Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.1 Umwelttaxonomie als Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten

Rz. 54 Die Umwelttaxonomie-VO[1] (Taxonomie-VO) bildet das Kernstück des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vom März 2018[2], welcher auch elementarer Bestandteil des EU Green Deal vom Dezember 2019 ist. Die Umwelttaxonomie ist ein Klassifikationssystem zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten und beurteilt diese Wirtschaftstätigkeit...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 7 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der EU-Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 37 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 38 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 39 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 93 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nach...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 117 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auch auf eine Weise aufgebaut sein,...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 139 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besonde...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 42 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 146 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD festgel...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 44 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse auf den bereitgestellten Informationen der Due-Diligence-Prozesse de...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allgem...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 96 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 157 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 91 Eine Muttergesellschaft muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochtergesellschaften zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehenswei...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einem der...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 102 Im Hinblick auf die Berichtszeiträume, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflic...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Interessenträger im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 49 Interessenträger bzw. Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bei der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 50 Erstmals wird mit den ESRS eine kla...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 57 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.1 ESRS E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Rz. 36 Die Offenlegung der vom Unternehmen gesetzten klimabezogenen Ziele (ESRS E1.30) soll ein Verständnis über die Ziele vermitteln, die sich das Unternehmen zur Unterstützung seiner Strategien zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bewältigung seiner wesentlichen klimabedingten Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E1.31). Die Offenlegu...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 26 Berichtspflichtige Unternehmen haben eine Beschreibung der Prozesse, mit welchen wesentliche klimabezogene Auswirkungen und klimabedingte Risiken und Chancen identifiziert werden, anzugeben. Unternehmen müssen hierbei berücksichtigen, welche Auswirkungen das Unternehmen auf den Klimawandel hat, mit besonderem Fokus auf die THG-Emissionen des Unternehmens (ESRS E1-6); we...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.4 Formelle Mittel der Bilanzpolitik

Rz. 57 Die formelle Bilanzpolitik ist vor allem auf die informationspolitische Zielsetzung der Bilanzpolitik ausgerichtet (vgl. Rz. 19). Unter diesen, die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses gegenüber Externen betreffenden Aspekten ist es u. a. von erheblicher Bedeutung, dass Aktiv- und Passivposten, Erträge und Aufwendungen im Jahresabschluss möglichst unsaldiert in Ersc...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.3 Energieintensität auf Grundlage der Nettoeinnahmen

Rz. 63 Zusätzlich zur absoluten Angabe des Energieverbrauchs haben Unternehmen mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren für diese(n) Bereich(e) die Energieintensität, also das Verhältnis von Energieverbrauch zu Erlösen (Nettoeinnahme), anzugeben (ESRS E1.40 – 43; ESRS E1.AR36). Konkret ist die Energieintensität als der Gesamtenergieverbrauch je Nettoeinnahme definiert und...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 101 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Parametern zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 2 CSRD-Berichtspflicht für MVV

In den kommenden Jahren werden einer Schätzung zufolge etwa 15.000 Unternehmen innerhalb Deutschlands von den Vorschriften der CSRD betroffen sein. Aufgrund ihrer Kapitalmarktorientierung und der Überschreitung maßgeblicher Messgrößen in Bezug auf Umsatz, Sachanlagen und Mitarbeitenden wird die MVV mit dem im Jahr 2025 erscheinenden Geschäftsbericht zur CSRD-Berichterstattun...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.2 CSRD

2.2.1 Zielstellungen und Berichtsanforderungen der CSRD Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, welche die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Methodik zur Erhebung dieser vorgibt. Sie wird mit dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive verpflichtend für nahezu alle Unternehmen in Europa und solche, die Niederlassungen innerhalb der EU unterhalten. Im Unterschied zur Vorgän...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.2.1 Zielstellungen und Berichtsanforderungen der CSRD

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, welche die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Methodik zur Erhebung dieser vorgibt. Sie wird mit dem Geschäftsjahr 2024 sukzessive verpflichtend für nahezu alle Unternehmen in Europa und solche, die Niederlassungen innerhalb der EU unterhalten. Im Unterschied zur Vorgänger-Regulatorik, der Non-Financial Reporting Directive ...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.2.3 Entwicklungen und Änderungen der CSRD

Mit der Verabschiedung der oben beschriebenen, sektorübergreifenden Standards im Juli 2023 ist die Definition der Berichtspflichten jedoch noch nicht abgeschlossen. In einer Erweiterung der Berichtspflichtendefinition werden weitere Standards, sowie Anpassungen an den sektorübergreifenden ESRS erwartet. Dies umfasst den Berichtsrahmen für gelistete KMUs[1], Nicht-EU Unternehm...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 4 Fazit

Die CSRD ist der zentrale Baustein, um im Reporting und langfristig auch in der Unternehmenssteuerung finanzielle und nicht-finanzielle Themen gleichgewichtig zu behandeln. Zwar ist die Implementierung mit Herausforderungen und hohem Einmalaufwand verbunden. Und ja, es bindet zunächst Ressourcen – auch des Nachhaltigkeitsmanagements –, die kurzfristig bei der grünen Unterneh...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.2.2 Sicherstellen der Berichtsfähigkeit nach CSRD

Die CSRD ist ein umfangreiches Rahmenwerk, welches unternehmensspezifisch angewendet und umgesetzt werden muss. Der Horváth-Ansatz folgt dabei einem strukturierten fünfstufigen Vorgehen (Abb. 4), um eine effektive und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen sowie Prüfungssicherheit gegenüber den Wirtschaftsprüfern sicherzustellen. Die Wesentlichkeitsanalyse (Ab...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3 Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Einführung der CSRD stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig bedeutende Chancen. Diese Richtlinie verlangt von Unternehmen, umfassende Berichte über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie ihre Unternehmensführung zu erstellen. Damit einher geht eine erhebliche Ausweitung der bisherigen Berichtspflichten, die eine g...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / Zusammenfassung

Überblick Für das Unternehmen MVV Energie AG steht Nachhaltigkeit im Zentrum der Unternehmensstrategie mit dem ambitionierten Ziel, bis 2035 klimapositiv zu sein. MVV hat die Bedeutung und Herausforderungen der CSRD frühzeitig erkannt und beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2022 intensiv mit den Anforderungen und der Integration dieser Richtlinie. In ihrem CSRD-Projekt wurd...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3.1 In Kommunikation und Change Management investieren

Die erfolgreiche Integration des CSRD-Projekts der MVV steht und fällt mit einem frühzeitigen, integrierten Kommunikations- und Change-Management-Prozess. Die CSRD ist mit der Veränderung bestehender Unternehmensprozesse verbunden, neue Prozesse kommen hinzu und Fachbereiche sind damit konfrontiert, dass sich Aufgaben und Abläufe ändern. Ein effektiver Change-Prozess erforde...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3.2 Ressourcen aus verschiedensten Fachbereichen bündeln

Eine der zentralen Arbeitshypothesen bei MVV war die Notwendigkeit verschiedenste Fachbereiche und Akteure von Anfang an in die CSRD-Umsetzung einzubinden. Die Annahme, dass es sich hier um ein reines Nachhaltigkeits- bzw. Reporting-Thema handelt und somit nur diese Fachbereiche betroffen sind, wäre problematisch. Vielmehr ist es so, dass die Anforderungen der CSRD fast alle...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2 ESG-Berichterstattung: Anforderungen unter EU-Taxonomie und CSRD

2.1 EU-Taxonomie 2.1.1 Zielstellung und Anforderungen der EU-Taxonomie Durch die Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Union die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit an den europäischen Finanzmärkten erhöhen. Das Ziel ist die Lenkung von Finanzströmen in wirtschaftliche Aktivitäten, die mit den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU übereinstimmen. Damit bildet die E...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 3.3 Berichtsanforderungen priorisieren und clustern

Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Geschäftsaktivitäten wird MVV einen Großteil der qualitativen und quantitativen Berichtsanforderungen der CSRD / ESRS abdecken müssen. Die Priorisierung von Nachhaltigkeitsthemen ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Ressourcen effektiv einsetzen bzw. auf nicht-erforderliche Berichtsaspekte ggf. verz...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Best-Practice-Ansatz bei der MVV Energie AG

Zusammenfassung Überblick Für das Unternehmen MVV Energie AG steht Nachhaltigkeit im Zentrum der Unternehmensstrategie mit dem ambitionierten Ziel, bis 2035 klimapositiv zu sein. MVV hat die Bedeutung und Herausforderungen der CSRD frühzeitig erkannt und beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2022 intensiv mit den Anforderungen und der Integration dieser Richtlinie. In ihrem CS...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: Steigende Anforderungen & Erfolgsfaktoren von CSRD und EU-Taxonomie

Zusammenfassung Überblick Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden als einheitliche Berichtsrahmen mit dem Ziel definiert, Daten über die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen transparent und für den Finanzmarkt nutzbar zu machen. Die EU-Taxonomie gilt als ein Klassifizierungssystem von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Unternehme...mehr

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CSRD-Projektmanagement: Bes... / 1 Über MVV Energie AG

MVV Energie AG (im Folgenden als "MVV" bezeichnet) ist ein bedeutendes Energieunternehmen in Deutschland. Mit Hauptsitz in Mannheim und einem Jahresumsatz von über 7,5 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2023 ist die MVV ein zentraler Akteur in der zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Energieversorgung. Das Unternehmen beschäftigt rund 6.400 Mitarbeitende und bietet ...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden als einheitliche Berichtsrahmen mit dem Ziel definiert, Daten über die Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen transparent und für den Finanzmarkt nutzbar zu machen. Die EU-Taxonomie gilt als ein Klassifizierungssystem von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Unternehmen müssen offenl...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 3 Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung

Die Einführung der CSRD und der EU-Taxonomie-Berichtspflicht stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung, die umfangreichen Anforderungen innerhalb weniger Jahre umzusetzen. Im Folgenden werden die häufigsten Herausforderungen zusammengefasst: Datenverfügbarkeit Ein Großteil der zu berichtenden Kennzahlen wird derzeit noch nicht erfasst. Daher sind Daten- und IT-Strukture...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.3.1 Formelle Überschneidungen

Neben der gemeinsamen Veröffentlichung der CSRD- und EU-Taxonomie-Inhalte im Lagebericht, ist hier in erster Linie der deckungsgleiche Anwendungsbereich ab dem Geschäftsjahr 2024 zu nennen. Laut Schätzungen steigt die Zahl der Unternehmen, die in Deutschland von der EU-Taxonomie und CSRD betroffen sind, von etwa 550 auf knapp 15.000 Unternehmen. Die Kriterien für die Bericht...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.3.2 Inhaltliche Überschneidungen

Inhaltliche Synergien lassen sich vor allem im Hinblick auf die Identifikation und Analyse von Klimarisiken heben. Nach dem ESRS E1 müssen Unternehmen, die den Klimawandel als ein wesentliches Thema identifiziert haben, Risiken durch den Klimawandel auf ihren Geschäftsverlauf und Geschäftsmodell sowie deren Identifizierung berichten. Auch die EU-Taxonomie verlangt im Rahmen ...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 4 Fazit

Die Einführung der EU-Taxonomie und der CSRD markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft in Europa. Innerhalb der Europäischen Union werden rund 49.000 und in Deutschland rund 15.000 Unternehmen von der EU-Taxonomie und der CSRD-Berichterstattung betroffen sein. Durch die Schaffung eines einheitlichen Berichtsrahmens für Nachhaltigkeitsaspe...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.1 EU-Taxonomie

2.1.1 Zielstellung und Anforderungen der EU-Taxonomie Durch die Einführung der EU-Taxonomie möchte die Europäische Union die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit an den europäischen Finanzmärkten erhöhen. Das Ziel ist die Lenkung von Finanzströmen in wirtschaftliche Aktivitäten, die mit den Nachhaltigkeitsprinzipien der EU übereinstimmen. Damit bildet die EU-Taxonomie eine...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 1 Zunehmende Relevanz transparenter ESG-Berichterstattung

"This is Europe’s man on the moon moment".[1] Mit diesen Worten verkündete Ursula von der Leyen im Jahr 2019 voller Stolz die Verabschiedung des European Green Deals. Mit nichts Geringerem als der ersten Mondlandung der Menschheit also verglich sie das Abkommen der 27 Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, die europäische Wirtschaft nachhaltig zu transformieren. Schon bis 2030 solle...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.1.2 Sicherstellen der Berichtsfähigkeit nach EU-Taxonomie

Um die Anforderungen der EU-Taxonomie vollständig und korrekt zu erfüllen, bietet sich ein vierstufiges Vorgehen, wie in Abb. 1 gezeigt, an. Dabei wird in der 1. Stufe die gesamte Geschäftstätigkeit des Unternehmens begutachtet und alle Tätigkeiten darauf überprüft, ob diese taxonomiefähig sind oder nicht. Hierbei gibt die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der ...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.3 Nutzung von Überschneidungen und Synergiepotenzialen für eine effiziente Berichterstattung

Trotz der grundsätzlich unterschiedlichen Herangehensweise der beiden Regularien an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, weisen sie Überschneidungen auf. Diese lassen sich grob in formelle und inhaltliche Synergie-Aspekte einteilen. 2.3.1 Formelle Überschneidungen Neben der gemeinsamen Veröffentlichung der CSRD- und EU-Taxonomie-Inhalte im Lagebericht, ist hier in...mehr

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ESG Reporting der Zukunft: ... / 2.1.3 Entwicklungen und Änderungen der EU-Taxonomie

Die EU betrachtet die Taxonomie nicht als abgeschlossen und hat angekündigt, diese nach aktuellen Erfordernissen zu erweitern. Die letzte Erweiterung fand im November 2023 statt, indem technische Bewertungskriterien für die Umweltziele 3-6 veröffentlicht wurden und eine Ausweitung und Aktualisierung für die Umweltziele 1 und 2 erfolgte. Auch 2024 oder 2025 ist mit einer Erwe...mehr