Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 1 Abschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Mietwohnungsneubau

Wird eine Wohnung neu angeschafft oder hergestellt, die entweder im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen ist, kann man, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine zusätzliche Sonderabschreibung nach § 7b EStG erhalten. Gefördert werden (neben der Regelabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG) im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folg...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 2.6.3 Miteigentum an einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus

Handelt es sich bei dem Förderobjekt um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus, das nicht im Eigentum einer Hand steht, kann das Gebäude in mehrere Fördereinheiten aufgeteilt werden. Dazu muss das Objekt aus mehreren, rechtlich nicht nach dem Wohneigentumsgesetz getrennten Wohnungen bestehen. Ist dies der Fall, kann jeder Miteigentümer, der seine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutz...mehr

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Stille Gesellschaft in der ... / 2.2 Rechtsnatur der stillen Gesellschaft

Rz. 3 Die stille Gesellschaft stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar.[1] Eine solche liegt gemäß § 705 Abs. 1 BGB vor, wenn sich die Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag gegenseitig dazu verpflichten, "die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern". Hierbei unterscheidet der...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.8 Teilhaftung auch der "Gasetagen-Eigentümer"

Da die zur Umrüstung der vorhandenen Zentralheizung erforderlichen Maßnahmen oder deren Austausch seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu initiieren sind, unterliegen auch die Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum mittels Etagenheizung mit Wärmeenergie (weiter)versorgt wird, der Teilhaftung des § 9a Abs. 4 WEG. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in § 9a Abs. 4 WE...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 3 Zweier-Gemeinschaft: "Gebäude mit 2 Wohnungen"

Einige Bestimmungen des GEG knüpfen ihren Regelungsgehalt an ein Gebäude mit 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Klassischer Fall ist hier zunächst das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob der Anwendungsbereich auch bei in Wohnungseigentum aufgeteilten Doppelhäusern als einzeln...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 1 Grundlagen

§ 71l Abs. 1 GEG – Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage (1) 1In einem Gebäude, in dem mindestens eine Etagenheizung betrieben wird, sind die Anforderungen des § 71 Absatz 1 für Etagenheizungen erst fünf Jahre nach dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem die erste Etagenheizung oder zentrale Heizungsanlage ausgetauscht und eine andere Heizun...mehr

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Energieausweis (GEG) / 10 Stichprobenkontrolle

Die nach Landesrecht zuständige Behörde – sog. Kontrollstelle[1] – unterzieht Energieausweise nach § 99 GEG einer Stichprobenkontrolle. Die Kontrolle erfolgt nicht beim jeweiligen Eigentümer bzw. Adressaten des Energieausweises, sondern bei dem Aussteller des Energieausweises. Dieser ist nach § 99 Abs. 5 GEG verpflichtet, Kopien der von ihm ausgestellten Energieausweise und ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 9 Aushangpflicht

Nach § 80 Abs. 6 GEG hat der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 m2 Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, sicherzustellen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird und ihn an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Wird die Nutzfläche nicht oder nicht überwiegend vom Eige...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.1 Grundsätze

Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GEG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Verantwortliche nach GEG, Kap. 1). Der...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.2.1 Grundsätze

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitestmöglich getrennte Verwaltung "Die einzelnen Hä...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.4 Unterbliebene Entscheidung

Treffen Eigentümer bzw. Wohnungseigentümer nicht innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG eine Entscheidung, wie die künftige Beheizung ausgestaltet werden soll, besteht nach § 71l Abs. 4 Satz 1 GEG die unumschränkte Pflicht zur vollständigen Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage, die der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht. § 71l Abs. 4 GEG – Über...mehr

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Kommunale Wärmeplanung (GEG) / 2.6 Rechtswirkungen

Der Wärmeplan hat nach § 23 Abs. 4 WPG keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Praxis-Beispiel Wasserstoff-Teilausbaugebiet Weist der Wärmeplan ein bestimmtes Teilgebiet als Wasserstoffausbaugebiet aus, kann ein Eigentümer, dessen Grundstück unmittelbar an dieses Teilgebiet angrenzt, nicht verlangen, dass auch sein Grundstück noch ...mehr

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Energieausweis (GEG) / 11.4 Individualanspruch der Wohnungseigentümer

Wird die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, hat jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Erstellung eines Energieausweises. Allerdings stellt sich in den Übertragungsfällen die Frage, ob der betroffene Wohnungseigentümer den Energieausweis selbst und auf eigene Kosten erstellen lassen muss od...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer bußgel...mehr

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Denkmalschutz (GEG) / 2.2 Unverhältnismäßiger Kostenaufwand anderer Maßnahmen

Weder § 24 Abs. 1 EnEV hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein unverhältnismäßiger Aufwand anzunehmen ist, noch ist § 105 GEG insoweit eine Konkretisierung zu entnehmen. Sachgerecht erscheint daher, zunächst das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des § 5 GEG sowie die Wertungen des § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GEG zu übernehmen, der eine Befreiungsmöglichkeit für die F...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.4.1 Gewährleistungsansprüche

§ 79 Abs. 1 Satz 1 GEG stellt zunächst klar, dass der Energieausweis lediglich ein Informationsmedium über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes darstellt.[1] Lediglich auf Grundlage der Angaben des Energieausweises können zunächst keine Gewährleistungsansprüche eines Mieters oder Käufers hergeleitet werden.[2] Allerdings können sich Gewährleistungsansprüche bei ent...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 1.2.1 Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass der Gebäudeeigentümer mit dem Netzbetreiber einen Vertrag zur Lieferung von mindestens 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme sowie zum Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz nachweist. Auf Basis dieses Vertrags muss der Eigentümer ab dem Zeitpunkt des Anschlusses des Gebäudes an das Wärmenetz, spätestens jedoch innerhalb vo...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 4.3.2.2 Finanzierung

Sonderumlage Zur Finanzierung einer Erhaltungsmaßnahme, die nur ein Haus betrifft, können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage beschließen, deren Beitragspflicht sich nur gegen die Eigentümer des betroffenen Hauses richtet. Auch wenn die nicht rechtsfähige Untergemeinschaft für Erhaltungsmaßnahmen eine Sonderumlage beschlossen hat, ist die Klage auf Zahlung rückständiger ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Umsetzung 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das elektronische Transparenzregister eingeführt. Seit dem 1.10.2017 sind zahlreiche Unternehmen und andere Rechtsgestaltungen mit Sitz in Deutschland, im Einzelfall auch mit Sitz im Ausland, verpflichtet, hintergründige Informationen zu ihren Eigentümer- und Beherrschungsstrukturen preisz...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.2.2 Mehrzentralisierung

Im Fall gemischt versorgter Gebäude kann auch die Situation eintreten, dass sich der oder die Eigentümer für eine Mehrzentralisierung entscheiden, also bislang durch Gasetagenheizung versorgte Einheiten ebenfalls künftig an die Zentralheizung anzuschließen, andere Einheiten aber weiterhin über Etagenheizung zu versorgen. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn die Zentra...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 3.2.1 Voraussetzungen

In ein bestehendes Gebäude darf eine Stromdirektheizung nach § 71d Abs. 2 GEG zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 GEG um mindestens 30 % unterschreitet. Verfügt das bestehende Gebäude bereits über eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, ist der Einbau ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.2 Wohnungseigentümer

Da die GdWE die Eigentümerpflichten ohnehin nur im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnimmt[1] und § 8 Abs. 1 GEG neben dem Bauherrn auch den Eigentümer verpflichtet, kommen als Adressaten der Bußgeldbescheide also die Wohnungseigentümer infrage. Den Wohnungseigentümern obliegt nämlich gemäß § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 WEG die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahme, deren Au...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 3.4.6 Bisher teilweise dezentrale Versorgung wird unter Beibehaltung dieses Zustands fortgeführt

Werden Sondereigentumseinheiten teilweise durch Zentralheizung und teilweise mittels Etagenheizungen mit Wärmeenergie versorgt und beschließen die Wohnungseigentümer mit der doppelt qualifizierten Mehrheit des § 71n Abs. 6 Satz 1 GEG die unveränderte Beibehaltung dieses Zustands, haben die Eigentümer der Etagenheizungen erforderliche Umrüstmaßnahmen jeweils auf eigene Kosten...mehr

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Energieausweis (GEG) / 4 Modernisierungsempfehlungen

Nach § 84 Abs. 1 GEG hat der Aussteller des Energieausweises ein bestehendes Gebäude, für das er einen Energieausweis erstellt, vor Ort zu begehen oder sich für eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen zu lassen. Im Energieausweis selbst hat er Empfehlungen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.1.1 Vollständige Zentralisierung

In allen Fällen, in denen sich der Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümer dafür entscheiden, innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG bei bislang vollständig dezentral versorgten Einheiten bzw. Wohnungen, auf eine vollständig zentrale Heizung umzustellen, verlängert sich die 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG gemäß § 71l Abs. 2 Satz 1 GEG bis zur Fertigstellung der...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.2.1 Entscheidung für Zentralheizung

In allen Fällen, in denen sich der Eigentümer bzw. die Wohnungseigentümer innerhalb der 5-Jahres-Frist des § 71l Abs. 1 GEG dafür entscheiden, alle bislang noch dezentral versorgten Einheiten künftig auch durch eine Zentralheizung zu versorgen, gelten für diese Einheiten die Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG gemäß § 71l Abs. 2 Satz 6 GEG als erfüllt, wenn diese an die bereits bes...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.3 Entscheidung für Etagenheizungen

§ 71l Abs. 3 GEG ermöglicht durchaus auch die Konstellation, dass bisher zentral beheizte Wohnungen künftig dezentral per Etagenheizung beheizt werden können. Sowohl in einem gemischt versorgten Gebäude als auch in einem bislang vollständig zentral beheizten Gebäude können sich der oder die Eigentümer also auch dafür entscheiden, künftig alle Einheiten dezentral mittels Etag...mehr

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Energieausweis (GEG) / 6.1 Für beide Ausweisarten erforderliche Grundangaben

Nach § 85 Abs. 1 GEG muss ein Energieausweis mindestens folgende Angaben zur Ausweisart und zum Gebäude enthalten: Die Fassung des GEG, auf deren Grundlage der Energieausweis erstellt wird, ob es sich um einen Energiebedarfsausweis gemäß § 81 GEG oder einen Energieverbrauchsausweis nach § 82 GEG handelt mit Hinweisen zu den Aussagen der jeweiligen Ausweisart über die energetis...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2 Konstellationen möglicher Entscheidungsfindung

Mit Blick auf die Entscheidungsfindung, sind folgende Konstellationen möglich:mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2.1 Mieter

Der Mieter hat sämtliche Maßnahmen zu dulden, die in Erfüllung des GEG erforderlich sind, da sie aufgrund rechtlicher Verpflichtung erforderlich sind.[1] Rechtsgrundlage stellt hier § 555b Nr. 6 BGB dar. Hiernach gehören zu den vom Mieter zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen auch solche, die aufgrund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten ha...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.2 Miete

In einem Mietverhältnis ist regelmäßig der Vermieter als Eigentümer Verantwortlicher i. S. v. § 8 Abs. 1 GEG und somit Adressat eines Bußgeldbescheids im Fall der Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Der Mieter selbst kann im Fall erlaubter Untervermietung und Nichtvorlage des Energieausweises im Rahmen der Begründung des Untermietverhältnisses als Täter un...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 3.2.2 Ausnahmen

Vorgenannte Voraussetzungen gelten nicht in Gebäuden, in denen Stromdirektheizungen in einem dezentralen Heizungssystem zur Beheizung von Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Metern eingebaut oder aufgestellt sind und in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt. Einzelraum-Stromdirektheizung § 71d Abs. 3 GEG re...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 5 Anlagen zur Nutzung flüssiger oder gasförmiger Biomasse

Nach § 71f Abs. 1 GEG hat der Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage sicherzustellen, dass mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Dem Betreiber steht auch der Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 4 GEG offen,...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 6.1.3.2 Beschluss

Auch nach dem Normzweck des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können derartige allgemeine Risiken nicht beschlussweise auf einen Wohnungseigentümer übertragen werden. Die Kosten für die Herstellung eines bereits bei Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlenden bauordnungs- oder energierechtlich zulässigen Zustands des Gemeinschaftseigentums, die nur zufällig im Bereich eines...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.2 Ankündigung Außendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Außendämmung) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 1, 80000 München Modernisierungsankündigung gemäß § 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, im Anwesen Blumenstraße 1, 80000 München, sind folgende Modernisierungsmaßnahmen, durch di...mehr

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Energieausweis (GEG) / 1 Überblick

Das GEG regelt den Energieausweis in den §§ 79 ff. Diese Bestimmungen sind im Wesentlichen von den Änderungen des GEG 2024 nicht betroffen. Lediglich der Katalog des § 85 Abs. 1 GEG bezüglich der Pflichtangaben in Energieausweisen wurde in Nr. 15 insoweit modifiziert, als die Art der genutzten erneuerbaren Energien zur Erfüllung der Anforderungen nach § 71 Abs. 1 GEG anzugeb...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.1 Ankündigung Fensteraustausch

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch) Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG) Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs Sehr geehrte/r ________________________, wie Ihnen bekannt ist, besteht Instandsetzungsbedarf sowoh...mehr

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Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.3.3 Ankündigung Außen- und Innendämmung

Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: umfassende Dämmmaßnahme) [1] Mietverhältnis ___________________ Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB Sehr geehrte/r ________________________, ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.2 Mieterhöhung nach Wärmedämmung unter Anrechnung von Instandsetzungskosten

Musterschreiben: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung (Maßnahmen nach § 48 GEG unter Anrechnung von Instandsetzungskosten) [1] Mietverhältnis Blumenstraße 6, 80000 München hier: Mieterhöhung nach Durchführung einer energetischen Modernisierung (§§ 559 ff. BGB) Sehr geehrte/r ________________________, die Maßnahmen zur energet...mehr

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Etagenheizungen (GEG) / 2.1.2 Teilweise Zentralisierung

Im Fall der Entscheidung für eine teilweise Zentralisierung gilt die 13-Jahres-Frist für alle von der Zentralisierung betroffenen Wohn- und Nutzungseinheiten. Für die nicht von der Zentralisierung betroffenen Wohn- oder Nutzungseinheiten gilt dies nicht. Praxis-Beispiel Ausgangsbeispiel Das Gebäude besteht aus 10 Wohn- bzw. Nutzungseinheiten. Die Beheizung erfolgt bislang deze...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR

Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.3.5 Schuldner der Beiträge

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Ersterwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist ...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 1.4.3 Heizkörperaustausch

Nicht unbedeutend ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen im Fall eines erforderlichen Austauschs der Heizkörper. Ordnet man sie dem Sondereigentum zu, dann besteht für die Wohnungseigentümer keine Kompetenz über einen Austausch zu beschließen.[1] Bereits entschieden ist, dass die Heizkörper durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer zu Sondereigentum erklärt werden kön...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.1 Mieterhöhung nach Fensteraustausch

Musterschreiben: Modernisierungsmieterhöhung (hier: Fensteraustausch) [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links Hier: Mieterhöhung nach §§ 559, 559a BGB Sehr geehrte/r ________________________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 2.10.2024 bis 18.10.2024 in Ihrer Wohnung eine Modernisierung der Fenster durchgeführt....mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.8.3 Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung (neue Heizungsanlage mit 65 % erneuerbare Energien)

Musterschreiben: Mieterhöhung gem. § 559e BGB nach Heizungsmodernisierung [1] Mietverhältnis Blumenstr. 6, 80000 München, 2. OG links hier: Mieterhöhung nach § 559e BGB Sehr geehrte/r _____________, wie Sie wissen, wurde im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 15.08.2024 in dem Mehrfamilienhaus Blumenstr. 6, 80000 München ein...mehr