Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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zfs 12/2014, Wahlfeststellu... / 3 Anmerkung:

Eine lehrreiche Entscheidung zur exakten Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen. Nur bei eindeutig festgestellter Kausalität zwischen Alkoholisierung und Gefährdung ohne daneben verbleibenden vernünftigen Zweifeln kann von einer Strafbarkeit des § 315c StGB ausgegangen werden. Die durch den BGH am Ende dezent mitgeteilte Handlungsanweisung dürfte dem LG sicher etwas Kopf...mehr

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zfs 12/2014, "Vorsätzliche"... / 2 Aus den Gründen:

[1] Das LG hat den Angekl. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, "besonders" gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Nötigung sowie wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] II. 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG keine Feststellungen zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des S getroffen hat. Ihr Vorliegen ist im Rechtsstreit des VN oder des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer für die Frage der Vorleistungspflicht zu ...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 3 Anmerkung

1. Die Entscheidung folgt der seitherigen Rechtsprechungslinie des BGH, die für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist von Regressansprüchen allein auf die Kenntnis der Bediensteten der Regressabteilung, nicht dagegen auf die Kenntnis der Bediensteten der Leistungsabteilung abstellt, und auch die Frage verneint, ob die Regressabteilung ohne grobe Fahrlässigkeit von dem Re...mehr

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zfs 11/2014, Unterlassener ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das dem Sachverständigen zu zahlende Honorar ist entsprechend seiner Liquidation vom 5.4.2014 auf 2.314,55 EUR festzusetzen." 1. Die Festsetzung erfolgt gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auf Antrag des Sachverständigen vom 6.5.2014 durch den nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG zuständigen Senat. Die Entscheidung erfolgt gem. § 4 Abs. 7 S. 1 JVEG durch eines der Mitglieder des Sen...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 119 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche des Geschädigten hinsichtlich des Ausfalls von Rentenversicherungsbeiträgen sind nicht verjährt. …" Nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 4 Festsetzung des Ordnungsgeldes, § 80 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 FGO

Rz. 10 Erscheint der jeweilige Beteiligte bzw. gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter[1] unentschuldigt nicht und ist ein Ordnungsgeld für diesen Fall vorher angedroht worden, so ist dieses regelmäßig durch Beschluss des Gerichts in der angedrohten Höhe festzusetzen. Ein Ermessen besteht insoweit nicht.[2] Nach Auffassung des BFH soll jedoch angesichts des Normzwecks des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Unrichtige Angaben in Verzeichnissen (Nr. 6)

Rn 86 § 290 Abs. 1 Nr. 6 wurde ergänzt, weil der bisherige Versagungsgrund des § 290 Nr. 3 als Zulässigkeits-voraussetzung in § 287a Absatz 2 n. F. unter Einführung einer entsprechenden Erklärungspflicht des Schuldners in § 287 Abs. 1 Satz 2 n. F. verlagert wurde. Von einem Schuldner, der von seinen Verbindlichkeiten befreit werden will, wird erwartet, dass er diese Verpflic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Nr. 2)

Rn 34 Als "unredlich" ist ein Schuldner auch anzusehen, wenn er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unzutreffende (fehlerhafte, unrichtige) oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit oder Sozialleistungen oder...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Herausgabepflicht im Falle des § 143 Abs. 2 Satz 2

Rn 100 War der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung im Hinblick auf die gläubigerbenachteiligende Wirkung der Vermögensverschiebung bösgläubig, kommt ihm die Privilegierung nach § 143 Abs. 2 Satz 1 nicht zugute. Er haftet dann ebenso wie der Empfänger einer entgeltlichen Leistung (§ 143 Abs. 2 Satz 2). Bösgläubig ist der Anfechtungsgegner bei positiver Kenntnis oder wenn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (Nr. 5)

Rn 66 Die Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtungen des Schuldners nach der Insolvenzordnung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 n. F. [131]) ("im laufenden Insolvenzverfahren", § 290 Abs. 1 Nr. 5 a. F.) ergeben sich aus § 97, im Eröffnungsverfahren auch einschließlich der Mitwirkungspflichten[132] aus § 20 i. V. m. § 97.[133] Diese Verpflichtungen gelten also im gesamten Insolvenzverfahren ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Insbesondere: Wechsel und Scheck in der Insolvenz

Rn 21 Der gezogene Wechsel (Art. 1 WG) ist eine Sonderform der bürgerlich-rechtlichen Anweisung. Er weist gegenüber dieser bei Übereinstimmung in der Grundstruktur aber einige Besonderheiten auf, insbesondere die grundsätzlich Haftung auch des Ausstellers (Art. 9 WG) und des Indossanten (Art. 15 WG) sowie die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs (Art. 16, 17 WG). Demgemäß ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Schmälerung der Insolvenzmasse durch den Schuldner (Nr. 4)

Rn 55 Die Sperrfristen sollten entsprechend dem Unwertsgehalt der vom Schuldner begangenen Pflichtverstöße angehoben werden.[103] Deshalb wurde auch die Jahresfrist in Nr. 4 angehoben. Hat der Schuldner in den letzten drei Jahren (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 n. F.) ("im letzten Jahr" § 290 Abs. 1 Nr. 4 a. F.) vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Stellung die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Haftung bei Pflichtverletzung

Rn 23 Über das eigentliche Vertragsverhältnis hinaus entstehen zulasten der Anlage- oder Hinterlegungsstelle grundsätzlich keine besonderen Pflichten, so dass grundsätzlich keine Haftung der Bank bei – gemessen am Innenverhältnis gegenüber den Insolvenzgläubigern – rechtswidrigen Verfügungen des Verwalters entstehen kann. Etwas anderes gilt bei Insolvenzzweckwidrigkeit eines...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Verschulden

Rn 5 Auch wenn dies im Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt ist, erfordert auch die Ersatzpflicht des Verwalters nach § 61 ein Verschulden als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. Maßstab ist hier § 276 BGB, d.h. der Verwalter hat auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten.[14] Prozessual wird allerdings mit der Regelung in § 61 Satz 2 eine Beweislastumkehr zu Lasten des Ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Nicht insolvenzspezifische Haftungsgrundlagen

Rn 15 Neben der insolvenzspezifischen Haftung aus § 60 kann der Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens auch nach den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen zum Schadensersatz verpflichtet sein.[43] In Betracht kommt hier zunächst eine Verantwortlichkeit aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, welche der Insolvenzverwalter im Rahmen der Verfahrensabwicklung ei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 7. Fälligkeit und Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rn 55 Auch nach Neuregelung des Vergütungsrechts in der InsO bzw. durch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung bleibt es dabei, dass die Insolvenzverwaltervergütung als Tätigkeitsvergütung mit Erbringung der Arbeitsleistung bzw. Entfaltung der Tätigkeit entsteht. Dies entspricht dem generellen Rechtszustand im Kosten- und Vergütungsrecht.[68] Der Anspruch wird fällig m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Verschulden

Rn 8 Die gesetzliche Regelung fordert eine schuldhafte Pflichtverletzung. Zur Anwendung kommen also die Grundsätze des § 276 BGB, d.h., der Verwalter hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Zur Ausfüllung dieses allgemeinen Fahrlässigkeitsbegriffs muss aber für den i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Regelmäßiger Fristbeginn

Rn 2 Die Verjährungsfrist richtet sich nunmehr nach § 195 BGB und beträgt regelmäßig 3 Jahre. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem zum einen der betreffende Schadensersatzanspruch entstanden ist und zum anderen der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Ersatzpflicht des Verwalters Kenntnis e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 186 Abs. 1 Satz 2)

Rn 7 Die Wiedereinsetzung ist dem Schuldner nach § 186 Abs. 1 Satz 2 zu gewähren, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von § 51 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO und §§ 233–236 ZPO erfüllt sind. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsgrundverweisung.[8] Rn 8 Danach kommt eine Wiedereinsetzung dann in Betracht (Wiedereinsetzungsgrund), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 wurde § 295 Abs. 1 geändert und neu gefasst.[3] § 295 trat zum 1.7.2014 in Kraft.[4] Eine generelle Rückwirkung der Änderung wurde abgelehnt.[5] Die Übergangsregeln des Art. 6 bestimmen, dass die bis 1.7.2014 geltenden gesetzlichen Vorschriften weiter au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts (Abs. 1)

Rn 3 Nach Abs. 1 geht unter den dort genannten Voraussetzungen das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zwingende Voraussetzung ist zunächst eine wirksame Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Erlass eines ordnungsgemäßen Eröffnungsbeschlusses gemäß § 27. Ein Rechtsübergang findet also in den seltenen Fällen nicht stat...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / III. Grob fahrlässige Nichterfüllung der Mitteilungspflichten

Bereits im Formular wird der Antragsteller in dem Feld über seiner Unterschrift auf seine Verpflichtung zur ungefragten und unverzüglichen Information des Gerichts über wesentliche Verbesserungen der Einkommensverhältnisse und jeder Adressenänderung hingewiesen. Zudem ist davon auszugehen, dass er im Laufe des gerichtlichen Verfahrens noch mehrfach an seine Verpflichtungen e...mehr

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zfs 10/2014, Kürzung der En... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die Versicherungsleistung ist jedoch gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen, da die Kl. den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat." a) Die Parteien haben die gesetzliche Regelung in § 81 Abs. 2 VVG – soweit im vorliegenden Fall maßgeblich – nicht abbedungen. Zwar ist in Nr. A.2.8.1 der maßgeblichen AKB 2011 geregelt, dass die Bekl. in der Kaskoversicherung auf de...mehr

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zfs 10/2014, Widerspruch zw... / 3 Anmerkung:

Zusätzlich zu der vom OLG Frankfurt entschiedenen Konstellation kann zur Problematik der Urteilsberichtigung noch auf eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (Urt. v. 31.7.2008 – 1 Ss 96/08, NStZ-RR 2008, 381) hingewiesen werden. Dort wurde erläutert, dass eine Urteilsberichtigung unzulässig ist, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit e...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / b) Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in der Regel ebenfalls für den gesamten Schaden. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und Verhaltensregeln missachtet, die im konkreten Fall jedem hätten einleuchten müssen. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei eine...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / d) Leichteste Fahrlässigkeit

Leichteste Fahrlässigkeit liegt bei kleineren Fehlern oder Versehen vor. In derart gelagerten Fällen ist eine Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen.mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / c) Mittlere Fahrlässigkeit

Bei normaler (mittlerer) Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, ohne dass ihm ein besonders schwerer Vorwurf zu machen ist. Bei solch einfacher Missachtung von Sorgfaltspflichten nimmt die Rechtsprechung beim Ausgleich des Schadens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Quotelung anhand der Umstände des Einzelfalls vor. E...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / C. Verwaltungsrecht

Wird der handelnde Beamte später noch wegen möglicher Schäden oder Gefährdungen in Anspruch genommen, kann sich daraus ein verwaltungsrechtliches[65] Folgemandat ergeben, etwa wegen eines Verstoßes gegen § 48 BeamtStG. Jüngst wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass § 35 Abs. 8 StVO ausschließlich die Gefährdung von Rechtsgütern Dritter, insbes...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 1. Privilegierte Arbeitnehmerhaftung

Kann der Arbeitnehmer zum Hergang des Schlüsselverlustes keinerlei präzisen Ausführungen machen, ist eine Haftung anzunehmen.[19] Ansonsten sind bei der Haftungsfrage die Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu beachten. Dieses Haftungsprivileg des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit verur...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / III. Haftung bei Verlust eines Vereinsschlüssels/Ehrenamt

Vereine sind auf die ehrenamtliche Hilfe von Organen und Mitgliedern angewiesen; ohne diese wären sie in aller Regel nicht in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen. Müssten die ehrenamtlich tätigen Mitglieder alle Risiken der ihnen übertragenen Aufgaben grundsätzlich alleine tragen, hätte dies zur Folge, dass ein erheblicher Teil von ihnen nicht mehr zur Mitarbeit bereit wäre....mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 2. Abwägung beim Schlüsselverlust

Bei der Haftung eines Arbeitnehmers, im Fall eines abhandengekommenen Schlüssels, sollten in eine Abwägung folgende Überlegungen einbezogen werden: Aufgrund der Warn- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers braucht ein Arbeitnehmer, der zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit einen Schlüssel ausgehändigt bekommt, grundsätzlich keine Überlegungen anzustelle...mehr

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zfs 9/2014, Verjährung von ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die zulässige Berufung des Kl. ist unbegründet. Die behauptete 50 %-ige Berufsunfähigkeit wegen eines Bandscheibenvorfalls und der damit einhergehenden Folgen im linken Bein und der Bluthochdruck können, wie auch die Verweisung, dahinstehen. Sämtliche vertragliche Ansprüche auf BU-Rente und Beitragsbefreiung aufgrund der genannten Erkrankungen sind seit spätestens 1....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2.1 Grundsätze der Ermessensausübung

Rz. 48 Es liegt somit im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie an den Stpfl. das Verlangen richtet, den Gläubiger bzw. Empfänger zu benennen. Das Ermessen hinsichtlich des Verlangens, den Gläubiger bzw. Empfänger zu benennen, ist fehlerfrei ausgeübt, wenn aufgrund der Lebenserfahrung nach der Art des infrage stehenden Sachverhalts bzw. Geschäftsvorfalls der Verdacht begründet i...mehr

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Verwaltung: Darf auf zweifelhafte Ansprüche verzichtet werden?

Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer von der Geltendmachung zweifelhafter Ansprüche (hier: auf Nutzungsentschädigung) absehen. Normenkette §§ 10 Abs. 7, 21 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümerin D hat durch Umbaumaßnahmen, die die anderen Wohnungseigentümer durch Beschluss mehrheitlich gebilligt haben, eine Situation geschaffen, d...mehr

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zfs 08/2014, Grob fahrlässi... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Die Ausführungen des BG begegnen durchgreifenden rechtlichen Bedenken." [7] 1. Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ansatz des BG, dass nach § 110 Abs. 1 SGB VII Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen dann haften, wenn sie den Versicherun...mehr

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zerb 8/2014, Europäische Er... / 2. Gutglaubenswirkung

Zum Schutz des Rechtsverkehrs sieht Art. 69 Abs. 3 den Schutz in das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung einer im Zeugnis als berechtigt ausgewiesenen Person vor. Durch die Regelung in Art. 69 Abs. 3 werden Schuldner des Nachlasses geschützt, die Leistungen an Personen erbringen, die als berechtigte Empfänger im Nachlasszeugnis ausgewiesen werden; das können Erben sein s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an leichtfertiges Handeln im Binnenmarkt

Leitsatz Der Unternehmer handelt bei Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nach § 6a UStG nur dann leichtfertig i.S.v. § 378 AO, wenn es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass er die Voraussetzungen dieser Vorschrift weder beleg- und buchmäßig noch objektiv nachweisen kann. Normenkette § 6a UStG, §§ 173, 370, 378 AO Sachverhalt Die Klägerin handelt mit Kraftfahrzeugen. Das Fina...mehr

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Verwalter: Zurechnung seines Wissens

Leitsatz Den Wohnungseigentümern kann das Wissen des Verwalters bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB entsprechend § 166 BGB zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspr...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… I. Das BG stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Bekl. nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Kl. habe der Bekl. die mit der X getroffenen Vereinbarungen, insb. die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwiegen. Zudem habe sie mit d...mehr

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zerb 7/2014, Die Entwicklun... / 3. Nachlasszeugnis

Die Beratungen zum Nachlasszeugnis gestalteten sich aus in der Materie liegenden Gründen besonders schwierig. In vielen Mitgliedstaaten war bisher ein solches Nachlasszeugnis unbekannt.[6] Es wurde als eine mit Rechtskraft ausgestattete Entscheidung missverstanden, eine auch in Deutschland häufig anzutreffende Fehleinschätzung. Seine Qualifikation als mit Gutglaubensschutz ve...mehr

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Beschluss: Pflichten des Verwalters bei Beschlussantrag

Leitsatz Ein professioneller Verwalter, der einen offenkundig nicht ordnungsmäßigen Beschluss zur Abstimmung stellt, verletzt seine Verwalterpflichten in einem nicht hinnehmbaren, unentschuldbaren Maße. Weist er die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung auf erhebliche Bedenken gegen die antragsgemäße Beschlussfassung hin, liegt allerdings kein grobes Verschulden vor. N...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / D. Österreichisches Recht

Der Ausgleich des immateriellen Schadens (in Österreich Schmerzengeld genannt) ist in § 1325 ABGB geregelt, der lautet: "Wer jemanden an seinem Körper verletzt, … bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld." Wie das deutsche Recht enthält auch das österreichische Recht keine Legaldefinition des Schmerzengeldes.[21] Der von der Re...mehr

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zfs 6/2014, Prüfungspflicht... / 3 Anmerkung:

Das OLG Düsseldorf zeigt in dieser kompakten Entscheidung sorgfältig auf, wie hoch einerseits die Anforderungen an die Überprüfung des Verkehrssicherheit vor Fahrtantritt sind, wie sich aber andererseits auch eine lebensfremde Bewertung eines Sachverhalts verbietet. Das Fahrzeug nur im entsprechend vorschriftsgemäßen Zustand zu benutzen bzw. es in diesem zu halten, ist eine ...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Klägerin habe der Beklagten die mit der …getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwie...mehr

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zfs 6/2014, Verunreinigung ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Art. 16 Hs. 2 BayStrWG enthält zum Themenkomplex Beseitigung von Verunreinigungen eine Regelung zur unmittelbaren Ausführung sowie zur Kostenerhebung durch einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (nicht zur Ersatzvornahme). Sie ist insoweit eine Sonderregelung gegenüber Art. 7 Abs. 3 LStVG sowie – was die Kostenerhebung durch Leistungsbescheid anbelangt...mehr

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zfs 6/2014, Prüfungspflicht... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg." Das AG ist zutreffend von einem in objektiver Hinsicht gegebenen Verstoß gem. §§ 41, 69 a StVZO ausgegangen. Der Betr. hat den Sattelzug in Betrieb genommen, obwohl die Bremsscheibe des rechten Vorderrades zwei durchgehende Risse aufwies. Diese Risse führten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / D. Die Rechtsprechung zum Absehen wegen Nachschulungen pp.

Hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich, wobei wohl noch überwiegend derartiges Nachtatverhalten des Betroffenen nicht als ausreichend angesehen wird, die Erforderlichkeit der Fahrverbotsanordnung zu verneinen.[17] So soll ein Aufbauseminar[18] für Kraftfahrer gem. § 4 Abs. 8 StVG noch nicht ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, da das Tatbild durch eine solche ...mehr