Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Zeitliche Befristung des Haftbefehls

Rz. 110 Nach § 802h Abs. 1 ZPO ist die Vollziehung des Haftbefehls nur binnen einer Frist von zwei Jahren nach Erlass vorgesehen. Rz. 111 Entsprechend der Rechtsprechung zur Rechtzeitigkeit der Vollziehung eines Arrestes bzw. einstweiliger Verfügung nach § 929 Abs. 2 ZPO schließt sich der BGH[202] der Auffassung an, dass es für die Vollziehung eines Haftbefehls ausreicht, wen...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Mit dem Gericht

Rz. 58 Auch mit dem Gericht kann kein "vertrauliches" Telefonat geführt werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch hier. Rz. 59 In Betracht kommt, dass ein Richter seiner Aufklärungsverpflichtung gemäß § 139 Abs. 2 ZPO – kurzfristig, z.B. in Ansehung eines anstehenden Termins[76] – nachkommen will und deshalb die Parteivertreter anruft. Die Entgegennahme richter...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Zentrales Vollstreckungsgericht

Rz. 176 Die zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisse (§ 882b Abs. 1 ZPO) werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet, § 802k Abs. 1 ZPO. Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. Ein Vermögensverzeichnis ist nach Ablauf von zwei Jahren seit...mehr

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AGS 09/2024, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Unrichtige Darstellung der maßgeblichen Verhältnisse Die Entscheidung ist zutreffend. Denn nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO "soll" das Gericht die Bewilligung der PKH aufheben, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der PKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat. Das war hier der Fall. Die Entscheidung liegt damit auf ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 9 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsicht von Papieren [Rdn 148]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 56 Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 747]

Rdn 748 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 749 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der i.a.R. in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist (allgemein zur Zustellung → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1840 ff. und auch Burhoff, HV, Rn 4402 ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 65 JGG-Besonderheiten, Vollzug Jugendstrafe/Jugendarrest [Rdn 996]

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Teil A: Rechtsmittel / 108 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Fristen, Fristberechnung [Rdn 1557]

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Terminsteilnahme

Rz. 70 Zum Termin wird der Schuldner persönlich durch Zustellung geladen (§ 802f Abs. 1 und 4 ZPO. Dies gilt auch, wenn er einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten hat (§ 802f Abs. 4 ZPO). Dem Gläubiger bzw. seinem Rechtsanwalt wird die Terminsbestimmung formlos mitgeteilt. Seine Anwesenheit selbst ist im Termin nicht erforderlich. Er hat jedoch grds. das Recht der Tei...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 47 Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 620]

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 8 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Dinglicher Arrest [Rdn 133]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / F. Durchführung der Pfändung

Rz. 143 Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners erfolgt durch die Inbesitznahme der pfändbaren Sachen durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 Abs. 1 ZPO). Vor der Pfändung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur freiwilligen Leistung aufzufordern (§ 59 Abs. 2 GVGA). Rz. 144 Zahlungen, auch Teilleistungen, nimmt der Gerichtsvollzieher entgegen und be...mehr

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FF 09/2024, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever8. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, ca. 700 S., 84 EURISBN 978-3-7694-1290-1 Reinhardt Wever war bis zu seiner Pensionierung Vizepräsident des OLG Bremen und Vorsitzender eines Familiensenats. Regelmäßig kommentierte er in den letzten Jahren die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts der Ehegatten, zuletzt die "Übertragung von Vermögensgegenständen i...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 32 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Kosten [Rdn 404]

Rdn 405 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324. Rdn 406 1. Für die Gerichtskosten des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG gelten die Vorschriften des GNotKG (§ 1 Abs. 2 Nr. 19 GNotKG) Nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 GNotKG kann das OLG die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangen (Meyer-Goßner/Sc...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Antrag

Rz. 161 Der Gläubiger muss in jedem Falle einen Antrag stellen, von Amts wegen wird der Gerichtsvollzieher nicht tätig, § 802a Abs. 2 Nr. 3 ZPO.[266] Rz. 162 Zuständig für einen isolierten Antrag ist nach einem Wohnsitzwechsel des Schuldners nunmehr der Gerichtsvollzieher am neuen Wohnsitz des Schuldners.[267] Bestimmt der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermög...mehr

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zfs 09/2024, Zeitpunkt der ... / 2 Aus den Gründen:

[15] 2. Das BG hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Bekl. in dem von ihm tenorierten Umfang verpflichtet ist, die Kosten der erstinstanzlichen Geltendmachung von deliktischen Schadensersatzansprüchen des Kl. aufgrund des Fahrzeugkaufs zu tragen. [16] a) Zutreffend und von der Revision unbeanstandet hat das BG zunächst angenommen, dass für den geltend gemachten Rechtssc...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / H. Pfändungsprotokoll

Rz. 174 Über den Pfändungsvorgang hat der Gerichtsvollzieher ein Protokoll anzufertigen (§§ 762, 763 ZPO und §§ 63, 86 GVGA). Dieses Protokoll muss u.a. enthalten:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

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Teil A: Rechtsmittel / 62 JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 933]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 32 Terminsgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 407]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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§ 3 Die Mandatsannahme / J. Exkurs: Der schwierige Mandant

Rz. 96 Der ideale Mandant hält sich an den vereinbarten Termin, überlässt die relevanten Unterlagen in geordneter Reihenfolge (einschließlich etwaiger Postzustellungsurkunden), informiert den Rechtsanwalt über die maßgebenden Tatsachen und hält sich mit der Präsentation seiner eigenen Rechtsauffassung zurück. Auf Nachfragen zum Sachverhalt antwortet er konzentriert und in de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Geschäftsführer der GmbH

Rz. 62 Die häufigsten in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ergeben sich bei der GmbH. Streitig ist bereits der Zeitpunkt, wann der Geschäftsführer sein Amt innehaben muss: Rz. 63 Wenn die Niederlegung des Amtes bzw. die Abberufung des Geschäftsführers kurz vor dem Termin mit dem Ziel erfolgt, sich ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 36 Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 445]

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Teil A: Rechtsmittel / 35 Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 530]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 531 Literaturhinweise: Beulke, Beschwerdebefugnis des Pflichtverteidigers bei Au...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 33 Beschwerde, Entscheidung [Rdn 481]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VII. Antragsvoraussetzungen

Rz. 88 Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 (und § 829 Abs. 4 ZPO) hat das Bundesministerium für Justiz ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung eingeführt ( Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV vom 23.8.2012,[128] geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 16.6.2014[129]). Dieses Formular wurde ab dem 1.3.2013 verbindlich. Mitt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 74 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 1097]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 2. Ermittlung des Aufenthaltsorts

Rz. 19 Aufgrund der Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 und der weiteren Änderungen zu § 755 ZPO kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Informationsgewinnung mit erweiterten Befugnissen einschalten.[10] Allerdings ist dies nur mit einem Vollstreckungsauftrag möglich, der eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme bezeichnet.[11] Isolierte Aufenthaltser...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 23 Gegenvorstellung, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 315]

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

[…] B. Die Anhörungsrüge ist teilweise bereits unzulässig, im Übrigen unbegründet. I. Hinsichtlich der im Verteidigerschriftsatz vom 3.4.2024 vorgebrachten Einwendungen, die nicht allein der Verdeutlichung und Ergänzung des im Schriftsatz vom 15.11.2023 gemachten Vorbringens dienen, ist die Anhörungsrüge unzulässig, weil es insoweit entgegen §§ 46 Abs. 1 OWiG, 356a Satz 2 und...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 96 Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1508]

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Teil A: Rechtsmittel / 122 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1741]

Rdn 1742 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1736. Rdn 1743 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Bagatellforderung

Rz. 27 Es kommt immer wieder vor, dass der Gläubiger nur (noch) geringe Beträge zu vollstrecken hat: Der Vollstreckungsauftrag wurde erteilt und genau in diesem Zeitraum zahlt der Schuldner die titulierte Forderung, offen bleiben somit die Kosten für den Vollstreckungsauftrag und die Gerichtsvollzieherkosten, oder der Schuldner hat den Hauptsachebetrag gezahlt, offen bleiben...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 43 Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 AStG ist unionsrechtskonform. § 17 Abs. 1 AStG nimmt Bezug auf die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung. Ein Stpfl. mit Auslandsbeziehungen unterliegt weitergehenden Mitwirkungs- und Nachweispflichten als ein Stpfl. mit Geschäftsfeld im Inland. In der Fassung ab dem 1.1.2022[1] ist von einer zufälligen Inländerbeherrschung nicht mehr aus...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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