Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 954) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 740 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 6 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 1 Allgemein

Rz. 123 Wichtig Unterhaltszahlungen an Angehörige Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B. einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder), den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft, den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder Personen mit Aufenthalts-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 643 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 6 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 21 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 42] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 2 Angaben zum Haushalt der unterstützten Person(en) (Seite 1)

Rz. 124 [Haushalt der unterstützten Person → Zeilen 4–6] Tragen Sie ein, wo die unterstützte(n) Person(en) lebt bzw. leben (Zeile 4). Soweit sich der Haushalt im Ausland befindet (Zeile 5), gelten strengere Nachweisregelungen und je nach Land eventuell gekürzte abzugsfähige Höchstbeträge (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 17–26). Leben im Haushalt der unterstützten Person mehr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan

Leitsatz 1. Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA‐Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden. 2. Sofern die Voraussetzungen der allgemeinen Kasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Fallbeispiele Einkommen – wie wird aus Einkommen gerechnet?

1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII) Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden? – "bereite" Mittel

Rz. 64 Wenn feststeht, dass Zuwendungen qualitativ Einkommen sind und offenkundig ist, dass sie nicht per se dem Grunde nach zu den normativ bestimmten Schoneinkünften i.S.d. §§ 82 ff. SGB XII gehören, dann bedeutet das nicht gleichzeitig, dass dieses Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden kann. Seine Nichtberücksichtigung kann sich daraus ergeben, dass der Einsatz von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Einkommen oder Vermögen? – Eine Frage des tatsächlichen und/oder "normativen" Zuflusszeitpunkts (modifizierte Zuflusstheorie)?

Rz. 56 Vieles, was vorstehend als Einkommen beschrieben wird, kann ebenso gut Vermögen sein. Eine eigene Vermögensdefinition kennt das SGB XII nicht. Die Bestimmung von Einkommen und Vermögen muss deshalb aus der Abgrenzung der Begriffe unter der Ägide des Nachranggrundsatzes kommen. Das bedingt viele verschiedene Fallkonstellationen und die Qualifizierung eines Zuflusses al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Kann im SGB XII Einkommen zu Vermögen werden? (Monatsprinzip und Verteilzeitraum)

Rz. 72 Mittel, die der Hilfesuchende in der Bedarfszeit/der Zeit des Antragszeitraums erhält, sind grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen. aa) Monatszeitraum Rz. 73 Was die Bedarfszeit ist, ist gesetzlich nicht definiert, meint aber die Zeitspanne, in der der Bedarf besteht und zu decken ist, nicht aber den Bewilligungszeitraum.[133] Das BVerwG[134] hat sich im Sozialh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§ 11 SGB II)?

Rz. 28 Bis zum 1.8.2016 folgten SGB II und SGB XII für die Bestimmung von Einkommen gleichen Regeln. Das SGB XII versteht in § 82 SGB XII unter Einkommen heute immer noch Einnahmen in Geld und Geldeswert – und zwar gleich welcher Art und gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Das SGB II hat sich davon gelöst und ordnet Einnahmen in Geldeswert dem Vermögen zu. a) Einnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 96 So wie aus Einkommen Vermögen werden kann, stellt sich neben den Fällen der Forderungsrechtsprechung auch in anderen Fällen die Frage, ob aus Vermögen Einkommen werden kann – oder doch nicht? Einzelne Stimmen in der Literatur lehnen dies kategorisch ab. In keinem Fall werde Vermögen zu Einkommen.[146] Aus der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur ergibt sich ein Spezialf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Einkommen im SGB II (§ 11 SGB II)

1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten Rz. 24 Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, wermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Einkommen im SGB XII – §§ 82 ff. SGB XII

1. Übersicht Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Leistungs- und Regress... / 1. Einkommen

Rz. 20 Die §§ 85 ff. SGB XII konkretisieren die Zumutbarkeit des Einsatzes des Einkommens. Damit ist nicht jedes Einkommen (§ 82 SGB XII) einsatzpflichtig, sondern nur dasjenige, das unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze (§§ 85–87 SGB XII) ermittelt worden ist. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen (siehe bei § 3 zu SGB XII). Wird im Einzelfall der Einsatz eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schontatbestand Einkommen II: wegen normativer Zweckbestimmung (§§ 11a Abs. 3 SGB II)

a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Abgrenzung von Einkommen (§§ 11 ff. SGB II) und Vermögen (§ 12 SGB II) – "modifizierte" Zuflusstheorie

a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Leistungs- und Regress... / I. Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen

Rz. 19 Nach § 1836 c BGB kommt es darauf an, ob dem Betreuten zumutbar ist, sein dort genanntes Einkommen und Vermögen einzusetzen. Die Zumutbarkeit leitet sich aus der Zumutbarkeitsbestimmung des § 19 Abs. 3 SGB XII ab. Ab 1.1.2023 wird durch § 1880 BGB n.F. der Einsatz von Einkommen abgeschafft. 1. Einkommen Rz. 20 Die §§ 85 ff. SGB XII konkretisieren die Zumutbarkeit des Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Allgemeine Abzugsposten vom Einkommen – § 82 SGB XII

Rz. 104 Auf der Grundlage der ermittelten berücksichtigungsfähigen monatlichen Einkünfte muss festgestellt werden, wie sich dieses Einkommen für den jeweils konkret geltend gemachten oder bereits bestehenden Anspruch auswirkt. "Der individuelle Leistungsanspruch, der einem Hilfebedürftigen im Regelfall für einen Kalendermonat zusteht, ergibt sich, wenn die Summe des für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Nicht bereites Einkommen als Vermögen?

Rz. 79 Im Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (für die Grundsicherung) zugeflossene Mittel haben durch die modifizierte Zuflusstheorie grundsätzlich die Qualität als Einkommen. Hinzukommen muss aber die Eigenschaft zur Bedarfsdeckung. Pflichtteilsansprüche können zwar in der Form der Forderung als Einkommen anfallen, werden aber meistens nicht sofort erfüllt, so dass sie im Beda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Schontatbestand Einkommen (§ 11a SGB II)

Rz. 67 § 11a SGB II ist den besonders geschützten Einkunftsarten der §§ 83, 84 SGB XII nachgebildet. Insofern kann vollinhaltlich auf die Ausführungen im SGB XI Bezug genommen werden. 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II) Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schontatbestand Einkommen IV: Die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Schongrenzen – §§ 82 ff. SGB XII

1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VII. Fallbeispiele Einkommen oder Vermögen aus Erbfall und Schenkung

1. Einführende Hinweise Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Einnahmen in Geldeswert – Kein Einkommen, sondern Vermögen (§ 12 SGB II) oder doch nicht?

Rz. 32 Nach der Neuregelung zum 1.8.2016 sind Einnahmen in Geldeswert – also insbesondere Sachwerte – im SGB II jetzt kein Einkommen mehr, sondern Vermögen. Zitat "Einnahmen in Geldeswert bleiben daher künftig grundsätzlich anrechnungsfrei und sind somit ab dem Ersten des Monats, der auf den Monat des Zuflusses folgt, dem Vermögen der Leistungsberechtigten zuzuordnen. Erforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Einkommen und Vermögen/"Sozialhilfe"-Regress

Rz. 209 Die Bedürftigkeit und das Nachrangprinzip [111] beherrschen die Voraussetzungen für das Entstehen und Bestehen des Leistungsanspruchs des Hilfesuchenden im SGB II und SGB XII. Das normative Grundsatzprogramm der "Sozialhilfe" heißt "Selbsthilfe vor Hilfe der Solidargemeinschaft" (§ 2 SGB XII, §§ 2, 3 Abs. 3 SGB II) und "Eigene Mittel und Mittel Dritter vor staatlicher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Abweichende Bedarfsbestimmung oder anzurechnendes Einkommen – §§ 27a Abs. 4, 43 Nr. 1 SGB XII

Rz. 96 Um die Wirkung zugeflossenen Einkommens oder Vermögens im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand exakt beurteilen zu können, bedarf es schließlich noch der Auseinandersetzung mit der Frage, was der Unterschied zwischen der sozialhilfeschädlichen Wirkung von Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden nach §§ 82 ff., 90 SGB XII und der Wirkung der "anderweitigen Beda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII)?

Rz. 51 Was sozialhilferechtlich unter Einkommen verstanden wird, ergibt sich in einem ersten Schritt aus § 82 SGB XII und der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII,[85] ergänzt in einem 2. Schritt durch eine Vielzahl von Besonderheiten der modifizierten Zuflusstheorie. Zu den Einkünften gehören nach § 82 SGB XII und § 1 DVO zu § 82 SGB XII:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II)

Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behandelnde Klinik hatte er für seine Mutter sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeldansprüche erstritten, die erst nach ihrem Tod festgestellt und im Leistungsbezug des seit Jahren bedürftigen A standen. Der Aufhebung des Leistungsbewilligungsbescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Schontatbestand Einkommen I: Wegen normativ anerkannter Zweckbestimmungen

Rz. 113 Das BSG beschreibt die Struktur der Einkommensermittlung und -anrechnung als Regel-/Ausnahmeverhältnis. Leistungsunschädlich sind grundsätzlich nur die Einkünfte, die "normativ anerkannt für andere Zwecke genutzt werden dürfen."[209] Der Gesetzgeber hat im SGB XII gesetzliche Einkommensverschonungsregeln aufgestellt, z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / D. Bedürftigkeit und Schontatbestände des SGB XII bei Einkommen und Vermögen

I. Einleitung Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schonta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / I. Einkommen und Vermögen im SGB II und SGB XII

Rz. 21 Der Einkommens- und Vermögensbegriff unterscheidet sich in den unterschiedlichen Gesetzen gravierend. Gesetze wie das BAföG oder das SGB IX, die auf den Einkommensbegriff des § 2 EStG verweisen, haben bei der Bestimmung von Einkommen und Vermögen wenig Probleme, weil sich das Einkommen aus den sieben Einkunftsarten des Steuerrechts ergibt und das Vermögen meistens im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regr... / III. Auf wessen Einkommen oder Vermögen kommt es an?

Rz. 12 Das Bundesteilhabegesetz bringt Neuerungen hinsichtlich der Antwort auf die Frage, wessen Einkommen im SGB IX in die Beitragsberechnung einzubeziehen ist. § 136 SGB IX bestimmt, dass ein Beitrag zu den Aufwendungen nur noch aus dem Einkommen der antragstellenden Person – oder bei Minderjährigen der im Haushalt lebenden Eltern oder dem im Haushalt lebenden Elternteil – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / V. Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 31 Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung können im Sozialhilferecht des SGB XII sowohl Einkommen als auch Vermögen darstellen. Das ist davon abhängig, ob sie außerhalb des Bedarfszeitraums zufließen oder im Bedarfszeitraum. Was im Bedarfszeitraum zufließt, ist Einkommen. Was vorher zugeflossen ist, ist Vermögen. Einmalige Einkommenszuflüsse können nach § 82 Abs. 7 SGB XII n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Herausgabe des Geschenks – Begründung von Schonqualität als Einkommen oder doch als Vermögen?

Rz. 454 Unterstellt man, dass der Beschenkte dem Schenker das Geschenk im Zeitpunkt der Überleitung freiwillig zurückgegeben hätte, dann hätte er einen Schenkungsrückforderungsanspruch anerkannt und erfüllt. Der Schenker wäre – im Falle einer Immobilienschenkung durch Eintragung ins Grundbuch – wieder Eigentümer geworden. Das stellt einen Zufluss im Bedarfs- bzw. Bedürftigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / D. Die Bedürftigkeit und die Schontatbestände des SGB II bei Einkommen und Vermögen

Rz. 23 Wichtiger Hinweis Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Buches ist der Referentenentwurf – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.1.2021 veröffentlicht worden. Insbesondere die Vermögensberücksichtigung erfährt danach erhebliche Modifikationen. Dieser Entwurf wurde jedoch aufgrund von Differenzen zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht – ein Schontatbestand nach § 84 Abs. 2 SGB XII

Rz. 120 § 84 Abs. 1 SGB XII regelt die Freistellung von Zuwendungen bei der Anrechnung von Einkommen, die der Hilfebedürftige von der freien Wohlfahrtspflege erhält. Als Zuwendungen kommen sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Betracht.[223] Generell ist der Begriff der Zuwendung weit. Es kann sich um die Übertragung von Vermögensgegenständen handeln, aber z.B. auc...mehr