Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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ZErb 10/2012, Vom Erblasser... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung. Da während des Revisionsverfahrens ein Änderungsbescheid ergangen ist, ist das Urteil des FG gegenstandslos geworden (Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269, BStBl II 2011, 21). Die Sache ist zur anderweitigen Verhandlu...mehr

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ZErb 9/2012, Bedeutung des ... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur teilweisen Aufrechterhaltung des Teil-Versäumnisurteils des Landgerichts Augsburg vom 15. März 2006, im Übrigen zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Dieses hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin sei infolge des Erb- und Pflichtteilsrechtsverzichts der Beklagten an dere...mehr

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ZErb 9/2012, Pflichtteilser... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Über die Revision der Beklagten ist, obwohl die Klägerin zu 1) im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil), nicht durch Versäumnisurteil zu entscheiden, da sich die Revision auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (vgl....mehr

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ZErb 9/2012, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ergibt sich daraus, dass Rechtsklarheit zwischen den Parteien darüber, wer Alleinerbe des am ... 10.2010 verstorbenen A geworden ist, nur im Feststellungsrechtsstreit, nicht im Erbscheinsverfahren, hergestellt w...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 2. Wie werden nun nachrückende Ehegatten behandelt?

In der Praxis relevanter dürften hingegen die Fallkonstellationen sein, bei denen ein neuer Ehegatte den Erblasser geheiratet hatte und die Schenkungen etc. vor dem Zeitpunkt der Eheschließung erfolgten. Führt nun die Abkehr von der Theorie der Doppelberechtigung zwingend auch zu einer Erweiterung der Pflichtteilsrechte von Ehepartnern oder eingetragenen gleichgeschlechtlich...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / A. Problemstellung

Grenzüberschreitende Erbfälle sind seit jeher ein äußerst problematisches Rechtsthema. Die Vielzahl unterschiedlichster grundlegender Rechtsvorstellungen macht die Bearbeitung schwierig und für Berater haftungsträchtig. Bei Feststellung eines Auslandsbezuges kann nämlich keinesfalls ohne Weiteres die jeweils inländische Rechtsordnung angewandt werden. Dies betrifft sowohl di...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / C. Inhalt und Regelungsbereiche

Mit der Verordnung wird aus inländischer Sicht eine Abkehr des hier grundsätzlich vorherrschenden Staatsangehörigkeitsprinzips vorgenommen, wie es Art. 25 Abs. 1 EGBGB zugrunde liegt. Bisher wird bei Vorliegen eines Auslandsbezugs in erbrechtlichen Fällen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Nunmehr wird ein Paradigmenwechsel einge...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 5

Auf einen Blick Die Theorie der Doppelberechtigung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch ist zu Recht vom BGH zu Grabe getragen worden. Mit dem Argument, Art. 3 GG gebiete bei Abkömmlingen eine Gleichbehandlung, kommt es fortan nur darauf an, dass eine Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt des Todes gegeben ist. Dies gilt gleichermaßen für eheliche Abkömmlinge wie später aner...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / B. Überblick über die Entwicklungsgeschichte

Den "Startschuss" für die europäische Erbrechtverordnung gab im November 2002 das deutsche Notarinstitut, das zu diesem Zeitpunkt eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel "Internationales Erbrecht in der EU" vorgelegt hat. Doch erst im Oktober 2009 nahm die europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlam...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben

Anke Warlich 1. Aufl. 2012, 190 Seiten, ZErb Verlag, 39,– EUR ISBN 978-3-941586-38-3 Die Dissertation der Bonner Anwältin Warlich belegt, wie kompliziert die Vor- und Nacherbschaft ist. Bei Testierenden ist das Gestaltungsmittel (zu Unrecht) beliebt, können sie doch für Jahrzehnte nach ihrem Tod festlegen, was mit ihrem Vermögen passiert. Nach dem Vorerbfall sind dann oftmals w...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / III. Anzuwendendes Recht

1. Den aus deutscher Sicht gravierendsten Umbruch bringt die Erbrechtsverordnung im Hinblick auf das Kollisionsrecht. Der Verordnungsgeber hat mit den Bestimmungen der Art. 21 ff der Verordnung die Absicht verfolgt, aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Nachlassspaltungen das gesamte zum Nachlass gehörende Vermögen einer Rechtsordnung zu unterwerfen unabhän...mehr

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ZErb 9/2012, Zur Auslegung ... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Erbfolge nach dem gemeinschaftlichen Testament vom 4.12.1992 bestimmt. In entsprechender Anwendung des § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB war der Erblasser an einer erneuten Testierung gehindert, da die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament eine Schl...mehr

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ZErb 9/2012, DSE Schiedsrichterlehrgang

Tagungsbericht Vom 5.7. bis zum 7.7.2012 fand in Würzburg der 4. Schiedsrichter-Lehrgang der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbsachen e. V. (DSE) statt. Ort der Tagung war das Hotel Greifenfelser Hof, welches sich zentral in der Altstadt von Würzburg befindet und einen ausgezeichneten Rahmen für den "kommunikativsten" Lehrgang bot, an dem der Verfasser bislang teilnehm...mehr

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zfs 9/2012, Kostentragung b... / 2 Aus den Gründen:

“ … Die Parteien streiten über einen Anspruch des Kl. gegen die Bekl. auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten … . Die zulässige Berufung des Kl. bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG die auf Freistellung von weiteren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gerichtete Klage abgewiesen. Der Anspruch scheitert am E...mehr

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FF 9/2012, Arbeitsgemeinschaft Familienrechtim DAV: Herbsttagung undMitgliederversammlung 2012

Thema: Kleine Kinder – große Sorge(n) 22. bis 24. November 2012 in Bremen Programm Donnerstag, 22. November 2012mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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ZErb 9/2012, Kommentar zum BGB, Band 3

Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth C.H.BECK, 3. Aufl. 2012, 3208 Seiten, 220,– EUR ISBN 978-3-406-60933-6 In diesem Frühjahr ist Band 3 des Kommentars von Bamberger/Roth zum BGB in 3. Aufl. erschienen, der u. a. (nämlich neben dem gesamten Familienrecht, Rom I-VO und Rom II-VO) die Kommentierung der erbrechtlichen Vorschriften des BGB (und der wichtigsten Vors...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / I. Anwendungsbereich

1. Zu beachten ist zunächst, dass die neue Verordnung grundsätzlich europaweit gelten soll. Allerdings ist bereits hier anzumerken, dass die Verordnung in Großbritannien und Irland nicht zur Anwendung kommen wird, da von diesen Staaten angekündigt wurde, von ihrem "Opt-out"-Recht Gebrauch machen zu wollen. Gleiches gilt für Dänemark, dass sich aufgrund der geltenden Regelung...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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ZErb 8/2012, DVEV-Modul in beck-online

Exklusiv für DVEV-Mitglieder Basismodul 89,– EUR/Monat Mit zunehmender Spezialisierung steigt die Zahl der auswärtigen Termine. Wie nutzt man Reise- und Wartezeiten produktiv? Je größer die Kanzleibibliothek wird, desto mehr verliert man den Überblick und ist überrascht, was dort alles zu finden ist. Und hat man es gefunden, dann wird oft unnötig Zeit für Kopierdienste verschw...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / 1. Stichtagsprinzip

Der Pflichtteil ist aus dem Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zu zahlen[7], wobei der Wert des Nachlasses auf den Todestag zu berechnen ist (§ 2311 BGB), Veränderungen nach dem Eintritt des Erbfalls bleiben unberücksichtigt (Stichtagsprinzip).[8] Abzugsfähig sind allerdings nicht nur die Verbindlichkeiten, die beim Tod des Erblassers schon feststanden; es genügt viel...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / 2. Anstelle des Noterbrechts

Praktikabel ist das alles nicht,[19] zumal es die endgültige Auseinandersetzung zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtem über längere Zeit verhindert.[20] Durch die Regelung, die anstelle des Noterbrechts trat, das der BGB-Gesetzgeber erwogen, aber abgelehnt hat[21], soll der Pflichtteilsberechtigte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers den ihm gebührenden Anteil vom Na...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / 3. Zweifelhafte Verbindlichkeit

Als "zweifelhaft"[30] gilt eine Nachlassverbindlichkeit, deren Bestand ungewiss oder deren Verwirklichung unsicher[31] ist, weil unklar bleibt, "ob sie rechtlich besteht oder ob sie tatsächlich verwirklicht werden kann".[32] Die Zweifelhaftigkeit kann also im rechtlichen wie im tatsächlichen Bereich liegen. Als rechtlich zweifelhaft gilt die Verbindlichkeit, wenn der Gläubig...mehr

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ZErb 8/2012, Wann ist eine ... / 11. Nachträglicher Ausgleich

Tritt die Bedingung ein oder entfällt der Zweifel über die Verbindlichkeit, dann entsteht ein späterer Zahlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben, weil die Verbindlichkeit endgültig entfallen ist. Umgekehrt hat der Erbe einen Anspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten, wenn sich die Verbindlichkeit manifestiert hat (§ 2313 Abs. 1 S. 3[61]. Der Erbe, der e...mehr

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ZErb 8/2012, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V. 2012

Die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. fand am 20. April 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie war außerordentlich gut besucht. Bei 40 Teilnehmern war auch der letzte Platz besetzt. Das Hauptthema der Tagung hieß "Vorsorgevollmacht und Banken". Hierzu wurden am Vormittag zwei Referate gehalten und es wurde ausführlich diskutiert. Zunächst sprach der Fachanwalt für Erbr...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Doppelter Wide... / Aus den Gründen

Die von der Rechtsvorgängerin der Beteiligten eingelegte Beschwerde vom 18.11.2010 ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig. Als Erbin der ursprünglichen Beschwerdeführerin – der nachverstorbenen Ehefrau des Erblassers – kann die Beteiligte das Beschwerdeverfahren fortführen. Die Beschwerde hat aber in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht den Erbscheinsantrag vo...mehr

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AGS 8/2012, Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare

Der Zugewinnausgleich – Eine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare. Herausgegeben von Dr. Max Braeuer, Rechtsanwalt und Notar in Berlin. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2011. 343 S. 49,00 EUR. Bewertungen im Zugewinnausgleich. Herausgegeben von Dr. Rudolf Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Euskirchen. Verlag Ernst und ...mehr

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Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts; keine Anwendung des Saarvertrags

Leitsatz 1. Ein auf ausländischem Recht (hier: Anwachsungsklausel nach französischem Ehegüterrecht) beruhender Erwerb von Todes wegen kann der inländischen Erbschaftsteuer unterliegen. 2. Die Vorschriften des Saarvertrags zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind seit dessen Außerkrafttreten am 5.7.1959 nicht mehr anwendbar. Die Verwaltungsanweisungen, durch die ihre weiter...mehr

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ZErb 7/2012, Erbrechtliche ... / V. Konsequenz aus BGH und Kritik im Erbrecht (1,8)

Für die Abrechnung einer erbrechtlichen Geschäftsgebühr gilt nun Folgendes: Der Rechtsanwalt kann – nach der berechtigten Kritik an dem Urteil des BGH aus dem Jahr 2011 – einen Ansatz, der den Schwellenwert von 1,3 überschreitet, nur wählen, wenn er insoweit dartut, dass die Tätigkeit überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig war. Im Erbrecht ist sie vielfach beides. D...mehr

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ZErb 7/2012, Erbrechtliche ... / II. Erhöhte Geschäftsgebühr im Erbrecht (1,5)

Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 2 VV RVG). Innerhalb des Gebührensatzes (Nr. 2300 VV RVG 0,5 bis 2,5) bestimmt der Anwalt gem. § 14 Abs. 1 RVG die angemessene Gebühr. War die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig, kann der Anwalt gem. Anm. zu Nr. 2300 VV RVG lediglich eine 1,3-Gebühr (sog. Schwellengebü...mehr

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zfs 7/2012, zfs aktuell / EU-Erbrechtsverordnung

Am 8.6.2012 hat der Rat der EU-Justizminister die EU-Erbrechtsverordnung angenommen. Die Verordnung, die im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen soll, legt einheitliche Regeln darüber fest, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist, und dient damit der Vereinheitlichung des internationalen Erbrechts. In allen Mitgliedstaaten der EU (außer Dänema...mehr

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ZErb 7/2012, Aktuelles zur Unternehmensnachfolge

Tagungsbericht Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen"[3] veranstaltete am 15.6.2012 ein Symposium zum Thema "Aktuelles zur Unternehmensnachfolge" in den Räumen der Kanzlei P + P Pöllath + Partners am Standort Berlin. Themen waren steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Gefahren aus...mehr

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ZErb 7/2012, Erbrechtliche ... / I. Einleitung

Dem Rechtsanwalt steht bei der Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig die Möglichkeit offen, eine Geschäftsgebühr von 1,8 abzurechnen. Dies setzt voraus, dass dargelegt wird, dass die Tätigkeit überdurchschnittlich schwierig oder umfangreich war. Diese Ausführungen sind entgegen einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2011 gerichtlich überprüfbar. Zahlreiche Insta...mehr

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AGS 7/2012, Ordnungsgemäße ... / 3 Anmerkung

1. Zur Gebührenerhöhung Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, die jeweils ein eigenes Erbrecht oder Pflichtteilsrecht geltend machen, liegen verschiedene Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde, sodass eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV ausgeschlossen ist. Stattdessen werden die Werte der einzelnen Erb- oder Pflichtteilsrechte nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 ...mehr

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ZErb 7/2012, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und in der rechten Form und Frist eingelegt, §§ 63, 64 FamFG. Die Beteiligte zu 1) ist nach § 59 FamFG beschwerdebefugt. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Beteiligten zu 2) und 3) waren befugt, den Antrag auf Entlassung...mehr

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FF 7/2012, ZPO-Kommentar

Prütting/Gehrlein (Hrsg.)3. Auflage 2011, 2.928 Seiten, Luchterhand Verlag Auf den ersten Blick scheint sich dieser ZPO-Kommentar nur durch das Cover von seinen Geschwistern zu unterscheiden: Auf nahezu 3.000 Seiten Dünndruckpapier ist die ZPO mit Gesetzesstand zum 1.3.2011 kommentiert. Der zweite Blick zeigt jedoch: Bei den insgesamt 54 Autoren dieses umfangreichen Kommentars ...mehr

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AGS 7/2012, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die beklagten Anwälte hatten die beiden Kläger in einem Erbscheinverfahren vertreten, in dem diese jeweils ein Erbrecht von ½ geltend gemacht hatten. Nachdem den Klägern zunächst der Erbschein erteilt worden war, wurde er im anschießenden Einziehungsverfahren vom AG wieder eingezogen. Das Nachlassgericht hat den Geschäftswert gem. § 31 KostO auf 82.650,00 EUR festgesetzt. Die ...mehr

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ZErb 7/2012, Erbschaftsteue... / I. Flucht in gekreuzte Lebensversicherungen

Lebensversicherungen – gleich ob mit oder ohne Erlebensfallleistung – erfreuen sich im Rahmen der Nachfolgeplanung seit Langem großer Beliebtheit: Zum 31.12.2010 bestanden in Deutschland 90,5 Mio. Hauptversicherungen mit einer kumulierten Versicherungssumme von 2,6 Bio EUR.[2] Neben der unmittelbaren Versorgung der Familie dienen gerade Risikolebensversicherungen häufig der D...mehr

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AGS 7/2012, Geschäftswert f... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses und die eidesstattliche Versicherung ist zulässig. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt 200,00 EUR (§ 31 Abs. 3 S. 1 KostO). Bei dem vom Nachlassgericht festgesetzten Geschäftswert beträgt die Gebühr jeweils 477,00 EUR, bei dem von den Beschwerdeführern fü...mehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde allein gegen die nun nachgeholte Kostengrundentscheidung ist zulässig, §§ 58 ff FamFG. Die Beteiligte zu 1 ist durch die Entscheidung beschwert, § 59 Abs. 1 FamFG. Der Beschwerdewert ist überschritten (§ 61 Abs. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde ist auch begründet. a) Folgt einem auf Antrag vorzunehmenden Geschäft (Antrag auf Erbsc...mehr

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ZErb 7/2012, Dauertestament... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unstatthaft und damit unzulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das Registergericht die Eintragung der Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolgerin des Erblassers abgelehnt und einen Erbschein als möglicherweise erforderlich angesehen hat. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 1 FamFG nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht oder vom Oberla...mehr

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ZErb 7/2012, Stundensatz de... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff FamFG zulässig. Insbesondere ist der Beschwerdewert von mehr als 600,00 EUR erreicht, § 61 Abs. 1 FamFG, und die Beschwerdefrist von 1 Monat gewahrt, § 63 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. 1. Die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers bestimmt sich danach, ob der Nachlass mittellos oder vermögend ist. Bei eine...mehr

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ZErb 7/2012, Erbrechtliche ... / VI. Empfehlungen für die (erbrechtliche) Praxis

Bei der Festlegung der erbrechtlich angefallenen Geschäftsgebühr hat der Anwalt zu begründen, weshalb die Bearbeitung überdurchschnittlich schwierig oder umfangreich war. Das Gericht hat insoweit nachzuprüfen, ob die Festlegung eines den Schwellenwert übersteigenden Ansatzes – etwa einer 1,5-Gebühr – gerechtfertigt ist. Diese Vorgehensweise widerspricht zwar der gegenteilige...mehr

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AGS 7/2012, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Den Klägern steht der beantragte Herausgabeanspruch gegen die Beklagten gem. §§ 675, 667 BGB zu. a) … b) Den Beklagten steht hierbei auch nicht das Zurückbehaltungsrecht gem. § 50 Abs. 3 S. 1 BRAO zu. Voraussetzung für die Geltendmachung dieses Zurückbehaltungsrechts ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abrechnung (Feuerich/Weylandt, BRAO, 6. Aufl. 2003, § 50 Rn 21). aa) Für...mehr

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ZErb 6/2012, Zum Nachweis d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und in der gesetzlichen Form und Frist gemäß den §§ 63, 64 FamFG eingelegt worden, mithin zulässig. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Der erstinstanzliche Richter hat im Ergebnis zu Recht die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins abgelehnt, der den Antragsteller als Alleinerb...mehr

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AGS 6/2012, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen

Dickhuth-Harrach, Handbuch der Erbfolgegestaltung – mit Musterformulierungen. Von Hans-Jürgen von Dickhuth-Harrach. 1. Aufl. 2011. Carl Heymanns Verlag, Köln. XXXVII, 1510 S. 138,00 EUR Das Werk richtet sich an Notare und Fachanwälte für Erbrecht. Es ist entstanden aus der fast zwei Jahrzehnte dauernden erbrechtlichen Vortragstätigkeit des Autors, der als Notar in Köln tätig ...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 19. Verjährungshemmung bei § 2329 BGB

Der Pflichtteilsergänzungsberechtigte P macht gegenüber der Alleinerbin A seinen ordentlichen Pflichtteil und seinen aus einer erheblichen Grundstücksschenkung an B resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch gerichtlich geltend. Inwieweit der Nachlass zur Befriedigung ausreichend ist, ist völlig unklar. Ebenso ist fraglich, inwieweit die Witwe ihren eigenen Pflichtteil na...mehr

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ZErb 6/2012, Übertragung vo... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg, denn das Landgericht hat zutreffend entschieden. Der Klägerin als Pflichtteilsberechtigte steht gegen die beklagte Erbin ein Wertermittlungsanspruch aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 letzte Alternative BGB zu, wie in dem angegriffenen Teilurteil ausgeführt. Es geht dabei um die der Beklagten vom Erblasser mit Verträgen vom 31. Mai 1977 und 27...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 20. Verjährung des Pflichtteils bei ausgleichungspflichtigen Zuwendungen

Witwe W hat zwei Kinder A und B. Der Nachlass beträgt 100.000 EUR. Sie hat dem Kind A eine Ausstattung in Höhe von ebenfalls 100.000 EUR gemacht. W verstirbt 2010. Alleinerbe ist das Kind A, Erbfall und enterbendes Testament sind dem Kind B im selben Jahr bekannt. Er macht nichts. Im Jahre 2014 erfährt er zufällig von der Ausstattung des Bruders A, woraufhin er wütend über d...mehr