Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Umfang

Rz. 226 Ebenso wie im Strafverfahren gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht über die §§ 46, 71 OWiG die Amtsaufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO (dazu u.a. OLG Celle, NJW 2010, 3794 = NZV 2010, 634 = VRR 2010, 474 = VA 2011, 13; OLG Hamm, VRR 2010, 474 = VA 2010, 122; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 422 ff.; zu den Auswirkungen der Neuregelung des gesetzlichen Messwesens Rothfuß, DAR...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 1 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 1043 Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher füh...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.4 Einkünfteerzielungsabsicht/Liebhaberei

Rz. 812 Eine einkommensteuerrechtlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Folglich liegen keine Einkünfte aus V+V vor, wenn die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt (Liebhaberei). Bei den Einkünften aus V+V geht der BFH nach ständiger Rspr. bei einer auf Dauer...mehr

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Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Subjektive Beweislast

Rz. 93 Aufgrund der Amtsermittlungspflicht, § 26 FamFG, existiert für die Beteiligten in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Beweisführungslast, d.h. keine subjektive Beweislast.mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / VI. Beweislast

1. Subjektive Beweislast Rz. 93 Aufgrund der Amtsermittlungspflicht, § 26 FamFG, existiert für die Beteiligten in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Beweisführungslast, d.h. keine subjektive Beweislast. 2. Feststellungslast Rz. 94 Jedoch kann es auch in den nachlassgerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein, zu wessen Nachteil es sich auswirkt, wenn eine Tatsa...mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprünglich oder später fehlender Rechnung – Ausübungsvoraussetzungen und mögliche Problemlösungen unter Beachtung der objektiven Beweislast (Darlegungs- und Feststellungslast) (USTB 2022, Heft 10, S. 327)

Zugleich Besprechung der Entscheidung des FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U Herbert Fittkau, LL.M.[*] Der Leistungsempfänger muss bei Geltendmachung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug nach der Konzeption des UStG und den damit einhergehenden Anforderungen eine allen formellen Anforderungen genügende Rechnung über die Eingangsleistung besitzen. Im Beitrag wird untersucht,...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Feststellungslast

Rz. 94 Jedoch kann es auch in den nachlassgerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein, zu wessen Nachteil es sich auswirkt, wenn eine Tatsache nicht mehr feststellbar ist. Es stellt sich dann die Frage nach der Feststellungslast.[79] Diese entspricht der objektiven Beweislast im Zivilprozess. Insoweit gilt auch hier der Grundsatz, dass derjenige, der sich auf eine ihm günstig...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Beweis-/Feststellungslast

Rz. 24 Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz reicht, gibt es keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Die Beteiligten sind insoweit nicht verpflichtet, die Beweismittel zu benennen. Hingegen besteht auch im Erbscheinsverfahren eine objektive Beweislast (Feststellungslast). Aus ihr ergibt sich, zu wessen Nachteil es geht, wenn der Sachverhalt nicht aufklärbar ist.[23] S...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / III. Form der Beweisaufnahme

Rz. 68 Was die Form der Beweisaufnahme anbelangt, ist das Gericht nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet, den Sachverhalt von sich aus hinreichend aufzuklären und sich aller geeignet erscheinenden Beweismittel zu bedienen, also auch des Freibeweises.[54] Eine subjektive Beweislast im Sinne einer Beweisführungslast ist nicht gegeben. Hingegen existiert eine objektive ...mehr

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Versagung des Vorsteuerabzu... / 3. EuGH Rs. Mahagében und Dávid (C-80/11, C-142/11 und Rs. Bonik C-285/11)

Bestätigung der "Missbrauchsrechtsprechung": In den Rechtssachen Mahagében und Dávid [7] sowie Bonik [8] wurden die Grundsätze der "Missbrauchsrechtsprechung" bestätigt und klargestellt, dass die Beweislast der Behörde obliegt.mehr

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Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 8. Feststellungslast

Der Steuerpflichtige, der den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen will, trägt grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) für alle Tatsachen, die den Vorsteuererstattungsanspruch begründen.[66] Das umfasst die eigene Unternehmereigenschaft,[67] die Unternehmereigenschaft des Leistenden,[68] den Leistungsbezug für das eigene Unternehmen,[69] die ordnungsgemäße Abrech...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / 2. Muster: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum

Rz. 10 Muster 7.4: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum Muster 7.4: Schriftsatz im Erbscheinsverfahren; Hinweis auf fehlenden Motivirrtum An das[6] Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Mit der am _________________________ beim Nachlassgericht eingegangenen Anf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 UmwStG, Art. 15 FRL und § 42 AO

Rz. 69 Art. 15 FRL eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine steuerneutrale Umwandlung zu versagen, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung ist; davon kann ausgegangen werden, wenn der Umwandlungsvorgang nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstrukturierung oder...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.2 Beispiele

Rz. 16 Die Revisionsbegründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Kläger in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründeten Rechtssatz (hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolgern bzgl. Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung) eingeht, der das L...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2.1 Grundsatzrevision

Rz. 23 Für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falls darzulegen (vgl. BSG, Beschluss v. 16.11.1995, 11 BAr 117/95; BSG, SozR 1500 § 160a Nr. 7; BVerwG, NJW 1993 S. ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht eine abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG enthaltene Beweislastregel, wonach der Arbeitgeber die Kündigungstatsachen zu beweisen hat, gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber muss daher im Einzelnen das Vorliegen von "dringende...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Nachweis des rechtlichen und tatsächlichen Entzugs des Stiftungsvermögens (Nr. 1)

„... 1. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Absätzen 2 und 3 genannten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ...” Rz. 274 [Autor/Stand] Wer hat den Nachweis zu erbringen? Nach § 15 Abs. 6 Nr. 1 muss "nachgewiesen" werden, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht der in den Abs. 2 und 3 genannten Personen rechtlich und...mehr

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zfs 10/2022, Beginn des Ver... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung für die Zahnbehandlung des Oberkiefers im Jahr 2015, da der streitgegenständliche Versicherungsfall bei Vertragsschluss schon begonnen hatte. Der Leistungsausschluss wegen Vorvertraglichkeit ist am Maßstab des AGB-Rechts wirksam, wobei die hier streitgegenständlichen Klauseln den MB/KK 2009 ent...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab zwei Anmerkungen: a) Der Beschluss ist am 12.9.2019 ergangen, veröffentlicht worden ist er auf der Homepage des BGH erst am 13.9.2022. Warum zwischen Erlass und Veröffentlichung drei Jahre liegen, erschließt sich nicht. b) Geltend gemacht worden sind vom Pflichtverteidiger 1.785,85 EUR für die Kopien. Das ist ausweislich der Gründe des BGH-Beschlusses der Nettobetrag....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die nach § 165 S. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Erinnerung, über die gemäß § 6 VwGO der Einzelrichter des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers des Gerichts des ersten Rechtszuges entscheidet, ist unbegründet. Der Erinnerungsführer dringt mit seinem Einwand, die während des Festsetzungsverfahrens unter Vorbehalt erfolgte Zahlung des mit dem Kostenfestset...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 3. Kostenlose Wohnungsgewährung beim Kindesunterhalt

Der BGH musste sich mit der Fallkonstellation beschäftigen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind das unentgeltliche Wohnen in einer ihm zu 60 %, der Mutter zu 40 % gehörenden Immobilie stellte und dies als teilweise Erfüllung seiner Barunterhaltsverpflichtung reklamierte. Der BGH stellt dazu in Auseinandersetzung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtspr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Unterhalt in gestuften Ausbildungsgängen

Beim Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes führt der jeweilige Fortgang der Ausbildung häufig zu der Fragestellung, ob das Kind sich noch in "einer" Ausbildung i.S.d. § 1610 Abs. 2 BGB befindet. Die Eltern schulden nämlich ihrem Kind Unterhalt nur für eine Berufsausbildung. Gestufte Ausbildungsgänge werfen im Einzelfall Probleme auf. Neben die sog. Abitur-Lehre-Stud...mehr

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AGS 10/2022, Ersatz von Aus... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat am 6.5.2019 die Erstattung von Kopierkosten i.H.v. 1.785,85 EUR nach Nr. 7000 VV zzgl. hierauf entfallender Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV beantragt. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass sämtliche ihm im März 2019 in Form einer elektronischen Hilfsakte durch den Generalbundesanwalt beim BGH überlassenen Bestandteile der Verfah...mehr

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zfs 10/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Für den geltend gemachten Schaden besteht nach dem Versicherungsvertrag keine Deckung; insbesondere fehlt es am Nachweis eines Versicherungsfalles der "unbenannten Gefahr" in versicherter Zeit und überdies ist der geltend gemachte Schaden als Schaden durch "Verseuchung" nicht gedeckt. Eine Regulierungszusage durch den Zeugen R. nach ...mehr

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AGS 10/2022, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung - Kommentar zur ZPO

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 80. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 3162 S., 175,00 EUR Der Standardkommentar zur ZPO hat mit seiner 80. Auflage eine Umbenennung erfahren. Der "Baumbach/Lauterbach" heißt ab sofort "Anders/Gehle" und stützt sich in seiner aktuellen Auflage neben den beiden Herausgebern auf weitere acht Autoren, die sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausländische Einfuhr-/Ausfuhrabgaben und Auslandstaten (§ 373 Abs. 4 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] Auf die Hinterziehung von Einfuhr-/Ausfuhrabgaben, die von anderen Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA oder einem mit dieser assoziierten Staat verwaltet werden, fand § 373 AO früher keine Anwendung[2]. Der klare Wortlaut des § 373 AO verbot eine derartige Auslegung des Tatbestands. Eine Erstreckung des § 373 AO auch auf die Einfuhrabgaben eines Drittst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für eine Erstattung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren erfolgt gemäß § 48c Abs 2 S 1 EStG nur auf Antrag. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden (Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52). Rn. 61 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag ist an das nach § 20a Abs 1 AO zuständige FA zu richten. Zur Bestimmung des zuständigen FA s § 48a ...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 3 Anmerkung:

Der Schwerpunkt der Entscheidung des BGH lag auf der Beurteilung von Fragen des Insolvenzrechts. Diese hat das OLG Frankfurt/Main nach Auffassung des BGH nicht sämtlich richtig beantwortet. Der BGH hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung war ein Problem des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Einordnung der Neuregelung im Zuge des AbzStEntModG

Rz. 17 [Autor/Stand] Einordnung der Neuerungen infolge des AbzStEntModG. Mit dem AbzStEntModG[2] wurde die bisher in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. kodifizierte Preisanpassungsklausel modifiziert und in einen eigenständigen § 1a überführt. Im Zuge der Neufassung der Preisanpassungsklausel wurde der Beobachtungszeitraum von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre verkürzt. Auch we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für die Ablehnungsbefugnis

Rn. 80 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand des § 48c Abs 3 EStG ist zweigliedrig. Zum einen ist Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger den angemeldeten Abzugsbetrag nicht abführt. Der Tatbestand greift auch ein, wenn der Steuerabzugsbetrag nur teilweise nicht abgeführt wird ("soweit"). Leistet der Leistungsempfänger den Betrag, nachdem er durch Haftungsbescheid gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zu sichernde Steueransprüche

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Obwohl das Gesetz mit der Formulierung "zu sichernder Steueranspruch" den Singular benutzt, ist unstreitig, dass mit dem Steuerabzugsverfahren gemäß § 48 EStG nicht nur ein Steueranspruch, sondern verschiedene Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden abgesichert werden sollen. Zwar werden die zu sichernden Steueransprüche in § 48...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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zfs 10/2022, Nachweis eines... / 1 Aus den Gründen:

Die Bekl., ein privater Kraftfahrzeug-Versicherer, schuldet dem Kl., ihrem VN, der unter anderem im Autohandel tätig ist und einen Imbiss innehatte, aus der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit EUR 150,00 Selbstbehalt, die unstreitig im September 2017 zwischen beiden Seiten über den am 5.12.2002 erstzugelassenen Personenkraftwagen der Modellreihe … nach Maßgabe der … AKB, bestand,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Konkrete Bedarfsbemessung beim Trennungsunterhalt

Die Bemessung des Unterhaltsbedarfs erfolgt auch beim Trennungsunterhalt wegen des sich aus § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB ergebenden Maßstabs der ehelichen Lebensverhältnisse entsprechend den für den nachehelichen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB geltenden Grundsätzen. Obschon überwiegend von durchschnittlichen Einkommensverhältnissen geprägt, muss die Rechtsprechung auch Unterhalts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Mehrfache Strafverfolgung/Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh

a) Überblick Rz. 922 [Autor/Stand] Insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Umsatzsteuerhinterziehung kommt es überproportional häufig zu einer Anwendung von Art. 54 SDÜ/Art. 50 GRCh, da grundsätzlich jedes betroffene europäische Land zur Strafverfolgung befugt ist[2]. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist sowohl vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, insb. a...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Durch den Verweis auf § 8 Abs. 5 S. 2 und 3 AStG (§ 4j Abs. 2 S. 4 EStG) kommt es bei der Prüfung der Niedrigbesteuerung nicht auf die rechtlich geschuldete, sondern auf die tatsächlich erhobene und abgeführte Steuer an. Dies ist bei den zu erfüllenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen, um zu verhindern, aus formalen Gründen in den Anwendungsbereich der Regelungen zu f...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zuwendungstatbestand

Rz. 30 Nach dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden "jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird". Der Zuwendungstatbestand ist erfüllt[1], wenn die Zuwendung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt ist. Die Schenkung i. S. d. Bürgerlichen Rechts ist der Haupt...mehr

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Bauliche Veränderung: Einwa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt vor dem 1.12.2020 gegen B. Dieser soll den Bau eines Swimmingpools unterlassen. Das AG gibt der Unterlassungsklage statt. K habe einen Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 BGB, da der Bau eines Swimmingpools eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung sei. Der Bau eines Swimmingpools stelle für K aufgrund der völlig anderen Gestaltung und Nutz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.6 Testamentsanfechtung

Rz. 50 Verfügungen von Todes wegen können durch Anfechtung ganz oder teilweise vernichtet werden. Die Anfechtung ist jedoch, anders als bei Rechtsgeschäften unter Lebenden, kein Gestaltungsrecht des Erblassers, um seine Testierfreiheit wieder herzustellen, weil er im Grundsatz letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen kann.[1] Beim Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 16 AktG definiert in Abs. 1 zunächst den Begriff "Mehrheitsbeteiligung" und teilt anschließend die UN in zwei Klassen ein: UN, deren Anteile von einem anderen UN mehrheitlich gehalten werden = in Mehrheitsbesitz stehende UN; UN, denen die Mehrheit der Anteile eines anderen UN gehören = mit Mehrheit beteiligte UN. Die Einzelheiten zur Berechnung ...mehr