Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 4. Führerscheinklausel (D.1.3 AKB 2008)

Rz. 72 Der Fahrzeugführer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Es besteht Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer, wenn diese das Fahrzeug einem Fahrer überlassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat (siehe auch Rn 76). Rz. 73 Bei einem Fahrverbot ist die ...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) – Stand 17.2.2014

Rz. 397 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / VIII. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (§ 2 lit. g ARB 2008/2010)

Rz. 31 Der Rechtsschutz setzt eine verkehrsrechtliche Angelegenheit voraus. Es besteht daher Versicherungsschutz im Verwaltungsverfahrenmehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / II. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 75 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles haben in der Rechtsschutzversicherung keine große Bedeutung. Sie kommen vor allem im Verkehrsrechtsschutz in Betracht (§ 21 Abs. 8 ARB 2008/2010): Die Leistungsfreiheit besteht immer nur gegenüber demjenigen, der die Obliegenheitsverletz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Mehrere Obliegenheitsverletzungen

Rz. 129 Bei mehreren grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen dürfte eine mehrfache Quotelung dann ausgeschlossen sein, wenn die Obliegenheiten demselben Zweck dienen und lediglich in unterschiedlicher Form ein Verhalten konkretisieren. Wenn beispielsweise ein Versicherungsnehmer alkoholbedingt fahruntüchtig, ohne Fahrerlaubnis und mit einem nicht versicherten Fahrzeug ei...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / IV. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 3 VVG)

Rz. 360 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung der Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Rz. 361 Es handelt sich hier um eine gesetzlich ger...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / X. Verkehrsstraftaten (§ 2 lit. i aa ARB 2008/2010)

Rz. 33 Zu den "klassischen" Verkehrsstraftaten gehören Aber auch die Nötigung im Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Straftat.[6] Rz. 34 Für verkehrsrechtliche Straftaten gilt folge...mehr

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zfs 6/2015, Vorabentscheidu... / 2 Aus den Gründen:

" …" Zu den Vorlagefragen Vorbemerkungen [38] Da die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung der Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 2 der Richtlinie 2006/126 betreffen, die die Richtlinie 91/439 aufgehoben und ersetzt hat, ist vorab zu ermitteln, welche Bestimmungen des Unionsrechts auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zeitlich anwendbar sind. [39] Aus dem Vorlagebe...mehr

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zfs 6/2015, Vorsätzliche Tr... / Sachverhalt

Das LG hat den Angekl. u.a. wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und eine Sperre von zwei Jahren für die Erteilung der Fahrerlaubnis angeordnet. Die Revision des Angekl. gegen dieses Urteil ist mit der allgemeinen Sachrüge begründet. Auf die Revision des...mehr

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zfs 6/2015, Vorsätzliche Tr... / 2 Aus den Gründen:

[6] "II. Die Beweiswürdigung zum bedingten Vorsatz der Trunkenheitsfahrt hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand; sie ist lückenhaft." [7] 1. Ob der Täter des § 316 StGB bedingten Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit hat, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Diese verlangen nach der st. Rspr. des BGH, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfol...mehr

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ZFS 5/2015, Anforderungen an das Sehvermögen für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E; angeborenes reduziertes Sehvermögen auf einem Auge (Amblyopie); zentrale Sehschärfe des beeinträchtigten Auges unter 0,1; normales Gesichtsfeld des beeinträchtigten Auges; Kompensation des fehlenden räumlichen Sehvermögens; Bestandsschutz aufgrund entzogener Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts (verneint)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 20 21 Abs. 1 26; Richtlinie 2006/126/EG in der Fassung der Richtlinie 2009/113/EG Anhang III Nr. 6.4; FeV § 12 Abs. 6 § 20 Abs. 1 S. 1 § 74 Abs. 1 § 76 Nr. 9, Nr. 11a; FeV Anlage 6 Nr. 2 Leitsatz Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der Betreffende, dessen Sehschärfe auf dem schlechteren Auge u...mehr

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ZFS 5/2015, Umschreibung; Rücknahme; Fahrerlaubnis; Entziehung; ausländischer Führerschein; Fälschung; Ermessen

StVG § 3; FeV § 30 § 46; VwVfG BW § 48 Leitsatz Eine deutsche Fahrerlaubnis, die aufgrund der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins im Wege der sog. Umschreibung nach § 30 FeV erteilt wurde, kann nach § 48 LVwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde ist in der Regel auf Null reduziert. VGH Baden-Württembe...mehr

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AGS 5/2015, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU.

Von Hans Buschbell, Dr. Hans Dieter Utzelmann (+), Dr. Matthias Quarch, Gesine Reisert und Dr. Don DeVol. 5. Aufl., 2015. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 904 S. 89,00 EUR Führerscheinsachen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Damit ist er sowohl in Straf- und Bußgeldsachen befasst als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es in Verfahren auf Erteilung der...mehr

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ZFS 5/2015, Umschreibung; R... / 1 Aus den Gründen:

" … Mit Verfügung v. 3.7.2014 hat das Landratsamt die dem ASt. am 18.11.2013 im Wege der Umschreibung erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B mit Wirkung für die Vergangenheit ab dem Zeitpunkt der Umschreibung/Erteilung mit der Begründung zurückgenommen, der vom ASt. vorgelegte bulgarische Führerschein sei nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts gefälscht." Die Fahrerlaubnisbeh...mehr

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ZFS 5/2015, Umschreibung; R... / Leitsatz

Eine deutsche Fahrerlaubnis, die aufgrund der Vorlage eines gefälschten ausländischen Führerscheins im Wege der sog. Umschreibung nach § 30 FeV erteilt wurde, kann nach § 48 LVwVfG mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Das Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde ist in der Regel auf Null reduziert. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.11.2014 – 10 S 1996/14mehr

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ZFS 5/2015, ZFS 5/2015 / Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaats in Deutschland Gebrauch zu machen (EuGH, Urt. v. 23.4.2015 – C-260/13)

Auf eine Vorlagefrage des VG Sigmaringen hat der EuGH mit Urt. v. 23.4.2015 entschieden, dass einem Führerscheininhaber von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden kann, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist, seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäisch...mehr

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ZFS 5/2015, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung, über die der Senat im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden konnte (§ 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kl. erfüllt nicht die Anforderungen der FeV v. 18.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung v. 16.12.2014 (BGBl I S. 2213), an das Sehverm...mehr

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ZFS 5/2015, Zur Zulässigkei... / 1 Aus den Gründen:

" … Die angefochtene Fahrerlaubnisentziehung dürfte hier aufgrund des noch andauernden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Berücksichtigungsverbots des § 3 Abs. 3 StVG (noch) nicht zulässig sein:" Zwar ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 StVG i.V.m § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) StVG und § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, eine Fahrerlaubnis zu entziehen, we...mehr

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ZFS 5/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Kl. trotz seines reduzierten Sehvermögens die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E verlangen kann. Wegen einer Trunkenheitsfahrt entzog das AG S. dem Kl. mit Strafbefehl v. 30.3.2010 die Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 alten Rechts. Mit Bescheid v. 2.11.2010 erteilte das Landratsamt S. (im Folgenden: Landratsa...mehr

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ZFS 5/2015, Zur Zulässigkei... / Anmerkung

Hinweis: Zur Bindungswirkung des in einem Strafverfahren festgestellten Sachverhalts bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren: Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in einem Strafverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde und das Verwaltungsgericht grds. von den für die Fahreignung relevanten st...mehr

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ZFS 5/2015, Anforderungen a... / Leitsatz

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der Betreffende, dessen Sehschärfe auf dem schlechteren Auge unter 0,1 liegt, auch dann keinen Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E, wenn er auf beiden Augen über ein normales Gesichtsfeld verfügt und das fehlende räumliche Sehvermögen kompensieren kann. BayVGH, Urt. v. 14.1.2015 ...mehr

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ZFS 5/2015, Zur Zulässigkei... / Leitsatz

Solange ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, das zur Einziehung der Fahrerlaubnis führen kann, steht § 3 Abs. 3 StVG der ordnungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde entgegen. VG Hamburg, Beschl. v. 9.9.2014 – 15 E 3299/14mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IV. Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis als Zäsur

Aus den Entscheidungen des EuGH folgt, dass der Ausstellerstaat durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis (und darauf aufbauend eines gültigen Führerscheins)[29] zum Ausdruck gebracht hat, dass die dortigen Voraussetzungen für die Ausstellung vorgelegen haben. Diese Fahrerlaubniserteilung stellt eine zeitliche Zäsur dar, die es ausschließt, dass vor diesem Zeitpunkt verwirklic...mehr

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zfs 4/2015, Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß bei der Ausstellung des umgetauschten tschechischen Führerscheins; keine Anerkennungspflicht bei fehlender Eignungsüberprüfung

FeV § 28 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2, S. 2 § 47 Abs. 2 Leitsatz Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis, die ein anderer EU- oder EWR-Mitgliedstaat unter Nichtbeachtung der Wohnsitzvoraussetzung erteilt hat, berechtigt jedenfalls dann nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland, wenn der umtauschende Mitgliedstaat die Fahreignun...mehr

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zfs 4/2015, EU-Fahrerlaubnis; Anerkennungsgrundsatz; Aberkennung; MPU; Zuständigkeit

FeV § 11 Abs 3 S. 1 Nr. 5 § 2a Leitsatz 1. Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber nach der Erteilung einer (tschechischen) EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht, kann dies die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und die Aberkennung der Fahrberechtigung für das Bundesgebiet rechtfertigen. 2. Der nach Ausstellung des Führers...mehr

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zfs 4/2015, Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im Beschwerdeverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis bei zwischenzeitlicher Drogenabstinenz

FeV § 11 Abs. 7 § 46 Abs. 1; FeV Anlage 4 Vorbem. Anlage 4 Nr. 3.1, Nr. 9.1; VwGO § 146 Abs. 4 Leitsatz 1. Die pauschale Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen ist zur Begründung der Beschwerde gem. § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO nicht ausreichend. 2. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nach erwiesener oder auch nur behaupteter Drogenabstinenz g...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / VII. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 FeV

Mit dieser Norm[65] wird die Nichtanerkennung einer Fahrerlaubnis von Drittstaaten geregelt, die in eine Fahrerlaubnis eines EU-/EWR-Staats umgetauscht wurde. Diese Variante ist eine Reaktion auf eine "Nische" zur Verschaffung einer Fahrberechtigung. Art. 8 Abs. 6 S. 3 der Zweiten Führerschein-Richtlinie bzw. Art. 11 Abs. 6 S. 3 der Dritten Führerschein-Richtlinie hätten auc...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / III. EU-Fahrerlaubniserteilung bei führerscheinrechtlichen Maßnahmen

Wird eine Fahrerlaubnis von einem Mitgliedstaat der EU während des Laufs einer zuvor verhängten Sperrfrist im Inland ausgestellt, ist diese Fahrerlaubnis im Inland nicht anzuerkennen. Das gilt auch nach Ablauf der Sperrfrist weiter; nach Ablauf dieser Frist vermittelt eine solche Fahrerlaubnis keine Fahrberechtigung.[22] Die Nichtanerkennung gilt auch für die Ausstellung eine...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / III. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV

Die Vorschrift ist seit dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 1.1.1999 unverändert geblieben.[40] Die durch die neuere Rechtsprechung des EuGH überholte Regelung[41] sollte nach dem Willen des Verordnungsgebers nach dem Inkrafttreten von Art. 11 Abs. 4 S. 2 der Dritten Führerschein-Richtlinie wieder voll anwendbar sein, um den "Führerscheintourismus" zu bekämpfe...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / X. § 28 Abs. 4 S. 3 FeV

Auch die in § 28 Abs. 4 S. 3 FeV festgelegte Regelung,[75] dass die Nichtanerkennung nach § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 und 4 FeV nur anzuwenden ist, solange die entsprechenden Maßnahmen im Fahreignungsregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt sind, wohl mit Europarecht wie mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar. Nur dann, wenn eine EU-/EWR-Fahrerlaubnis während ...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / II. Wohnsitzprinzip

In Art. 7 Abs. 1b der Zweiten Führerschein-Richtlinie wie auch inhaltlich gleichlautend in Art. 7 Abs. 1e der Dritten Führerschein-Richtlinie ist festgelegt, dass Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis durch einen Mitgliedstaat der ordentliche Wohnsitz des Bewerbers in diesem Staat ist. Der ordentliche Wohnsitz in diesem Sinn ist in Art. 9 Abs. 1 der Zweiten Füh...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / VI. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FeV

Diese Variante[59] setzt den in Art. 7 Abs. 5 der Zweiten Führerschein-Richtlinie wie Art. 7 Abs. 5 der Dritten Führerschein-Richtlinie festgelegten Grundsatz um, dass jede Person nur Inhaber eines Führerscheins (gemeint: Fahrerlaubnis) sein kann. Ob allein der Besitz einer weiteren Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis zu deren Nichtanerkennu...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / D. Derzeit anhängiges Verfahren beim EuGH: C-260/13, Rs. "Aykul"

Zur Zeit ist beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde die Befugnis zukommt, einem nicht im Bundesgebiet wohnenden Unionsbürger die EU-/EWR-Fahrerlaubnis zu entziehen, womit der Betroffene von dieser in Deutschland keinen Gebrauch machen darf.[86] Das betrifft die Fallgestaltung, dass Eignungsbede...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IV. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FeV

Diese Regelung wurde mit der (ersten) Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung[50] eingefügt. Nach der Begründung[51] sollte der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis davon im Inland keinen Gebrauch machen dürfen, wenn gegen ihn eine isolierte Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 des Strafgesetzbuches/StGB verhängt ist. Dadurch soll eine Gleichbehandlung mit Inhaber...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / VIII. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 FeV

Diese Regelung[70] geht ebenfalls auf die Berechtigung zur Nichtanerkennung von in EU-/EWR-Fahrerlaubnisse umgetauschte Fahrerlaubnisse von Drittstaaten zurück (Art. 8 Abs. 6 S. 3 der Zweiten Führerschein-Richtlinie bzw. Art. 11 Abs. 6 S. 3 der Dritten Führerschein-Richtlinie). Diese Variante setzt einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip bei Erteilung einer umgetauschten Dri...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / B. Regelung in § 28 FeV

Die wesentliche Regelung im deutschen Recht betreffend die Inlandsgültigkeit von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten[33] oder EWR-Staaten[34] stellt § 28 FeV dar.[35] Dort ist die Gültigkeit für diejenigen Fahrerlaubnisinhaber geregelt, die in Deutschland ihren ordentlichen Wohnsitz haben, nachdem sie in einem anderen EU- oder EWR-Staat eine Fahrerlaubnis erhalten haben. Das ist...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / 1 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet, da der vom Kl. angefochtene Versagungsbescheid der Bekl. hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen A, B und BE rechtswidrig war (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)." 1. Obwohl der Kl. von der Bekl. am 20.11.2014 die Fahrerlaubnis für die Klassen A, B und BE erhalten und sich sein ursprüngliches Verpflichtungsbegehren hierdurch erledigt hat, kann er gem. §...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / IX. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 9 FeV

Die mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.4.2014 (BGBl I S. 348) aufgenommene Regelung (Inkrafttreten: 1.5.2014) soll die Rechtsprechung des EuGH zur Ungültigkeit der Fahrerlaubnis einer an sich beanstandungsfrei erteilten höherwertigen Klasse, die auf einer nicht anzuerkennenden Fahrer...mehr

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zfs 4/2015, Ungeeignetheit ... / 2 Aus den Gründen:

[1] "I. Das LG hat den Angekl. wegen Beihilfe zum unerlaubten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechzehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren für die Neuerteilung de...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / 1

Der Begriff des "Führerscheintourismus" umfasst im Regelfall die Konstellation, dass ein Fahrerlaubnisinhaber in seinem Aufenthaltsstaat die Fahrerlaubnis verloren hat und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Fahrerlaubnis erwirbt. Der Betroffene berühmt sich dann in seinem Aufenthaltsstaat, in dem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat, der Fahrberec...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / C. Regelung in § 29 FeV

In dieser Norm ist die Berechtigung geregelt, die Fahrerlaubnisse vermitteln, die durch andere Staaten erteilt worden sind, wenn die Fahrerlaubnisinhaber keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne von § 7 FeV in Deutschland besitzen (§ 29 Abs. 1 S. 1 FeV). Diese Bestimmung gilt auch für Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen, da insoweit keine Differenzierung zwischen Inhabern dies...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / 2

Da die Europäischen Führerschein-Richtlinien den Mitgliedstaaten nur Mindestvoraussetzungen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen vorgeben, weichen die Erteilungsvoraussetzungen von Land zu Land ab. Zudem gibt es keinen systematischen Informationsaustausch der Führerscheinbehörden innerhalb der EU. Das weckt das Interesse, von u.U. erleichterten Erteilungsbedingungen in ein...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / II. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV

Diese Vorschrift setzt das in der Rechtsprechung des EuGH statuierte Wohnsitzerfordernis um. Die Norm wurde gerade geschaffen,[36] um die Rechtsprechung des EuGH im nationalen Recht nachzuzeichnen.[37] Aufgrund der nach Inkrafttreten der Regelung ergangenen Rechtsprechung des EuGH folgt die Inlandsungültigkeit einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilten EU- oder ...mehr

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zfs 4/2015, Einmalige Trunk... / Leitsatz

1. Die alkoholbedingte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB hat keine Tatbestandswirkung für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch i.S.v. § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. a FeV. (amtlicher Leitsatz) 2. War die behördliche Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über eine medizinisch-psychologische Untersuchung rechtswidrig, ist der Betroffene diesem Verlangen z...mehr

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zfs 4/2015, Führen eines Fa... / 1 Aus den Gründen:

" … Entgegen diesem Vorbringen ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Kl. am 10.1.2013 ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer BAK von 2,41 ‰ geführt hat. …" Das Sitzen auf einem rollenden Fahrrad stellt ein Führen dieses Fahrrads dar, weil ein rollendes Fahrrad mit einer darauf sitzenden Person offensichtlich des Führens bedarf. Das VG hat hierzu ausgeführt, dies gelte u...mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / E. Ergebnis

Die nationale Regelung zur Inlandungültigkeit von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen ist in § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV (entsprechend Nr. 9 FeV) sowie in § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 FeV europarechtswidrig, soweit die Versagung durch eine Verwaltungsbehörde als Tatbestand genannt ist. Hinsichtlich des Entzugs und eines Verzichts gilt das ebenfalls. § 28 Abs. 4 S. 3 FeV wie auch § 29 Abs. 3 S....mehr

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zfs 4/2015, Europäischer Fü... / I. Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung

Als tragender Grundsatz ist sowohl in Art. 1 Abs. 2 der Zweiten Führerschein-Richtlinie[3] wie in Art. 2 Abs. 1 der Dritten Führerschein-Richtlinie[4] die gegenseitige Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der EU erteilten Fahrerlaubnisse verankert. Der EuGH betont diesen fundamentalen Grundsatz, indem er die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung als klare und unbedingte Ve...mehr