Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / b) Testamente

Was ergibt sich hieraus nun für Testamente? Der Wortlaut des Art. 3 Abs. 1 lit. b) EuErbVO ist hinsichtlich der formal zugelassenen Gestaltungsmittel nicht abschließend, denn er formuliert nur offen, dass Erbverträge im Verordnungssinn Vereinbarungen, einschließlich solcher aufgrund gegenseitiger Testamente, darstellen. Interessanterweise ist in der Definition des Art. 3 Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Verjährung des... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Es kann offen bleiben, ob dem Kläger mit der begehrten Auskunft, insbesondere über die Erlöse der aus der Zuwendung erlangten Nutzungen und an deren Stelle getretenen Surrogate, überhaupt eine Bezifferung eines Anspruchs nach § 2196 BGB ermöglicht würde, der die Abschöpfung des für die Erfüllung der Auflage erforderlichen, aber weg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Handbuch Nachlasspflegschaft

Dr. Falk Schulz (Hrsg.) zerb verlag, 1. Aufl. 2013, 315 Seiten, broschiert, 39,– EUR Die ständig steigende Zahl an Nachlasspflegschaften hat 6 Autoren dazu bewogen, das im Gesetz nur rudimentär geregelte Rechtsgebiet aus unterschiedlichen Perspektiven näher zu betrachten. Bei den Verfassern, Bernd Clasen, Dipl.-Verwaltungswirt, Dr. Thomas Gleumes, Rechtsanwalt und FA für Steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Nachlassgericht hat zu Unrecht den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Der Erblasser wird aufgrund Gesetzes beerbt, wovon auch das Nachlassgericht ausgeht. Von der gesetzlichen Erbfolge ist der Beteiligte zu 1 nicht ausgeschlossen. Der von ihm beantragte Erbschein entspricht deshalb der Erbrechtslage (§ 1924 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Grundbuchverfa... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Herausforderung... / 1. Neues Europäisches internationales Familienrecht

Seit einiger Zeit sind die Vorschriften des deutschen internationalen Familienrechts in verschiedenen Schritten durch Regelungen europäischer Verordnungen und Haager Konventionen ergänzt bzw. ersetzt worden. So wird das anwendbare Unterhaltsrecht nunmehr über Art. 15 EuUntVO[19] nach dem Haager Protokoll 2007 bestimmt.[20] Das auf die elterliche Sorge anwendbare Recht richte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 2/2013, Die EU-ErbVO: ... / a) Erbverträge

Art. 3 EuErbVO lässt es also zu, dass das deutsche Recht einen engeren Erbvertragsbegriff als die EuErbVO verwendet, indem es etwa verlangt, dass ein Erbvertrag mindestens eine sofort bindende vertragsmäßige Verfügung enthält.[31] Nur für Erbverträge, die mehrere Nachlässe betreffen, stellt Art. 25 Abs. 2 EuErbVO die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung auf, dass ein solcher E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser Walter Zimmermann Gieseking Verlag 2012, 252 Seiten, 44,00 EUR In einem eingängigen Werbespot hieß es: "Gibt es da auch etwas von Ratiopharm?" Im Erbrecht könnte es heißen: "Gibt es da auch etwas von Zimmermann?" Es scheint fast, dass einem beim Blick in eine gut sortierte Erbrechtsbibliothek zu jedem Thema auch ein Werk von oder mit Prof. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Impressionen vom 15. DVEV Erbrecht-Symposium

am 21. und 22. September 2012 in Heidelberg Auch beim 15. DVEV Erbrecht- Symposium in Heidelberg fanden sich wieder rund 200 Teilnehmer ein, die von den hervorragenden Vorträgen profitierten und sich kollegial austauschten. Rechtsanwalt Dr. Marc Jülicher eröffnet das Symposium mit aktuellen Informationen zum Erbschaftsteuerrecht. Geselliger Ausklang bei der Abendveranstaltung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / II. Systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts für Enkel-Pflichtteile

Anhand des am 13.4.2011 entschiedenen Falles lassen sich systematische Prämissen des Pflichtteilsrechts aufzeigen, die in der letztgenannten Entscheidung nicht vollständig berücksichtigt wurden: 1. Dem deutschen Erbrecht allgemein[3] und dem gesetzlichen Erbrecht im Besonderen liegt das Prinzip zugrunde, dass in der Linie der Deszendenten die ältere Generation grundsätzlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Erbschein für ... / Aus den Gründen

1. Der Antrag ist zulässig. a) Das Notariat Villingen ist gemäß den §§ 105, 343 Abs. 1 Hs. 1 FamFG international und örtlich zuständig. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bezieht sich dabei auch auf das in Frankreich belegene unbewegliche Vermögen. Soweit unter Geltung des sog. Gleichlaufprinzips, nachdem die deutschen Nachlassgerichte nur dann und grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Anwendbares R... / Aus den Gründen

Die gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthafte und auch nach § 71 FamFG im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Zutreffend hat das Beschwerdegericht angenommen, dass sich das maßgebliche Erbstatut nach dem Konsularvertrag zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich vom 28. Mai 1929 (RGBl 1930 II S. 747; 1931 II S. 538; BGBl 1952 II S. 608) richtet. Dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids zutreffend bejaht. 1. Das FG hat zu Recht angenommen, dass der Erwerb des Klägers aufgrund der nach Art. 1524 Abs. 1 CC vereinbarten Anwachsungsklausel dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Anwendbares R... / Sachverhalt

Der zwischen dem 26. und 27. Dezember 2009 verstorbene Erblasser war türkischer Staatsangehöriger und lebte seit 1964 in Deutschland. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Töchter aus erster Ehe. Mit der Beteiligten zu 1 schloss er am 28. Januar 1991 in K. die Ehe und lebte mit ihr dort bis zu seinem Tod. Der Erblasser hinterließ keine letztwillige Verfügung. In den Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Pflichtteilsr... / III. Abweichung der Rechtsprechung des BGH von den dargestellten Prämissen des Pflichtteilsrechts

In der Entscheidung vom 27.6.2012 nähert sich der BGH der Frage, ob ein Pflichtteilsrecht des Enkels bei Erbverzicht des vom Erblasser abstammenden Elternteils des Enkels vorliegen kann, wenn der Elternteil später zum Erben eingesetzt wird, nicht von diesem systematischen Ansatz her. Der BGH bejaht für diesen Fall das Vorliegen eines Pflichtteilsrechts in der Enkelgeneration...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Dauertestamen... / 10

Auf einen Blick Im Ergebnis ist demnach festzuhalten, dass die Dauerverwaltungsvollstreckung gemäß § 2209 BGB über das der Stiftung zugewandte Vermögen grundsätzlich zulässig ist. Die Einwände des OLG Frankfurt am Main sowie der Kommentarliteratur gegen die Dauerverwaltung bei der Stiftung von Todes wegen greifen nicht durch. Weder die Autonomie der Stiftung noch die Rechte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Die vererbte ... / Einführung

Die Ausgestaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtsform sui generis (BGH, NJW 2005, 2061) wirft immer wieder Probleme auf, weil der Gesetzgeber andere Rechtsbereiche nicht oder nur unzureichend mit dieser Rechtsform in Einklang gebracht hat. Das gilt auch für das Zusammenspiel von Erbrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Kombination von dinglichen und schuldrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Grenzen der P... / b) Bundesgerichtshof 2011

Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof 2011 ein klares Machtwort gesprochen.[95] Auf der Grundlage des nach wie vor unverändert geltenden Sozialrechts kann das Ergebnis kaum Erstaunen auslösen, Behinderten die gleichen Instrumente an die Hand zu geben, die Nichtbehinderte selbstverständlich benutzen dürfen. Von Erläuterungsinteresse ist nicht so sehr das – mittlerweile ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Grenzen der P... / b) Sozialgerichte

Vergleichbares gilt für die Auffassung unterer Sozialgerichte, die in Bausch und Bogen alles für sittenwidrig halten, was zugunsten von Sozialleistungsbeziehern gegen die Interessen von Sozialhilfeträgern erdacht wird. Beispielhaft hierfür steht etwa das Sozialgericht Dortmund, das Sittenwidrigkeit bei letztwilligen Verfügungen zugunsten eines unter lebenslanger Lernbehinderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Grenzen der P... / I. Wegbeschreibungen

Bei den Wegbeschreibungen konnte der Erbrechtssenat des Bundesgerichtshofs dem Pfad über Pflichtteilssanktionsklauseln nur das Eignungstestat "weniger empfehlenswert"[42], den Pfaden über die sogenannten Behinderten- und Bedürftigentestamente, Verzichte und Ausschlagungen dagegen das "sehr empfehlenswert"[43] erteilen. Die gleich hohe Einstufung der Prädikatswege mag zunächst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Grenzen der P... / II. Konsequenzen

Bei der Sittenwidrigkeitsuntersuchung kommt diesem Begründungsteil eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu, da das Vorgehen des Behinderten, eine ihm an sich zustehende Vermögensposition auch im eigenen Interesse nicht wahrzunehmen und endgültig aufzugeben, im Ergebnis ausdrücklich als billigenswert beurteilt wird. Dem entspricht die seit Langem anerkannte Grundauffassung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Aktuelle Probl... / Zusammenfassung

Die unselbstständige Stiftung ist die einfachere und ältere Grundform der Stiftung überhaupt. Obwohl sie nicht gesetzlich geregelt ist, besteht in Literatur und Rechtsprechung Einigkeit darüber, dass die kleine Schwester der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts nach den § 80 ff BGB existiert. Ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Formenstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2013, Neue Allgemein... / II. Die versicherten Rechtsbereiche in Einzelnen

Die versicherten Rechtsbereiche/Leistungsarten nach Nr. 2.2 ARB 2012 im Einzelnen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung Dieter Trimborn v. Landenberg zerb verlag, 2. Aufl. 2012, 159 Seiten, 39,00 EUR Umfang verloren, Gewicht gewonnen. Das gilt nicht nur nach einer guten Diät, bei der Fett in Muskeln umgewandelt wurde. Es gilt auch für die zweite Auflage dieses Buches, das Ihnen zeigt, wie Sie gegen schlechte Bevollmächtigte vorgehen können. Es hat an rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Zum Grundbuche... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12 c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg. Die Beteiligte hat ein berechtigtes Interesse an einer Grundbuche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Grenzen der Sc... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Formgültigkeit (§ 2247 BGB) des handschriftlichen Testaments vom 30.10.2011 nicht feststellen lässt und dies zulasten der Beteiligten zu 1) und 2) geht, die sich zur Begründung ihres Erbscheinsantrags auf dieses Testament stützen. Auch der Senat ist nach teilweiser Wiederh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Sachverhalt

Die Erblasserin, die Großmutter des Klägers und Mutter der Drittwiderbeklagten sowie des Beklagten, ist am 13.10.2010 in S verstorben. Die Erblasserin war verwitwet. Die Drittwiderbeklagte und der Beklagte waren die einzigen Kinder der Verstorbenen. Letztwillige Verfügungen der Verstorbenen lagen nicht vor. In den letzten 1 1/2 Jahren vor ihrem Tod war die Verstorbene in S b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Anmerkung

Der Rechtsstreit zeigt, dass in zunehmendem Maße auch über die Frage, wer zur Totenfürsorge berufen ist und in welcher Art und an welchem Ort die Bestattung des Erblassers zu erfolgen hat, in erbitterter Art und Weise gestritten wird. Nicht immer geht es um das Vermögen des Erblassers. Im vorliegenden Fall war die Erblasserin gänzlich vermögenslos. Die Urteilsbegründung sowoh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Grenzen der P... / a) Streitstand

Die überwiegende Literatur der 90er- und frühen 2000er-Jahre folgte dem VGH Mannheim jedenfalls dann, wenn es an einer adäquaten Gegenleistung fehlte, wobei unterschiedliche Anforderungen an die Bedürftigkeit des Verzichtenden und die diesbezügliche Kenntnis der Beteiligten gestellt wurden.[89] Neuerdings sind die Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Unterhaltsverzicht[90]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2012, Grenzen der P... / (4) Untätigkeit des Gesetzgebers

Das Regelungssystem im Sozialrecht, das die gegenläufigen Grundsätze der Subsidiarität und des Familienlastenausgleichs voneinander abgrenzen muss, enthält keine Vorschrift, die es dem Sozialhilfeträger ermöglicht, in jedem Fall mindestens auf den Pflichtteil des Leistungsbeziehers zugreifen zu können. Weder enthält es ein Verbot von Leistungsempfängern, auf ihren Pflichttei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2013, Rechtspolitische Sendungen im Fernsehen

Interview mit Dr. Frank Bräutigam, Leiter der ARD-Rechtsredaktion, Karlsruhe Dr. Frank Bräutigam FF/Schnitzler: Sie sind Leiter der ARD-Rechtsredaktion im Südwestrundfunk und machen die bekannte Sendung "ARD-Ratgeber Recht". Die Redaktion der Zeitschrift Forum Familienrecht stellt ein Informationsangebot im Wesentlichen für die Anwaltschaft und interessierte Wissenschaftler un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Dauertestamen... / II. Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckung

Bei der Beantwortung der hier infrage stehenden Problematik sind die verschiedenen Rechtsinstitute und -formen zu unterscheiden. So ist beispielsweise zwischen steuerbegünstigten und nicht steuerbegünstigten Stiftungen, Stiftungen auf den Todesfall und unter Lebenden errichteten Stiftungen zu differenzieren. Aber auch die einzelnen Vermögensebenen der Stiftung sind zu trenne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine am ... Januar 2002 verstorbene Ehefrau (E), beide deutsche Staatsangehörige, hatten seit dem Jahr 1977 ihren gemeinsamen Wohnsitz in Frankreich. Sie hielten je zur Hälfte die Aktien der im Saarland ansässigen ... AG (AG), deren Vorstandsvorsitzender und alleiniger Geschäftsführer der Kläger war, und zudem die Anteile an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Aktuelle Probl... / I. Grundlagen

Die unselbstständige Stiftung ist eine Stiftung im Rechtssinne. Das BGB regelt das Rechtsinstitut der unselbstständigen Stiftung zwar. nicht. Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass es sie gibt. Nach dem BGH versteht man unter einer unselbstständigen Stiftung die Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche Person mit der Maßgabe, diese als ein vom übrigen Vermögen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2012, Grenzen der P... / c) § 2333 BGB (nF) – Pflichtteilsentziehung

Auch die Neuregelung zur Pflichtteilsentziehung gehört mit der radikalsten Reduzierung auf null in den Kreis der Pflichtteilsminimierungsinstrumente.[6] Die Erweiterung des geschützten Personenkreises (Lebensgefährte, Stief- und Pflegekind) und des Entziehungsgrundes "Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung" geben diesem Instrument schärfere und wohl auch re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien – Stand Oktober 2012

Nachdem die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahre 2000[1] zunächst gesenkt und dann im Jahr darauf von der Regierung Berlusconi ganz abgeschafft worden war[2], wurde die allgemeine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Gesetz vom 24.11.2006[3], wieder eingeführt. Bei der Übertragung von Immobilien muss man zwischen der bei jeder Übertragung (also sowohl bei Erbschaft oder Sche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Antragsrecht d... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG auch ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft, weil das Verfahren eine Betreuungssache zur Bestellung eines Betreuers zum Gegenstand hat. Daran ändert nichts, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die angefochtene Betreuungsanordnung, sondern bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2013, Formwirksamkei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) bleibt ohne Erfolg. Es bestehen bereits erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde. Die Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 Abs. 1 FamFG) ist nicht gewahrt worden. Die angefochtene Entscheidung ist der Beteiligten zu 3) am 4.8.2011 durch Aufgabe zur Post iSd §§ 15 Abs. 2 FamFG, 184 ZPO bekannt gemacht worden. Nach § 15 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die mit § 42 FamGKG herangezogene Bewertungsgrundlage ist zutreffend. Auch die Bewertung der Höhe nach dürfte im Ergebnis richtig sein. Das FamG hatte den Wert des Verfahrens ohne Bennennung einer Wertvorschrift auf 3.000,00 EUR festgesetzt; das OLG hat den Wert der notariellen Beurkundung übernommen und den Wert des Verfahrens für die Annahme eines Volljährigen auf 500.000,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / II. Rechtsnatur und Arten des Geldvermächtnisses

Das Geldvermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auf Übereignung von Geld in Höhe der vom Erblasser bestimmten Summe. Dabei kann der Erblasser die Höhe des auf eine Geldzahlung gerichteten Vermögensvorteils entweder zahlenmäßig bestimmen (Geldsummenvermächtnis) bzw. durch die Höhe des Werts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / b) Anpassungsklauseln zur Absicherung bei Änderungen im Vermögensbestand zwischen Testamentserrichtung und Erbfall

Neben einer Indexklausel zur Wertsicherung empfiehlt es sich vor dem Hintergrund möglicher Veränderungen des Nachlasswerts nach Testamentserrichtung, eine Anpassungsklausel vorzusehen. Der Erblasser sollte hierzu den Wert seines Vermögens bei Testamentserrichtung festhalten und durch eine Anpassungsklausel möglichen Veränderungen bis zum Eintritt des Erbfalls Rechnung tragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Übergabevertr... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht meint, dass der Beklagte von dem Kläger nach § 886 BGB oder § 894 BGB die Zustimmung zur Löschung der Vormerkungen auf den Grundstücken verlangen könne, die bis zum 1. Juli 2010 weder veräußert, verpfändet noch von Dritten mit Pfandrechten belastet worden seien. Das Verfügungsverbot sei nämlich an diesem Tage, 30 Jahre nach dem im Übergabevertrag verei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / a) Wertsicherungsklauseln zur Absicherung volkswirtschaftlicher Risiken

Um dem Vermächtnisnehmer beim Ableben des Erblassers einen Geldbetrag zuzuwenden, der den wirtschaftlichen Vorstellungen des Erblassers bei Testamentserrichtung entspricht, empfiehlt sich zunächst eine Wertsicherungsklausel. Hierdurch wird die mit dem zugedachten Geldbetrag verbundene Kaufkraft gewährleistet. Praxis-Beispiel "Dem Vermächtnisnehmer ist ein barer Geldbetrag in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2012, Palandt

Palandt. Bürgerliches Gesetzbuch – Kurzkommentar. Bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Dr. Christian Grüneberg, Prof. Dr. Karsten Thorn, Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller, Dr. Jürgen Ellenberger, Hartwig Sprau, Walter Weidenkaff und Dr. Dietmar Weidlich. 71. neu bearb. Aufl. 2012. Verlag C. H. Beck München. XXXII, 3.087 S. 109,00 EUR. Über den "P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Die erbschaft... / IV. Prüfungsschema

Für die Zulässigkeitsprüfung der Volljährigenadoption bietet sich bei möglichen steuerlichen Motiven der Adoptionsbeteiligten folgende Prüfungsreihenfolge an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2012, Umgangs- und Au... / IV. Elternverantwortung oder Elternrechte ohne Pflichten

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Diese an Art. 120 WRV anknüpfende Formulierung[32] in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die biologische Elternschaft als Anknüpfungsrecht für die Elternrechtsregelung.[33] Gleichgestellt sind die rechtliche und soziale Elternschaft.[34] Die Bestimmung des Grundgesetzes endet aber nicht mit dem Elter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Das Geldvermä... / V. Formulierungsvorschlag

Ich ordne hiermit folgendes Vermächtnis an, mit dem ich meinen Erben … beschwere: … (nachfolgend Vermächtnisnehmer genannt) erhält 1. Alt. (Geldsummenvermächtnis): einen baren Geldbetrag in Höhe von … EUR (in Worten: Euro….). (Ggf. Wertsicherungsklausel). Ist der mit dem vorstehend angeordneten Vermächtnis verbundene Vermögensvorteil bei meinem Ableben nicht in meinem Kapitalv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2012, Praxiskomment... / Fazit

Der Kommentar beeindruckt durch seine Darstellungsdichte ebenso wie durch seine Hinweise zu Prozesstaktik und Gestaltungsmöglichkeiten, die ihm in der Praxis einen entscheidenden Anwendungsvorteil verschaffen und ihn zu einer Bereicherung der vorhandenen Kommentarliteratur machen. Er ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für jeden Praktiker und sollte in keiner Erbrechts-Bibli...mehr