Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vermerk der Restlaufzeit

Rn. 198 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten zu vermerken (vgl. auch Anhang III der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 26.06.2013)). Nehmen kleine KapG die Erleichterungsmöglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 in Anspruch und weisen ledi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG)

Rn. 1037 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist entweder in der Bilanz gesondert auszuweisen; er darf auch im A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausschüttungssperre aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern

Rn. 271 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch im Zusammenhang mit dem Ansatz von aktiven latenten Steuern greift – wie unter HdR-E, HGB § 268, Rn. 257, bereits angedeutet – die Ausschüttungssperre i. S. v. § 268 Abs. 8 (vgl. ausführlich zur bilanziellen Behandlung latenter Steuern BilMoG-HB (2009), Kap. XXI, S. 499 (501ff.); HdR-E, HGB § 274). Dabei ist es unerheblich, ob die Bildu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 82 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 277 Abs. 3 Satz 1). Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 340a Abs. 1) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Flüssige Mittel

Rn. 45 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position B.IV. gemäß § 266 Abs. 2 Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Bewertung von Kassenbeständen (z. B. inländische Banknoten, Münzen, Briefmarken und sonstige geldwerte Wertmarken), Bundesbankguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Ne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ergebnisverwendung von den Gesellschaftern nicht zur Disposition stehender Eigenkapitalanteile

Rn. 14 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Gesellschafter sehen in dem Ergebnis der KapG, an der sie beteiligt sind, die Verzinsung ihrer Kap.-Einlage; ihnen steht daher grds. das Recht zur Ergebnisverwendung zu. Dennoch gibt es verschiedene Maßnahmen, die einen Bezug zum Jahresergebnis haben, die aber den Gesellschaftern nicht zugänglich sind. Möglicherweise sind diese Tatbeständ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeitsdisagio (§ 250 Abs. 3 (a. F.))

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 darf ein Verbindlichkeitsdisagio (Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit > Ausgabebetrag) in den aktiven RAP aufgenommen werden (vgl. dazu weitergehend HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Ist dies der Fall, gilt es diesen (aktivierten) Unterschiedsbetrag (auch weiterhin) spätestens bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeit durch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der Verbindlichkeiten

Rn. 208 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Wenn in den RL-Vorschriften der Begriff "Verbindlichkeiten" genannt wird, sind damit jene finanziellen Verpflichtungen angesprochen, die auf der Passivseite der Bilanz unter der Postengruppe C. (vgl. § 266 Abs. 3 C.) auszuweisen sind. Der Wortlaut des § 268 Abs. 5 Satz 1 ist insoweit eindeutig, da nicht auf Posten mit Verbindlichkeitscharakt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 (a. F.) bzw. Nr. 4 (n. F.))

Rn. 136 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang müssen [...] Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten gemacht werden" (§ 284 Abs. 2 Nr. 4). Mit dieser Angabe wird die Inanspruchnahme des in § 255 Abs. 3 Satz 2 gegebenen Wahlrechts offengelegt. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der entgeltlich erworbene GoF ist nach § 266 formal als immaterieller VG auszuweisen. I.R.d. BilMoG wurde die Behandlung des entgeltlich erworbenen GoF kodifiziert. Durch die Regelung des § 246 Abs. 1 Satz 4 wird ein entgeltlich erworbener GoF als zeitlich begrenzt nutzbarer VG definiert. Diese Legaldefinition gilt entsprechend auch für den i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Rn. 105 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ist das EK durch Verluste oder Entnahmen aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivpositionen über die Aktivpositionen, so ist dieser Betrag gemäß § 268 Abs. 3 (analog für KGaA: § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG und für PersG i. S. d. § 264a: § 264c Abs. 2 Satz 5) unter der genannten Bezeichnung am Schluss der Jahresbilanz auf der Aktivse...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und der früheren Organmitglieder nicht-börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Mit § 286 Abs. 4 wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 43 Abs. 3 der 4. EG-R i. d. F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Werterhöhung(en)

Rn. 62 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Beträgt die Restlaufzeit bei monetären VG mehr als ein Jahr, ist eine Werterhöhung dann zu erfassen, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung den wertgeminderten VJ-Wert übersteigt und nicht über den mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung liegt (vgl. DRS 25.29). A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 286 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Erklärung zur UN-Führung nach § 289f (vormals: § 289a (a. F.)) wurde im Zuge des BilMoG als Bestandteil des Lageberichts bestimmter kap.-marktorientierter UN eingeführt (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 365ff.). Sie soll die Lageberichtsadressaten über die CG eines UN informieren, v.a. über die Struktur und die Arbeitsweise der Leitungs- und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen (§ 285 Nr. 12)

Rn. 537 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 12 sind "Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten ‚sonstige Rückstellungen’ nicht gesondert ausgewiesen werden, [...] zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben". Die Angabepflicht besteht für große KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Weitere Grundsätze

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Neben den drei vorstehend genannten Grundsätzen werden in der Literatur bzw. in DRS 20 weitere Lageberichtsgrundsätze definiert. DRS 20.31 kodifiziert den Grundsatz der Vermittlung der Sicht der UN-Leitung. Danach muss der Lagebericht die Einschätzungen und Beurteilungen der UN-Leitung zum Ausdruck bringen. Mit der UN-Leitung sind die gesetzl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert bei der Abgrenzung von bebauten und unbebauten Grundstücken eine Loslösung von der juristischen Grundbuchverbriefung einzelner Grundstücke. I.S.d. wirtschaftlichen Betrachtungsweise stellt ein Grundstückskomplex so lange ein bebautes Grundstück auch hinsichtlich der unbebauten Teile d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abgrenzung von Bewertungsobjekten

Rn. 64 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die Durchführung der Einzelbewertung setzt eine Abgrenzung der einzeln zu bewertenden VG und Schulden voraus, da ein "Wert nicht per se existiert, sondern stets einem Bewertungsobjekt beigelegt wird" (Selchert, BB 1984, S. 1399 (1403)). Dazu müssen zunächst die einzelnen Bewertungsobjekte identifiziert und dann von anderen Bewertungsobjekten a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Differenzbetrachtung

Rn. 55 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Während die Steuerlatenzkonzepte die zu betrachtenden Differenzen dem Grunde nach definieren, stellt sich hiernach die Frage der konkreten Differenzberechnung. Abweichungen zwischen Handels- und Steuerrecht werden einerseits durch konkrete Einzelsachverhalte ausgelöst. Andererseits resultiert eine (zukünftig erwartete) Ertragsteuerbelastung a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen

Rn. 245 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 268 Abs. 7 Nr. 3 verlangt, dass Verpflichtungen gesondert anzugeben sind, wenn sie gegenüber verbundenen UN bestehen. Verbundene UN sind solche UN, die als "Mutter- oder Tochterunternehmen (§ 290) in den Konzernabschluß eines Mutterunternehmens [...] einzubeziehen sind, das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XVI. Name und Sitz des Mutterunternehmens für den größten Kreis des Konzernabschlusses (§ 285 Nr. 14)

Rn. 549 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 14 sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich ist". Die im nationalen Recht umgesetzte Aufspaltung und Ergänzung von ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ergänzende Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (§ 265 Abs. 4)

Rn. 41 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Sind mehrere Geschäftszweige vorhanden und bedingt dies die Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Gliederungsvorschriften, so ist der Jahresabschluss nach der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung aufzustellen und nach der für die anderen Geschäftszweige vorgeschriebenen Gliederung zu ergänzen. Die Ergänzung ist ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20)

Rn. 661 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wurde im Zuge des BilMoG in das HGB eingeführt und setzt(e) Art. 42d der 4. EG-R (derweil: Art. 16 Abs. 1 lit. c) der Bilanz-R) i. d. F. der sog. Fair-Value-R (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Rn. 439 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Auch der HFA des IDW betont, dass § 286 Abs. 4 eng auszulegen ist, hierbei aber auch die für diese Regelung maßgeblichen Erwägungen des Datenschutzes relevant sind. Der zulässige Verzicht setze daher voraus, dass die Bezüge der einzelnen Organmitglieder feststellbar oder in ihrer Größenordnung zutreffend schätzbar wären. Soweit die in Betrac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Behandlung von Festwerten

Rn. 243 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Festbewertung ist für Gegenstände des Sach-AV nach § 240 Abs. 3 Satz 1 an die Voraussetzungen gebunden, dass sie "regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist". Als Nachrangigkeitsgrenze gelten handelsrechtlich 5 % der BS (steuerrechtlich: 10 % im Fünfjahresdurchschnitt; vgl. BMF vom 08....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Voraussetzungen aufgrund des Wortsinns des GoB-Begriffs: Allgemeiner Konsens und Systemgerechtigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Wortsinn des Begriffs "GoB" lässt sich ermitteln, indem man sich den Sinn der drei Begriffe "Grundsatz, Ordnungsmäßigkeit und Buchführung" vergegenwärtigt. Synonyme Begriffe für den Ausdruck "Grundsatz" sind Worte wie "Basis-Regel", "fundamentales Prinzip" oder "allg. Gebot". Der Wortsinn dieser Synonyme macht deutlich, dass es sich bei d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zueinander

Rn. 19 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Gesetzgeber nimmt mit der Auflistung von allg. Bewertungsgrundsätzen in den Nr. 1–6 des § 252 Abs. 1 keine Rangordnung oder sonstige Systematisierung vor (vgl. Müller, in: FS Goerdeler (1987), S. 397 (405); aber zum Stetigkeitsgebot Müller, in: FS Goerdeler (1987), S. 397 (406); ADS (1995), § 252, Rn. 6; Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Tantiemen

Rn. 31 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Tantiemen sind gewinnabhängige Vergütungen an bestimmte Personenkreise. Durch die Gewährung dieser Vergütungsart soll ein besonderer Leistungsanreiz erzielt werden (vgl. z. B. § 113 AktG). Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass Tantiemen immer nur solchen Personen gewährt werden, die eine bestimmte Leistung für das UN erbringen, was sich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff

Rn. 128 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Prinzipiell greift eine Ausschüttungssperre, sofern Vermögen aktiviert wird, das der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als nicht verteilungsfähig ansieht. Daher kann der Terminus "Ausschüttungssperre" auch sinngemäß als eine "Entnahmesperre für Gewinne" verstanden werden. Mit den durch das BilMoG vollzogenen Änderung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst ers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Antizipative Aktiva und Passiva (§ 268 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3)

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Werden unter dem Posten ‚sonstige Vermögensgegenstände’ Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen, so müssen Beträge, die einen größeren Umfang haben, im Anhang erläutert werden" (§ 268 Abs. 4 Satz 2). Kleine KapG und somit auch Kleinst-KapG (vgl. § 267a Abs. 2) sind von der Erläuter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorräte

Rn. 64 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Vorräte sind im Bilanzgliederungsschema wie folgt unterteilt: Die Grenzen zwischen diesen Vorratsgruppen sind fließend und nicht immer exakt zu ziehen. Dies ist insbesondere bei solchen UN der Fall, die auf jeder Produktionsstuf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24; Art. 67 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 EGHGB)

Rn. 735 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Anhang ist "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anhangangaben

Rn. 288 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Anhangangabe nach § 285 Nr. 28 soll in erster Linie dem Gläubigerschutz dienen (vgl. ­BR-Drs. 344/08, S. 163; sodann HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 775ff.). Sie verpflichtet den Bilanzierenden zur aggregierten Angabe der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8. Dabei ist eine (Netto-)Aufschlüsselung in folgende drei Kategorien vorzunehmen: Beträge aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation des Bilanzpostens

Rn. 193 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Aktivposten "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" stellt keinen VG dar. Der Ausweis ist zwingend erforderlich, um den Bilanzausgleich herbeizuführen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bestrebung, keine Negativzahlen in den Hauptspalten der Bilanz auszuweisen. Wichtig ist die Feststellung, dass es sich hie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2 sowie hierzu und nachfolgend ausführlich iGAAP (2019B), S. 452ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schlag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr