Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Mexiko / 3. Gesellschaftssitz

Rz. 32 Der Gesellschaftssitz, das sog. domicilio social, ist nach Art. 6 VII LGSM im Gesellschaftsvertrag bei der Gründung anzugeben. Als ständiger Handelsbrauch wird hier nur die Gemeinde oder Stadt und keine konkrete Adresse angegeben, um Ortswechsel innerhalb dieser Entität ohne das bürokratische Erfordernis einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen.[7] Als ...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 88 Stirbt ein Sp. z o.o.-Gesellschafter, fallen die von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile in die Erbmasse. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch den Eintritt von Erben an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters beschränken oder sogar ausschließen. In diesem Fall muss jedoch der Gesellschaftsvertrag auch die Bedingungen der Auszahlung der nicht als Gesellschafter in ...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Wechsel des Gesellschafters aufgrund Erbfolge

Rz. 126 Das Erbstatut wird gem. Art. 21 EuErbVO für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle nun – vorbehaltlich einer Rechtswahl zugunsten seines Heimatrechts (Art. 22 EuErbVO) – an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Aus dem Erbstatut ergibt sich, wem diese in den Nachlass gefallenen Rechte zustehen sollen, also wer Erbe ist, welche Maßnahmen für den...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 11/2021, Einführung / 2

unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor.mehr

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ZErb 11/2021, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort

Buch mit Musterdownload, 488 Seiten, zerb Verlag, 2. Aufl. 2020, ISBN 978-3-95661-100-1, 59,00 EUR Jeder im Erbrecht tätige Praktiker ist gehalten, in der Beratung zur Vermögensnachfolge ein rechtlich fehlerfreies Nachfolgekonzept zu erarbeiten, welches den Vorstellungen des Mandanten möglichst nahekommt. Zu den abstrakten Zielsetzungen der Mandanten zählt dabei zwar – oft me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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ZErb 11/2021, Auskunftsansp... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung ist im Ergebnis erfolgreich. 1. Die Berufung ist zulässig, insbesondere wird der Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) erreicht. Zwar entspricht es der herrschenden Meinung, dass sich bei der Verurteilung des Beklagten zur Auskunft dessen Beschwer grundsätzlich nur nach dem mit der Auskunftserteilung verbundenen Aufwand bemisst, wo...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / 5

Auf einen Blick Das Behindertentestament ist ein komplexes Gestaltungsmittel, das sowohl erbrechtlichen, als auch sozialrechtlichen Kriterien entsprechen muss, damit der Erwerb von Todes wegen für den von Todes wegen behinderten Begünstigen behaltensfest ist und nicht auf den Sozialleistungsträger übergeleitet werden kann. Es gibt dabei mehrere Gestaltungsansätze, wobei das ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / A. Einführung

Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstruktion...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / 3. Beispiel 3

Hier liegen zwei andere Voraussetzungen wie im Beispiel 2 vor. Der Mann ist im Jahr 2020 verstorben. Er hat nach Art. 22.1 EUErbVO deutsches Erbrecht gewählt. Jetzt muss auch die Mahnkopf-Entscheidung beachtet werden. Nach Art. 69.3 EU-EhegüterrechtsVO ist schwedisches IPR anwendbar, da die Eheleute vor 29.1.2019 geheiratet hatten. Nach denselben Güterrechtsregeln wie im Beis...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Position des Nacherben

Die Auswahl geeigneter Nacherben obliegt dem Erblasserwillen. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Als Nacherben kommen neben anderen natürlichen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Erblassers vor allem Geschwisterkinder des Behinderten oder aber auch der Ehegatte des Erblassers in Betracht. Bei einer Nacherbeneinsetzung des Ehegatten muss grds....mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / 2. Beispiel 2

Die Voraussetzungen werden im Vergleich zu Beispiel 1 so geändert, dass die Eheleute seit mehr als zwei Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Schweden hatten, und dass alles Vermögen sich in Schweden befand. Die Schwedische Gerichtsbarkeit ist zuständig. Der Mann ist im Jahr 2014 verstorben, das heißt vor Inkrafttreten der EUErbVO. Nach § 4 LIMF (das schwedische internatio...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / C. H.BECK, ISBN 978-3-406-72392-6, 279,00 EUR.

In der von Döbereiner verantworteten Bearbeitung des Nachlassinsolvenzverfahrens erhält der Leser auch in der 6. Auflage des Handbuchs eine weit über den Inhalt eines klassischen Insolvenzkommentars hinausgehende Informationsquelle für das Instrument zur Haftungsbeschränkung. Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Nachlassinsolvenzverfahren und den Beteiligten folgt die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 340 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§ 2100 BGB). Dieser Erbe wird Nacherbe genannt, der andere Erbe, der ein Erbe auf Zeit ist, wird Vorerbe genannt. Die Vor- und Nacherbschaft kann sich auf zwei Erben beschränken, sie kann aber auch mehrfach gestuft sein, so dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG aus, es sei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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ZErb 11/2021, Die Kostentragungspflicht der Betreuungsvergütung beim’Behindertentestament

Das Behindertentestament ist für sich schon ein Randgebiet, das auch viele versierte Erbrechtsanwälte meiden und sich nur widerwillig damit auseinandersetzen. Noch spezieller ist die Frage, wer die Kosten einer Betreuung bei Vorliegen eines klassischen Behindertentestaments zu tragen hat. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage zahlreiche obergerichtliche, aber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Begriff der Stiftung Rz. 240 [Autor/Stand] Der Begriff Stiftung ist mehrdeutig. Denn eine Stiftung kann rechtlich selbständig sein, also juristische Person, oder rechtlich unselbständig, also Zweckvermögen. Im BGB ist ausdrücklich nur die rechtsfähige Stiftung geregelt (§§ 80 ff. BGB), in den Landesstiftungsgesetzen zumeist auch. Im Folgenden werden nicht alle Stiftungen, ...mehr

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / 2 Gründe

II. 1. Das Kammergericht ist gemäß § 36 Abs. 1 ZPO als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen. Ferner liegen die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung auch der Sache nach vor. Zwar setzt § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nach seinem Wortlaut voraus, dass sich verschiedene Gerichte (und nicht einzelne Spruchkörper) rechtskrä...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Erbrechtliche Grundlagen

Bevor auf die speziellen testamentarischen Konstruktionen zur Gestaltung eines Behindertentestaments eingegangen wird, sollen die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts dargestellt werden. Sie bilden die Basis der juristischen Überlegungen bei der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen und insbesondere bei der Planung von behindertengerechten Ve...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.2 Bewertung bei Unternehmen

Die Rechtsprechung berücksichtigt bei der Bewertung von größeren Kapital- und Personengesellschaften meist den Ertragswert, aber auch den Substanzwert. U. U. werden beide Methoden kombiniert und dabei unterschiedlich gewichtet. Der BGH nimmt zum Teil den rechnerischen Mittelwert aus Ertrags- und Substanzwert. Familiengerichte berechnen so den Zugewinn bezüglich des Unternehme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / Leitsatz

1. Die Form einer in Brasilien erklärten Ausschlagung der Erbschaft nach einem in Deutschland verstorbenen Erblasser richtet sich alternativ nach brasilianischem Recht (Ortsform) oder nach deutschem Recht (das anzuwendende Erbrecht). 2. Die notwendige notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Ausschlagenden kann im Wege der Substitution durch die Beglaubigung einer verglei...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht (§ 63 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden. Auch ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt nach § 59 Abs. 1 FamFG. Denn sie macht geltend, Erbin geworden zu sein, sodass die Erteilung des vom Beteiligten zu 5. beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses sie in ihren Rechten beeinträchtigen würde. In der Sache hat...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde der Beteiligten hat auch in der Sache Erfolg. Der Antrag der Beteiligten auf Erteilung eines Alleinerbscheins nach gesetzlicher Erbfolge ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts begründet. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten erforderlich sind, werden für festgestellt...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / III. Nichtfamiliensachen

Wegen des besonderen Verfahrensregimes für Familiensachen gemäß §§ 111 ff. FamFG können Nichtfamiliensachen nicht zusammen mit einer Familiensache im Wege objektiver Klagehäufung oder im Wege eines Widerantrags geltend gemacht werden. Denn es handelt sich nicht um dieselbe Prozessart i.S.v. § 260 ZPO. Zu den Nichtfamiliensachen zählen gemäß § 266 Abs. 1 FamFG z.B. Verfahren e...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 7. Das notarielle Nachlassverzeichnis ist Gegenstand von Reformüberlegungen

a) Der Deutsche Anwaltverein[44] hat den Vorschlag unterbreitet, in § 2314 Abs. 1 BGB als neuen Satz 3 einzufügen, dass auf Anforderung Belege vorzulegen sind (wie bereits seit 2009 in § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB für den Zugewinnausgleich vorgesehen). Der Vorschlag ist begrüßenswert, wobei freilich nicht unerwähnt bleiben darf, dass ein solcher Anspruch bislang nicht ausnahmslos ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 2 Anmerkung

Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, in der fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung hin stillgelegt sind, müssen geschuldete Nachlassverzeichnisse und Wertgutachten zügig beigebracht werden. Versuche, die eingetretene Verzögerung pauschal mit einem Hinweis auf die COVID-19-Pandemie zu entschuldigen, muss der Pflichtte...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech un... / 2. Auf das Erbrecht zugeschnittene Angebote

Abseits der Vermittlungsplattformen hat sich gerade im Erbrecht eine Marktlücke für unmittelbar online abrufbare Informationen aufgetan. Schließlich gehört das Erstellen von Vorsorgevollmachten, Testamentsvorlagen sowie überblicksartigen Informationen zum Pflichtteilsrecht genauso zum Berufsalltag wie die individuell auf die familiären Besonderheiten abgestimmte Beratung im ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / aa) Geltendes Erbrecht

Rz. 144 Staaten haben unterschiedliche Regeln dafür, welches Erbrecht zur Anwendung gelangt. Teilweise wird auf die Staatsangehörigkeit abgestellt, teilweise auf den Wohnsitz, teilweise auf die Belegenheit von Vermögensgegenständen. Bei Erbfällen mit internationalen Berührungspunkten kann es daher in unterschiedlichen Ländern zu abweichenden Ergebnissen bezüglich der Erbfolg...mehr

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ZErb 09/2021, Legal Tech und Erbrecht - Übersicht bisheriger Entwicklungen und Blick in die Zukunft

1 Die Entwicklungen rund um das Thema Legal Tech (kurz für den englischen Terminus "Legal Technology") sorgen seit Jahren für eine gewisse Aufruhr auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen. Befürchtungen, Anwälte und Anwältinnen werden zeitnah durch künstliche Intelligenzen ersetzt, sind dabei aber genauso wenig begründet, wie der Wunsch nach gänzlich digitalisierten sowie s...mehr