Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach § 40 Abs 3 S 2 Hs 2 EStG, den das StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 eingefügt hat, gilt nunmehr die vom ArbG auf den ArbN abgewälzte pauschale LSt als zugeflossener Arbeitslohn, welcher die Bemessungsgrundlage für den pauschalierten LSt-Abzug nicht mindert, dh, dass die abgewälzte pauschale LSt dem Arbeitslohn wieder hinzugerechnet ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertragsschluss mit Ermächtigung nach § 113 BGB

Rz. 65 Gem. § 113 BGB kann der gesetzliche Vertreter dem Minderjährigen eine Ermächtigung erteilen, in Dienst und Arbeit zu treten. Diese Ermächtigung hat zur Folge, dass der Minderjährige für die in § 113 BGB aufgeführten Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig ist. Dies umfasst nach herrschender Meinung nur solche Geschäfte, die verkehrsüblich und nicht außergewöhnlich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 57. Incentivereisen

Rz. 969 Die Incentivereise ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil, den der Arbeitgeber an die Erreichung bestimmter Vorgaben, wie prozentuale Gewinn- oder Umsatzsteigerungen oder an die Überschreitung zuvor festgelegter Schwellenwerte knüpfen kann. Ebenso kann er die Incentivereise als Losgewinn ausschreiben. Ziel einer solchen Auslobung ist entweder die Belohnung der Ar...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / aa) Wohnort in der Nähe der Grenze

Rz. 11 Der Arbeitnehmer muss grds. in der Nähe der Grenze ansässig sein. Der Wohnsitz des Arbeitnehmers muss sich daher in einem Gebiet befinden, das durch die Grenze einerseits und eine in bestimmtem Abstand dazu verlaufende Linie andererseits begrenzt wird (Grenzzone; vgl. Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen/Vogelsang, DBA, Art. 15, OECD-MA, Rn 284). Rz. 12 Im Verhältnis zu Öst...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Rz. 569 Betriebsratstätigkeit ist grds. innerhalb der Arbeitszeit abzuwickeln. Daher ist der Betriebsratsvorsitzende grds. zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Anhörungsschreiben des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitnehmers außerhalb seiner Arbeitszeit entgegenzunehmen (BAG v. 27.8.1982 – 7 AZR 30/80, juris). Einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Freiwilligkeitsvorbehalte

Rz. 899 Von einem Freiwilligkeitsvorbehalt ist auszugehen, wenn sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Zahlung einer Leistung einzustellen. Wer ohne Rechtspflicht zahlt, kann die Leistung auf der Grundlage eines ausgeübten Freiwilligkeitsvorbehaltes einstellen. Zwar hat ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht die Bedeutung, dass eine freiwillig gezahlte Leistung ohne Rechtsgru...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Betriebsrisiko

Rz. 632 → Betriebsrisiko (Rdn 515 ff.). Wird dem Arbeitnehmer nach Begründung des Arbeitsvertrages die Erbringung seiner Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich, die weder er noch der Arbeitgeber zu vertreten haben, verliert er grds. gem. § 326 BGB n.F. seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Tritt die Unmöglichkeit etwa ein, weil die Betriebsstätte abgebrannt ist, stellt sich di...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. Entsendung in Betriebsstätte

Rz. 58 Wird der Arbeitnehmer von dem inländischen Arbeitgeber zu einer eigenen Betriebsstätte (vgl. Art. 5 OECD-MA) oder einer festen Einrichtung in einem ausländischen Tätigkeitsstaat entsandt, steht grds. ebenfalls das Besteuerungsrecht vom ersten Tage an dem Tätigkeitsstaat zu. Auch hier ist entscheidend, ob die Arbeitsvergütung für die Tätigkeit eines Arbeitnehmers von d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verzinsung als geldwerter Vorteil

Rz. 623 Die Verzinsung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus, fehlt diese, ist das Darlehen zinslos (§ 488 Abs. 1 BGB). Bei unter dem üblichen Kapitalmarktzinssatz liegenden Zinsen handelt es sich bei dem Zinsvorteil regelmäßig um Arbeitslohn. Steuerlich berücksichtigt wird der Zinsvorteil aber nur, wenn die Darlehnsschuld am Ende des Lohnzahlungszeitraumes, also rege...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Übergreifende Checkliste für das Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Allgemeines

Rz. 324 Zuschläge für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit sind i.R.d. § 3b EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Dies ist eine Durchbrechung des Grundsatzes, dass Lohnzuschläge regelmäßig steuerpflichtig sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LStDV). Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist oder in einem Vollzeit- oder Teilzeitbesch...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Bindungsdauer

Rz. 466 Rückzahlungsklauseln sind insb. im Hinblick auf die freie Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 GG nur dann wirksam, wenn bestimmte Grenzen eingehalten werden. Durch eine Rückzahlungsvereinbarung darf der Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner Berufsausübung behindert werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel ist es, dem Arbeitnehmer nic...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Inhalt von Rückzahlungsvorbehalten

Rz. 459 Die für Rückzahlungsklauseln entwickelten richterrechtlichen Leitlinien erstrecken sich nicht nur auf die vertraglich zugesagte Weihnachtsgratifikation, sondern auch auf alle anderen gratifikationsähnlichen Sonderleistungen (zur Abgrenzung s. Rdn 356 ff.). Auch Jahresabschlussvergütungen, Treueprämien und Urlaubsgratifikationen können dem Grunde nach hiervon erfasst ...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Bildungsfreistellungsgesetz, Mecklenburg-Vorpommern

Rz. 1834 Das Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG, M-V) v. 13.12.2013 gewährt Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren. Der Anspruch besteht für fün...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Keine Sozialversicherungspflicht der Abfindungsbeträge

Rz. 238 Die ursprünglich umstrittene Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht einer wegen der Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung gezahlten Abfindung hat das BSG grundlegend mit der Entscheidung v. 21.2.1990 (12 RK 20/88, juris = BB 1990, 1520 = EZA § 9 KSchG a.F. Nr. 37, vgl. ferner BSG v. 10.12.2019 – B 12 R 9/18 R, jur...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 3. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

Rz. 97 Durch die Vorschrift des § 1a BetrAVG wird ein einklagbarer Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung begründet. Rz. 98 Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

Rz. 477 Gratifikationen und Sonderzahlungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne der Einkommensteuer, §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dabei ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch besteht. Rz. 478 Gratifikationsrückzahlungsverpflichtungen sind – jedenfalls nac...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Voraussetzungen

Rz. 399 Insb. im Bereich der Zahlung einer Gratifikation ist anerkannt, dass ein Rechtsanspruch auf Zahlung auch aufgrund betrieblicher Übung entstehen kann. Unter einer betrieblichen Übung wird die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Da...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 14. Von einer Ausgleichsklausel nicht erfasste Ansprüche – Durchsetzung von Ansprüchen trotz Ausgleichs-/Erledigungsklausel

Rz. 399 Trotz des Bedürfnisses nach einer abschließenden Vereinbarung und Rechtssicherheit erfassen Erledigungs-/Ausgleichsklausen nicht alle Ansprüche. Bei Aufnahme einer Erledigungs-/Ausgleichsklausel in die Aufhebungsvereinbarung muss dies bedacht werden. Die betroffenen Ansprüche sind in dem nachfolgenden Kasten aufgeführt: Hinweis Trotz Klausel können folgende Ansprüche ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt des Erörterungsrechts

Rz. 824 Nach § 108 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Darüber hinaus gewährt § 82 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BetrVG dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erläuterung und Berechnung seines Arbeitsentgeltes. Insb. soll es dem Arbeitnehmer ermöglicht werden, das Gefälle zwischen Tariflohn und Effektivlohn festzustellen, unter...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (5) Urlaubsgeld

Rz. 381 Auch das Urlaubsgeld, das der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt aufgrund einzelvertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zahlt, ist eine Sonderleistung, die u.a. dazu dient, dem Arbeitnehmer den Urlaub angenehmer zu bereiten. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Arbeitgeberleistung, die inhaltlich oft wie eine Weihnachtsgratifikation ausgestaltet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gehaltsumwandlung

Sofern durch die Verwendungsabrede nicht die Vergütung selbst, sondern nur die Auszahlung modifiziert wird, erfolgt ein Zufluss, FG Münster vom 16.09.2015, 7 K 2113/13 L, EFG 2015, 2072; dies gilt jedoch nicht bei einer aufgeschobenen Vergütung, FG D´dorf vom 15.04.2008, 10 K 3840/04, EFG 2008, 1290.mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 5. Klage auf künftige Leistung

Rz. 163 Gelegentlich wird in der Praxis, ggf. zusammen mit der Kündigungsschutzklage, Klage auf Zahlung künftiger Vergütung erhoben. Das scheitert regelmäßig daran, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht sicher vorhersehbar ist, ob das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, für den die Vergütung im Voraus verlangt wird, noch besteht. Deshalb ist nach der gefestigten Rechtspr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Durchführung der Arbeitsvermittlung

Rz. 26 Die Durchführung der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung durch Dritte richtet sich nach den Regelungen der §§ 296–297 SGB III. Die Vermittlungstätigkeit setzt eine Anzeige beim Gewerbeamt voraus, § 14 Abs. 1 GewO. Zudem setzt sie einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Arbeitssuchenden voraus, der Regelungen zur Vergütung enthalten muss. Die verein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / i) Einbeziehung im Ausland beschäftigter Mitarbeiter

Rz. 486 Beschäftigt ein Unternehmen nicht nur Mitarbeiter in Deutschland, sondern auch deutsche Mitarbeiter im Ausland, so stellt sich die Frage, ob diese von der deutschen betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden können, wenn ihre Arbeitsverträge wesentlich von denen der in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter abweichen und insb. eine deutlich höhere Vergütung ...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / I. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wegen Arbeitnehmererfindungen und Urheberrechten

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 2 ArbGG sind die ArbG zuständig bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer festgestellten oder festgesetzten Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung oder für einen technischen Verbesserungsvorschlag zum Gegenstand haben sowie für entsprechende Streitigkeiten, die als Urh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmererfinderrechts

Rz. 649 Das 1957 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dient dem interessengerechten Ausgleich zwischen dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Zuordnung des Arbeitsergebnisses zum Arbeitgeber und dem in Patent- und Gebrauchsmusterrecht geltenden Erfinderprinzip, nach dem die Erfindung dem Erfinder in Anerkennung seiner schöpferischen Leistung zusteh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Rechtsprechung des BAG

Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsführertätigkeit lediglich ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (6) Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders

Rz. 738 Der Arbeitnehmer hat gerade im Hinblick auf die Vergütungspflicht seiner Diensterfindung seinem Arbeitgeber ggü. sowohl aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wie auch kraft des dem Arbeitsverhältnis speziell innewohnenden Fürsorgeaspektes einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Auskunftserteilung oder gar, und damit weite...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / I. Vertragsschluss

Rz. 2 Die Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages geeinigt haben. Zum notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) zählen nach § 611 Abs. 1 BGB die "versprochenen Dienste" und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (BAG v. 15.5.2012 – 7 AZR 754/10, juris). Eine Einigung über weitere Inhalte ist grundsätzlich nicht erforderlich, sof...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuervergütungen nach § 4a UStG

Tz. 176 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen, insbesondere auch die in § 23 UStDV (Anhang 6) aufgeführten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtsverbände, erhalten auf Antrag die Vorsteuer oder die Umsatzsteuer vergütet, die auf ein...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / I. Klageantrag

Rz. 202 Kommt ein Drittschuldner seiner Verpflichtung gem. § 840 Abs. 1 ZPO nicht nach und erteilt er keine Auskünfte über die gegen ihn gerichteten Ansprüche des Schuldners, kann der Gläubiger eine Auskunftsklage nur gegen den Schuldner, nicht aber gegen den Drittschuldner erheben (BGH v. 17.4.1984 – IX ZR 153/83). Klagegegner ist im Arbeitsgerichtsprozess der Arbeitnehmer,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Steuerrechtliche Anerkennungsgrundsätze

Rz. 1751 Die zivilrechtliche Wirksamkeit des von den Ehegatten vereinbarten Arbeitsvertrages hat nicht zwangsläufig dessen steuerliche Anerkennung zur Folge. Nach der Rechtsprechung des BVerfG können an den Nachweis eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses im Steuerrecht über die zivilrechtliche Wirksamkeit hinausgehende besondere Anforderungen gestell...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 4. Rückabwicklung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 123 Erweist sich die Kündigung bei rechtskräftigem Abschluss des Kündigungsstreites letztlich als wirksam, stellt sich die Frage, wie das aufgrund des vorinstanzlichen Urteiles durchgeführte Weiterbeschäftigungsverhältnis ggf. "rückabzuwickeln" ist. Das BAG vertritt hierzu seit dem Urteil 10.3.1987 die Auffassung, dass die Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht zu gesche...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Auswirkungen der nicht beachteten Mitbestimmung

Rz. 1029 Die Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 BetrVG kann sowohl zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat führen, die im Beschlussverfahren (vgl. dazu Rdn 1386 ff.) auszutragen sind, als auch zu solchen mit einzelnen Arbeitnehmern, die ggf. als "Vorfrage" im Individualklageverfahren zu entscheiden sind. Der Betriebsrat...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 1080 Während i.d.R. die Lohnsteuer des Arbeitnehmers durch Abzug vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber erhoben wird (sog. Lohnsteuerabzugsverfahren), kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhoben werden (vgl. §§ 40 ff. EStG). Rz. 1081 Das Betriebsstättenfinanzamt kann auf Antrag des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 721 Vorstandsmitglieder von AG sind in der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 1 S. 3 SGB VI) versicherungsfrei. Nach der Rechtsprechung des 4. und 12. Senats des BSG sind sie zwar Beschäftigte i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV , sie sind allerdings ausdrücklich durch Gesetz von der gesetzlichen Rentenversicherung (und der Arbeitslosenversicherung s.u. Rdn 722) ausgenommen (vg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Haftung des Arbeitgebers für Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 322 Ein Arbeitnehmer hat in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Schäden, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung ohne Verschulden des Arbeitgebers entstehen. Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebes oder der Arbeit zu rechnen ist, insb. Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen, sind arbeitsadäquat und im Arbeitsverh...mehr