Fachbeiträge & Kommentare zu Bezugsgröße

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 2.3 Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost)/Bezugsgröße (Ost)

Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) werden ebenfalls in 7 Schritten an die Höhe der jeweiligen Westwerte angeglichen, beginnend ab dem Jahr 2019. Systematisch betrachtet, erhöhen sich diese Werte durch die Abschmelzung des Hochwertungsfaktors. Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) steigt die Beitragsbelastung der Versicherten und der ...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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§ 6 Tabellen / 2. Jahresarbeitsverdienst in der Unfallversicherung

Rz. 345 Als Jahresarbeitsverdienst (JAV) gilt grundsätzlich der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte (§ 14 SGB IV) und Arbeitseinkünfte (§ 15 SGB IV) des Verletzten in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfallmonat (§ 82 Abs. 1 S. 1 SGB VII).[317] Der JAV errechnet sich dabei nicht nur aus dem Einkommen derjenigen Beschäftigung oder Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereig...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 325 Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen gemäß § 166 SGB VI in Abhängigkeit von Pflegestufe und zeitlichem (wöchentlichem) Pflegeaufwand jeweils besti...mehr

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§ 6 Tabellen / c) Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 337 Der Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung wird ein einheitlicher Betrag zugrunde gelegt. Die Pflegekasse zahlt beim Vorliegen von Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung einen monatlichen Beitrag auf Grundlage von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 345 Nr. 8 SGB III, § 18 SGB IV [Tabelle 6.46, Rdn 322]). Rz. 338 Übersicht 6.20: Arbeitslosen...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / hh) Beschützende Werkstatt, § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 450 Behinderte Menschen, die u.a. in anerkannten Einrichtungen für Behinderte tätig sind, sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert (§ 344 Abs. 3 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI, § 20 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI). Sobald ein Verletzter in einer beschützenden Werkstatt untergebracht wird, werden (nach fiktiven Werten berechnete) insbeson...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Rentenversicherungsbeitrag für Pflegepersonen

Rz. 333 Die Beiträge werden nicht abhängig vom konkreten Pflegeaufwand bemessen, sondern ausschließlich abstrakt nach einem groben Schema ermittelt (§ 44 SGB XI, § 166 Abs. 2 SGB VI). Die Höhe der von der Pflegekasse abzuführenden RV-Beiträge ist seit 1.1.2017 abhängig vom Pflegegrad und der bezogenen Leistung. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten bei nicht-erwerbsmäßig t...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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Entgeltpunkte / 3.1 Rechengrößen (Ost)/aktueller Rentenwert (Ost)

Für Zeiten bis zum 31.12.2024 gelten nach § 228a Abs. 1 SGB VI im Beitrittsgebiet anstatt der Bezugsgröße die Bezugsgröße (Ost) und anstatt der Beitragsbemessungsgrenze die Beitragsbemessungsgrenze (Ost). Die noch niedrigeren Verdienste (Ost) werden – ebenfalls für Zeiten bis zum 31.12.2024 – mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf Westniveau hochgewertet. Dadurch entstehen ver...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Zinssätze

Rz. 262 Diskontsatz-[258] (Basiszinssatz, siehe auch § 247 BGB und Art. 229 § 7 EGBGB) und Lombardsatz[259]-Zinssatz der Deutschen Bundesbank betrugen seit 1980: Rz. 263 Tabelle 6.41: Diskontsatz, Lombardsatz, Basiszinssatz, SRF-Satzmehr

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Entgeltpunkte / 3.4.3 Wehr-/Zivildienstzeiten/Zeiten der Erwerbsunfähigkeit

Die nach § 248 SGB VI als Pflichtbeitragszeiten geltenden Wehr- und Zivildienstzeiten von mehr als 3 Tagen, Zeiten der Erwerbsunfähigkeit, wenn die Erwerbsunfähigkeit bereits eingetreten ist, bevor die allgemeine Wartezeit erfüllt war, erhalten für Zeiten vor dem 1.1.1992 für jedes volle Jahr 0,75 Entgeltpunkte, für Teiljahre entsprechend weniger. Für Wehr- und Zivildienstzeiten...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Verzinsung

Rz. 257 § 246 BGB – Gesetzlicher Zinssatz Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind 4 vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. § 247 BGB – Basiszinssatzmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 1 Ausgangslage (Rentenüberleitung 1992)

Zum 1.1.1992 wurde das westdeutsche Rentenversicherungssystem auf das Beitrittsgebiet übergeleitet und damit die Alterssicherung der ehemaligen DDR in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Beitrittsgebiet ist das in Art. 3 EV genannte Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Schmerzensgeldrente

Rz. 550 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes § 2 Rdn 135 ff. Rz. 551 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[453] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.4 Zu berücksichtigende Ost-Verdienste

Als Verdienste im Beitrittsgebiet, die bis zum 31.12.2024 mit den Werten der Anlage 10 hochgewertet werden, zählen überwiegend Arbeitsverdienste aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, für den Beiträge zur DDR-Sozialpflichtversicherung bzw. ab 1.7.1990 bis zum 31.12.2024 zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind, der Verdienst für freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern. Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen bzw. bis 31.12.2016 in Abhängigkeit von der Pfleges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / J. Sozialversicherung

Rz. 1608 Hinweis: Siehe auch Rdn 1040 ff. Rz. 1609 § 342 SGB III – Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter Beitragspflichtige Einnahme ist bei Personen, die beschäftigt sind, das Arbeitsentgelt, bei Personen, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind, jedoch mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Prozent der Bezugsgröße. Rz. 1610 § 14 SGB IV – Arbeitsentgeltmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2024: 3.535 EUR/West und 3.465 EUR/Ost mtl.; 2023: 3.395 EUR/West, 3.290 EUR/Ost). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.6 Abgrenzung zu Modernisierung bzw. baulicher Veränderung

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das Wohnungseigentumsgesetz auch den Begriff der Modernisierung nicht mehr. Änderungen durch das WEMoG Maßnahmen der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums stellen bauliche Veränderungen dar. Modernisierungsmaßnahmen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer? Seit Inkrafttreten des WEMoG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lärm und Lärmschutz / 3.3 Messbedingungen

Die Messung zur Bestimmung des Beurteilungspegels erfolgt orts- oder personenbezogen. In der Regel wird der Beurteilungspegel für einen festen Arbeitsplatz bestimmt und daher die Messung ortsfest durchgeführt. Bei ortsfesten Messungen ist das Mikrofon des Schallpegelmessers in der Nähe der Ohren der an den jeweiligen Arbeitsplätzen tätigen Personen zu positionieren. Lässt si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.2 Selbstständig Tätige

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost; 2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost). Davon abweichend sind im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr 50 % der monatlichen Bezugsgröße heranzuziehen (2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Os...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.3 Beschäftigte im Ausland

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße West (2024: 3.535 EUR; 2023: 3.395 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Ost; 2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.4 Termingeschäfte

Werden Termingeschäfte getätigt, bei denen die Gesellschaft einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer unveränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, greift ebenfalls eine Verlustausgleichsbeschränkung.[1] Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] auch für Termingeschäfte gelten, die auf "physische Erfüllung" gerichtet sind, z....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 4 Arbeitslosenversicherung

Ebenso gibt es im Recht der Arbeitsförderung nicht das Recht zur "echten" freiwilligen Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Weiterversicherung in Form eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag möglich.[1] Ebenso wie in der Pflegeversicherung wird hier je nach Personenkreis ein Festbeitrag auf der Basis der Bezugsgröße bestimmt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 3 Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung kennt weder eine "echte" freiwillige Versicherung noch eine eigene Regelung zum Mindestbeitrag, da die Regelungen des SGB XI an die Vorschriften zur Krankenversicherung anknüpfen. Freiwillig Krankenversicherte sind hier automatisch pflichtversichert, es sei denn, sie lassen sich aufgrund einer privaten Pflegeversicherung auf Antrag von der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung liegt dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte als beitragspflichtige Einnahme für den Kalendertag mindestens ein Betrag i. H. v. 1/90 der monatlichen Bezugsgröße zugrunde.[1] Die beitragspflichtige Einnahme für den Mindestbeitrag liegt im Jahr 2024 bei monatlich 1.178,33 EUR (2023: 1.131,67 EUR). Aus der für den freiwillig Versicherten jeweils ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 5 Beitrag aus Einkommen/Einsatz von Vermögen

Die Eingliederungshilfe bleibt auch nach der Einordnung in das SGB IX ein Leistungssystem, das im Grundsatz von der Bedürftigkeit, d. h. vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen und ggf. der unterhaltsverpflichteten Angehörigen abhängig ist. Mit der Reform des Eingliederungshilferechts wurden die Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen jedoch grundlegend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.3.2 Förderbedingungen

Die Förderung umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber zum Ausgleich der Leistungsminderung des Beschäftigten. Darüber hinaus werden Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Hierzu gehören z. B. eine Arbeitsassistenz oder ein Job-Coach, der den Betroffenen persönlich unterstützt. Dauer und Höhe de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Exkurs: Kostenverteilungsprinzipien in der Kostenrechnung

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Um zu klären, welche Kosten dem Kalkulationsobjekt zuzurechnen sind, ist die Frage nach dem Zurechnungskriterium zu stellen (vgl. im Folgenden Küting/Lorson, DStR 1994, S. 666 (668ff.)). I.R.d. Kostentheorie werden unterschiedliche Kostenverteilungsprinzipien zur Weiterverrechnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten auf Kostenste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung und Abgrenzung der Wertuntergrenze

Rn. 154 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Mindestumfang der HK ergibt sich aus der Addition der einbeziehungspflichtigen Bestandteile der HK. Sie können gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 wie folgt untergliedert werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Abgrenzung der Einzelkosten im Rechnungswesen

Rn. 214 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass mit Ausnahme des Falls einer Kuppelproduktion vom Grundsatz her eine Abgrenzung von EK und GK möglich ist. In praxi ergibt sich allerdings in der Abgrenzung von EK und GK ein Unschärfebereich; denn aus reinen Praktikabilitätsüberlegungen heraus werden einzelne Kostenarten nicht entsprechend dem Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gliederungsschema

Rn. 108 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die vorgeschriebene Reihenfolge der Posten im Gliederungsschema nach Abs. 3 ist auch beim UKV einzuhalten (vgl. § 275 Abs. 1; indes auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 6). Wie bereits zur Konzeption des UKV nach § 275 Abs. 3 erläutert (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 4ff., 12), werden hierbei – in stärkerem Umfang als beim GKV – unterschiedliche Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten der Plankostenrechnung

Rn. 379 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vielfach ist in praxi eine Kostenrechnung zu finden, die als (traditionelle) Plankostenrechnung ausgestaltet ist. Es ergibt sich dann die Frage, inwieweit diese Kostenrechnung als Grundlage der Ermittlung der bilanziellen HK angesehen werden kann. Prinzipiell lässt sich festhalten, dass die HK als Begriff des pagatorischen Rechnungswesens vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Bedeutung der Kostenträgerstückrechnung

Rn. 203 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der EK wurde früher primär im internen Rechnungswesen verwendet. Hier haben EK insbesondere in jenem Teilbereich der Kostenrechnung Bedeutung erlangt, der als Kostenträgerstückrechnung bezeichnet wird und dessen Aufgabe darin besteht, die "Kosten zu ermitteln, die auf die einzelnen Produkt- oder Auftragseinheiten entfallen" (Kilg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kostenträgerstückrechnung

Rn. 374 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Verfahren der Divisionskalkulation (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 204) findet insbesondere bei Betrieben der Massenfertigung Anwendung. Zur Ermittlung der HK sind die Kostenarten auszuscheiden, bei denen für bilanzielle Zwecke ein Einbeziehungsverbot besteht, z. B. die Zusatzkosten, die Vertriebskosten und die Kosten der Grundlagenforschung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.4 Krebsregisterpauschale ab dem Jahr 2022 (Satz 5)

Rz. 50 Ab dem Jahr 2022 erhöht sich die Pauschale nach Satz 2 jährlich entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Für das Jahr 2022 bedeutet das wegen der unveränderten Bezugsgröße im Vergleich zu 2021, dass die Pauschale von zuletzt 141,73 EUR auch im Jahr 2022 gilt. Die Regelung sichert eine an der Lohn- und Gehaltsentwic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.2 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten ist die jährliche Hinzuverdienstgrenze höher als bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Dies gilt sowohl vor als auch nach der Reform des Hinzuverdienstrechts zum 1.1.2023. Diese Renten sind auf einen höheren Hinzuverdienst ausgerichtet. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze wird jeweils individuell berechnet, wobei auch eine Mindest-Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinzuverdienst / 3.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Dies ergibt im Kalenderjahr 2024 eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 EUR (3/8 x 14 x 3.535 EUR [Bezugsgröße im Jahr 2024]). Im Jahr 2023 betrug die Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 17.823,75 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.3 Beschränkung der Besteuerung auf bestimmte Termingeschäfte

Rz. 237 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG unterwirft nicht alle Gewinne, die der Stpfl. im Zusammenhang mit Termingeschäften erzielt, der Besteuerung, sondern erfasst nur Gewinne aus Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Von einem Differenzausg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.2 Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil

Rz. 307 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG ist nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG der vom Stpfl. vereinnahmte Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil. Von einem Differenzausgleich spricht man, wenn die Parteien eines Termingeschäfts auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts verzichten und stattdes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung des Wertguthabens besteht unter folgenden Voraussetzungen: das Wertguthaben einschließlich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile übersteigt die monatliche Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost, 2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost) und für die beabsichtigte Zeit der Freistellung besteht ein Anspruch auf In...mehr