Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.6 Oder-Konten und Oder-Depots

Rz. 50 Probleme ergeben sich insbesondere bei sog. Oder-Konten. Das sind Konten, über die mehrere Personen die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis besitzen. Diese werden häufig zwischen Ehegatten, aber auch zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vereinbart. Der Hauptunterschied zu einer reinen Kontovollmacht besteht darin, dass diese jederzeit durch de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3.1 Grundsätzliche Entscheidungsparameter

Rz. 410 Bei einer Lebensversicherung ist vorweg nach dem Kriterium des Bezugsberechtigten zu unterscheiden: Rz. 411 Ist kein Bezugsberechtigter benannt (Beispiel: Lebensversicherung der Ehefrau [EF] ohne Bezugsberechtigung), so fällt beim Tode der Versicherungsnehmerin EF der Anspruch gegen die Versicherung in den allgemeinen Nachlass (Erwerb der Erben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 E...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

1. Grundsatz Zu den von der (hier teilweise) unterliegenden Partei gem. § 91 Abs. 1 ZPO zu tragenden Kosten des Rechtsstreits zählen insbesondere die der erstattungsberechtigten Partei erwachsenden Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass hierzu auch die Kosten für die Einhol...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / 1. Höhe der Reparaturkosten

Die Höhe der Reparaturkosten ist abhängig von der jeweiligen Werkstatt, die unterschiedliche Kosten (Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge u.a.) in Rechnung stellen. Am günstigsten sind in der Regel die Preise in den Partnerwerkstätten der VR, dann folgen die freien Werkstätten, während die markengebundenen Fachwerkstätten die höchsten Kosten in ...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / I. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

Nach der st. Rspr. des BGH ist die Hinzuziehung eines Privatgutachters notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die betreffende Partei ohne die Einholung des Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage wäre oder ein ihr nachteiliges gerichtliches Sachverständigengutachten nicht erschüttern könnte.[5] Dies beurteilt sich unab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Feststellungslast bei freigebigen Zuwendungen

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 18.11.2004, BFH/NV 2005, 355; BFH vom 23.11.2011, BStBl II 2012, 473; BFH vom 29.06.2016, BStBl II 2016, 865. Rz. 479 Kommt es zu Auseinandersetzungen hinsichtlich einer freigebigen Zuwendung mit der Finanz­behörde, so hat die Feststellungslast in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Eine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / E. Fazit

Die fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens ist in der Kaskoversicherung grundsätzlich zulässig und entspricht dem vom VN mit dem Abschluss des Vertrages und der Zahlung der Prämien verfolgten Zweck zur wirtschaftlichen Absicherung des Fahrzeugwerts. Bei der Abrechnung sind die Besonderheiten der AKB zu berücksichtigen, die dazu führen, dass der VN die Reparaturkosten nur bi...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Die rechtlichen Voraussetzungen Eine Rechtshandlung ist nach § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar, wenn sie einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat und sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Weiter ist erforderlich, dass der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

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zfs 06/2022, Versicherungsf... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Berufung kommt aus den Gründen des Hinweisbeschlusses vom 14.9.2021 … keine Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu." Der Hinweisbeschluss berücksichtigt die einschlägige Rspr des BGH (NJW 2008, 1820), wonach eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkert des arbeitslosen VNs in der Krankentagegeldversicherung zu dem Zeitpu...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Grundregelung

Rz. 52 Die Stundungsregelung steht nur der auf den begünstigten Erwerben nach § 13d Abs. 3 ErbStG entfallenden Steuer zur Verfügung (BT-Drs. 16/11107), d. h. für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Dabei muss es sich um bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile handeln, die zu Wohnzwecken vermietet werden, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in e...mehr

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Anhang 3c Türkei / 1.2 Nationales Erbrecht

Rz. 4 Das materielle türkische Erbrecht ist wie das gesamte türkische Zivilrecht vom schweizerischen Recht geprägt. Die Erbfolge richtet sich, ähnlich dem deutschen Recht, nach dem Parentelsystem; innerhalb der Ordnung erfolgt die Bestimmung der Erben nach Stämmen. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des EL und deren Nachkommen zu gleichen Teilen. Zwischen ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7.1 Feststellungslast objektiver Voraussetzungen

Rz. 480 I.R.d. Feststellungslast der Finanzbehörde obliegt dieser die Darlegung- und Beweislast für die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Verbleibende Zweifel (non liquet) gehen daher zu Lasten der Steuerbehörde, wenn der Steuerpflichtige (nachvollziehbar) darlegt, dass es an der Unentgeltlichkeit fehlt, da die Vermögenshingabe mit einer Gegenleistung rechtlich verk...mehr

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FoVo 06/2022, Was soll man schreiben, wenn der Insolvenzverwalter nach Jahrzehnten anficht?

Wir haben in diesem Heft (FoVo 2022, 101) dargestellt, dass gem. § 130 InsO in Kombination mit der Rechtsprechung des BGH Zahlungen nach einem (ersten) Eröffnungsantrag auch noch nach Jahrzehnten angefochten werden können. Anfechtungsvoraussetzungen fokussieren Zugleich wurde aufgezeigt, dass die Anfechtungsvoraussetzungen präzise zu prüfen sind. Selten zeigen die Anfechtungss...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14.3 Berücksichtigung des durchschnittlichen Schuldenstands

Rz. 268 Schließlich ist gemäß § 13b Abs. 8 S. 2 2. HS ErbStG eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ausgeschlossen, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) übersteigt. Dies gilt nicht, soweit die Erhöhung des Schuldenstands durch die Betriebstätigkeit veranlasst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.2 Poolvereinbarungen

Rz. 63 Wenn der Erblasser oder Schenker nicht mit mehr als 25 Prozent beteiligt ist, eröffnet § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit, dass der übertragene Anteil gleichwohl begünstigungsfähig ist, wenn eine steuerlich relevante Poolvereinbarung vorliegt und die Summe der gepoolten Anteile eine Quote von über 25 Prozent erreicht (R E 13b.6 Abs. 3 S. 1 ErbStR). Rz. 64 S...mehr

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zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / 2. Restwert

Bei fiktiver Abrechnung wird vom Wiederbeschaffungswert außerdem der Restwert in Abzug gebracht, der nach A.2.5.1.7 AKB der Veräußerungswert des Fahrzeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand ist. Auch hier stellt sich die Frage, welcher Markt (regional oder überregional oder sogar international) maßgeblich ist und ob sich der VN die im Restwertangebot gegebenenfalls enth...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1 Zuwendungen zwischen Ehegatten

Ausgewählte Rechtsprechung und Literaturhinweise: s. vor Rn. 448 und vor Rn. 516 Rz. 517 Die Ehe verstanden als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft, die zugleich eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, führt dazu, dass speziell zwischen Eheleuten im Lebensalltag ständig Vermögensverschiebungen stattfinden, die die Eheleute regelmäßig überhaupt nicht als S...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ausschluss des Kündigungsrechts

Rz. 16 Dem Mieter steht das Kündigungsrecht dann nicht zu, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der es rechtfertigt, dass der (Haupt-)Vermieter seine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an den Dritten versagt (LG Berlin, Urteil v. 29.10.1993, 25 O 203/93, GE 1994, 51). Der wichtige Grund muss in den persönlichen Verhältnissen des Untermieters begründet...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines (§ 198 Abs. 1 Satz 2) BewG

Rz. 5 Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten nach § 198 Abs. 1 Satz 2 BewG grds. die aufgrund des § 199 Abs. 1 des BauGB erlassenen Vorschriften. Dies sind die Wertermittlungsverordnung und die hierzu ergänzenden Regelungen in den Wertermittlungsrichtlinien 2006 (§ 198 Satz 2 BewG); die Wertermittlungsverordnung wurde zum 01.07.2010 durch die Immobilienwerter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.2 Wertpapierdepots

Rz. 529 Im Gegensatz zu Sparkonten, wo sich der Anspruch der Kontoinhaber gegen die Bank auf eine Forderung bezieht, ist Gegenstand von Wertpapierdepots eine Sache (Wirtschaftsgut). Dies hat zur Folge, dass bei gemeinschaftlichen Depotkonten sich die Eigentumsfrage im Zweifel nach § 1006 BGB richtet und § 742 BGB eine "schwach ausgeprägte" Auslegungsregelung für gleiche Ante...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Vertragswidriger Gebrauch

Rz. 2 Ob der Gebrauch vertragswidrig ist oder nicht, bestimmt sich in erster Linie nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Sind diese auslegungsfähig und auslegungsbedürftig, ist der wirkliche Parteiwille zu ermitteln. Sind die Vereinbarungen lückenhaft, ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln (Schmidt-Futterer/Flato...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.3 Rente oder Nießbrauch an Ehegatten bis zum Tode des Längstlebenden

Rz. 530 Im Rahmen von Übergabeverträgen wird oftmals eine Vereinbarung getroffen, dass der Übernehmer als Gegenleistung dem Übergeber und seiner Ehefrau bis zum Tod des Längstlebenden eine Rente zahlt. In diesem Fall sind beide Ehegatten ebenfalls Gesamtgläubiger der Rente gem. § 428 BGB, so dass sich auch hier die Frage nach der Verteilung der Rente im Innenverhältnis stell...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.3 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Ausgewählte Literaturhinweise: Borggräfe/Staud, Schenkung ohne Zuwendung: Der BFH im Abseits des Zivil- und Gesellschaftsrechts, DStR 2018, 833; Hartmann, Unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer unterliegen der Schenkungsteuer, FR 2000, 1014; Hartmann, Ein Smart für 1999 EUR – fast geschenkt, UVR 2004, 125; Mückl, Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 15.03.2007, BB 2007, 1087; M...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 12 Nicht in Geld veranschlagbare Gegenleistungen (§ 7 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 672 § 7 Abs. 3 ErbStG stellt eine Selbstverständlichkeit dar und führt aus, dass Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift versagt damit die Berücksichtigung von Gegenleistungen, die nicht in Geld beziffert werden können. Typische Gegenleistungen, die u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.3 Grobschema für die Praxis

Rz. 470 Im Unterschied zur dogmatischen Begründung stellt sich in der Praxis die Frage des Vorliegens eines Willens zur Unentgeltlichkeit nur in Ausnahmefällen. Dies liegt daran, dass – ausgehend von der Rechtsprechung des BFH – das subjektive Tatbestandselement der Freigebigkeit stark zurückgedrängt ist und auf dieses beim Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6.1.2 Zuwendungen im Geschäfts- und Wirtschaftsleben

Rz. 463 Aus der Reduktion des subjektiven Tatbestandes auf den Willen zur Unentgeltlichkeit folgt, dass die Motivationslage des Zuwendenden für die Beurteilung einer Zuwendung als "freigebig" irrelevant ist (BFH vom 05.02.2003, BFH/NV 2004, 320). Dies hat zur Folge, dass unentgeltliche Zuwendungen an Geschäftspartner, die der Förderung des Geschäfts des Zuwendenden dienen, g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für das Begehren gem. § 628 Abs. 1 Satz 1 BGB trifft den Arbeitnehmer als Dienstverpflichteten. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Einwendung des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB ist hingegen der Arbeitgeber als Dienstberechtigter beweisbelastet.[1] Auch hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs gem. § 628 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Arbeitgeber dar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 8 Beruft sich ein Mieter darauf, das Mietobjekt sei bereits bei der Übergabe zu Beginn des Mietverhältnisses mängelbehaftet (hier: kontaminiert) gewesen, so trifft den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Übergabe in mangelfreiem Zustand (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2019, 24 U 104/18, ZMR 2019, 930; Schmidt-Futterer/ Lehmann-Richter, § 538 Rn. 36). Hat sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 35 Der Vermieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 1 darlegen und beweisen, dass er zur Gebrauchsgewährung in der Lage war (Blank-Börstinghaus § 537 Rn. 27). Der Mieter muss im Rahmen des § 537 Abs. 1 Satz 2 darlegen und beweisen, dass der Vermieter den Mietgebrauch anderweitig verwertet hat, dass ihm hieraus Vorteile entstanden sind oder dass er sich Aufwendungen ersp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / c) Bedeutung der Feststellungs- und Beweislast

Die Feststellungs- und Beweislast zum Nachweis einer Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen liegt beim Steuerpflichtigen (s. oben, u.a. BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545). Dies ist je nach Stand des Verwaltungsverfahrens auf unterschiedliche Weise bedeutsam für die Steuerpflichtigen und ihre steuerliche Beratung: Einsprüche gegen Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / d) Umfang der Feststellungs- und Beweislast

Der Umfang der Feststellungs- und Beweislast ergibt sich insb. aus den BFH-Urteilen vom 21.6.2016 und vom 19.5.2021 (BFH v. 21.6.2016 – X R 44/14, BFHE 254, 545; v. 19.5.2021 – X R 33/19, BFHE 273, 266; v. 19.5.2021 – X R 20/19, BFHE 273, 237). Hiernach sind, wie bereits oben dargestellt, die voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge mit dem aus versteu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / e) Schätzung

Bei einer fehlenden Möglichkeit oder bei Unzumutbarkeit der Darlegung einzelfallbezogener Angaben ist der Anteil der aus versteuertem Einkommen geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen nach sachgerechten Maßstäben zu schätzen (Günther, EStB 2021, 252). Beachten Sie: Auch hier gilt es zu beachten, dass die Feststellungs- und Beweislast für die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Doppelbesteuerung der R... / f) Zusammenfassung und Praxishinweise

Da die Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen einer etwaigen verfassungswidrigen Doppelbesteuerung, aber auch für die frühere steuerliche Behandlung seiner Altersvorsorgeaufwendungen beim Steuerpflichtigen liegt, kann ihm nur dringend geraten werden, seine Erwerbsbiographie und seinen Rentenversicherungsverlauf anhand geeigneter Unterlagen festzuhalten. Ebenfalls si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.3 Vorweggenommene Betriebsausgaben

Rz. 34 BA (und WK) können bereits anfallen, bevor Einnahmen aus einer Einkunftsart erzielt werden, sog. vorweggenommene Betriebsausgaben. Voraussetzung ist, dass ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und einer bestimmten Einkunftsart besteht. Der Abzug der Aufwendungen setzt voraus, dass ihre Entstehung und betriebliche Veranlassung nac...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.2 Feststellen der Veranlassung

Rz. 31 Eine der Hauptschwierigkeiten bei der Anwendung der zuvor stehenden Grundsätze ist die Feststellung der Veranlassung im Einzelfall. Anzuwenden sind die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze der AO, d. h. gem. § 88 AO hat die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Gem. §§ 90, 93 AO trifft den Stpfl. die Mitwirkungspflicht, den Sachverhalt umfassend und ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / a) Grundsatz: Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltspflichtigen sowie sekundäre Darlegungslast der Unterhaltsberechtigten

Rz. 38 Der Unterhaltsschuldner hat die Tatsachen, die für eine Begrenzung (Herabsetzung und/oder Befristung) erforderlich sind, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen. Die Unterhaltsberechtigte hat jedoch eine sekundäre Darlegungslast. BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 54 Der Unterhaltspflichtige, der sich auf eine Herabsetzung oder Befristung des nachehelich...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / d) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 40 BGH, Urt. v. 15.6.2011 – XII ZR 94/09 Zugleich hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 1570 BGB dem unterhaltsberechtigten Elternteil die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei Jahren hinaus auferlegt. Kind- und elternbezogene Umstände, die aus Gründen der Billigkeit zu einer Verlänge...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 37 Prüfungsgegenstand ist bei der Begrenzung die Frage der Unbilligkeit einer Fortdauer der Unterhaltspflicht. BGH, Urt. v. 26.5.2010 – XII ZR 143/08 Aus § 1578b BGB ergibt sich, dass nach der gesetzlichen Konzeption die Befristung des Unterhalts nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellt. Das Familiengericht hat demnach zu prüfen, ob die fortdauernde Unterhaltspflic...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben

Rz. 46 Wurde eine zuvor ausgeübte vollschichtige Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben (typischer Weise die Arbeitgeberkündigung), verlangt die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte:mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Ausnahme

Rz. 39 Ausnahme: Darlegungs- und Beweislast der Unterhaltsberechtigten für ehebedingten Nachteil (nicht für Billigkeit), wenn ihre Einkünfte aus ihrer ausgeübten oder der ihr zumutbaren Erwerbstätigkeit (zumindest) die Einkünfte aus einer ehebedingt aufgegebenen Erwerbstätigkeit erreichen Im Fallbeispiel hat F unstreitig keinen ehebedingten Nachteil (Eigeneinkommen 1.600 EUR/...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IX. Praxistipp

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Wirkungen der Drittschuldnererklärung

Rz. 24 Die Drittschuldnererklärung enthält kein Schuldanerkenntnis und keine Leistungsverpflichtung (BGH, Vollstreckung effektiv 2007, 29; FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 82; vgl. auch § 316 Abs. 1 Satz 2 AO). Als reine Wissenserklärung erleichtert sie dem Gläubiger lediglich die Erfüllung der Darlegungslast hinsichtlich des Bestehens des gepfändeten Anspruchs (BGHZ 69, 328 ...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Absenkung des Selbstbehalts

Rz. 28 Würde der von F getrenntlebende oder geschiedene M wieder in einer neuen Beziehung leben, käme die Herabsetzung seines Selbstbehalts gegenüber vjK in Betracht. Rz. 29 Die Kostenersparnis aus einer gemeinsamen Haushaltsführung ist beim Unterhaltspflichtigen hälftig zu berücksichtigen. BGH, Urt. v.17.3.2010 – XII 204/08 Rn 28 Der Senat hat bereits entschieden, dass eine H...mehr

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§ 18 Elternunterhalt / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 46 Einen elternbezogenen Grund (siehe hierzu Fall 24 oben § 5 Rdn 38 ff.) kann auch das Einvernehmen der Eltern über die persönliche Betreuung des Kindes liefern. BGH, Beschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 Rn 25 ff. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann allerdings auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fort...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 26 Der eheangemessene Selbstbehalt ist grundsätzlich ein individueller und damit variabler Selbstbehalt. Erst der Ehegattenmindestselbstbehalt ist als Untergrenze ein "fester" Selbstbehalt.[3] Rz. 27 Der eheangemessene Unterhalt (= eigener angemessene Unterhalt i.S.v. § 1581) entspricht betragsmäßig dem eheangemessenen Ehegattenunterhalt i.S.v. § 1578 Abs. 1 S. 1 (vgl. hi...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / (3) Kindbezogene Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 31 Zunächst ist die Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.[4] BGH, Urt. v. 21.4.2010 – XII ZR 134/08 Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist mithin zunächst zu prüfen, ob und welche persönliche Betreuungsleistungen im Ergebnis für das Kind überhaupt noch erforderlich sind und – soweit dies der Fall ist – ob und in welchem U...mehr