Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertungsgrundsatz (Satz 1)

I. Unbebaute Grundstücke Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begriffsbestimmung der unbebauten Grundstücke erfolgt durch § 178 BewG sowie die Abgrenzung zu den bebauten Grundstücken durch den § 180 BewG. Der gesetzlichen Definition folgend sind in der Praxis die Grundstücke entsprechend in die unbebauten oder bebauten Grundstücke einzuordnen und zu bewerten. Rz. 22 [Autor/Stand] Ein Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. § 2a Satz 3 ErbStG

1. Anwendung der Norm Rz. 84 [Autor/Stand] Anders als Satz 2, der grundsätzlich bei allen steuerbaren Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften anzuwenden ist, fokussiert Satz 3 lediglich Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften (s. Rz. 19). Die Anwendung ist daher ausgeschlossen bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, die sämtlich vom Erblasser her...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Steuerpflicht der Gesellschafter

a) Erwerber sind alle Gesellschafter Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung des einzelunternehmerischen Betriebsvermögens (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Erfüllung der Erklärungspflichten

I. Form der Feststellungserklärungen Rz. 80 [Autor/Stand] Die rechtswirksame Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung macht den Adressaten ausdrücklich zum Verfahrensbeteiligten (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG). Seine verfahrensrechtlichen Pflichten konzentrieren sich in erster Linie auf die von ihm verlangte Abgabe der Feststellungserklärung/en (§ 153 Abs. 5 BewG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung des Betriebsvermögens von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Steuerschuldner sind die Gesellschafter

aa) verfassungsrechtliche Zweifel Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. § 2a Satz 2 ErbStG

1. Anwendung der Norm Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Systematik der Verschonungsbedarfsprüfung (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 4 [Autor/Stand] Wenn der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG den Schwellenwert von 26 Mio. EUR überschreitet (Großerwerb) und der Erwerber keinen Antrag nach § 13c ErbStG gestellt hat, wird die Steuer ohne Verschonung für das begünstigte Vermögen festgesetzt. Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Typisierung der steuerlichen Bewertung Rz. 11 [Autor/Stand] Die Bewertungsregelungen des Bewertungsgesetzes orientieren sich an den allgemein geltenden Wertermittlungsgrundsätzen. Dennoch war es – wie bereits in der Vergangenheit – aus verwaltungsökonomischen Gründen unerlässlich, Typisierungen und Vereinfachungen zu realisieren. Einerseits hätte die Finanzverwaltung eine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Betriebsmittel

1. Übersicht Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Qualifikation der Nachweisenden (Abs. 2)

I. Entwicklung der Rechtsprechung Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Würdigung eines Sachverständigengutachtens

I. Prüfung des Gutachtens durch das Finanzamt Rz. 55 [Autor/Stand] Die vom Finanzamt durchzuführende Prüfung des Gutachtens auf Schlüssigkeit und Richtigkeit wird innerhalb der Finanzverwaltung häufig durch Bausachverständige erfolgen, die mit den Grundsätzen zur Ermittlung des gemeinen Werts nach den Regelungen der Grundstückssachverständigen vertraut sind. In der Würdigung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

I. Allgemeines Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung zum Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Änderung von Bescheiden

1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Unbebaute Grundstücke

1. Maßgeblichkeit der Bodenrichtwerte Rz. 99 [Autor/Stand] Bei der steuerlichen Bewertung ergibt sich für unbebaute Grundstücke regelmäßig eine relativ strenge Bindung an den Bodenrichtwert, der zuletzt vom Gutachterausschuss zu ermitteln war. § 179 BewG schreibt den Ansatz des Bodenrichtwerts vor, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift

I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 233 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Die Vorschrift ist erstmals für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 anzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 179 BewG regelt im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Bewertung der unbebauten Grundstücke, die grds. auf Basis der Grundstücksfläche und des maßgebenden Bodenrichtwerts erfolgt. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt mit Ausnahme des Satzes 4 für Bewertungssti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abgeschlossene Bauleitplanung (Abs. 3)

I. Grundaussage Rz. 56 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des für die bisherige Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 3 BewG. Lediglich in Satz 2 der neuen Vorschrift ergibt sich eine geringfügige Änderung gegenüber Satz 2 des § 69 Abs. 3 BewG. Diese Änderung ist allerdings mehr redaktioneller Art und der Einführung der Hofstelle (§ 234 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bodenrichtwerte (Satz 2)

I. Allgemeines Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Besteuerungsverfahren

I. Zuständigkeiten Rz. 117 [Autor/Stand] Das Aufkommen der Erbschaft-/Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu, soweit sie von ihren Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (Art. 106 Abs. 2 Nr. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 GG). Konsequent enthält das ErbStG eine eigenständige[2] Zuständigkeitsvorschrift: § 35 ErbStG . Sie regelt unmittelbar, welches sog. Besteuerungsfinanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erklärungspflicht bei mehreren Personen und Gesellschaften (Abs. 2)

I. Gemeinschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1) Rz. 30 [Autor/Stand] Sind Feststellungsgegenstände mehreren Personen zuzurechnen, können die jeweiligen Gemeinschaften selbst erklärungspflichtig sein (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BewG). Insoweit hat das Feststellungsfinanzamt die Wahl zwischen dem/n Steuerschuldner/n (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) und der in Frage kommenden Gemeinschaft. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Umfang des Betriebsvermögens von Einzelgewerbetreibenden

1. Allgemeines; grundsätzliche Anknüpfung des Bewertungsrechts an die ertragsteuerrechtliche Sichtweise Rz. 76 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 Satz 1 BewG verweist zur Frage der Zuordnung von einzelnen Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven und passiven Positionen zum (bewertungsrechtlichen) Betriebsvermögen auf § 95 BewG, der seinerseits auf § 15 Abs. 1 und 2 EStG rekurriert. So...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf das Baugesetzbuch

a) Grundlagen der Verkehrswertermittlung Rz. 19 [Autor/Stand] Die Öffnungsklausel des § 198 Abs. 1 BewG enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften gelten. Rz. 20 [Autor/Stand] § 199 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kurz-Gutachten ungeeignet

Rz. 97 [Autor/Stand] Das Hessische Finanzgericht hat mit Urteil vom 24.9.2013[2] ein mangelhaftes Kurzgutachten nicht zum Nachweis eines geringeren Verkehrswerts zugelassen. Ausschlaggebend dabei waren Mängel in der formellen Ausgestaltung (z.B. fehlende Lagepläne und Zeichnungen) und eine Reihe sachlicher nicht unerheblicher Mängel. Dabei fehlte insb. die Nachvollziehbarkei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundstückstiefe

Rz. 97 [Autor/Stand] Letztendlich können die Bodenrichtwerte auch in Abhängigkeit von der Grundstückstiefe ermittelt worden sein. In einem solchen Fall ist die Grundstücksfläche des zu bewertenden Grundstücks entsprechend aufzuteilen (z.B. in Vorder- und Hinterland) und die Grundstücksfläche nach ihrer Tiefe in Zonen zu gliedern. Die Abgrenzung richtet sich nach den Vorgaben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 225 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand

Rz. 107 [Autor/Stand] Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks umfassen bei baureifem Land auch stets den erschließungsbeitragsrechtlichen Zustand (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ImmoWertV 2021). Rz. 108 [Autor/Stand] Für baureifes Land werden die Bodenrichtwerte i.d.R. von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreie un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 86 [Autor/Stand] Zum gewillkürten Betriebsvermögen werden üblicherweise solche Wirtschaftsgüter gerechnet, die objektiv geeignet und (subjektiv) dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern[2] und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind.[3] Das Merkmal des "Förderns" soll eine weniger intensive Bindung an den Betrieb ausdrücken als das "Dien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kosten des Gutachtens

Rz. 34 [Autor/Stand] Die Kosten des Gutachtens trägt grundsätzlich der Steuerzahler, weil ihn nach § 198 Abs. 1 BewG die Nachweispflicht trifft. Deshalb muss der Steuerzahler die Wirtschaftlichkeit im Auge haben. Ein Gutachten lohnt sich nur, wenn der Steuerzahler die Kosten für das Gutachten aus der reduzierten Erbschaft-/Schenkungsteuer finanzieren kann. Die Überlegung der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Keine Bindungswirkung

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Finanzamt ist grundsätzlich nicht an das vom Steuerpflichtigen vorgelegte Sachverständigengutachten gebunden. Vielmehr unterliegt das Gutachten der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt.[2] Bei der Würdigung des Gutachtens wird das Finanzamt insb. prüfen, ob im Gutachten alle wertbeeinflussenden Umstände berücksichtigt worden sind. Dazu gehören ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) verfassungsrechtliche Zweifel

Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehen. Nachdem zivilrechtlich klarges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) § 13 Abs. 5 Satz 1 Alt. 3 ErbStG

Rz. 71 [Autor/Stand] Danach sind schuldbefreiende Sanierungszuwendungen schenkungsteuerfrei. Sie müssen das passive Gesellschaftsvermögen reduzieren und die Notlage der rechtsfähigen Personengesellschaft darf dadurch nicht beseitigt werden (s. § 13 ErbStG Rz. 32 ff.). Weitere Zuwendungen an die Gesellschaft können in Höhe ihres hälftigen Werts zu einer Kürzung der Steuerbefr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ein Erwerb, aber mehrere Erwerber

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Besteuerung einschlägiger Erwerbsvorgänge wird nicht einfach. Rechtsfähige Personengesellschaften haben stets mehrere, mindestens aber zwei Gesellschafter (§ 705 Abs. 1, 712a Abs. 1 Satz 1 BGB). In Anwendung des § 2a Satz 2 ErbStG gelangt man daher zu einer entsprechenden Vielzahl von Besteuerungsfällen, je nach Zahl der Gesellschafter, die der erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit der ImmoWertV 2021

Rz. 58 [Autor/Stand] Bereits bei der Konzeption der Neuregelungen zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer erfolgte eine enge Anlehnung an die anerkannten Verfahrensvorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, um die verfassungsrechtlich geforderte Nähe der Bewertungsergebnisse zum gemeinen W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hintergrund der Regelung und Überblick

Rz. 30 [Autor/Stand] § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG stellte drei Voraussetzungen auf, die erfüllt sein mussten, damit die Steuer auf das begünstigte Vermögen erlassen werden konnte (s. Rz. 4). Im Regelfall wird der Erlass einer Steuer ohne einen Widerrufsvorbehalt ausgesprochen. Dies ist auch sachgerecht, da es auf die Prüfung der Voraussetzungen zu einem bestimmten Zeitpunkt an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 16 [Autor/Stand] § 2a ErbStG wurde bewusst in den mit Steuerpflicht überschriebenen ersten Abschnitt des ErbStG eingefügt. Die dortigen grundlegenden Regelungen zur Steuerbarkeit werden damit um vier weitere Fiktionen erweitert. Sie sind ebenso auch bei Anwendung der in den nachfolgenden Abschnitten enthaltenden Vorschriften zur Wertermittlung, Steuerberechnung sowie zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Nachträglich Änderung der Steuerfestsetzung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 39d [Autor/Stand] Als auflösende Bedingung formuliert das Gesetz in § 28a Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 ErbStG die Änderung der dem Erlass zugrunde liegenden Steuerfestsetzung, sofern von den dem Erlass zugrunde gelegten Werten abgewichen wird. Der ursprüngliche Erlass der Erbschaftsteuer ist also auch dann zu widerrufen, wenn die dem Erlass zugrunde liegende Steuerfestsetzung geä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ableitung aus dem Bodenrichtwert

Rz. 62 [Autor/Stand] Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die verschiedenen Möglichkeiten der Ableitung von Bodenwerten auf. Dabei können nebeneinander mehrere Wertkorrekturen des Bodenrichtwerts nach den Rz. 68–107 in Betracht kommen. Vgl. hierzu Rz. 64 sowie das Beispiel unter Rz. 110. Rz. 63 [Autor/Stand] Sind die vom Gutachterausschuss mitgeteilten Umrechnungskoeffizient...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Ausschluss des § 28a ErbStG bei Antrag auf Verschonungsabschlag nach § 13c ErbStG (Abs. 8)

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Antrag nach § 28a ErbStG ist widerruflich. Er ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bereits unwiderruflich beantragt hat, das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG anzuwenden, §§ 28a Abs. 8, 13c Abs. 2 Satz 6 ErbStG. Ein Wechsel von der Verschonungsbedarfsprüfung zum Abschmelzmodell ist also nur dann möglich, wenn der Antrag nach § 13c ErbStG noch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur bei Erwerb durch Personen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG

Rz. 72 [Autor/Stand] Soweit der Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder ein Gemeindeverband Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft und damit anteilig Erwerber ist, bleibt der Erwerb erbschaft- oder schenkungsteuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff.). Dies gilt auch bei lediglich treuhänderischer Beteiligung.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Marktfähigkeit trotz Vorerbenstellung

Rz. 98 [Autor/Stand] Das FG Nürnberg hat sich mit Urteilen vom 26. 6.2014[2] mit der Frage befasst, ob bei der Ermittlung eines gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts die in der Verfügung beschränkte Vorerbenstellung des Eigentümers dahingehend zu berücksichtigen ist, dass der Grundbesitzwert in Höhe von 0 EUR festzustellen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 157 [Autor/Stand] Zu Wohnzwecken dienende Gebäude oder Gebäudeteile dürfen bei der Feststellung des Grundsteuerwertes nicht im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen erfasst werden. Es handelt sich kraft gesetzlicher Regelung um Grundvermögen. Siehe dazu die Rz. 109 bis 114. Rz. 158– 160 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kaufpreis

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Kaufpreis bereits dann "zustande" gekommen ist, wenn ein Vorvertrag geschlossen wurde, der jedoch letztlich nicht vollzogen wird, ist zu verneinen. Vom Zustandekommen eines Kaufpreises dürfte in der Praxis nur dann auszugehen sein, wenn tatsächlich ein Rechtsträgerwechsel stattgefunden hat. Sofern ein Käufer von einem notariell beurkund...mehr