Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 6. Exkurs: Einwilligungsfähigkeit und Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 56 Die Behandlung eines einwilligungsunfähigen Patienten entgegen einer im einwilligungsfähigen Zustand geschrieben Patientenverfügung ist grundsätzlich unzulässig und kann auch nicht durch § 1906 BGB (§ 1831 BGB n.F.) oder eine öffentlich-rechtliche Unterbringung überwunden werden.[85] Behandlungen, die ein Patient im Zustand der Einsichtsfähigkeit durch eine Patientenv...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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FF 07+08/2023, Falsche Rech... / 2 Anmerkung

Der XII. Senat des BGH differenziert mit seinem Beschl. v. 1.3.2023 (XII ZB 18/22) die Rechtsprechung zur Vermutung fehlenden Verschuldens bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 2 FamFG/§ 233 S. 2 aus. Danach greift die Vermutung fehlenden Verschuldens bei falscher Rechtsbehelfsbelehrung trotz Tätigkeit eines Anwalts, wenn dieser k...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. FamGKG

Rz. 28 Unverzichtbar für die Wertbestimmung im Bereich des Familienrechts ist das FamGKG, in dem die Werte ziemlich detailliert in 20 Vorschriften geregelt sind. Die Aufteilung orientiert sich am GKG. Während in den §§ 33 bis 42 FamGKG die allgemeinen Wertvorschriften enthalten sind, regeln die §§ 43 bis 52 FamGKG besondere Werte. Dabei handelt es sich größtenteils um feste ...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrecht in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte

I. Einleitung Bei der Auslegung und Anwendung des Familienrechts ist als (aller-)letzte Instanz nicht nur das Bundesverfassungsgericht[2] gefordert. Inzwischen haben sich insoweit auch die Verfassungsgerichte der Länder mit einer Vielzahl von Entscheidungen positioniert. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind sie jedoch nicht berechtigt, die maßgeblich durch das Bundesr...mehr

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FF 12/2022, 25 Jahre Forum Familienrecht

Jochem Schausten Liebe Leserinnen und Leser, wer von uns lange genug Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft ist, kann sich seit inzwischen 25 Jahren an unserer "Forum Familienrecht" erfreuen. Ein solches Jubiläum darf nicht unerwähnt bleiben! Angefangen hat das Ganze als ein "Mitgliederblättchen" – einige wenige zusammengeheftete DIN A4-Seiten, in denen über die Arbeit der Arbeit...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- und Elternkonfliktverfahren - Wo liegen die Unterschiede in der Praxis?1 Schriftliche Fassung des Vortrags und zugleich Vorabdruck aus dem Tagungsband: Dagmar Coester-Waltjen/Volker Lipp/Philipp Reuß/Eva Schumann/Barbara Veit (Hrsg.), Kindgerechte Verfahren - Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen, 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht 2021, erscheint in Kürze als Print- und (kostenfreie) Online-Ausgabe im Universitätsverlag Göttingen.

I. Begriffe Kinderschutzverfahren im Sinne der nachstehenden Ausführungen sind insbesondere Verfahren nach den Elternkonfliktverfahren sind insbesondere Verfahren nachmehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / I. Einleitung

Bei der Auslegung und Anwendung des Familienrechts ist als (aller-)letzte Instanz nicht nur das Bundesverfassungsgericht[2] gefordert. Inzwischen haben sich insoweit auch die Verfassungsgerichte der Länder mit einer Vielzahl von Entscheidungen positioniert. Anders als das Bundesverfassungsgericht sind sie jedoch nicht berechtigt, die maßgeblich durch das Bundesrecht normiert...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / II. Zur Rechtsprechung im Einzelnen

Die Übersicht beginnt mit der Darstellung der formellen Voraussetzungen für eine Landesverfassungsbeschwerde, illustriert anhand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Familienrecht. Diese (formellen) Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben für eine Bundesverfassungsbeschwerde nach den §§ 90, 92 BVerfGG, erweisen sich aber, wie bereits ausgefü...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / III. Fazit

Die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte zum Familienrecht birgt, was die zugrunde liegenden Fallkonstellationen und die (verfassungs-)rechtlichen Maßstäbe anbetrifft, keine Überraschungen. Grundsätzlich werden die in den Verfahren der Landesverfassungsgerichtsbarkeit von den Beschwerdeführern/Antragstellern zur Entscheidung gestellten familienrechtlichen Problematik...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 1. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

a) Beschwerdebefugnis Befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist nur "jedermann", der geltend machen bzw. behaupten kann, in seinen ihm nach dem Grundgesetz oder, wie hier interessierend, durch die jeweilige Landesverfassung verbürgten Grund- und Freiheitsrechten verletzt zu sein.[18] Daraus folgt gleichzeitig, dass (auch) die Landesverfassungsgerichte für die behaupt...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 2. Prozessuale Grundrechte

a) Anspruch auf rechtliches Gehör Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 103 Abs. 1 GG und, parallel dazu, in den meisten Landesverfassungen seinen Niederschlag gefunden hat, gehört zu den wichtigsten prozessualen Grundrechten. Es verwundert deshalb auch nicht, dass die Berufung auf dieses Prozessgrundrecht gewissermaßen zum Standard von Verfassungsbeschwerden auc...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / d) Substantiierung

Besondere Bedeutung für den Erfolg einer Verfassungsbeschwerde hat, wie es auf Bundesebene durch § 23 Abs. 1 sowie insbesondere § 92 BVerfGG vorgeben, die Substantiierung des Vortrags in der Beschwerdeschrift; oder, umgekehrt formuliert: Der Misserfolg eines hohen Prozentsatzes von Verfassungsbeschwerden, auch und gerade zu den Landesverfassungsgerichten, ist auf die unzurei...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Beschwerdebefugnis

Befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist nur "jedermann", der geltend machen bzw. behaupten kann, in seinen ihm nach dem Grundgesetz oder, wie hier interessierend, durch die jeweilige Landesverfassung verbürgten Grund- und Freiheitsrechten verletzt zu sein.[18] Daraus folgt gleichzeitig, dass (auch) die Landesverfassungsgerichte für die behauptete Verletzung von Me...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 3. Kindschaftssachen / Erziehungsrechte bzw. -pflichten

Bei den "Kindschaftssachen" steht die elterliche Sorge nicht nur im Gesetz (§ 151 Nr. 1 FamFG), sondern, was den Umfang der Judikate anbetrifft, auch in der Rechtsprechungspraxis der Landesverfassungsgerichte an erster Stelle, hierin inbegriffen die Fälle zum Aufenthaltsbestimmungsrecht als eines Teilbereichs der elterlichen Sorge. Dem schließen sich, rein mengenmäßig und wi...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / f) Erledigung

Nach Erledigung der Hauptsache (hier: prozessuale Überholung einer vor dem Landesverfassungsgericht angefochtenen eA-Entscheidung über den Umgang des Vaters mit seinem Kind durch die Hauptsacheentscheidung oder etwa dann, wenn auf die Rüge überlanger Verfahrensdauer in einer umgangsrechtlichen Sache konkret keine Beschleunigung mehr zu erreichen ist) kann ein Rechtsschutzbed...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Rechtswegerschöpfung, insbesondere Anhörungsrüge

Die Anrufung auch der Landesverfassungsgerichte im Rahmen einer Urteils-Verfassungsbeschwerde ist, wie nach Bundesrecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), von der vorherigen Erschöpfung des Rechtswegs abhängig. Wird gemäß § 70 Abs. 1 FamFG vom Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, muss also zunächst das entsprechende Rechtsmittelverfahren durchgeführt ...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Anspruch auf rechtliches Gehör

Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 103 Abs. 1 GG und, parallel dazu, in den meisten Landesverfassungen seinen Niederschlag gefunden hat, gehört zu den wichtigsten prozessualen Grundrechten. Es verwundert deshalb auch nicht, dass die Berufung auf dieses Prozessgrundrecht gewissermaßen zum Standard von Verfassungsbeschwerden auch zu den Landesverfassungsgericht...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Umgangsrecht

Das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Umgangsrecht eines Elternteils aus Art. 12 Abs. 3 Verf Berlin wird durch § 1684 Abs. 1 BGB konkretisiert. Dabei ist hinsichtlich der Frage des Umgangsrechts bzw. der Umgangspflicht eines Elternteils das Kindeswohl der entscheidende Abwägungsmaßstab für das Familiengericht bei seiner Umgangsrechtsentscheidung gemäß § ...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / e) Frist

In der Mehrzahl der einschlägigen Verfahrensgesetze ist wie nach § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG auch für die Einlegung und Begründung einer Landesverfassungsbeschwerde eine 1-Monats-Frist nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung vorgesehen; teilweise, etwa in Berlin (§ 51 Abs. 1 S. 1 VerfGHG), in Brandenburg (§ 47 Abs. 1 VerfGG) und in Bayern (Art. 51 II 2 VerfGHG), gel...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 4. Versorgungsausgleich/Familienzuschlag

Die vermögensrechtliche Seite von Familie/Ehe/Scheidung spielt bisher, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte eine allenfalls untergeordnete Rolle. Hier ist aktuell aus dem Berichtszeitraum nur von der einschlägigen Rechtsprechung des BayVerfGH zu berichten. Dieser hat trotz seiner deutlichen Zurückhaltung, was die Überprüfung der Auslegung u...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / c) Grundsatz der Subsidiarität

Das Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde wird auch nach der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte als Ausprägung des allgemeinen verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität eingestuft. Danach hat ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemac...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Weitere Prozessgrundrechte

Zu den ungeschriebenen, gleichwohl in der Rechtsprechung des BVerfG sehr ausdifferenzierten und aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG hergeleiteten Prozessgrundrechten gehört das "Recht auf ein faires Verfahren".[55] Positivrechtlich ist es einerseits in Art. 6 Abs. 1 EMRK, aber auch etwa in Art. 52 Abs. 4 Verf Bbg. normiert. Sowohl aus dieser Gewährleistung als auch au...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Elterliche Sorge

Im Fokus der Rechtsprechung steht immer wieder die Bestimmung des § 1671 BGB zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils hiervon bei Getrenntleben der Eltern, entweder im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge oder dann, wenn diese der Mutter zusteht. Der VerfGH BE klargestellt, dass nach § 1671 BGB kein zwingender Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge besteh...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / c) Eltern-/Erziehungsrechte

Verstöße gegen das Kindeswohl bedeuten häufig auch Verstöße gegen das Elternrecht, wie es sich aus Art. 6 Abs. 2 GG (und inhaltsgleich aus entsprechenden Verbürgungen der Landesverfassungen) ergibt, da nur das Kindeswohl einen Eingriff in das Elternrecht zu rechtfertigen vermag. Dementsprechend ist die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die sich dagegen wandte, dass das Rec...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Mitgliederversammlung

Jochem Schausten gab seinen Geschäftsbericht ab und er dankte den Mitgliedern des Geschäftsführenden Ausschusses und vor allem der Geschäftsführerin Rechtsanwältin Christine Martin für ihren Einsatz. Wie schon zuvor während der Tagung hob er noch einmal hervor, dass die Zeitschrift Forum Familienrecht in diesem Jahr ihr 25jähriges Bestehen feiert. Von einem kleinen Vereinsbl...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Einführung

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und konnten zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie endlich wieder Erfahrungen direkt und persönlich austauschen, sich über wichtige Themen informieren und fortbilden. Zusätzlich nahmen etwa 200 Personen...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / II. Einleitung des Verfahrens

1. Elternkonfliktverfahren werden auf Antrag eingeleitet. Der Antrag nach § 1671 BGB ist sowohl Verfahrens- wie auch Sachantrag.[3] Mit dem Antrag wird das Verfahren eingeleitet, zugleich tritt aber auch eine Bindung des Gerichts ein, denn es darf über den Sachantrag nicht hinausgehen.[4] Das Antragserfordernis ist Abbild der Kompetenzverteilung gemäß Art. 6 Abs. 2 GG auch f...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 4

Auf einen Blick: Das Gesetz berücksichtigt die besonderen Belange einer Patchworkfamilienkonstellation nicht. Dies macht eine genaue Nachfolgeplanung erforderlich, um ungewünschte Folgen zu vermeiden. Dabei ist insbesondere auf die jeweilige Zielsetzung des Erblassers abzustellen. Autor: Dagmar Boving, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht sowie Fachanwältin für Fa...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle beim Vergleich in Familienstreitsachen, das Kind als Subjekt im Verfahrensrecht und überzahlter Unterhalt

Aktuelle Themen im Familienrecht Einführung Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 29.9. bis 1.10.2022 in Leipzig 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und konnten zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie endlich wieder Erfahrungen direkt und persönlich austauschen, sich über wichtige Themen informieren und fortb...mehr

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FF 12/2022, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose im Ruhestand

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 153/2022 vom 31.10.2022 Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose ist mit Ablauf des 31.10.2022 in den Ruhestand getreten. Herr Dose wurde am 28.12.1956 in Hameln geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Georg-August-Universität Göttinge...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Reformbedarf beim Kindesunterhalt

Den Abschluss der Herbsttagung bildete wie gewohnt die Aktuelle Stunde, diesmal mit einer Diskussion über die "Zukunft des Kindesunterhalts im Lichte gewandelter Betreuungsformen". Ob die Eltern sich auf das Wechselmodell, das Stufen- oder das tradierte Residenzmodell einigen, immer kann Streit um die Unterhaltszahlungen entstehen. Außerdem verdreifache sich das Armutsrisiko...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VII. Einheitlicher Verfahrensgegenstand

Kindesschutzverfahren und Elternkonfliktverfahren können einen einheitlichen Verfahrensgegenstand bilden. Dies betrifft insbesondere die Konstellation, in der das Familiengericht sowohl zu prüfen hat, ob einem Elternteil antragsgemäß nach § 1671 BGB die Alleinsorge zu übertragen ist, als auch von Amts wegen zu prüfen hat, ob für dasselbe Kind familiengerichtliche Maßnahmen g...mehr

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FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / 2 Anmerkung

1. Die der Verfassungsbeschwerde der Verfahrensbeiständin des betroffenen Kindes stattgebende Entscheidung des BVerfG hat die Beschwerdeentscheidung des OLG Koblenz in dem Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB aufgehoben und zurückverwiesen. Die Rückkehr des Kindes von den Pflegeeltern zu den Eltern hatte das BVerfG bereits vorher durch eine einstweilige Anordnung verhindert...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

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FF 12/2022, Keine verfestig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist von Interesse, weil in diesem Einzelfall der unterhaltsverpflichtete Ehemann in der Trennungsphase bereits die Ehefrau so massiv unter Druck gesetzt hat, dass diese die unstreitig bestehende eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht zu einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgebaut hat, wie dies an sich möglich gewesen wäre. Eingeräumt hat...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Psychologie für Juristen

Der Blick über den Tellerrand des Familienrechts, ein fester Bestandteil der Herbsttagungen, richtete sich diesmal auf die Psychologie. "Wie kann Manipulation erkannt werden und was kann ich dagegen tun?"– eine Fragestellung, die auch für Familienanwälte relevant sein kann. Prof. Dr. Peter Fischer, der den Lehrstuhl für Sozial-, Arbeits- Organisations- und Wirtsc haftspsycho...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 59 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf den gesamten Vermögensanfall, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Insoweit gilt das Weltvermögensprinzip; es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um Inlands- oder um Auslandsvermögen handelt. Rz. 60 Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hat erheblich...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und Verfassungsbeschwerde im Familienrecht1 Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser bei der - online durchgeführten - Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV am 26.11.2021 gehalten hat.

I. Einleitung Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Sein dementsprechendes Selbstverständnis gründet auf den rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich mittels Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) mit ihren Anliegen an das Gericht wenden zu können, und der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten. S...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Wann eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft möglich ist, regelt § 1385. Hiernach kann eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden, wenn die Trennung mindestens drei Jahre andauert, eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist, da Handlungen der in § 1365 oder 1375 Abs. 2 bezeichneten Art zu befürchten sin...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / VI. Fazit

Aus welchen Gründen eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann, ist in § 1385 abschließend geregelt. Eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft hat den Eintritt der Gütertrennung zur Folge. In den meisten Fällen einer Scheidung wird eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nicht in Betracht kommen bereits, weil keiner der Tatbest...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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AGS 11/2022, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg u.a. 81. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.257 S., 119,00 EUR Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus eine aktive Rolle eingenommen haben, noch Namensgeber wichtiger juristischer Werke sein sollen. Hierzu gehört auch der Palandt. Der Verlag hat sich entschlossen, ab de...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / I. Einleitung

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Bürgergericht. Sein dementsprechendes Selbstverständnis gründet auf den rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich mittels Verfassungsbeschwerde (vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) mit ihren Anliegen an das Gericht wenden zu können, und der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten. Seit langem ge...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 6. Kosten

Überwiegend wird vertreten, dass der Antrag auf vorzeitige Beendigung der Zugewinngemeinschaft und der auf Zahlung eines vorzeitigen Zugewinns wirtschaftlich nicht identisch und daher zusammenzurechnen sind, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG.[96] Der Gegenstandswert des Leistungsantrags ist wie üblich in Höhe des geltend gemachten Betrages zu ermitteln, § 35 FamGKG. Wird ein Stufenant...mehr

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Sonstige Eingriffe in Art. 6 Abs. 2 S. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die nicht an eine Kindeswohlgefährdung anknüpfen, betreffen häufig solche über die Verteilung der elterlichen Sorge zwischen den Eltern nach § 1671, § 1628 BGB sowie gerichtliche Regelungen des Umgangs gemäß § 1684 BGB (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) und § 1685 BGB (Art. 6 Abs. 1 GG). Für die verfassungsgerichtliche Pr...mehr

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Textform oder Schriftform: Sind Dokumente mit eingescannter Unterschrift formwirksam?

Zusammenfassung Das deutsche Recht ist bei Formvorschriften vergleichsweise flexibel. Verträge können weitgehend per Handschlag geschlossen werden. Ausnahmen davon gibt’s im Erbrecht (Erbverträge), im Familienrecht (Eheverträge), bei Grundstücksangelegenheiten und im Arbeitsrecht. Ein Großteil der Verträge wird – in Zeiten der Digitalisierung – per E-Mail abgeschlossen: durc...mehr