Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung

Rz. 793 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 3 GrEStG für Fälle der Erbauseinandersetzung, in denen ein zum Nachlass gehöriges Grundstück durch einen oder mehrere Miterben (von der Erbengemeinschaft) erworben wird. Rz. 794 Der Begriff des Miterben umfasst sowohl die Angehörigen der (ursprünglichen) Erbengemeinschaft als auch diejenigen, die aufgrund einer Aussch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anrechnung der tatsächlich gezahlten Steuer/Mindeststeuer

Rz. 315 Anstelle der fiktiven Steuer kann er auch die tatsächlich auf den in die Zusammenrechnung einbezogenen früheren Erwerb gezahlte Steuer anrechnen, wenn sie höher ist (§ 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG).[427] Allerdings wird durch § 14 Abs. 1 S. 4 ErbStG die Möglichkeit einer steuerfreien Nachschenkung ausgeschlossen. Demzufolge darf die Steuer, die sich für den letzten Erwerb o...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 10. Sonderproblem: Steuervermächtnis

Rz. 98 Gerade in strukturstarken Regionen mit prognostisch hohen Nachlässen steigt das Bedürfnis der Erblasser nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Soll diese im Rahmen eines Behindertentestaments in der Vor- und Nacherbenlösung umgesetzt werden, kollidiert das Interesse nach einem Vermögensschutz vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig mit e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Aufschiebende Bedingung

Rz. 162 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4 bis 8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[200] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / III. Erbennachweis bei der GmbH

Rz. 156 Die Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen Gesellschafter kann unklar oder strittig sein. Eine solche unklare Situation wird dann kritisch, sobald der vermeintliche Erbe Gesellschafterrechte ausübt (z.B. das Stimmrecht) und sich später herausstellt, dass tatsächlich ein anderer Erbe geworden ist. Teilweise wird zwar angenommen, dass § 16 GmbHG auf den Erwerb eines G...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Missbrauchsprävention

Rz. 837 Denkbare Steuerumgehungen werden durch § 6 Abs. 4 GrEStG vermieden. Die Vorschrift verhindert die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen der Absätze 1 bis 3, wenn innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb bzw. Hinzuerwerb einer Gesamthandsbeteiligung[1293] Grundstücke von der Gesamthand auf einen der Gesamthänder übertragen werden. Die Vorschrift ist so formuliert, da...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Reichweite der Verfügungsbeschränkung

Rz. 299 Die Verfügungsbefugnis der Erben wird nur so weit durch die Testamentsvollstreckung eingeschränkt, wie die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers reicht (vgl. §§ 2208 Abs. 1, 2217 BGB). Kann der Testamentsvollstrecker selbst wegen einer Interessenkollision bzw. § 181 BGB nicht über den Nachlassgegenstand verfügen, kann seinerseits der Erbe verfügen, sofern d...mehr

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zfs 12/2023, Unwirksamer Sachmangelhaftungsausschluss im Kaufvertrag privat an privat

Hinweis "Entgegen der Auffassung der Beklagtenseite stehen dem Kläger als Käufer die Sachmangelhaftungsansprüche zu. Denn die Klausel im Formularkaufvertrag des Beklagten ist unwirksam. Diese lautet wie folgt:" "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 29 Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt für jeden Vorkaufsberechtigten individuell mit Zugang der Mitteilung über den Abschluss des Kaufvertrages.[78] Diese Mitteilung hat gem. § 469 Abs. 1 S. 1 BGB unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) durch den veräußernden Miterben zu erfolgen. Die Frist beginnt jedoch gleichfalls, wenn der Käufer den Miterben von dem Vert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen sind (§ 8b Abs 7 S 1 KStG)

Tz. 354 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 7 S 1 KStG sind die Abs 1–6 des § 8b KStG nicht auf Anteile anzuwenden, die bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 des HGB (bis zum VZ 2016: nach Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betrifft die CRR-Institute] bzw nach § 1a KWG iVm Art 102 bis 106 VO EU 575/2013 [dies betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.1.2.1 Übersicht Zuschreibungsgebote und -verbote

Nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB dürfen niedrigere Wertansätze aufgrund der Abschreibungen nach Nrn. 2 – 5 der Tabelle[1] nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Aber ein niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts muss nach § 253 Abs. 5 Satz 2 HGB beibehalten werden, da sich durch die Wertaufholung eventuell ein o...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / c) Würdigung der Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 49 Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Vor- und Nacherbenlösung folgende Beurteilung treffen:[73] Vorteile:mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Bilden und Auflösen steuerlicher Rücklagen

Rücklagen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen grundsätzlich Eigenkapital dar. Im Gegensatz zu den stillen Rücklagen werden die offenen Rücklagen in der Bilanz (offen) ausgewiesen und dürfen grundsätzlich das steuerliche Ergebnis nicht vermindern. Sofern es aber steuerliche Vorschriften explizit zulassen, können auch gewinnmindernde Rücklagen gebildet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Anrechnung der Steuer auf die Vorschenkung

Rz. 312 Werden die Erwerbe zusammengerechnet und besteuert, muss die Steuer berücksichtigt werden, die auf den einbezogenen Vorerwerb bezahlt werden musste. Sie wird von der Steuer auf den Gesamterwerb abgezogen. Dafür bietet das Gesetz zwei Möglichkeiten, unter denen der Steuerpflichtige wählen kann. a) Anrechnung einer fiktiven Steuer Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 20 Soweit keine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, greift gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die beschränkte Steuerpflicht ein. Diese ist auf den Erwerb von Inlandsvermögen im Sinne des § 121 BewG beschränkt. Es handelt sich insoweit also nicht um sämtliches (mehr oder weniger zufällig) im Inland befindliches Vermögen,[24] vielmehr ist stets der im Gesetz genannte Katalog ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 311 Gemäß § 14 ErbStG werden Erwerbe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von dem gleichen Zuwendenden auf ein und denselben Empfänger übergehen, zusammengerechnet. Hierdurch soll einerseits sichergestellt werden, dass der persönliche Freibetrag nach § 16 ErbStG innerhalb von zehn Jahren nur einmal ausgenutzt wird. Zum anderen verhindert der Gesetzgeber auf die...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Geltendmachung der Bestattungskosten als Pauschbetrag

Rz. 237 Nach § 10 Abs. 5 ErbStG kann der erbschaftsteuerpflichtige Erwerber von seinem Erwerb die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug bringen. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG kann er hierbei für die Kosten der Bestattung des Erblassers, für die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal und für die üblichen Grabpflegekosten insgesamt einen Betrag i.H.v. 10.300 EUR als Pauschbetrag...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 265 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Steuererklärung

Rz. 374 Das Erbschaftsteuerfinanzamt kann sich in einem einfachen Fall damit begnügen, nur Angaben in einem Fragebogen zu erhalten. Es kann auch von jedem an einem Erbfall oder einer Schenkung Beteiligten verlangen, dass er eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abgibt. Ob der Beteiligte selbst steuerpflichtig ist, spielt hierfür keine Rolle. Für die Abgabe setzt das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eilers/Bühring, Das Ende des Schönwetter-StR, DStR 2009, 137; Rodewald, Die stlichen Auswirkungen des FMStFG, BB 2009, 356; Berg, Internationale stliche Aspekte des FMStFG, IStR 2009, 156; Berg, Materiell-rechtliche Konsequenzen einer möglichen Europarechtswidrigkeit von § 14 FMStFG, IStR 2009, 459; Wagner, Stliche Aspekte ausgewählter ges-geberischer Maßnahmen zur Bewältigung d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermächtnisse

Rz. 855 Auch Vermächtnisse unterliegen als Erwerbe von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsbesteuerung. Für Vermächtnis-Erwerbe gilt daher die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG.[1313] Im Unterschied zu lebzeitigen Schenkungen enthält das Gesetz für Erwerbe von Todes wegen jedoch keinerlei Einschränkungen der Steuerfreiheit im Hinblick auf et...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 57 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bedeutung der Wertgrenze des § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Rz. 419 Im Hinblick auf entsprechende verfassungsgerichtliche Vorgaben ist (seit dem ErbStG 2016) in § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG eine absolute Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR für die Gewährung des Verschonungsabschlags in das Gesetz geregelt. Außerdem besteht für die Beurteilung der sich im Falle des Überschreitens dieser Grenze ergebenden Rechtsfolgen eine weitere Prüfschwelle...mehr

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AGS 12/2023, Teilweise Kost... / II. Teilweise Kostentragungspflicht

Nach Auffassung des LG hat die Staatsanwaltschaft zu Unrecht die Pflichtverteidigerkosten i.H.v. 6.985,02 EUR in Ansatz gebracht. Der ehemalige Angeklagte habe aufgrund der rechtskräftigen Kostengrundentscheidung aus dem Urteil 14.12.2022 die Kosten des Verfahrens nur insoweit zu tragen, soweit er verurteilt wurde, also für die Verurteilung wegen Erwerbs von Betäubungsmittel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs

Rz. 24 Wird Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt unter Lebenden übertragen, wird der Nießbrauch nicht als übernommene Gegenleistung des Beschenkten angesehen und dementsprechend auch nicht ein teilentgeltliches Geschäft angenommen. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungs- bzw. Duldungsauflage, die nicht zu den Gegenleistungen zählt.[34] Der Nießbrauch wird mit seinem vollen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundsätzliches

Rz. 324 Die Zuordnung der verschiedenen Erwerber zu den einzelnen Steuerklassen im Sinne des § 15 Abs. 1 ErbStG wurde bereits im Rahmen der Darstellung der persönlichen Freibeträge umrissen (vgl. Rdn 302 ff.). Rz. 325 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[439] eine Sondervorschrift für die Bestimmung der maßgeblichen Steuerkl...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 57 Erbschaftsteuerlich stellt die Übernahme von Verbindlichkeiten von geringerem Wert als der zugewendete Vermögensgegenstand eine gemischt-freigebige Zuwendung und damit eine gemischte Schenkung dar.[102] Demnach werden wie im Ertragsteuerrecht ein entgeltlicher und ein freigebiger Anteil ermittelt. Insoweit kann auf die Ausführungen zur erbschaftsteuerlichen Behandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Ausgleichszahlungen

Rz. 342 Im Falle der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft werden regelmäßig Ausgleichszahlungen zwischen den Erben fließen, soweit nicht der gesamte Nachlass versilbert, sondern unter den Erben aufgeteilt worden ist. Derartige Ausgleichszahlungen werden auch dann fällig, wenn der Erblasser im Rahmen einer Teilungsanordnung gem. § 2048 BGB den Erben Gegenstände mit versch...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 3. Wert und Preis

Rz. 25 Im Unterschied zum Marktpreis, d.h. einem tatsächlichen Transaktionspreis, ist der Verkehrswert (Marktwert) eine Schätzung des Transaktionspreises, der sich am wahrscheinlichsten im Markt aus dem funktionalen Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage gebildet hätte, wenn das Bewertungsobjekt zum Bewertungsstichtag verkauft worden wäre; als solcher ist er kein Faktum...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Ertragsteuer

Rz. 337 Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse.[633] Wir der Erbteil verkauft, so hat der Käufer Anschaffungskosten und der veräußernde Miterbe einen Veräußerungserlös.[634] Der Käufer haftet neben dem ursprünglichen Miterben für entstehende Steuern, § 2382 Abs. 1 S. 1 BGB. Auch die das Vorkaufsrecht gem. § 2034 BGB ausübenden...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Mindestbewertung

Rz. 244 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Überblick zum Vorkaufsrecht

Rz. 26 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an der Erbengemeinschaft, gewährt § 2034 Abs. 1 BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Hierdurch können die Miterben den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten, und die Auseinandersetzung oder das Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern od...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil

Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht.[433] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzu...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / III. "Unbeschränkte Haftung" erst ab Verschmelzung der Haftungsobjekte

Rz. 9 Doch ab wann haften die Erben unbeschränkt? Wenngleich die Universalsukzession ipso iure mit dem Tod des Erblassers im Wege des Von-Selbst-Erwerbs eintritt, so tritt mit diesem Zeitpunkt nicht schon die unbeschränkte Haftung ein. Diese "Nichtbeschränkung" der Haftung auf den Nachlass hat ihren Grund darin, dass nach deutschem Erbrecht, Nachlass und Eigenvermögen mitein...mehr