Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nichtzulassungsbeschwerde (NZB).

Rn 190 Der ReS ist alleine wegen § 544 II Nr. 1 von Bedeutung. Für die Wertgrenze der NZB ist der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Der Beschwerdeführer hat eine über 20.000 EUR hinausgehende Beschwer darzulegen (BGH NJW-RR 12, 1107, zu den Anforderungen 26.2.15 – III ZR 221/13), die vom Revisionsgericht ohne Bindung an die ...mehr

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zfs 04/2024, Entziehung der... / Leitsatz

1. Gemäß § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO muss die Beschwerde einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen. Dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist bereits dann genüge getan, wenn sich das Rechtsschutzziel aus den Gründen eindeutig ermitteln lässt. 2....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Materiell-rechtlich bedeutsame Tatsachen.

Rn 7 Nach stRspr des BGH ist § 559 I 1 (§ 561 I 1 aF) einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während des Revisionsverfahrens bzw nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können, sofern sie unstr sind und schützenswerte Belange der Gegenpartei nicht entgegenstehe...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / III. Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigungsschutzklage

Rz. 18 Der Arbeitgebervertreter wird routinemäßig prüfen, ob die erhobene Kündigungsschutzklage an Mängeln leidet, insbesondere, ob möglicherweise die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG nicht eingehalten ist. Im Hinblick auf einen möglichen Sonderkündigungsschutz nach dem MuSchG bzw. nach dem SGB IX ist zu kontrollieren, ob arbeitnehmerseitig die Fristen für die Mitteilung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldnerbezogene Faktoren.

Rn 6 Zugunsten des Schuldners wirken sich folgende Faktoren aus, die in seiner Person begründet sind: sein Alter (LG Essen WuM 68, 132, 133), körperlicher Zustand (Behinderung: LG München WuM 89, 412; Schwangerschaft: WuM 68, 51), Familienverhältnisse (Zahl der Kinder: LG Heilbronn ZMR 66, 278), das sonstige soziale Umfeld (LG Mannheim WuM 90, 307, 308; Gefährdung des Arbeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellung für Zwecke der Grunderwerbsteuer (Abs. 5)

Rz. 75 [Autor/Stand] § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. sah für Grunderwerbsteuerzwecke für Entstehungszeitpunkte vor dem 1.1.2009 in bestimmten Fällen den Ansatz der Bedarfswerte nach §§ 138 f. BewG als Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuerzwecke vor. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).[2] Der Gesetzgeber war daher verpflichtet, spätestens bis zum ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / B. Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Rz. 5 Die außerordentliche Kündigung ist fristlos oder mit einer sozialen Auslauffrist möglich. Dies wird praktisch besonders relevant in den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag ausgeschlossen ist.[11] Ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtf...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / F. Ausschlussfrist

Rz. 14 Nach § 626 Abs. 2 S. 1 BGB kann eine außerordentliche Kündigung wirksam nur innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Die Zwei-Wochen-Frist des § 626 BGB gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Frist beginnt nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte[37] (vgl. oben Rdn 13) von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konsequenz und Kritik.

Rn 54 In der Praxis begegnet die Rspr der Problematik als fehlerhaft erkannter Erstentscheidungen in der Weise, dass aus Billigkeitsgründen im Einzelfall Ausnahmen von der Bindung anerkannt werden, bspw für den Fall, dass der im Vorprozess obsiegende und damit nicht beschwerte Kl weniger beantragt hat, als ihm zugestanden hätte (BGH NJW 95, 534, 535). Auch wenn sich die Beme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1031 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung der Schulden und sonstigen Abzüge (= Fremdkapital) vom Eigenkapital des Unternehmens, wozu grundsätzlich auch die Rücklagen gehören, wird zunächst auf die Rz. 205 ff. verwiesen. Rz. 1032 [Autor/Stand] Nach § 103 Abs. 3 BewG sind die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rücklagen bei der Bewertung des Betriebsvermögens wegen ihres regelmäßige...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 1 Gesetzgeber erkennt Handlungsbedarf bei zunehmender Digitalwirtschaft

Die digitale Plattformökonomie wuchs in den vergangenen Jahren rapide. Infolge dieser Entwicklung nehmen auch die Einkünfte zu, die Personen und Unternehmen auf digitalen Plattformen erzielen.[1] Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stellt hierbei eine Herausforderung für die Finanzbehörden dar, da die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Ermittlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Aktivierung

Rn. 9f Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 141 Abs 1 S 4 AO brauchte sich die (jährliche) Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken. Diese Aussage bezog sich aber lediglich auf den (jährlichen) Holzmengenzuwachs und darf nicht so verstanden werden, dass angefallene AK oder HK für den Holzbestand nicht zu aktivieren gewesen wären. Das in § 141 Abs 1 S 4 AO ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vorsitzführung.

Rn 78 Der Vorsitzende ist hinsichtlich seiner Aufgaben nicht gesetzlich festgelegt, weil Verfahrensregelungen für das Präsidium im Wesentlichen fehlen. Er führt den Vorsitz im Präsidium, leitet also die Sitzung und achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Beteiligungsrechte der betroffenen bzw berührten Richter nach Abs 2, 3 S 2 und Abs 5, ferner des Präsidiums nach Abs 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auswirkungen beim Verpächter

Rn. 197a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Verpächter ermittelt seinen Gewinn aus der eisernen Verpachtung regelmäßig nach § 4 Abs 3 EStG. Soweit er bisher bilanzierend war, ergeben sich hieraus uU Hinzurechnungen u Abrechnungen nach den in R 4.6 Abs 2 EStR 2012 aufgestellten Grundsätzen (insb durch die Auflösung etwaiger gebildeter Rückstellungen u passiver RAP). Während der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ausschließung.

Rn 152 Der Wert ist gem § 3 nach dem Interesse des Kl zu bestimmen (Köln JurBüro 70, 427: auch stille Gesellschaft) namentlich nach dem Nachteil, der ihm bei Verbleib des Bekl droht (Frankf JurBüro 85, 1083; § 5 Rn 6). Ein unzumutbares Kostenrisiko ist bei der Wertfestsetzung zu vermeiden (BVerfG VersR 97, 1160). Im Streit um die Übertragung (BGH ZinsO 20, 2018; Frankf JurBü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gesetzeszweck.

Rn 2 Mit dem Rechtspflegevereinfachungsgesetz v 17.12.90 wurde das ›Beweissicherungsverfahren‹, welches dazu diente, den Beweisführer vor dem Risiko einer tatsächlichen Beweisfälligkeit zu schützen, diesem also eine vorsorgliche Beweissicherung ermöglichen wollte, mit Wirkung ab dem 1.4.91 durch das ›selbstständige Beweisverfahren‹ ersetzt. Dieses selbstständige Beweisverfah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Einfamilienhäuser (Abs. 2)

Rz. 107 [Autor/Stand] Die erstgenannte Grundstücksart im § 249 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist die der Einfamilienhäuser. Dies sind gem. § 249 Abs. 2 BewG Wohngrundstücke, die eine Wohnung i.S.d. bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs (§ 249 Abs. 10 BewG) enthalten und kein Wohnungseigentum darstellen. Rz. 108 [Autor/Stand] Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 110 Der ZuS hat über § 937 mittelbare Bedeutung für die Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache. Der GeS und der ReS bestimmen sich gem § 53 I Nr 1 GKG nach § 3. Ausgangspunkt ist der nach allgem Grundsätzen zu bestimmende Wert der (hypothetischen) Hauptsache (Kobl JurBüro 94, 738: Gedanke des § 6; Brandbg MDR 07, 1225: § 41 I GKG), von dem nach Maßgabe des Interesses a...mehr

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AGS 04/2024, Haftzuschlag b... / II. Zeugenschutzprogramm ist keine Haft

Nach Auffassung des LG kommen Zuschläge für die entstandenen Verfahrensgebühren gem. Nrn. 4101, 4113 und 4115 VV nicht in Betracht, weil sich die Angeklagte durch ihre Aufnahme im Zeugenschutzprogramm nicht unfreiwillig "nicht auf freiem Fuß" i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 4 VV befunden habe. Die Zuschläge gem. Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehen – so das LG – ausschließlich dann, wenn sich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 235 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzuwenden (vgl. § 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 229 Für die Bewertung sind sämtliche Umstände, insb auch die ohnehin bestehende Belastung maßgeblich, daneben der Rahmen, in dem die Störung stattfindet; private Belästigungen sind je nach Grad eher gering, berufliche sind höher zu bewerten; Regelstreitwerte bestehen nicht (Karlsr GRUR-RR 08, 262); Eigentums- und Besitzstörung werden nach dem Interesse des Kl grds gleich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Öffentliche Zwecke

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sie für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundstü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 53 [Autor/Stand] § 103 BewG geht auf § 28 RBewG 1925, § 47 RBewG 1931 und § 62 RBewG 1934 zurück. Rz. 54 [Autor/Stand] Für Stichtage bis zum 1.1.1992 galt die folgende, seit dem VStRG 1974 maßgebende Fassung: „(1) Schulden werden nur insoweit abgezogen, als sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, HLBS-Report 2014, 112...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Eingeschlagenes Holz als umlaufendes Betriebsmittel

Rz. 10 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, natürlicher und künstlicher Dünger, sowie Saatgut. Ebenfalls zu den umlaufenden Betriebsmitteln gehört das eingeschlagene Holz eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Rz. 11 [Autor/Stand] Unter F...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 6. Leistungsträgerregelung

Rz. 159 Nach § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind Arbeitnehmer nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Die Regelung ist nicht abschließend. Es sind auch andere berechtigte betrieblic...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenverteilung nach billigem Ermessen (Abs 4).

Rn 10 Ist die sich aus den Abs 1–3 ergebende Kostenfolge unbillig, eröffnet Abs 4 die Möglichkeit, die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig zu verteilen. Die in dem Abs aufgezählten Fälle sind nicht abschließend (›insbesondere‹, vgl Zö/Lorenz § 150 Rz 3; Sternal/Weber § 150 Rz 8). Rn 11 Neu in den Gesetzestext aufgenommen wurde der Gesichtspunkt der Versöhnung der Ehegat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Soweit er seinen Feststellungsantrag im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren teilweise anders formuliert, handelt es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Klarstellung ohne inhaltliche Änderung, die ohne Weiteres zulässig ist. Eine inhaltliche Abweichung liegt allerdings insofern vor, als keine Beschränkung auf 50 %...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.4 Steuerbefreite Verwaltungstätigkeiten

Rz. 162 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung umfasst lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Darunter sind insbesondere die Tätigkeiten i. Z. m. der laufenden Verwaltung und Anlage der Mittel, also der laufenden Vermögenspflege und -umschichtung zu verstehen (vgl. EuGH vom 17.06.2021, C-58/20 und C-59/20, K und DBKAG, Rn. 50; EuGH vom 07.03.2013, C-275/11, GfBk, Rn. 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Feststellung der materiell-rechtlichen Abhängigkeit.

Rn 14 Die materiell-rechtliche Abhängigkeit der Nebenforderung ergibt sich aus dem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften (BGH NJW 07, 1752 [BGH 13.02.2007 - VI ZB 39/06]). Sie ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn die Nebenforderung zwar nicht ohne weiteres kraft Gesetzes in der Hauptforderung enthalten ist, sie sich jedoch aus dieser herleitet und von ihrer Existenz ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entsprechend dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw -verteidigung, fehlende Mutwilligkeit, Bedürftigkeit, Verfahren.

Rn 2 Gem I iVm §§ 114 f ZPO sind Voraussetzung für die Gewährung v VKH kumulativ die Erfolgsaussicht der nicht mutwilligen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung (s § 114 ZPO Rn 22 ff, 35 ff) sowie die verfahrenskostenhilferechtliche Bedürftigkeit (s § 114 ZPO Rn 33 f u § 115 ZPO Rn 1 ff). Erforderlich ist die Betroffenheit in eigenen Rechten bzw die Durchsetzung eigener Rechtsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelheiten zum Beweis durch Sachverständigengutachten.

Rn 37 Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag, einen Sachverständigen anzuhören, kann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nicht die Anhörung bereits vAw geboten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kammer (BGH NJW-RR 01, 1431, 1432 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) unmissverständlich (BGH NJW-RR 06, 428 [BGH 25.10.2005 - V ZR 241/04]) eine Ausschl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6 Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Auslagerung von Finanzdienstleistungen allgemein vgl. Rz. 24 ff. Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beauftragt eine KVG einen Dritten mit der Verwaltung des Investmentvermögens, erbringt dieser eine Leistung gegenüber der KVG, indem er die insoweit der KVG obliegende Pflicht erfüllt. Der Dritte wird ausschließlich aufgrund der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entsprechend anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erste Instanz.

Rn 11 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit erfolgt für jeden Streitgegenstand gesondert (St/J/Roth vor § 12 Rz 13; vgl auch Zö/Schultzky Rz 21) und umfassend (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Vor § 12 Rz 17). Das Gericht prüft also unabhängig von der rechtlichen Bewertung durch die Verfahrensbeteiligten, ob für den jeweiligen Streitgegenstand irgendein Gerichtsstand gegeben is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Sowohl die Parteien als auch ›der SV‹ können das Gericht zur Klarstellung auffordern; gutachterliche Bewertungen können von der Zusage der Vergütung als SV (§ 413) abhängig gemacht werden (vgl Rn 2, 4). Beim sachverständigen Zeugen ist darauf zu achten, dass er sich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Seite des Geschehenen konzentriert und sich mit Schlussfolgerungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Streitverkündung ist die durch eine Partei (Streitverkünder) erfolgte förmliche Benachrichtigung eines am Prozess nicht beteiligten Dritten (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter, Streitverkündungsgegner) vom Schweben eines Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder in den Fällen der §§ 75 bis 77 der Prozessübernahme zu geben und dem Streitver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Zu beachten sind unterschiedliche Bewertungen der materiellen und der prozessualen Rechtslage in verschiedenen Verfahren (zB unterschiedliche Kausalitätsbegriffe, Verschuldensmaßstäbe oder Beweissituation, etwa bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers hinsichtlich der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Arzthaftung: Beweislastumkehr bzgl der Kausalität zu La...mehr

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§ 29 Geltendmachung von (Ne... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 19 Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast haben sich folgende Grundsätze in der Praxis herausgebildet: Der Arbeitgeber ist darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die dem Zeugnis und den darin enthaltenen Bewertungen zugrunde liegen. Bezieht sich der Streit zwischen den Parteien auf die Leistungsbeurteilung, gilt eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahren.

Rn 10 Der Güterichter lädt die Parteien (§ 216) und ordnet deren persönliches Erscheinen (Abs 3 S 1) zur nicht öffentlichen Verhandlung (§ 169 S 1 GVG) an. Den weiteren Verfahrensablauf kann er, ggf in Abstimmung mit den Parteien, frei bestimmen. Eine Protokollierung erfolgt nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien (§ 159 Abs 2). Der Güterichter kann (im Gegensatz zum M...mehr