Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 3. Interessenkollision

Rz. 10 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche ...mehr

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FF 01/2022, Quo vadis Familienrecht?

Katrin Bender Das neue Jahr liegt frisch und neu, wie ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Ein Jahr, das wir mit einer neuen Bundesregierung beginnen, die sich noch im alten Jahr auf ihr Blatt geschrieben hat, das Familienrecht zu modernisieren. Ein Schritt, der dringend nötig ist: bildet doch unser derzeitiges Familienrecht die tatsächlich gelebten Familienstrukturen an vielen ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 47 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Dieselbe Rechtssache

Rz. 14 Unter eine Rechtssache fällt jede rechtliche Angelegenheit, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt oder erledigt werden soll.[24] Ob dieselbe Rechtssache vorliegt, bestimmt sich nach dem sachlich-rechtlichen Inhalt der anvertrauten Angelegenheit.[25] Entscheidend ist, dass das anver...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / cc) Zusammenfassung

Rz. 74 Schließlich bleibt festzuhalten, dass sich eine pauschale Bestimmung der Angemessenheit verbietet. Vielmehr muss eine individuelle Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls erfolgen, welche anhand der Art der Vergütungsvereinbarung, der Kriterien von § 14 RVG sowie unter Umständen auch nach Billigkeitsgesichtspunkten aus § 242 BGB bestimmt werden kann. Rz. 75 Dabei b...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 135 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[295] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[296]mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 126 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gemäß § 1964 ff. BGB.[148]mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 4. Schweiz

Um ein Haus in der Schweiz[24] zu kaufen, ist eine Bewilligung der Behörden erforderlich. Für direkte Erben wie Abkömmlinge, Partner und Eltern gilt das nicht. Sie erben, auch wenn sie noch keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Sie müssen jedoch in die Schweiz ziehen oder das geerbte Haus verkaufen. Geschwister und Lebensgefährten ohne Trauschein brauchen, wenn sie nicht in d...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / H. Hilfeleistung in Steuersachen

Rz. 115 Der Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Erbrechts oder der Vermögensnachfolge wird auch regelmäßig mit steuerlichen Fragen befasst. Erhält er z.B. den Auftrag, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung für den Mandanten abzugeben, richten sich seine Gebühren gemäß § 35 RVG nach den §§ 23–39 StBVV i.V.m. den §§ 10 und 13 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Rz. ...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[133] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebühr...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 156 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 157 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Anknüpfung an den "gewöhnlichen Aufenthalt" des Erblassers

Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 unterlag nach deutschem internationalem Recht (Art. 25 EGBGB a.F.) die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Die Staatsangehörigkeit des Erblassers war für das Erbstatut ausschlaggebend. Für Erbfälle ab Inkrafttreten der EU-ErbVO gilt, dass die gesamte Rechtsnachfolge von...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 79 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[179] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / b) Position des Nachvermächtnisnehmers

Der Nachvermächtnisnehmer erwirbt mit Eintritt des Nachvermächtnisfalls (Tod des behinderten Vorvermächtnisnehmers) einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung gegen die Erben des Vorvermächtnisnehmers, §§ 2191 Abs. 1, 2174, 1922 BGB. Die Rechtsstellung des Nachvermächtnisnehmers ist dabei im Vergleich zur Rechtsstellung eines Nacherben deutlich schwächer ausgestaltet.[11...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Sittenwidrigkeit und Nachrangprinzip

Von der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung infolge Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) darf nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen ausgegangen werden.[61] Sittenwidrig ist eine letztwillige Verfügung dann, wenn sie gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.[62] Nahezu alle Gestaltungsansätze im Rahmen von Behindertentestamenten gehen mit Na...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / Leitsatz

1. Bei einer wechselbezüglichen Verfügung soll nach dem Willen der Eheleute die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen. 2. Setzen die Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament das gemeinsame Kind jeweils direkt zu ihrem Erben ein, besteht die tatsächliche Vermutung, dass die jeweilige Erbeinsetzung nicht wechselbezüglich verfügt ist. Dies gilt, solange keine sons...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.12.2020, in dem sich das Nachlassgericht zutreffend mit den Argumenten der Beschwerdebegründung auseinandergesetzt hat, keinen Erfolg. Der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugniss...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / 1. Regelungsinhalt

Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[32] Danach wird der behinderte Angehörige als (nicht befreiter) alleiniger Vorerbe eingesetzt. Die weichenden Angehörigen inklusive des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners erhalten Vermächtnisse und werden gleichermaßen Nacherben des behinderten Vorerben. Über den Erwerb von Todes weg...mehr

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ZErb 12/2021, Zum Totenfürs... / 2 Gründe

II. Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Dur...mehr

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ZErb 12/2021, Doppeltes Wah... / b) Qualifikationen

Die Beschränkung der Rechtsfolgen für den ausschlagenden Ehegatten auf § 1371 Abs. 2 BGB wird mit der güterrechtlichen Funktion von § 1371 Abs. 1 BGB in dem Sinne begründet, dass die vorgesehene Erhöhung des Ehegattenerbrechts zur Disposition der Parteien steht. Beiden Ehegatten muss es gleichermaßen freistehen die erbrechtliche Lösung, die den Anspruch auf den großen Pflich...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Die Gestaltungspraxis hat als alternative Lösung zum Vor- und Nacherbenmodell die sog. Vermächtnislösung entwickelt.[1] Danach wird der behinderte Angehörige nicht als Mit-/Vorerbe, sondern neben einem oder mehreren anderen Mit-/Erben als Vermächtnisnehmer mit einem Erwerb von Todes wegen, der mindestens in Höhe seiner Pflichtteilsquote liegt, eingesetzt. Das Vermächtnis ist...mehr

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FF 12/2021, Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts

Familienrechtlerinnen und Familienrechtler der Universität Göttingen haben die künftige Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, das Abstammungsrecht zu modernisieren. Das Abstammungsrecht ist von elementarer Bedeutung: Es weist einem Kind seine rechtlichen Eltern zu. Durch die rechtliche Abstammung wird ein familienrechtliches Statusverhältnis begründet, das für viele...mehr

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ZErb 12/2021, Blick über die Grenze: EuGH zum ErbStG und Zivilgerichte zur EU-ErbVO

Im anhängigen Verfahren vor dem EuGH C-394/20 (Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf v. 20.7.2020, zu § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG) liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH (v. 16.9.2021) vor. Das Ergebnis ist "gespalten": Der Generalanwalt hält die Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG i.d.F. des Steuermissbrauchsvermeidungsgesetzes 2017 für europa...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / B. Hinweise zu einer fundierten Stiftungsberatung

Rz. 8 Ausgehend von unseren Erfahrungen möchten wir hier einen aktualisierten Blick auf die fachliche Beratung und Begleitung von Stiftungen werfen. Die Beratung im Zusammenhang mit Stiftungen ist nicht profan. Sie umfasst Stiftungsrecht (das neue BGB), Erbrecht (u.a. das Pflichtteilsrecht), Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht,...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / II. Vermögenswidmung

Rz. 13 Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Das Vermögen muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit, wie sich bei der Diskussion zu dem neuen Recht im Vorfeld gezeigt hat, ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wege...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / I. Der "Stiftungsbegriff"

Rz. 4 § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Das ist neu, denn eine solche gesetzliche Definition gab es bisher im Stiftungsrecht nicht. In der Gesetzesbegründung wird ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall nach italienischem Recht

Leitsatz Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, § 158, § 159, § 1922, § 1937, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Erbrecht

Rz. 140 Die Unternehmensnachfolge ist bei unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) eine besondere Herausforderung, da die Erbfolge im deutschen Recht für Anteile an Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlich geregelt ist. Rz. 141 Für Erbfälle seit dem 1.1.2021 dürfte grundsätzlich die Sondererbfolge für Personengesellschaften maßgebend sein (sie...mehr

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Lettland / 2. Vererbung von Geschäftsanteilen

Rz. 51 Die Vererbung[10] von Geschäftsanteilen ist rechtlich möglich, kann aber in der Satzung ausgeschlossen werden, indem festgelegt wird, dass die Geschäftsanteile verstorbener Gesellschafter unter Auszahlung der Erben auf die Gesellschaft übergehen.mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 85 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtlich bedingte Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften ausschließen oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Im Fall des Ausschlusses eines Erbgangs muss die Gesellschaft innerhalb von 90 Tagen nach Kenntnis des Todes den Anteil des versto...mehr

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Kanada / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 51 Gesellschaftsanteile gehen nach dem auf den Erbfall maßgeblichen Recht als Bestandteil des Nachlasses auf den bzw. die Erben über. Zum Nachweis seiner Berechtigung muss der Erbe gem. Sect. 51 (7) CBCA einen Erbschein ("probate") bzw. ein Nachlassverwalter seine Ernennungsurkunde ("Letter of Administration") sowie eine Versicherung ("Affidavit") vorlegen, aus der sich ...mehr

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Lettland / Literaturtipps

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Tschechische Republik / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Das tschechische Gesellschaftsrecht wird in dem Gesetz über Handelskörperschaften (GHK), das zum 1.1.2014 in Kraft getreten ist, geregelt. Im GHK werden allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts, die allen Rechtsformen der Gesellschaften gemeinsam sind, geregelt. Daneben enthält das GHK eine abschließende Regelung der einzelnen Rechtsformen der Handelsgesellschafte...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 139 Die Vererbung von Geschäftsanteilen erfolgt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (onder algemene titel) (ex. Art. 3:80 NL-BGB). Rz. 140 Nach niederländischem Erbrecht haben bestimmte Personen (z.B. Kinder) ein Pflichtteilsrecht. Es ist nicht möglich, diese Personen ganz von der Erbfolge auszuschließen. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Anzahl der pflichttei...mehr

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Türkei / 2. Gegenwärtige Situation

Rz. 4 Der gegenwärtige Stand des türkischen Rechts (Juni 2021) ist von intensiven Reformbewegungen geprägt, die gleichzeitig den für die Aufnahme der Türkei in die EU geforderten Anpassungen des Normenbestandes an europäische Standards Rechnung zu tragen suchen. Auch die großen Kodifikationen sind davon betroffen. Rz. 5 Nachdem bereits Mitte der neunziger Jahre viele wirtscha...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Abgrenzung zwischen Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 338 Nach englischem Erbrecht geht der Anteil an einer Ltd. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (sog. transmission). Grundsätzlich ist aus erbrechtlicher Sicht zunächst zu beachten, dass der Nachlass nicht unmittelbar auf die Gesamtrechtsnachfolger übergeht, sondern auf Treuhänder (sog. personal representative), die die Nachlassangelegenheiten zu...mehr