Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 4. Körperschaftsteuer

Rz. 159 Die Körperschaftsteuer für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt 24 % (Art. 58 G. 4172/2013). Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften wird zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen differenziert. Während einbehaltene Gewinne lediglich mit 10 % besteuert werden, werden an die Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne zusätzlich auch als Gesellschafter-Einkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / O. Steuerrecht

Rz. 136 Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 75 Für einen Gesellschafter ist die Einkommensteuer (20 %), die sich in eine beschränkte und eine unbeschränkte Steuerpflicht aufteilt, die entscheidende Steuerpflicht in Lettland. Dabei ist zu beachten, dass beschränkt Steuerpflichtige das vom Ministerkabinett jährlich neu festgelegte Existenzminimum auf ihr Einkommen nicht anrechnen dürfen. Die Besteuerung von Dividend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 126 Die Gewinne des Gesellschafters unterliegen der Einkommensteuer,[18] da einkommensteuerpflichtig grundsätzlich jede inländische und ausländische natürliche Person ist, die ein Einkommen in Slowenien bezieht. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der jeweiligen Progressionsrate. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / f) Steuern

Rz. 126 Die Einnahmen aus der Veräußerung eines Geschäftsanteils stellen steuerbares Einkommen dar und unterliegen der Einkommensteuer. Sofern Gesellschafter eines FIE in China über keine Betriebsstätte verfügen, wird ein eventueller Veräußerungsgewinn im Rahmen einer Quellensteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt zwischen China und Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 130 Gemäß dem Einkommensteuergesetz [38] sind Einkünfte aus Dividenden und Gewinnanteile auf Grundlage des Anteils am Kapital Einkommen i.S.d. Einkommensteuergesetzes und somit besteuerbar. Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / III. Praktische Bedeutung der Rechtsform der Ltd. in England

Rz. 26 Etwa 3,8 Mio. Ltd.s sind in England registriert und machen weit über 99 % aller in England registrierten Gesellschaften aus. Selbst public companies, die mit ca. 0,1 % einen verschwindend geringen Anteil an allen in England registrierten Gesellschaften ausmachen und für nicht börsennotierte Unternehmen eine vergleichsweise seltene Rechtsform darstellen, werden i.d.R. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 156 Die Einkünfte der EPE sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. Art. 21 ff. G. 4172/2013 zu behandeln. Der Gewinn der EPE unterliegt der Körperschaftsteuer und wird auf der Grundlage der geführten Bücher und der ausgestellten Belege ermittelt. Die EPE ist zur Führung von Handelsbüchern der sog. dritten Kategorie (C) verpflichtet. Dementsprechend müssen die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Einkommensteuer für Nichtansässige

Rz. 380 Natürliche und juristische Personen, die nicht in Spanien ansässig sind, unterliegen hinsichtlich des in Spanien erzielten Einkommens dem Einkommensteuergesetz für Nichtresidente (Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes, LIRNR).[230] Rz. 381 Die Art der Besteuerung hängt davon ab, ob die Einkünfte durch eine Betriebsstätte (d.h. eine dauernde Niederlassung) e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 163 Nach Genehmigung des Jahresabschlusses fasst die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit den Beschluss über die Verteilung des Nettogewinns (Art. 14 Abs. 2 lit. c G. 3190/1955). Mindestens 1/20 des Nettogewinns muss in die Bildung einer gesetzlichen Rücklage eingestellt werden, bis diese ⅓ des Stammkapitals erreicht hat (Art. 24 G. 3190/1955). Der restliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Einkommensteuer

Rz. 259 Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG). Gewinnausschüttungen der GmbH an die Gesellschafter unterliegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer, wenn es sich beim Empfänger um eine natürliche Person handelt (§ 27 EStG; ist der Empfänger eine Gesellschaft, so gilt die Beteiligungsertragsbefreiung, siehe Rdn 255). Der Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 7. Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten

Rz. 149 Im Oktober 2017 legte der Rat für Wirtschaft und Finanzen in Form einer neuen Richtlinie den Grundstein für neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten, mit der Absicht, ein effizienteres Verfahren der Streitbeilegung zu schaffen, d.h. nicht nur eine wirksamere, sondern auch eine schnellere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / 4. Treuhandmodelle

Rz. 18 Ein trading trust ist ein Vertrag, aufgrund dessen ein Treuhänder (trustee), normalerweise eine Kapitalgesellschaft, für bestimmte Begünstigte (beneficiaries) eine Gesellschaft betreibt oder eine Kapitalanlage tätigt.[23] Um einen trust zu errichten, wird i.d.R. von dem Gründer (settlor) ein nominaler Geldbetrag bestimmt, der von dem Treuhänder für die Begünstigten tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / IV. Veräußerungsgewinne

Rz. 188 Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch in den USA ansässige natürliche oder juristische Personen unterliegen grundsätzlich der allgemeinen Einkommensbesteuerung (§ 1001(c) IRC). Bei Kapitalgesellschaften als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsgewinn den normalen Steuersätzen. Bei natürlichen Personen als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Australien1 Der Autor dankt... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 140 Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / III. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 137 Bei der Besteuerung der Gesellschafter wird zwischen Dividenden von resident companies und non resident companies unterschieden. Section 81[54] definiert die resident company als Gesellschaft, die gemäß dem pakistanischen Recht gegründet wurde. Weiterhin müssen das Management und die Kontrolle dieser Gesellschaft während des gesamten Steuerjahres in Pakistan sein. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 99 Gewinnausschüttungen, die die Gesellschafter erhalten, sind als deren Einkommen nach üblichen Grundsätzen gem. Income Tax Act zu versteuern. Veräußerungsgewinne, die durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen gegenüber dem ursprünglichen Anschaffungspreis erzielt werden, sind nach dem "Capital Gains-Prinzip" zu versteuern, wobei für in Kanada ansässige Gesellschafter von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Vergütung für erbrachte Leistung

Rz. 173 Alle Einkünfte, die den Gesellschaftern für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer gezahlt werden, gelten als "Betriebsleitervergütungen" (Art. 30 EStG). Diese Einkünfte sind als Betriebskosten bei der Gesellschaft abzugsfähig und werden bei den Begünstigten als berufliches Einkommen versteuert. Darunter fallen sowohl die normale Entlohnung als auch die geldwerten Vortei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 551 Die Ltd. ist als juristische Personen eigenständiger Steuerschuldner verschiedener Steuern. Das englische Steuerrecht folgt sowohl im Bereich der Ertragsbesteuerung, der Umsatzbesteuerung sowie für die Stempelsteuern und kommunalen Steuern dem Trennungsprinzip, d.h., die Gesellschaft und der Gesellschafter werden als selbstständige und getrennt zu betrachtende Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 181 Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Gesellschafter

Rz. 12 Gemäß Art. 1:1 und 5:13, 4° GGV kann eine GmbH von einer oder mehreren (in- und ausländischen) Personen gegründet werden, wobei grundsätzlich auch juristische Personen (Mit-)Gründer sein können. Als Gründer einer GmbH gelten gem. Art. 5:11 Abs. 2 GGV alle natürlichen und juristischen Personen, die die Gründungsurkunde unterzeichnen. Wenn jedoch in der Gründungsurkunde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Buchführungspflicht

Rz. 113 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Dazu gehört neben den Unterlagen der Rechnungslegung auch der Geschäftsbericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss und weitere unternehmensspezifische Daten sind im IES zu melden. Rz. 114 Alle Handelsgesellschaften, öffentliche Untern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / VI. Kapitalerhöhung

Rz. 29 Die Gesellschafter finanzieren die AS üblicherweise durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder durch die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld. Die Zuführung von Stammkapital und Aufgeld kann durch die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen zu einem höheren Betrag als dem Nennbetrag, nämlich mit einem Aufgeld, oder durch die Erhöhung des Nennbetrags bereits aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / a) Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie

Rz. 26 Die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie[38] zielt auf eine Beseitigung steuerlicher Mehrfachbelastung infolge Dividendenausschüttungen einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ab. Hintergrund für die Schaffung der Richtlinie war die Feststellung, dass die für Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / c) Organträger

Rz. 238 Organträger kann gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG jedes gewerbliche Unternehmen sein. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG kommen neben natürlichen Personen auch nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.d. § 1 KStG – also nicht nur Kapitalgesellschaften – mit Geschäftsleitung im Inland (ein inländischer Sitz ist insoweit nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Körperschaftsteuer

Rz. 363 Das steuerpflichtige Einkommen von in Spanien ansässigen juristischen Personen unterliegt der Körperschaftsteuer. Es gelten das am 1.1.2015 in Kraft getretene Körperschaftsteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades, LIS)[221] und die Gesetze, die die verschiedenen sog. Sondertatbestände (regímenes especiales) der Steuer regeln, mit Ausnahme der Genossenschaften[2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / (4) Steuertarif und Veranlagung

Rz. 570 Aufgrund der Tatsache, dass die Körperschaftsteuer jährlich neu erhoben wird, wird auch der Steuertarif in jedem Jahr neu beschlossen. Zudem sind noch verschiedene Steuersätze nach Größenklassen der Gesellschaften zu unterscheiden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Steuertarife und Größenklassen:[93]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 97 Die Gesellschafterversammlung ist nach Art. 77 Satz 1 LGSM das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist nach Art. 78 LGSM für folgende Entscheidungen zwingend zuständig: Bestätigung der Jahresbilanz, Ausschüttung von Dividenden, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Ernennung des Aufsichtsrats (falls anwendbar), Teilung oder Einziehung eines Geschäftsanteils,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 159 Ein DBA ändert an der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der GmbH grundsätzlich nichts. DBA regeln lediglich, welchem Staat das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus der Betriebsstätte zusteht. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihren DBA regelmäßig entsprechend Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA vereinbart, dass Unternehmensgewinne, die eine in einem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzeichnis

Band 6: §§ 329–410 WpÜG, 5. Auflage 2021Band 7: SE-VO, SEBG, 5. Auflage 2021Band 12: Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1–26), 8. Auflage 2020Band 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 50–253), 8. Auflage 2021 Altmep...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Der Erhalt der Vermögens- und Haftungsbasis in der Höhe des Stammkapitals wird durch folgende Vorschriften gesichert: Erstens dürfen Gewinnausschüttungen (d.h. Dividenden) nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden, wobei vor der Festsetzung der Dividende die Zuweisungen an die gesetzlichen und statutarischen Reserven abzuziehen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 181 Der überkommenen Rechtsprechung des BFH zu Verlusten ausländischer Betriebsstätten unbeschränkt Steuerpflichtiger liegt der bereits auf den RFH zurückgehende Gedanke zugrunde, dass die Freistellung nach den DBA sowohl positive als auch negative Einkünfte erfasst (sog. Symmetriethese). Das hat zur Folge, dass die Verluste aus ausländischen Betriebsstätten aufgrund der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 278 Die sachliche Sperrwirkung ist aufgrund des Wortlauts des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO, der seit 2011 nicht mehr auf die Tat, sondern auf "eine der Steuerstraftaten" abstellt, weit gefasst. Sie umfasst alle unverjährten Veranlagungszeiträume derselben Steuerart.[1] Rz. 279 Die Sperrwirkung ist allerdings nicht auf dieselbe Steuerart beschränkt, sondern kann auch steuera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 181 Der Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung.[1] Diese besteht also nur für: den in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO genannten Personenkreis, wobei die umfassende Aufzählung in Kombination mit der gewählten Oder-Verknüpfung dafür sorgt, dass die Bekanntgabe an einen der Genannten für alle Täter und Teilnehmer zur Sperre der Selbstanzeig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 233 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus der Einleitungsverfügung, dem in der Fahndungsakte niedergelegten Ermittlungsauftrag oder dem Durchsuchungsbeschluss, sodass sie sich i. d. R. auf den Tatbeteiligten bezieht, bei dem der Amtsträger zu Ermittlungen tatsächlich erschienen ist. Alle anderen Tatbeteiligten können noch eine wirksame Selbstanzeig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / I. Die verschiedenen Konstellationen beim Vorsorgeunterhalt

Soweit Vorsorgeunterhalt geltend gemacht wird, ist hiervon in den meisten Fällen der Beitrag für die Krankenversicherung und damit in den meisten Fällen auch zugleich für die Pflegeversicherung umfasst. Denn diese beiden Beiträge fallen auf jeden Fall an, soweit die unterhaltsberechtigten Personen selbst ihre Kranken-und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Da dieser Teil des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / III. Beispiel

Einkommen des Unterhaltspflichtigen: 2500 Euro Beitragssatz Krankenkasse 15,5 %, Pflegeversicherung 3,05 %. 3/7 Regelung bei der Unterhaltsberechnung Berechnung nach der mitgeteilten Formel Gesamtunterhalt 1.198,47 EUR, darin enthalten Elementarunterhalt 976,15 EUR und Vorsorgeunterhalt 222,32 EUR. Zum Vergleich: Schürmann [25] (ohne Pflegeversicherungsbeitrag) Ergebnis: Gesamtunter...mehr