Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.1 Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft

Die Rechtsprechung verlangt für die Bejahung eines zwischen Ehepartnern konkludent geschlossenen Gesellschaftsvertrages einen Zweck, der sich nicht in der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft erschöpft, sondern darüber hinausgeht, indem sie etwa durch Einsatz von Vermögenswerten und Arbeitsleistungen gemeinsam ein Vermögen aufbauen oder berufliche oder gewerbliche...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3.1 Begrenzung der Haftung

§ 1629a BGB unterscheidet vier Fallgruppen: Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften oder sonstigen Handlungen der Eltern oder sonstiger vertretungsberechtigter Personen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 1 BGB), den Erwerb von Todes wegen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 1 Alt. 2 BGB), eigene Geschäfte des Minderjährigen (§ 1629a Abs. 1 Satz 1 HS 2 Alt. 1 BGB) und die gerichtlich geneh...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.3 Adoption nach altem Recht

Bei Adoption nach altem Recht (vor dem 1.1.1977) sind die Übergangsregelungen in Art. 12 des Adoptionsgesetzes zu beachten. Danach gilt folgendes: War der Erblasser zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse stets nach altem Recht (kein Erbrecht nach dem Annehmenden). In Erbfällen nach diesem Termin ist zu unterscheiden: War der Angen...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.1 Bedeutung

Die gesetzlichen Regelungen zur Abstammung haben grundsätzlich die Feststellung der biologischen Herkunft zum Ziel, bezwecken aber auch Rechtsklarheit für die Allgemeinheit und Rechtssicherheit für die beteiligten Personen. Das hat zur Folge, dass im Einzelfall genetische Herkunft und rechtliche Abstammung auseinander fallen können. Für den Rechtsverkehr und damit für das ges...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.1 Verwandtschaft

Der Rechtsbegriff Verwandtschaft ist maßgebliche Voraussetzung für das gesetzliche Erbrecht nach §§ 1924 bis 1930 BGB. Er ist definiert in § 1589 BGB. Nur wer in diesem Sinne mit dem Erblasser verwandt ist, kommt als gesetzlicher Erbe nach einer der Erbordnungen in Frage. Dabei ist der Verwandtschaftsbegriff in § 1589 BGB von der Überschrift des zweiten Abschnitt s zu untersc...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.2 Notwendigkeit von Verzichtserklärungen

Bei Scheidung der Ehe entfällt das Ehegattenerbrecht, da dessen Voraussetzung nach § 1931 BGB das Bestehen der Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ist. Wie bereits ausgeführt, ist das gesetzliche Ehegattenerbrecht vor Rechtskraft des Scheidungsurteils nach § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Schei...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.6 Formprobleme

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf wie der Ehevertrag (§ 1410 BGB) der notariellen Beurkundung gem. § 2348 BGB. Gemäß § 2347 Abs. 1 BGB muss der Erblasser – im Gegensatz zum Ehevertrag – persönlich handeln. Bei einem gegenseitigen Verzicht ist also für beide Teile Stellvertretung ausgeschlossen, so dass kein Ehegatte den vom anderen Teil als Vertreter ohne Vertretungs...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.1 Erblasser mit Abkömmlingen

Hat ein verheirateter Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet, wird er von seinem Ehepartner und den Kindern beerbt. Die §§ 1922 ff. BGB regeln die Rechtsnachfolge in das Vermögen des Erblassers, wobei das Erbrecht auf dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge beruht. Für Eheleute hängt die Erbquote gemäß der Vorschrift des § 1931 BGB in erster Linie vom ehelichen Güte...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.5 Pflichtteil des Ehegatten

Ist ein Ehegatte, der mit dem Erblasser in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, weder Erbe geworden[2] noch mit einem Vermächtnis bedacht, kann er gem. § 1371 Abs. 2 BGB nur den "kleinen Pflichtteil" verlangen. Die Quote errechnet sich durch Halbierung des nicht erhöhten gesetzlichen Erbteils (§ 1931 Abs. 1 und Abs. 2 BGB), denn § 2303 Abs. 2 Satz 2 BGB lässt die Regelung des § ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.2 Vaterschaft kraft Anerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1592 Abs. 2 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung der Mutter; falls der Mutter die elterliche Sorge nicht zusteht, bedarf die Anerkennung zusätzlich der Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB. Ggf. sind darüber hinaus Zustimmungserklärungen gesetzlicher Vertreter, unter Umständen auch familiengerich...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.4 Erbverzicht und Unterhalt

Zwar werden in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig Regelungen zum Unterhalt aufgenommen. Überraschenderweise werden dabei die erbrechtlichen Probleme völlig übersehen. Grundsätzlich erlöschen Unterhaltspflichten gem. §§ 1615 Abs. 1, 1360a Abs. 3 BGB mit dem Tod des zum Unterhalt Verpflichteten. Eine Ausnahme dazu findet sich in § 1586b Abs. 1 BGB. Gemäß § 1586b Abs. 1 BGB geht...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.3 Wahlrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), hat der überlebende Ehegatte folgende Wahlmöglichkeit: Gemäß § 1931 Abs. 1 BGB beträgt die Erbquote des Ehegatten neben Verwandten der ersten Ordnung ¼ bzw. neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern ½ des Nachlasses. Zur Berücksichtigung eines während der Ehe erzielten Zugew...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.2 Umfang des Anspruchs

Geschuldet ist der angemessene Unterhalt. Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht von Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Dabei kann Unterhalt entgegen § 1613 BGB auch für die Vergangenheit verlangt werden, weil der Vorgriff auf das dem nasciturus anfallende Vermögen in seinem Interesse erfolgt. Der Anspruch umfasst auch Entbindungs- nicht aber sich anschließende Wo...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.5.1 Minderjährigenadoption

Durch die Annahme eines Minderjährigen als Kind erlangt dieser gem. § 1754 Abs. 2 BGB in vollem Umfang die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden. Nimmt ein Ehepaar ein Kind oder ein Ehegatte das Kind des anderen Ehegatten an, erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Nach § 1755 Abs. 1 BGB erlöschen die ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.2.1 Scheidungsvoraussetzungen

Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, wonach das Scheitern der Ehe der einzige Scheidungsgrund ist. § 1565 Abs. 1 BGB definiert den Grundtatbestand, nach dem eine Ehe geschieden werden kann. Danach ist die Ehe gescheitert, wenn zum einen die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (Diagnose) und zum anderen nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.3 Anspruch der Mutter gegen den Vater aus Anlass der Geburt (§ 1615l BGB)

Die Mutter hat gegen den Vater des Kindes gem. § 1615l Abs. 1 BGB einen Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, einschließlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. Die rechtliche Vaterschaft muss gemäß § 1592 Nr. 2, §§ 1594 ff. BGB anerkannt oder gemä...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.2 Wert des Nachlasses

Die Höhe des Nachlasswertes ist in den §§ 2311 – 2313 BGB geregelt. Zunächst müssen sämtliche Aktiv- und Passivposten des Erblasservermögens ermittelt werden. Der für die Ermittlung maßgebende Zeitpunkt ist der Erbfall, § 2311 BGB (Stichtagsprinzip). Der Ermittlung des Nachlassbestands dient der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft und auf Erstellung eines Verz...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.1.1 Durch Erklärung des Testierenden

Zur Aufhebung einer letztwilligen Verfügung stellt das Gesetz dem Testierenden – unabhängig von Trennung bzw. Scheidung – mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Errichtung eines Testaments mit abweichendem Inhalt (§ 2258 Abs. 1 BGB), Vernichtung eines bestehenden Testaments oder Streichung einzelner Textpassagen (§ 2255 BGB), Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.2.2 Reichweite der Vermutungswirkungen

Bei einem Einzeltestament ergreift die Unwirksamkeitsvermutung gem. § 2077 BGB nur die den anderen Ehegatten betreffenden Verfügungen von Todes wegen; sonstige Bestimmungen zugunsten Dritter bleiben wirksam. Dem gegenüber reichen die Vermutungswirkung der §§ 2268, 2279 BGB weiter: Die Unwirksamkeitsvermutung erstreckt sich bei Ehegattentestament und Erbvertrag auf alle Verfüg...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.4.3 Inhalt und Umfang des Anspruchs

Geschuldet sind die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung. Grundsätzlich sind unter den zu leistenden Mitteln Geldmittel zu verstehen. § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB ist zu beachten. Wegen des Unterhaltscharakters können diesbezüglich die zu § 1610 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die einschlägigen Kommentierungen ver...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.4.4 Abwicklung der Ehegatten-Innengesellschaft

Bei der Abwicklung der Ehegatten-Innengesellschaft sind folgende Grundsätze zu beachten: Geschuldet wird nach dem §§ 738 ff. BGB die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Zur Ermittlung der Anspruchshöhe sind eine Bestandaufnahme und eine Vermögensbewertung auf den Zeitpunkt der Beendigung der Innengesellschaft vorzunehmen. Die quotale Beteiligung am Gesellschaftsvermögen r...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.4 Haftungsbeschränkungen

Der Unterhaltsanspruch des Berechtigten wird durch § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB auf den kleinen, fiktiven Pflichtteil nach § 1931 BGB beschränkt. Dieser ist unabhängig vom Güterstand zu bestimmen (§ 1586b Abs. 2 BGB). Der Wert des Pflichtteils richtet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls und der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote des geschiedenen Ehegatt...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.4 Ermittlung der leiblichen Abstammung

Die Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes kann in der Regel nur über eine genetische Untersuchung erfolgen. Dafür aber bedarf es einer geeigneten genetischen Probe des Kindes und des potentiellen bzw. mutmaßlichen Vaters, welche nicht immer freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Um dem mutmaßlichen Vater die Klärung dieser Frage zu erleichtern, kann dieser nun nach ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.1 Grundsätzliches zur Erbengemeinschaft

Die Entstehung der Erbengemeinschaft erfolgt kraft Gesetzes. Sie entsteht allein aufgrund der Tatsache, dass der Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Den Erben steht die Nachlassverwaltung gemeinschaftlich zu, § 2038 Abs. 1 BGB. Die Nachlassverwaltung umfasst alle Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung des Nachlasses sowie zur Gewinnung der Nutzun...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.3 Konsequenzen für die Praxis

Im laufenden Ehescheidungsverfahren sollten sich die Ehegatten nicht auf die Rechtsfolgen des § 1933 BGB verlassen: Ein scheidungswilliger Ehegatte sollte vorsorglich immer einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Ein scheidungsunwilliger Ehegatte sollte durch Verfügung von Todes wegen das gesetzliche Erbrecht seines die Scheidung betreibenden Partners verhindern und ihm ggf. (...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3 Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz

Grundgedanke dieses Gesetzes ist, dass der Minderjährige nicht auf Grund von Handlungen seiner Eltern verschuldet in die Volljährigkeit entlassen werden soll. Denn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts[44] ist die Möglichkeit der Eltern, ihre minderjährigen Kinder bei Fortführung eines von den Kindern ererbten Handelsgeschäfts finanziell unbegrenzt zu verpflichten (§...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.3.2 Außerordentliches Kündigungsrecht

Darüber hinaus steht dem Minderjährigen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies bezieht sich sowohl auf Mitgliedschaftsrechte an einer Gesamthandsgemeinschaft (z. B. einer Erbengemeinschaft) als auch an einer Personengesellschaft, § 723 Abs. 1 BGB. Falls nicht binnen drei Monaten eine Kündigung erfolgt oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangt wird, gr...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.2 Rechtsentwicklung im Beitrittsgebiet

In der ehemaligen DDR war bis zum 31.3.1966 die Rechtslage identisch mit derjenigen in der Bundesrepublik vor dem 1.7.1970. Am 1.4.1966 trat das Familiengesetzbuch der DDR in Kraft und löste das bis dahin noch geltende Familienrecht (4. Buch des BGB) ab. Seitdem galten zur Feststellung der Vaterschaft inhaltlich bereits nahezu gleiche Vorschriften wie die seit dem 1.7.1998 g...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.2 Mutterschaft

Mutter eines Kindes ist stets nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Mit dieser gesetzlichen Festlegung auf die gebärende Frau scheidet jede andere Frau, die in irgendeiner Form an der Entstehung des Kindes beteiligt ist, als Mutter im Rechtssinne aus. Dies gilt für alle Spielarten der Ersatz- oder Leihmutterschaft, die vom Gesetz (§ 13a AdVermiG – Adoptionsver...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.1 Gesetzliche Vaterschaft kraft Ehe

Gemäß § 1592 Abs. 1 BGB ist Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Für den Fall, dass dieser vor der Geburt des Kindes verstorben ist, legt § 1593 BGB fest, dass im Regelfall auch eine Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns die Abstammung von diesem begründet. Scheidung oder Aufhebung der Ehe nach der Geburt des Kindes ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.7 Formulierungsvorschläge

Erb- oder Pflichtteilsverzicht "Wir verzichten hiermit gegenseitig auf unser gesetzliches (Erb- und) Pflichtteilsrecht." Klarstellung zum nachehelichen Unterhalt "Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet ausdrücklich keinen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1586b, 1933 Abs. 3 BGB für den Fall des Vorversterbens des unterhaltspflichtigen Ehegatten." Alternativ dazu: Erl...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.2 Erblasser ohne eigene Abkömmlinge

Bei kinderlosen Erblassern beträgt die Erbquote des überlebenden Ehegatten gem. § 1931 Abs. 1 BGB zunächst ½. Lebten die Ehegatten zum Zeitpunkt des Erbfalls im gesetzlichen Güterstand, erhöht sich dieser Erbteil gem. § 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB um ¼. Der restliche Nachlass fällt gem. § 1925 BGB an die Eltern des Erblassers bzw. im Fall des Vorversterbens an...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.3 Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung

Die Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung ist gem. § 1600d Abs. 1 BGB nur möglich, wenn keine Vaterschaft kraft Ehe oder kraft Anerkennung besteht. Ggf. müssen also die vaterschaftsbegründenden Wirkungen der Geburt bei Bestehen der Ehe oder der Anerkennung erst durch Anfechtung beseitigt werden. Erst danach kann im Abstammungsverfahren die Vaterschaft ein...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.5 Erbverzicht und Zugewinnausgleich

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 2 BGB, der dem überlebenden Ehegatten immer dann zusteht, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer geworden ist, wird weder von einem Erbverzicht noch von einem Pflichtteilsverzicht erfasst. Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn die Scheidungsvereinbarung zusätzlich eine Gütertrennungsvereinbarung enthält oder ausdrückli...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.2.3 Rückforderung

Im Fall einer Totgeburt ist der gezahlte Unterhalt nicht zu erstatten, weil der Anspruchsgrund die Erwartung der Geburt des Erben ist. Bei irrtümlicher Annahme der Schwangerschaft oder Wegfall der Erbberechtigung des Kindes besteht zwar ein Anspruch auf Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Mutter dürfte allerdings in diesen Fällen durch § 818 Abs. 3 BGB gesc...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.3.2 Einzelkonto

Eröffnet ein Ehegatte dagegen ein Einzelgiro – oder auch ein Wertpapierkonto – bei einer Bank auf seinen Namen, so ist er alleiniger Gläubiger der Guthabenforderung gegen die Bank. Auch im Innenverhältnis zum anderen Ehegatten ist er grundsätzlich allein berechtigt. Allein der Umstand, dass auch der andere Ehepartner Einzahlungen tätigt oder dass diesem über das Konto eine V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.1 Anfechtungsrecht gem. § 2079 BGB für den Fall der Wiederverheiratung

Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten werden wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Durch eine einseitige Verfügung kann der überlebende Ehegatte seine Bindung an wechselbezügliche Verfügungen gem. § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht beseitigen. Die Regelung des Widerrufs wechselbezüglicher Verfügungen erklärt sich au...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.2 Familiengerichtliche / betreuungsgerichtliche Genehmigung

Zur Vornahme bestimmter bedeutsamer Rechtsgeschäfte im Namen des Kindes (Mündels/Pfleglings/Betreuten) bedarf der gesetzliche Vertreter einer zusätzlichen gerichtlichen Genehmigung. Die wesentlichen Genehmigungstatbestände finden sich im Recht der Vormundschaft. Gemäß § 1643 Abs. 1 und Abs. 3, § 1915 Abs. 1, § 1908i BGB gelten die meisten dieser vormundschaftsrechtlichen Nor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.8 Aufhebung bisheriger Verfügungen von Todes wegen

Ein Erbverzicht schließt nur das gesetzliche Erbrecht aus. Die Unsicherheit, ab wann das Erbrecht des überlebenden Ehegatten im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfällt, besteht in gleicher Weise auch bei der gewillkürten Erbfolge aufgrund der Auslegungsregeln der §§ 2077, 2268 und 2279 Abs. 2 BGB. Ein Widerruf von letztwilligen Verfügungen ist in den in I.2.1.2 dargestellten...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.2.3 Scheidungsantrag

Bei Tod eines Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens verliert der überlebende Ehegatte sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht nach § 1933 BGB unter folgenden Voraussetzungen: wenn zur Zeit des Erbfalls die materiellen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser selbst die Scheidung beantragt hat oder dem Scheidungsantrag des l...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.1 Beschränkung der elterlichen Vermögenssorge

Die Vermögenssorge ist ein Teil der elterlichen Sorge gem. § 1626 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB, die grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinschaftlich obliegt. Davon werden alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen umfasst. Dabei sind die Eltern grundsätzlich zu unentgeltlicher Verwaltung des Kindesvermögens verpflichtet. Die Eltern vertreten gem. § 1629 Abs. 1 BGB insoweit ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.3.1 Gemeinschaftliche Konten und Depots

Gemeinschaftskonten sind Eigenkonten, die mehreren Personen gemeinschaftlich zustehen. Zu unterscheiden sind "Oder-" und "Und-Konten". Bei "Oder-Konten" sind alle Inhaber berechtigt, ohne Mitwirkung der anderen über das Konto zu verfügen. Als "Und-Konten" werden solche Bankkonten bezeichnet, für die vereinbart ist, dass mehrere Inhaber nur gemeinschaftlich berechtigt sind, ü...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 6.3 Vormundbenennungsrecht der Eltern

Gemäß § 1773 BGB erhält ein Minderjähriger insbesondere dann einen Vormund (§ 1793 Abs. 1 BGB), wenn er nicht mehr unter elterlicher Sorge steht; wenn beide Eltern verstorben sind oder wenn die elterliche Sorge ruht, §§ 1673 ff. BGB (bspw. bei längerer Strafhaft des Alleinsorgeberechtigten). Minderjährige bedürfen der gesetzlichen Vertretung, da sie entweder geschäftsunfähig...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 5.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruchsteller muss bedürftig i. S. d. Unterhaltsrechts (§ 1569 Satz 1 BGB) sein, denn sonst besteht schon tatbestandsmäßig kein Unterhaltsanspruch, der sich gegen den Nachlass richten könnte. Somit sind der Bedarf gem. § 1578 BGB und die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten gem. § 1577 BGB zu berücksichtigen. Danach bestimmt sich der Bedarf nach den ehelichen Lebensv...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.2 Zur "taktischen Ausschlagung" des Ehegatten

Ob der überlebende Ehegatte ausschlägt und die "güterrechtliche Lösung" wählt, setzt eine Interessenabwägung voraus. Diese steht im Fall der Erbeinsetzung unter dem Zeitdruck der Frist des § 1944 BGB. Nur eingeschränkt gilt dies beim Vermächtnis; hier kann es aber zu einer Fristsetzung durch den Erben gem. § 2307 Abs. 2 BGB kommen. Erbschaft und Vermächtnisanspruch werden sog...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.1 Ausschluss der Vertretungsmacht der Eltern bzw. eines Vormunds

Ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen an dessen Vertretung verhindert, ist nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Wahrnehmung der in Betracht kommenden Angelegenheit ein Ergänzungspfleger zu bestellen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Unter den Begriff der Verhinderung fallen nach allgemeiner Auffassung tatsächliche als auch rechtliche Verhinderungen. Die in...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 7.2 Auswirkung der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf das Erbrecht?

Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle wird zunehmend diskutiert, inwieweit auch Erb-, und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[60] Konkrete Berührungspunkte zu...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 1.1.1.4 Voraus des Ehegatten

Gemäß § 1932 BGB steht dem überlebenden Ehegatten – güterstandsunabhängig – neben seinem gesetzlichen Erbteil der so genannte "Voraus" zu. Dieser ist als gesetzliches Vermächtnis ausgestaltet. Er umfasst die Haushaltsgegenstände (i. S. d. §§ 1361a, 1369 BGB), soweit diese nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke. Der Begriff der Haushaltsgegenstände is...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.3 Erb- oder Pflichtteilsverzicht?

Durch einen Erbverzicht wird der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte. Er hat dann auch kein Pflichtteilsrecht mehr (§ 2346 Abs. 1 BGB). Der Verzichtsvertrag ist ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft. Er stellt keinen gegenseitigen Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB dar. Ein solcher Erbverzicht v...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebrauch eines Wohnungseigentums: Tagesmutter

Leitsatz Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise führt eine Kindertagespflege mit lediglich 2 bis 3 Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen. Normenkette WEG § 15 Abs. 2 Das Problem In der Versammlung im April 2013 informiert K die anderen Wohnungseigentümer über die Absicht seiner Lebensgefährtin, in K's Sondereigentum (= Eigentumswohnung) als Tagesmu...mehr