Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 33 Hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit diese Käuferrechte im Bauträgervertrag zur Disposition gestellt und eingeschränkt werden dürfen, erscheint das gesetzliche Gewährleistungssystem im Lichte der umfassenden Rechtsprechung bei generalisierender Betrachtung als weitgehend unverrückbar. Was zunächst das Grundstück betrifft, so kann eine Haftung für Vorsatz (§ 276 Abs...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / V. Muster: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung

Rz. 90 Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Muster 58.22: Kombinierter Antrag auf Sachpfändung und die Abnahme der Vermögensauskunft mit gütlicher Erledigung Dazu folgende Anlagen: Anlage _____ zum Sachpfändungsauftrag [92] Hinsichtlich des erteilten Sachpfändungsauftrages wird gebeten, die im Gewahrsam...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 675 Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleich Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vorzugsklage

Rz. 45 Muster 58.12: Vorzugsklage Muster 58.12: Vorzugsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 805 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Inhaber des Pfand- oder Vorzugsrechtes) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen 1.) den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter zu 1) – 2.) den _____ (widersprechender Schuldner) – Beklagter zu 2) – wegen vorzugsweiser Be...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _____, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der _____-GmbH, nachfolgend "_____-Gmb...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 86 Infolge der Nießbrauchsbestellung wird der Eigentümer in der Regel aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen erzielen (anders im Fall eines Quotennießbrauchs). Von ihm getragene Aufwendungen sind daher steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Es ist daher anzuraten, bereits i.R.d. Nießbrauchsbestellung sämtliche vom Eigentümer zu tragenden Aufwendungen ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 88 Dem Eigentümer werden in der Regel keine eigenen Einkünfte aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen sein (Ausnahme: Quotennießbrauch). Solange er keine eigenen Einnahmen aus dem Grundstück erzielt, kann der Eigentümer die AfA auf das Gebäude nicht als Werbungskosten abziehen. Wegen des Verlusts der AfA-Berechtigung ist der Zuwendungsnießbrauch daher aus er...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / I. Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Der Nießbrauch ist das grundsätzlich unübertragbare (§ 1059 BGB) und unvererbliche (§ 1061 BGB) absolute Recht, sämtliche Nutzungen (§ 100 BGB) aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen und über die gezogenen Nutzungen als Eigentümer zu verfügen. Nießbrauch ist an beweglichen Sachen (§§ 1030 ff. BGB), an Rechten (§§ 1068 ff. BGB) und am Vermögen (§§ 1085 ff. BGB) möglich...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Lastenverteilung

Rz. 77 Das Gesetz sieht folgende Lastenverteilung vor: Gemäß § 1041 BGB ist der Nießbraucher zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache verpflichtet. Hierzu zählen Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände, zu erwarten sind.[158] Veränderungen oder Verschlechterungen, die auf eine gewöhnliche Abnutzung z...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / cc) Finanzierung der Einlagen des Managements

Rz. 35 Verfügt das Management (wie im Regelfall) nicht über ausreichendes liquides Vermögen, um die Beteiligung aus eigener Kraft zu finanzieren, ist es auf die Inanspruchnahme von Fremdkapital angewiesen. Dieses kann entweder durch Banken oder auch andere Quellen, die die betreffenden Manager sich selbst erschließen, erfolgen oder durch Unterstützung des Unternehmens bzw. s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begünstigtes Objekt – Anspruchsberechtigte Personen

Rz. 6 Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt (eigenes Gebäude für eigene Wohnzwecke; zur Lage Rz. 1) bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (§ 35c Abs. 1 S. 2 EStG).[1] Begünstigt sind auch Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind und Eigentumswohnungen (§ 3...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt.[164] Rz. 84 Werbungskostenabzug: Der Vorbehaltsnießbraucher kann diesen Einkünf...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / A. Einleitung

Rz. 1 Die strategische Ausrichtung von Familienunternehmen zeichnet sich in aller Regel durch eine langfristige Orientierung und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung aus, die dem Streben nach kurzfristigen Profiten bzw. nach einer unbedingten Steigerung des Shareholder Value übergeordnet sind. Oftmals tragen auch die Verwurzelung in einer Region und/oder die Ver...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Einzelunternehmen

Rz. 83 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich.[100] Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpfl...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Steuerrechtliche Grundlagen – Nießbrauch im Ertragsteuerrecht

Rz. 91 Das Ertragsteuerrecht (Einkommensteuer) unterscheidet bei der Einordnung von Nießbrauchsrechten strikt zwischen dem Vorbehaltsnießbrauch auf der einen Seite und dem Zuwendungsnießbrauch auf der anderen Seite. Beim Vorbehaltsnießbrauch ist der Nießbraucher der ehemalige Eigentümer des belasteten Vermögensgegenstandes.[114] Im Rahmen der Übertragung behält er sich die Er...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Abgrenzung KMU

Rz. 109 In der Fachwelt gibt es seit vielen Jahren die Diskussion zur sachgerechten Bewertung von sog. "kleinen und mittleren Unternehmen" (KMU).[194] Aufgrund der in der Praxis regelmäßig beobachtbaren pauschalen Vorgehensweisen (insbes. Zuschläge auf den Kapitalisierungszinssatz) haben sich das IDW und die Bundessteuerberaterkammer mit den Besonderheiten zur Bewertung solc...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Vorbehaltsnießbrauch an Einzelunternehmen

Rz. 96 Soweit die Übertragung eines Einzelunternehmens in Rede steht und in diesem Zusammenhang – trotz der oben dargestellten ertragsteuerlichen Probleme anlässlich der Übertragung – zugunsten des Schenkers ein Nießbrauchsrecht vorbehalten wird, ist auch wegen der steuerrechtlichen Beurteilung zwischen dem reinen Ertragsnießbrauch und dem Vollrechtsnießbrauch zu unterscheid...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / II. Eigennutz versus Verantwortung

Rz. 29 Mit zunehmender Größe sehen sich Familien mit Ungleichheit konfrontiert. Häufig entsteht schon mit dem Übergang zur zweiten Generation eine Aufspaltung der Funktionen: Es gibt tätige und nichttätige Gesellschafter, womöglich mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten. Neben einer ungleichen Vermögensverteilung gibt asymmetrische Information Anlass zu Konflikten. Einige ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Ermittlung des Gebäudewertanteils

Rz. 283 Ein Gebäudewertanteil kommt hinzu, wenn dem Eigentümer des Erbbaugrundstücks das Gebäude am Ende des Erbbaurechts entschädigungslos zufällt (§ 194 Abs. 4 BewG). Er entspricht dem Gebäudewert oder dem anteiligen Gebäudewert, der dem Eigentümer des Erbbaugrundstücks bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf entschädigungslos zufällt.[420] Dementsprechend ist ein...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Begriff der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensnachfolge ist in aller Munde. Die damit verbundenen Vorstellungen sind aber nicht immer identisch. Vielfach wird unter Unternehmensnachfolge die Weitergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation verstanden.[1] Dies stellt jedoch nur eine von vielen denkbaren Varianten dar. Rz. 2 Bei Licht betrachtet, ist bereits der Begriff "Unter...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Inhalt des Nießbrauchsrechts

Rz. 76 Der Nießbraucher hat ein umfassendes Nutzziehungsrecht, d.h. er kann die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Der Nießbraucher ist dabei der Vermieter bzw. Verpächter und damit selbst Partei eines etwaigen Miet- oder Pachtvertrags über die Immobilie. Er darf ohne die Zustimmung des Eigentümers das Grundstück jedoch nicht umgestalten oder wesentlich verä...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Unternehmenseigentümer – Verkäufer

Rz. 6 Zu den vornehmsten Rechten der Eigentümer gehört selbstverständlich die Entscheidung, ob das Unternehmen überhaupt verkauft wird. Bei einer Mehrheit von Eigentümern ist für eine Veräußerung des gesamten Unternehmens eine kollektive Entscheidung erforderlich.[1] Bildet nur eine Beteiligung am Unternehmen den Verkaufsgegenstand, ist insoweit mitunter auch eine individuel...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / b) Die Führung des Unternehmens

Rz. 68 Sind das gemeinsame Fundament und die gemeinsame Perspektive stark genug, dass die Familie im Sinne von Familie und Unternehmen zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit findet, gilt es zu klären, wer künftig welche Aufgabe übernehmen soll, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Es geht um die grundsätzliche Frage, wer welche Funktion ausfüllen soll, und darum, wie die Funk...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Einheit versus Vielfalt

Rz. 36 Die Einheit einer Unternehmerfamilie bestimmt ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sie steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Vielfalt der Familienmitglieder. Für den Generationswechsel typisch ist es, dass die Zahl der Familienmitglieder steigt. Mit dem Wachstum der Familie nimmt die Vielfalt in der Familie zu. Entfremdung bedroht ihren Zusammenhalt...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Jahreswert

Rz. 54 Der anzusetzende Jahreswert wird durch § 16 BewG begrenzt, wonach höchstens 1/18,6 des Wertes des Anteils anzusetzen ist. Der Jahreswert entspricht dem Gewinnanteil, sofern der Nießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer des Anteils ist. Stehen dem Nießbraucher auch Erträge aus Sonderbetriebsvermögen zu, so ist der darauf entfallende Gewinn ebenfalls zu berücksichtigen.[...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 95 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich. Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpflichte...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Gemeiner Wert als Wertmaßstab

Rz. 123 Zentrales Wertkonzept für steuerlich bedingte Bewertungen ist der gemeine Wert gem. § 9 Abs. 2 BewG. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhä...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Rz. 1 Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen. Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnv...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / A. Einführung

Rz. 1 Ein Beirat kann sowohl bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften vereinbart werden. Er ist ein freiwillig eingerichtetes Gesellschaftsorgan. Anders als der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der als verpflichtendes Organ nach § 30 AktG grundsätzlich bestehen muss und nach § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung gewählt werden muss, ist der Beirat ein ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Ansprache

Rz. 26 In der Regel werden potentielle Erwerber gezielt angesprochen. Im Rahmen erster Gespräche, bei denen die Identität des zu verkaufenden Unternehmens (Target) möglichst noch nicht offengelegt werden sollte, wird zunächst das grundsätzliche Interesse sondiert. Idealerweise erfolgt die Ansprache nicht durch den veräußerungswilligen Eigentümer, da in diesem Fall eine vertr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 75 Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sach...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 4. Einkünfteverlagerung

Rz. 11 Der Nießbrauch führt dazu, dass das zivilrechtliche Eigentum und damit auch etwaige Substanzsteigerungen nicht dem Nießbrauchberechtigten, sondern dem neuen Eigentümer zuzuordnen sind. Der Nießbrauchberechtigte hat jedoch i.d.R. die laufenden Einkünfte aus dem Vermögensgegenstand. Dies kann dazu führen, dass sich Barvermögen beim Nießbraucher ansammelt, insbesondere d...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 2. Besonderheiten bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte

Rz. 28 Bei dem objektivierten Wert i.S.d. IDW S 1 handelt es sich um einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus Sicht eines typisierten Anteilseigners, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / III. Zivilrecht

Rz. 6 Um steuerlich in den Genuss der Aufschiebung der Besteuerung stiller Reserven zu gelangen, bedarf es zunächst eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts, das die Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Verpächter an den Pächter regelt. Insoweit kommen zunächst sowohl Pachtverträge nach §§ 581 ff. BGB als auch Mietverträge [5] nach §§ 535 ff. BGB in Betracht. Auc...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Ermittlung der übertragbaren Ertragskraft

Rz. 111 Gemäß dem IDW S 1 ist auf die dem Unternehmen innewohnende Ertragskraft abzustellen.[199] Bei personenbezogenen Unternehmen ist regelmäßig beobachtbar, dass der Gesellschafter durch persönliche Fähigkeiten maßgeblich den Unternehmenserfolg bedingt. Typische Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer solchen Konstellation liegen vor, wenn sich der Unternehmer in der Ro...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Vertraulichkeitsvereinbarung

Rz. 29 Bevor den Kaufinteressenten ein vertiefter Einblick in die Interna des Targets eingeräumt wird und sie ggf. auch Einblick in Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse erhalten, ist unbedingt der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich. Denn aus der Sicht des Verkäufers besteht das erhebliche Risiko, dass die anstehende Due Diligence allein zur Informations...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / 4. Stiftungsorganisation

Rz. 11 Da es sich bei der rechtsfähigen Stiftung quasi um ein verselbstständigtes Vermögen handelt, unterscheidet sich die Stiftung von anderen juristischen Personen insbesondere dadurch, dass ihr jegliche verbandsmäßige Struktur fehlt. Sie hat keinen Eigentümer und auch keine Mitglieder oder Gesellschafter. Auch die Destinatäre sind an der Stiftung als solcher in keiner Wei...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 1. Vielzahl und Vielfalt der Themen

Rz. 44 Es ist längst nicht jedem Übergeber oder Übernehmer bewusst, welche Themenkomplexe im Zuge der Nachfolge zu bedenken sind: Beteiligung, Führung, Mitarbeit von Familienmitgliedern, das Zusammenwirken von Familie und Unternehmen, die Organisation der Familie usw. Die Ahnung von der Komplexität genügt oft schon, um das Ganze zu vertagen. Besonders die Abhängigkeiten zwis...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Entreicherung

Rz. 162 Zuwendung bedeutet die Hingabe eines Vermögensbestandteils von einer Person zur anderen.[82] Mit der Zuwendung muss eine dauerhafte Verminderung der Vermögenssubstanz beim Zuwendungsgeber eintreten. Verbleibt die Vermögenssubstanz beim Geber, liegt keine Schenkung vor. Eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache ist deshalb keine Schenkung, sondern Leihe, un...mehr