Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erklärung der Auflassung vor einer zuständigen Stelle

Rz. 96 Zur Entgegennahme der Auflassung sind zuständig:[242]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeeinträchtigungen des Insolvenzrechts

Rz. 12 Der UdG ist zuständig zur Behandlung von gerichtlichen Ersuchen (§ 38 GBO) auf Eintragung und Löschung des Insolvenzvermerkes nach § 32 InsO. Der Wortlaut des Abs. 2 Nr. 3 berücksichtigt nicht die vielfältigen weiteren Anordnungen im Insolvenzrecht, die eine Verfügungsbeeinträchtigung oder deren Aufhebung beinhalten. Zu nennen sind insgesamt:[17]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nach gesetzlicher Vorschrift befugt

Rz. 8 Die Behörde muss nach gesetzlicher Vorschrift befugt sein, das GBA um die Eintragung zu ersuchen. Rz. 9 a) Die gesetzliche Vorschrift kann bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Art sein. Bei Ersuchen aufgrund landesrechtlicher Vorschrift gilt § 38 GBO auch für Ersuchen in anderen Bundesländern, selbst wenn am Belegenheitsort keine inhaltsgleiche oder -ähnliche Norm e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Objektive Pflichtverletzung des GBA

Rz. 17 Es muss eine Pflichtverletzung des GBA, d.h. des im Einzelfall zuständigen Organs (Rechtspfleger oder Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) vorliegen. Hieran fehlt es, wenn die Gesetzesverletzung nicht vom GBA ausgeht, weil die Eintragung auf Anordnung des Beschwerdegerichts oder auf Ersuchen einer Behörde (zur diesbezüglichen Prüfungskompetenz des GBA siehe § 38 GBO Rd...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Forderungsart

Rz. 14 Sicherbar ist jede Geldforderung, sie kann bedingt oder befristet sein und muss nicht auf inländische Währung lauten. Eine Grundbucheintragung ist nach § 28 S. 2 GBO aber nur in Euro[27] und den nach der Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in EUR (GBEuroVO) v. 30.10.1997 (BGBl I 1997, 2683) zugelassenen Währungen möglich.[28] Eine Eintragung ...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / 1. Weitere Vereinheitlichung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien

Hinsichtlich der bereits im vergangenen Jahr thematisierten Frage[49] einer stärkeren Angleichung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte[50] haben sich erfreuliche Entwicklungen ergeben: Die Vertreter der Oberlandesgerichte stimmen darin überein, dass die unterhaltsrechtlichen Leitlinien nicht nur in ihrer Struktur und ihrem Aufbau,[51] sondern ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Entziehung der Verfügungs- und Bewilligungsbefugnis (Insolvenz, Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung)

Rz. 94 Insolvenz (§§ 80 ff. InsO), Nachlassverwaltung (§§ 1975 ff. BGB), Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB), Entziehung des Verfügungsrechts des Vorerben (§ 2129 BGB) haben als Verfügungsentziehungen[235] folgende Gemeinsamkeiten:mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts Sachenrechts-Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl. I 1994, 3900) Eingangsformel Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 2 und des § 9 Abs. 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), des § 1 Abs. 4 der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Wohnungsrecht (§ 1093 BGB)

Rz. 158 Beim Wohnungsrecht nach § 1093 BGB handelt sich um eine Unterart der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit.[602] Vom Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet es sich durch die fehlende Vererblichkeit und die Unmöglichkeit, veräußert zu werden, vom Nießbrauch dadurch, dass der Nießbrauch sämtliche Nutzungen gewährt, von denen allenfalls einzelne...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Bestimmung des Verwaltungssitzes

Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden. Der BGH rezipiert d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vornahme der Eintragung

Rz. 28 Stellt das GBA das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO fest, so hat es den Widerspruch von Amts wegen in das Grundbuch einzutragen – unabhängig davon, ob etwa eine Behörde berechtigt ist, um Eintragung eines Widerspruchs zu ersuchen oder ob bereits auf anderer Grundlage (z.B. § 899 BGB) ein Widerspruch hinsichtlich desselben Rechts eingetrage...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsmittel (Abs. 2 Hs. 2)

Rz. 6 Die im Rahmen der Einleitung eines Löschungsverfahrens vom Grundbuchamt getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar, da das Grundbuchamt die für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens maßgebenden Umstände am besten beurteilen kann und sich die auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruhende Entscheidung für eine Nachprüfung durch eine höhere Instanz kaum eignet. Außer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Beseitigung des Amtswiderspruchs

Rz. 35 Die Löschung eines inhaltlich zulässigen Widerspruchs von Amts wegen ist – anders als im Fall der §§ 18 Abs. 2, 76 Abs. 2 GBO – grundsätzlich nicht zulässig.[124] Sofern der Widerspruch nicht ausnahmsweise seinerseits inhaltlich unzulässig (vgl. Rdn 40 ff.) oder gegenstandslos ist, muss die Löschung daher von dem durch ihn Betroffenen herbeigeführt werden. Er kann hie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Weitere Folgeanpassungen bei den Steuern

Rz. 310 Im Grundsatz ist der Abzug von Steuern nur dann und in dem Zeitraum zulässig, in dem diese tatsächlich gezahlt worden sind (In-Prinzip).[737] Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich die Steuerwirkungen über den Betrachtungszeitraum ausgleichen. Der BGH hat dies für die Korrektur von Sonderabschreibungen ausdrücklich ausgesprochen: Trotz der unterhaltsrechtlichen He...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Voreinzahlung

Rz. 80 Die Problematik der Voreinzahlung spricht eine Konstellation an, in der die Beteiligten schon vor dem Beurkundungstermin ein Konto für die zukünftige GmbH eröffnen und auf dieses Konto die Einlagen einzahlen. Voreinzahlungen führen naturgemäß nicht zur Tilgung der Einlageschuld, da sie zu einem Zeitpunkt geleistet werden, in dem weder die Verpflichtung zur Leistung au...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Feststellungsklage

Rz. 1587 Die allgemeine Feststellungsklage kommt in Betracht, wenn nicht vorrangig Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben werden kann, wenn es um die Unwirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses geht oder wenn ein außenstehender Dritter Klage auf Nichtigkeitsfeststellung erheben will. Nachzuweisen ist dann ein besonderes Feststellungsinteresse.[4150] Rz. 1588 Will ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Testamentsvollstreckung für die Grundbucheintragung

Rz. 15 Der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG gilt für die amtswegige Eintragung des Testamentsvollstreckervermerks nur eingeschränkt, da die Eintragung nur mit der ihrerseits antragsgebundenen Eintragung des Erben im Grundbuch erfolgt. Das GBA hat im Rahmen des Verfahrens zur Eintragung des Erben zu prüfen, ob Testamentsvollstreckung angeordnet ist und diese die Verfüg...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 4. Fehler im wirtschaftlichen/rechtlichen Bereich

Rz. 91 Der Architekt ist grundsätzlich Sachwalter des Bauherrn. Deshalb treffen ihn auch im wirtschaftlichen und – soweit er hier zulässig tätig wird – rechtlichen Bereich bestimmte Pflichten. Rz. 92 Zwar ist der Architekt kein Treuhänder der Vermögensinteressen des Bauherrn, jedoch muss die Planung des Architekten die wirtschaftlichen Belange des Auftraggebers berücksichtige...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Tatbestandsabgrenzungen, Beispiele

Rz. 327 Den Tatbestand des existenzvernichtenden Eingriffs erfüllt der planmäßige Entzug von Gesellschaftsvermögen durch Vereinnahmung von der Gesellschaft zustehenden Forderungen durch den (Allein-)Gesellschafter,[599] ebenso das Entziehen einer gegen den Alleingesellschafter-Geschäftsführer gerichteten Forderung der Gesellschaft durch Erwirken eines klageabweisenden Versäu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Rückwirkungsverbot und Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 50 Auch wenn bei einem Berichtigungsantrag die Unrichtigkeit des Grundbuchs noch nicht vorhanden ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden.[133] Dies ist insbesondere bei Anträgen auf Berichtigung des Grundbuchs durch Vermerk von Verpfändungen oder Pfändungen der Fall, bspw. wenn die Pfändung eines Erbteils vermerkt werden soll, bevor der Pfändungsbeschluss dem Drittsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Vermerke über die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 90 Gemeinsamkeit: Vermerke über anhängige Rechtsstreite bilden keine Grundbuchsperre und keine Verfügungsbeschränkung, sondern sind nur Hinweis auf mögliche nachteilige Folgen eines Verfahrens. Eintragungsfähig sind sie wegen der Warn- und Schutzfunktion des Grundbuchs. Durch solche Vermerke werden Eintragungen und Löschungen im Grundbuch nicht gehindert. Einzelfälle eint...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / D. Räumung nach Trennung

Rz. 15 Nimmt ein Partner den anderen in die in seinem Alleineigentum stehende Wohnung auf, wird der andere dadurch regelmäßig Mitbesitzer (§ 866 BGB) und nicht (nur) Besitzdiener (§ 855 BGB).[14] Rz. 16 Ein possessorischer Räumungsanspruch des Eigentümers gegen den mitbesitzenden Partner besteht nach richtiger Ansicht des OLG Hamm[15] zwar nicht. Ein Räumungsanspruch folgt mi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Ergebnisverwendung

Rz. 492 Die Gesellschafter der GmbH können grds. mit einfacher Mehrheit und inhaltlich frei darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähiger Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet oder einbehalten (thesauriert) wird (§ 29 GmbHG). Die Thesaurierung kann durch Einstellung in Rücklagen oder in einen Gewinnvortrag erfolgen. Etwas anderes gilt nach § 5a Abs. 3...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Eintragungen mit unerlaubtem Inhalt

Rz. 48 Zur inhaltlichen Unzulässigkeit eintragungsfähiger Rechte führt es ebenfalls, wenn diese mit einem gesetzlich nicht zugelassenen Inhalt eingetragen werden.[165] Die Zulässigkeit ist dabei nach den allgemeinen Vorgaben zu beurteilen, die das materielle Recht für jedes einzelne dingliche Recht aufstellt (siehe § 19 GBO Rdn 21 ff.). Rz. 49 Inhaltlich unzulässig sind bspw....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Umfang des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 2 BGB)

Rz. 99 Die Höhe des Entschädigungsanspruchs bestimmt sich gem. § 642 Abs. 2 BGB zum einen nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, zum anderen danach, was der Auftragnehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. Dabei trägt der Auftragnehmer die Beweislast für die Dauer des ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (5) Bürgschaft auf erstes Anfordern

Rz. 158 Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, stellt die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern eine unangemessene Benachteiligung des Verwendungsgegners aufgrund des damit einhergehenden Zins- und Insolvenzrisikos dar und ist damit grundsätzlich unwirksam (sog. qualitative Übersicherung).[143] In diesem Fall kommt auch keine geltungserhalten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Besondere Erfordernisse

Rz. 420 Kapitalerhöhungen können nach § 56 GmbHG auch mittels Sacheinlagen [1401] durchgeführt werden. Hierfür stellt das Gesetz zur Absicherung einer realen Kapitalaufbringung besondere Voraussetzungen auf. Nach § 56 Abs. 1 GmbHG müssen die Sacheinlagen im Erhöhungsbeschluss festgesetzt werden.[1402] Auch eine Festlegung des Einlagegegenstandes im Wege einer Satzungsänderung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Grundbucheintragung

Rz. 231 Die Anlegung und Führung des Gebäudegrundbuchs sowie die Eintragung des Nutzungsrechts oder Vermerks über Bestehen des Gebäudeeigentums im Grundbuch des betroffenen Grundstücks regelt in Ausübung der Verordnungsermächtigung aus Art. 18 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, 3 RegVBG, Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 des 2. VermRÄndG[943] die Gebäudegrundbuchverfügung v. 15.7.1994 (BGBl 1994, 160...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Einziehung

Rz. 495 Die Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen darf nur erfolgen, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG; dazu s.o. Rdn 213). Dies gilt gleichermaßen für die freiwillige, d.h. die mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgende Einziehung, wie auch für die Zwangseinziehung. Die Einziehung erfordert einen Einziehungsbeschluss [...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesellschafterwechsel

Rz. 61 Hat vor der Grundbuchberichtigung ein Gesellschafterwechsel stattgefunden, der nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist, ist dieser nachzuweisen. Es gelten hier die gleichen Anforderungen an den Nachweis des Gesellschafterwechsels, wie nach der Rechtslage vor dem 1.1.2024. Ein rechtsgeschäftlicher Gesellschafterwechsel erfolgt materiellrechtlich formfrei, wenn er ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Eintragungen im Sinne des § 53 GBO

Rz. 5 Sowohl der Amtswiderspruch als auch die Amtslöschung können sich nur gegen formell wirksame Eintragungen richten.[4] Rz. 6 Der Begriff der Eintragung meint dabei jeden vollendeten, d.h. durch die nach § 44 Abs. 1 S. 2 GBO erforderliche(n) Unterschrift(en) bzw. nach § 129 GBO abgeschlossenen Eintragungsakt. Hierzu zählen insbesondere auch die Löschung (sowohl durch eigen...mehr

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AGS 01/2024, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2023 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2022/2023 wurde in AGS 2023, 49 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Die Rspr. zu den Teilen 4–7 VV wird im Februar vorgeste...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 2.1 Urkunden

Rz. 4 Die Vorlagepflicht besteht für Urkunden. Urkunde i. S. d. Norm ist eine in Schriftzeichen verkörperte oder auf Daten- und Bildträger festgehaltene Gedankenerklärung, die allgemein oder für Eingeweihte verständlich ist, den Urheber erkennen lässt und zum Beweis eines rechtlich erheblichen Sachverhalts geeignet ist.[1] Hierunter fallen nach der beispielhaften Aufzählung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufsichtsrat im öffentliche... / 2 Gute Unternehmensführung und die Rolle des Aufsichtsrats

Die Ausgliederung wirft neben Fragen des Wettbewerbs, der Subsidiarität und der Betätigung in neuen Geschäftsfeldern über den örtlichen Wirkungskreis hinaus, zwangsläufig Probleme einer verstärkten Kontrolle und Steuerung dieser Unternehmen im Rahmen eines Beteiligungscontrollings auf. Beteiligungscontrolling wird allgemein definiert als die flexibel ausgestaltete Gesamtheit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufsichtsrat im öffentliche... / 3 Public Corporate Governance

Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr