Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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FF 11/2020, Sozialgesetzbuch XII, Sozialhilfe - Lehr- und Praxiskommentar

Renate Bieritz-Harder, Wolfgang Conradis, Stephan Thie (Hrsg.)Nomos Verlagsgesellschaft (Baden-Baden) 2020, 12. Aufl., 1594 SeitenISBN 978-3-8487-6359-778 EUR Rechtsänderungen im Sozialrecht sind inzwischen schon als "konstitutiv" zu bezeichnen (Münder, Einleitung Rn 30) – das Recht der Sozialhilfe ist davon bis in die jüngste Zeit ganz besonders betroffen. So ist es hilfreic...mehr

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FF 11/2020, Das Gesamtschul... / III. Die Gesamtschuld nach Trennung und Scheidung

Nach dem Scheitern der Ehe und der Aufhebung der Lebensgemeinschaft ist das Gegenseitigkeitsverhältnis, das es gerechtfertigt hat, den Ehegatten von der Ausgleichspflicht nach § 426 Abs. 1 BGB zu befreien, aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt entfällt also der Grund dafür, von einer Inanspruchnahme des anderen Ehegatten abzusehen, so dass jetzt, sofern sich nicht aus den Umstände...mehr

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zfs 11/2020, Entschuldigtes... / 2 Aus den Gründen:

"I. Die Rechtsbeschwerde ist begründet, weil die Voraussetzungen für eine Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht gegeben waren." 1. Der Rüge, die Voraussetzungen für die Verwerfung des Einspruchs ohne sachliche Prüfung hätten nicht vorgelegen, liegt nach dem Rechtsbeschwerdevorbringen und den schriftlichen Urteilsgründen folgendes Prozessgeschehen zugrunde: Der Betr...mehr

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ZErb 11/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, Handbuch, 7. Auflage 2020, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-73281-2, 129 EUR. Bereits in 7. Auflage liegt der Klassiker soll Testa...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 3 Anmerkung:

OLG Frankfurt zfs 2019, 83; OLG Düsseldorf zfs 2019, 378. 1) Die Entscheidung stellt den Versuch dar, durch Modifikationen des in seinem Urt. v. 18.10.2018 (zfs 2019, 81) vertretenen Ansatzes der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes diese gegen die dagegen weit überwiegend geführten Angriffe und Ablehnungen zu verteidigen. Dass die Methode der taggenauen Berechnung des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Österreich / 2. Die einzelnen Unterhaltsansprüche und die Unterhaltsbemessung

Rz. 40 Es sind drei Arten von Unterhaltsansprüchen zu unterscheiden (vgl. § 94 Abs. 2 ABGB): der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten, der Unterhaltsanspruch des einkommensschwächeren Ehegatten und schließlich der Unterhaltsanspruch des beitragsunfähigen Ehegatten. Rz. 41 Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe ist jeweils vom Unterhalt auszugehen, der den ehelic...mehr

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Slowenien / IX. Einkommensteuer

Rz. 44 Ist ein Ehegatte gegenüber seinem Ehepartner zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, so mindert dies seine jährliche Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer um 2.066 EUR[57] (Art. 114 Abs. 1 Z. 3 EinkommensteuerG[58]). Ein Ehegatte gilt als unterhaltsberechtigt, wenn er nicht berufs- und erwerbstätig ist und über kein eigenes Einkommen für den Unterhalt verfügt o...mehr

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Litauen / 1. Gemeinschaftsvermögen

Rz. 20 Eigentum, das die Eheleute nach Beginn ihrer Ehe erworben haben, gilt als deren Gemeinschaftseigentum. Dabei gilt, dass das gesamte Vermögen als Gemeinschaftsvermögen angesehen wird, wenn nicht nachgewiesen ist, dass es individuelles Vermögen eines Ehepartners ist (Art. 3.88 Abs. 2 ZGB). Wichtig ist, dass das Vermögen explizit als individuelles Vermögen eines der Ehep...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Höhe des assegno di divorzio

Rz. 211 Die Kriterien zur Feststellung der Höhe des assegno di divorzio sind in Art. 5 Abs. 6 l. div. aufgeführt. Der Gesetzgeber hat auf die Festlegung einer bestimmten Höhe bzw. eines bestimmten Prozentsatzes verzichtet, sondern nur allgemeine Kriterien zur Bestimmung der Höhe des assegno di divorzio genannt. Es gelten in Italien weder der Halbteilungsgrundsatz noch bestim...mehr

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Schweiz / 3. Unterhalt bei Aufhebung des gemeinsamen Haushalts

Rz. 34 Die vorhandenen Geldmittel müssen mit der räumlichen Trennung der Ehegatten auf zwei Haushaltungen verteilt werden. Dabei ist von der bisher gelebten Aufgabenteilung und den bestehenden Vereinbarungen der Ehegatten über die Unterhaltsbeiträge auszugehen, um eine Vorwegnahme der Scheidung mit einer grundlegenden Neuordnung der Verhältnisse so weit als möglich zu vermei...mehr

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Österreich / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 85 Die Hinterbliebenenpension garantiert dem überlebenden Ehegatten eine soziale Absicherung; sie fällt aber nicht automatisch an, sondern muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden (§ 361 Abs. 1 ASVG). Ein Anspruch auf Witwer- bzw. Witwenpension gebührt, wenn der Verstorbene eine Mindestversicherungszeit aufweist. Diese ist jedenfalls erfüllt, wenn der V...mehr

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Ukraine / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 58 Eine gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehegatten kennt das ukrainische Steuerrecht nicht. Die Ehe hat sehr geringfügige steuerrechtliche Auswirkungen. Zum steuerfreien Einkommen der Ehegatten gehören u.a. (Art. 165 Abs. 1.13–1.15, Art. 174 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2.1 lit. a) SteuerGB[26]):mehr

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Ungarn / 2. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Rz. 161 Selbst bei unverschuldeter Bedürftigkeit oder fehlender Unwürdigkeit hat der andere Ehegatte nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn der Verpflichtete zur Unterhaltsleistung fähig ist. Rz. 162 In der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter steht ein minderjähriges Kind an erster Stelle, nach ihm folgt die eigene Person des Unterhaltsverpflichteten, dann ein voll...mehr

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Österreich / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 97 Nach § 1 EStG sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig, wobei sich die Steuerpflicht auf in- und ausländische Einkünfte erstreckt. Eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten gibt es nicht, jeder ist für sich mit seinen Einkünften zu veranlagen. Einkommen bis jährlich 11.000 E...mehr

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Rumänien / IV. Der Aufstockungsunterhalt (prestatia compensatorie)

Rz. 113 Eine grundlegende Neuerung hat die ZGB-Novelle auch durch die Einführung des Aufstockungsunterhalts (Art. 390–395 ZGB) gebracht. Der Aufstockungsunterhalt soll die soziale Benachteiligung einer der Ehegatten nach der Scheidung verhindern. Voraussetzungen für die Gewährung des Aufstockungsunterhalts sind:mehr

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Russland / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 46 Das russische Einkommensteuerrecht kennt keine gemeinsame steuerliche Veranlagung der Ehegatten. Die in sowjetischer Zeit geübte steuerliche Benachteiligung Lediger und Kinderloser wurde abgeschafft. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist die Ehe steuerrechtlich neutral. Jeder Ehegatte hat sein Einkommen selbstständig zu versteuern. Die Vermögensteuer für das Gemeinschafts...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Gesetzliche Ermessensfaktoren

Rz. 61 Gemäß s. 25 (1) MCA 1973 ist oberstes Gebot bei jeder Ermessensentscheidung, neben der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders auf das Wohlergehen minderjähriger Kinder der Familie zu achten. Daneben hat das Gericht gem. s. 25 (2) MCA 1973 bei jeder Scheidungsfolgenregelung folgende Umstände des Einzelfalls in seine Billigkeitserwägungen einzubeziehe...mehr

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Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

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Polen / b) Der einfache Anspruch gegen den nicht alleinschuldigen Ehegatten

Rz. 102 Ist weder der Anspruchsteller noch der Anspruchsgegner alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe, so kann der Anspruchsteller Unterhalt verlangen, wenn er bedürftig und der Anspruchsgegner leistungsfähig ist (Art. 60 § 1 FVGB). Rz. 103 Bedürftig ist, wer seine elementaren Bedürfnisse aus eigenen Kräften und Mitteln nicht befriedigen kann. Die elementaren Bedürfnisse or...mehr

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Großbritannien: England und... / VI. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 35 Bei der Einkommensteuer (income tax) hat die Ehe kaum Auswirkungen, da jeder Ehegatte sein persönliches Einkommen wie ein Nichtverheirateter zu versteuern hat. Lediglich verheiratete Paare, bei denen ein Ehegatte über 65 Jahre alt ist, können einen geringfügigen zusätzlichen Freibetrag (married couples allowance) geltend machen. Unterhaltszahlungen an den getrennt leb...mehr

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Österreich / a) Umstandsklausel (clausula rebus sic stantibus)

Rz. 179 Die clausula rebus sic stantibus wohnt automatisch jeder Unterhaltsregelung inne: Ändern sich die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen, kann von jedem geschiedenen Ehegatten mittels Klage eine Neubemessung des Unterhalts verlangt werden: eine Erhöhung durch den Berechtigten, eine Herabsetzung oder ein Ende der Unterhaltspflicht durch den Verpflichteten. Maßgebliche ...mehr

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Niederlande / e) Gütertrennung

Rz. 38 Bei Eheschließung unter Gütertrennung (koude uitsluiting) wird jede Gütergemeinschaft ohne Verrechnungsvereinbarung ausgeschlossen. Der Ehegatte, der das Einkommen erzielt und das Vermögen erwirbt, muss dieses mit dem anderen, nicht erwerbstätigen Ehegatten nicht teilen. In der Praxis sehen Güterrechtsvereinbarungen allerdings häufig vor, dass der erwerbstätige Ehegat...mehr

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Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 39 Mangels einer Vereinbarung haben nach § 94 Abs. 1 ABGB beide Ehegatten nach ihren Kräften (Anspannungsgrundsatz) und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Der Anspannungsgrundsatz besagt, dass jeder Ehegatte seine Kräfte anzuspannen hat, um (s)einen bestmögliche...mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Ukraine / 2. Ehegattenunterhalt unabhängig von gemeinsamen Kindern

Rz. 30 Unterhaltsleistungen können je nach Vereinbarung in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden (Art. 77 Abs. 1 FGB). Auch während einer bestehenden Ehe kann auf Unterhalt in Form gerichtlich festzusetzender monatlicher Geldleistungen (Unterhaltszahlungen) geklagt werden (Art. 77 Abs. 2, 3 FGB). Hat sich die berechtigte Partei nachweislich bemüht, von der ander...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

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Schweiz / IV. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 114 Da die Ehegatten während der Ehe eine wirtschaftliche Gemeinschaft bilden (vgl. Art. 163 ZGB), besteht bei einer vorübergehenden Auflösung des gemeinsamen Haushalts i.S.v. Art. 175 f. ZGB regelmäßig eine volle gegenseitige Unterstützungspflicht (vgl. Rdn 34). Eine solche rechtfertigt sich mit dem Eintritt der Scheidung nicht mehr. Gemäß den seit der Scheidungsrechtsr...mehr

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Griechenland / VIII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 42 Nach griechischem Steuerrecht reichen die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung ein. Dennoch wird jeder Ehegatte gesondert nach seinem Einkommen besteuert. Die Steuerermäßigungen, die durch die Ehe entstehen, sind unbedeutend.mehr

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Slowakische Republik / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 41 Hat ein Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen, so kann der andere mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Ehegatte eine Steuerbegünstigung bei der Einkommensteuer geltend machen (§ 11 Abs. 3 EinkomStG).mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / V. Ehevertrag (äktenskapsförord)

Rz. 145 In einem Ehevertrag gemäß dem Ehegesetzbuch können die Eheleute bestimmen, ob bestimmtes Vermögen giftorättsgods (Eheeigentum) oder enskild egendom (Sondereigentum) eines Ehegatten sein soll (ÄktB 7:3). Jedoch können die Eheleute nicht bestimmen, dass ein bestimmtes Gut, das einem Ehegatten durch Geschenk oder Testament mit der vom Schenkenden oder Erblasser verfügte...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 135 In der RS gilt das Gesetz über die Steuer auf das Einkommen (EStG RS).[63] Dieses sieht in seinem Art. 9 Abs. 1 vor, dass die Besteuerungsgrundlage wegen eines jeden Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder und Eltern des Steuerpflichtigen), für den Unterhalt gezahlt wird, um 900 KM vermindert wird.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IX. Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 232 Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Unterhaltszahlungen an den Ehegatten, nicht aber an Kinder können ohne Begrenzung steuermindernd geltend gemacht werden. Eine einmalige Unterhaltszahlung una tantum statt einer monatlichen Rente wird jedoch nicht steuermindernd berücksichtigt. Der Unterhaltsberechtigte hat den von ihm erhaltenen Unterhalt korrespondi...mehr

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Deutschland / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 22 Leben die Ehegatten getrennt (zum Begriff siehe Rdn 55), wird die eheliche Unterhaltsverpflichtung grundlegend umgestaltet. An die Stelle der gegenseitigen Verpflichtung beider Ehegatten, die Familie mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu unterhalten, tritt ein einseitiger Individualanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Dieser Anspruch ist nicht mehr auf die Sic...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 153 Im Unterschied zur Ehe und auch zur eingetragenen Partnerschaft ist das Konkubinat jederzeit formlos auflösbar. Die weiteren Rechtsfolgen ihres Zusammenlebens können die Partner innerhalb der allgemeinen Schranken der Rechtsordnung vertraglich regeln und damit die von ihnen gewünschten Rechte und Pflichten verbindlich vorsehen. Zu denken ist u.a. an die arbeitsvertra...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 9 Während der Ehe sind die Ehegatten einander – wie auch gegenüber Kindern – gem. s. 1 Family Law (Scotland) Act 1985 zum Unterhalt verpflichtet, dessen Höhe und Ausgestaltung im Ermessen des Gerichts liegt. Zuständig sind sowohl der Court of Session als auch die sheriff courts. Das Gericht kann dabei sowohl periodische Leistungen als auch Einmalzahlungen für einen Sonde...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IX. Steuerliche Auswirkungen der Eheschließung

Rz. 39 Eheleute, die in Luxemburg wohnen, werden ab ihrem ersten Ehejahr automatisch veranlagt. Das heißt, dass ihr gesamtes Einkommen zusammen besteuert wird, und zwar nach dem Prinzip des Splittings. Dies bedeutet, dass die zu zahlende Steuer die doppelte Höhe der Summe beträgt, welche ein Unverheirateter für die Hälfte des besteuerbaren Einkommens zu zahlen hätte. Dies ka...mehr

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 100 Das portugiesische Lebenspartnerschaftsgesetz schafft keine grundlegend neuen Rechtspositionen, vielmehr fasst es im Wesentlichen schon bestehende Rechte in einem Gesetz zusammen.[97] Auffällig ist dabei, dass die privatrechtlichen Wirkungen des portugiesischen Sondergesetzes – gerade etwa im Vergleich zu den Lebenspartnerschaftsgesetzen der historischen spanischen C...mehr

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Tschechische Republik / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 49 In der Tschechischen Republik unterliegt das Einkommen jeder Person der selbstständigen Versteuerung (gemeinsame Versteuerung der Ehegatten gibt es nicht). Der Steuertarif ist einheitlich und beträgt derzeit 15 %, wobei Personen mit höheren Verdiensten noch sog. Solidaritätssteuer in Höhe von 7 % abgeben. Möglich ist jedoch nach der gültigen Rechtslage ein sog. Steuer...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / a) Eigentum und Vermögen

Rz. 12 Die gesetzliche Gütergemeinschaft unterscheidet zwischen Eigengütern (biens propres) und gemeinsamen Gütern (biens de la communauté). Eigengut ist jedes Vermögen, gleich ob beweglich oder unbeweglich, welches die Eheleute am Tage ihrer Heirat besitzen oder das ihnen im Laufe ihrer Ehe in Form einer Erbschaft oder Schenkung zugefallen ist. Vermögen, welches während der...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / cc) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 104 Da das schwedische Recht davon ausgeht, dass beide Ehegatten denselben wirtschaftlichen Standard nur während der Ehe haben und die Ehe kein Versorgungsinstitut ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Rz. 105 In Ausnahmefällen kann für eine begrenzte Zeit nach der Scheidung Unterhalt verlangt werden, z.B. wenn ein Partner in einer län...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen für den Scheidungsfall

Rz. 83 Das Eherecht gesteht den Eheleuten sowohl vor der Heirat als auch während der Ehe das Recht zu, güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen, welche von den gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen abweichen. Sie können auch eine Gütertrennung vereinbaren und diese ggf. mit einer teilweisen Gütergemeinschaft kombinieren. So dürfen sie vereinbaren, dass alle Güter Eigengüter ...mehr

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Polen / VIII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 63 Grundsätzlich unterliegen Ehegatten mit ihren jeweiligen Einkünften einer getrennten Besteuerung (Art. 6 Abs. 1 EStG). Sofern die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, werden ihnen die in das Gesamtgut fallenden Einkünfte[58] gleichmäßig zugerechnet.[59] Auf Antrag können Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, eine gemeinsame Veranlag...mehr

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Tschechische Republik / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 78 Ein Ehegatte muss seinem geschiedenen Ehegatten nur im Rahmen seiner Fähigkeiten, Möglichkeiten und Vermögensverhältnisse Unterhalt leisten. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit hat das Gericht zu prüfen, ob der Verpflichtete ohne wichtigen Grund Vermögen verschwendet hat bzw. mit diesem risikoreich verfahren ist, und ob er grundlos eine lukrativere Anstellung ode...mehr

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Deutschland / 2. "Schlüsselgewalt"

Rz. 34 Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Rechtsgeschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (§ 1357 Abs. 1 BGB). Diese sog. Schlüsselgewalt gilt in allen Güterständen ...mehr

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Türkei / 3. Gütertrennung

Rz. 38 Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:mehr

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Griechenland / VII. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit

Rz. 40 Nach dem griechischen Ausländergesetz[67] (Art. 33 Abs. 1) wird dem ausländischen Ehegatten eines in Griechenland wohnhaften EU-Bürgers eine mindestens fünfjährige Aufenthaltsgenehmigung erteilt, ohne dass eine Arbeitsgenehmigung nötig ist. Diese Genehmigung wird automatisch für mindestens fünf Jahre verlängert und umfasst auch die minderjährigen Kinder des ausländisc...mehr

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Ungarn / 1. Unterhaltsberechtigung

Rz. 159 Der Inhalt der Bedürftigkeit ohne Selbstverschulden ist im Gesetz nicht definiert. Die Bedürftigkeit ist eine objektive Kategorie: Der geschiedene Ehegatte kann sich von seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst nicht unterhalten. Die Erwerbsunfähigkeit kann mehrere Ursachen haben, z.B. Krankheit des geschiedenen Ehegatten, wie auch schwere Krankheit eines gemeins...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1. Vermögensrechtliche Folgen

Rz. 140 Bei der Scheidung wird das gemeinsame Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt, es sei denn, ein Ehegatte verlangt die Zuteilung eines größeren Anteils, wofür er nachweisen muss, dass sein Anteil am Erwerb dieses Vermögens offensichtlich größer war als der Anteil des anderen Ehegatten (Art. 272 Abs. 1 und Art. 273 Abs. 1). Bei der Bestimmung dieses Anteils berücksichti...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 58 Gegenwärtig gilt das "Gesetz über die Steuer auf das Einkommen" (im Folgenden: EStG),[31] das in seiner ursprünglichen Form 2008 erlassen wurde. Es enthält steuerliche Vergünstigungen, die nicht an der Tatsache des Verheiratetseins, sondern an der tatsächlichen Unterhaltsgewährung an den bedürftigen Ehegatten und das Kind bzw. die Kinder[32] anknüpfen. Dies wird durch...mehr