein unmittelbarer vertraglicher Anspruch aus der Kaskoversicherung auf Ersatz der Abschleppkosten besteht nicht. Soweit die AKB unter A.2.7.2 vorsehen, dass die Kosten für das Abschleppen vom Schadensort zur nächst gelegenen Werkstatt ersetzt werden, betrifft dies nur den Versicherungsfall der Beschädigung. Hier liegt aber unstreitig ein Totalschaden nach AKB A.2.6.5 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen:

" … a) Darüber, dass die geltend gemachten Kosten der Anmietung der dem Vermieter des VN gehörenden Doppelhaushälfte der Regelung in Ziff. 3.1.8 “Hotelkosten’ unterfallen, streiten die Parteien nicht." Das LG ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in verfahrensfehlerfreier Beweiswürdigung davon ausgegangen, dass der Kl. der Nachweis gelungen ist, dass die erstattet verlangt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2016, Veith/Gräfe/Gebert: Der Versicherungsprozess, Nomos, 3. Auflage 2016, 1.468 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-8487-1302-8

Das 2005 erstmals erschienene und in der Fachpresse schon damals mit viel Lob aufgenommene Werk erscheint nun in dritter Auflage und inzwischen als Teil der Reihe "Nomos Prozesshandbuch". Dies ist auch gerechtfertigt, denn das Versicherungsrecht ist nicht nur materiell-rechtlich, sondern auch verfahrensrechtlich – trotz Geltung der ZPO – durchaus speziell, so dass man neben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.4 Vollziehungssperre und Freigabeverfahren

Rn 22 Solange das Prozessgericht über die Anfechtungsklage keine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat, darf der angefochtene Beschluss nicht vollzogen werden (Vollziehungssperre), es sei denn, es wird gerichtlicherseits auf Antrag des Schuldners von der Freigabe entsprechend § 20 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 246a AktG Gebrauch gemacht. Nach der Ursprungsfassung des SchVG 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / e) Objektive Beweislast (Feststellungslast)

Bestehen nach dem Ermittlungsergebnis weiterhin Zweifel, gilt: Auch im Rahmen des Erbscheinsverfahrens ist der Testator solange als testierfähig zu betrachten, wie nicht das Gegenteil erwiesen ist.[189] Dies ist erst dann der Fall, wenn die Testierunfähigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist. Bei nicht behebbaren Zweifeln muss von Testierfähigkeit ausgega...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / c) Darlegungslast und Amtsermittlung

Die Frage der Testierfähigkeit ist im Erbscheinsverfahren nach § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen.[137] Dies bedeutet nicht, dass das Nachlassgericht in jedem Falle die Testierfähigkeit überprüfen müsste; denn der Grundsatz der Amtsermittlung bedeutet nicht, dass das Gericht allen nur denkbaren (theoretischen) Möglichkeiten nachgehen müsste (s. o.). Eine gerichtliche Ermitt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / III. Überzeugungsbildung des Gerichts

Welcher Mittel sich das Gericht bei der Bildung dieser Überzeugung, dass die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt zu erachten sind (§ 352 e FamFG), bedienen darf oder muss, regelt das FamFG:[13] Das Gericht bildet nach § 37 Abs. 1 FamFG unter Berücksichtigung und Erwägung aller Umstände des Einzelfalles seine freie Überzeugung über die tatsächl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / g) Fehlende Datumsangabe im Testament

Steht die Testierunfähigkeit zu einem Zeitpunkt fest und enthält das Testament keine Datumsangabe, so trägt derjenige, der sich auf die Gültigkeit beruft, die Beweislast dafür, dass das Testament zu einem anderen Zeitpunkt errichtet wurde.[198]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2016, Nachweis der Ar... / 1 Aus den Gründen:

" … Das LG hat zu Recht entschieden, dass die Kl. den Nachweis einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit i.S.v. § 1 Abs. 3 MB/KT für den klaggegenständlichen Zeitraum nicht geführt hat." In der Krankentagegeldversicherung setzt der Eintritt eines Versicherungsfalls neben der medizinisch notwendigen Heilbehandlung eine in deren Verlauf ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / aa) Vermutung für Testierfähigkeit

Die Testierunfähigkeit eines über 16jährigen bildet die Ausnahme. Nach allgemeinen Beweisregeln muss daher derjenige beweisen, dass der Testator gemäß § 2229 Abs. 4 BGB "wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2016, Dauer der gesch... / Sachverhalt

Mit der vorliegenden Klage macht die Kl. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 27.1.2013 ereignete. Die Einstandspflicht der Bekl. dem Grunde nach steht außer Streit. Das von der Kl. in Auftrag gegebene Schadensgutachten wies einen Wiederbeschaffungswert von 15.800 EUR (brutto), einen Restwert von 5.150 EUR (brutto) sowie eine Wiederbeschaffungsdauer vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zerb 2/2016, Das streitige ... / IV. Amtsermittlungsgrundsatz

Das Erbscheinsverfahren ist FG-Verfahren. Damit gilt nach § 26 FamFG der Amtsermittlungsgrundsatz,[33] und zwar für Zulässigkeits- wie für Begründetheitsfragen des Antrags.[34] Daher hat das Nachlassgericht die entscheidungserheblichen Tatsachen unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen aufzuklären. Dies bedeutet aber nicht, dass das Gericht allen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2016, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Nach dem unanfechtbaren Beschluss des Beschwerdegerichts hat der Erinnerungsgegner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Erinnerungsführerin zu tragen. Stets erstattungsfähig sind als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen gem. § 162 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 VwGO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Ihre ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2016, Jahnke/Burmann: Handbuch des Personenschadensrechts, C.H. Beck, 1. Auflage 2016, 1.701 Seiten, 199 EUR, ISBN 978-3-406-67625-3

Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 2/2016, Dauer der gesch... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig. In der Sache hat sie lediglich einen geringen Teilerfolg, soweit die Kl. eine Nutzungsausfallentschädigung von weiteren 140 EUR und eine Unkostenpauschale von 25 EUR begehrt." 1. Ohne Erfolg wendet sich die Berufung dagegen, dass das Erstgericht den Anspruch der Kl. auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes...mehr