Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 15 Familienrecht / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 705 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 15 Familienrecht / g) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 111 Ist die Auskunft vorprozessual erteilt und besteht auch keine Veranlassung, eine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen, kann unmittelbar Zahlungsantrag gestellt werden, über den wiederum im Verbund mit der Ehesache zu entscheiden ist. Der Antrag wird in aller Regel nur auf Zahlung des errechneten Zugewinnausgleichsbetrages zu richten...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[393] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Antrag auf Aufhebung oder Änderung nach § 54 Abs. 1 FamFG

Rz. 668 Dem Beteiligten der erlassenen einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt stehen des Weiteren die Rechte nach § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG zu, wonach (entsprechend der früheren Regelung in § 620b ZPO für Ehescheidungssachen) nunmehr für alle einstweilige Anordnungen die Möglichkeit eröffnet ist, einen Antrag bei Gericht auf Aufhebung und Änderung der einstweil...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 562 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners

Rz. 547 Heiratet der Schuldner erneut, so können sich für ihn Steuervorteile ergeben, wenn der neue Ehegatte ein deutlich geringeres steuerpflichtiges Einkommen hat. Nach Entscheidungen des BVerfG,[914] die die frühere BGH-Rechtsprechung als verfassungswidrig angesehen hatten, hat der BGH nunmehr erklärt: Zu berücksichtigen sind nach der Ehescheidung eingetretene Änderungen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Allgemeines

Rz. 693 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Tatsächliches Einkommen des Gläubigers aus Arbeit, Versorgung oder Vermögen

Rz. 351 Arbeitseinkommen des Gläubigers, das die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, wird im Regelfall von dem um den Kindesunterhalt (nach Kindergeldabzug)[555] gekürzten Arbeitseinkommen des Schuldners abgezogen; der Gläubiger erhält eine Quote von 3/7 des Differenzbetrags (Differenzmethode).[556] Die Quote erhöht sich auf ½, soweit der Schuldner arbeitsunabhängiges ...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 551 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[925] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Ge- und Verbote

Rz. 715 Mit der einstweiligen Anordnung können beantragt und erlassen werden. Da insgesamt keine Familienstreitsachen vorliegen, greifen für den einstweiligen Rechtschutz die § 49 ff. FamFG, da keine Spezialregelu...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Rz. 697 Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständ...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 150 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Verbundverfahren oder isoliertes Verfahren?

Rz. 21 Der Antrag ist nach Trennung der Eltern zulässig; die Entscheidung hierüber wird unabhängig von dem Ehescheidungsverfahren getroffen. Verbund mit der Ehesache entsteht nur, wenn ein Ehegatte die Einbeziehung in den Verbund vor Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug beantragt, es sei denn, das Gericht hält aus Gründen des Kindeswohls die Einbeziehung ni...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Muster: Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 682 Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung Muster 15.74: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterhalts bestellen wir uns unter Vorlage der uns legitimierenden...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 485 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Weitere Beispiele für einstweilige Anordnungen

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§ 15 Familienrecht / f) Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung

Rz. 628 Wie schon früher in § 620f ZPO a.F. geregelt, tritt die einstweilige Anordnung in jedem Falle bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft. Dies gilt dann nicht, wenn das Gericht bei der erlassenen einstweiligen Anordnung bereits für den Wegfall der einstweiligen Anordnung einen früheren Zeitpunkt bestimmt hat. Für die Annahme einer "anderweitigen Regel...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 186 Für die Vergangenheit kann gemäß § 1613 Abs. 1 BGB Unterhalt verlangt werden ab dem Anfang des Monats, in dem entwedermehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Gütertrennung

Rz. 120 Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung Muster 15.14: Vereinbarung Gütertrennung § _____ Ehevertragliche Vereinbarungen Ehevertraglich vereinbaren wir Folgendes: 1. Als Güterstand für unsere Ehe soll die Gütertrennung nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten. Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennungmehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Unterhaltsrelevantes Einkommen des Schuldners

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§ 15 Familienrecht / e) Fiktives Einkommen des Gläubigers

Rz. 270 Hat der Gläubiger kein Einkommen, obwohl ihm eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar wäre, so kann ihm ein fiktives Einkommen in der Höhe entgegengehalten werden, wie es in zumutbarer Weise erzielbar wäre. Besonderheiten des Einzelfalles sind dabei zu berücksichtigen.[439] Auch kann ein fiktives Einkommen nicht allein mit der Begründung angesetzt werden, der Gläub...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltstatbestände

Rz. 342 Das derzeit gültige Gesetz enthält acht Unterhaltstatbestände, von denen zunächst diejenigen der §§ 1570–1572 BGB (Betreuung/Alter/Krankheit) zu prüfen sind. Die übrigen Unterhaltstatbestände sind, wie sich aus dem Wortlaut der §§ 1573 Abs. 1 und 2, 1576 BGB ergibt, subsidiär. § 1575 BGB betrifft einen Sonderfall. Soweit jedoch nach §§ 1570–1572 BGB nur eine Teilerwe...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Vorschussverfahren in Ehesachen, Beispiel

Rz. 654 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Rz. 655 Der Antragsteller hat sein gesamtes Vorbringen glaubhaft zu machen, was umgekehr...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Dauerndes Getrenntleben

Rz. 18 Voraussetzung für einen Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB ist "nicht nur vorübergehendes" Getrenntleben der Ehepartner. Gefordert wird Getrenntleben i.S.d. § 1567 Abs. 1 BGB, so dass auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung (§ 1587 Abs. 1 S. 2 BGB) ausreicht. Während nach § 1567 Abs. 2 BGB ein Versöhnungsversuch über kürzere Zeit, worunter die Rechtsprechung i.d.R. eine...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 159 Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes ergibt sich dem Grunde nach aus §§ 1601, 1602 Abs. 1 BGB: Die Eltern sind zur Unterhaltsleistung verpflichtet, wenn sich das minderjährige Kind nicht selbst unterhalten kann.[258] a) Unterhaltsarten Rz. 160 Es gibt zwei Arten des Unterhalts für minderjährige Kinder: Gemäß § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB leistet der betreuende E...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung

Rz. 717 Muster 15.79: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung Muster 15.79: Einstweilige Anordnung auf Regelung hinsichtlich der Ehewohnung An das Amtsgericht – Familiengericht – Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Frau _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte: _____ gegen Herrn _____ – Antragsgegner – bestellen wir u...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 500 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[853] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit oder Alters

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§ 15 Familienrecht / bb) Kindesunterhalt

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 390 Ein Anspruch nach § 1573 Abs. 1 BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind: Der Begriff "nach der Scheidung...mehr

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§ 15 Familienrecht / 8. Rundungen von Höhe und Beginn des Unterhalts

Rz. 273 Ergibt sich bei der Unterhaltsberechnung ein Betrag, der mit Cents endet, so ist er auf einen vollen EUR-Betrag aufzurunden. Das gilt gemäß § 1612a Abs. 2 S. 2 BGB jedenfalls beim dynamisierten Unterhalt des minderjährigen Kindes, sollte aber bei jeder Form des Unterhalts praktiziert werden. Wird der Unterhaltsschuldner zur Zahlung gemahnt oder zur Auskunft aufgeforde...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 587 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[951] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Muster: Zahlungsantrag

Rz. 437 Die Gründe unter Rdn 411 sind folgendermaßen zu modifizieren: Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Muster 15.59: Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit, Zahlungsantrag Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend. 1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Sie ist jedenfalls auf absehb...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 412 Ein geschiedener Ehegatte kann einen Unterhaltsanspruch gemäß § 1573 Abs. 2 BGB haben, wenn er, obwohl er seine Erwerbsobliegenheit voll erfüllt, nicht genug verdient, um seinen Unterhaltsbedarf gemäß § 1578 BGB zu decken.[709] Rz. 413 Die Aufgabe einer sicheren Arbeitsstelle mit geringem Einkommen zugunsten einer unsicheren Arbeitsstelle mit höherem Einkommen kann in...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 338 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Arbeitsbemühungen

Rz. 391 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[689] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstät...mehr

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§ 15 Familienrecht / I. Abgrenzungsfragen

Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratete eingehen können.[7...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Leistungsunfähigkeit des Schuldners

Rz. 189 Meint ein Elternteil, den verlangten Unterhalt nicht zahlen zu können, muss er dies gemäß § 1603 BGB nachweisen. Gegenüber einem minderjährigen Kind besteht allerdings eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB, so dass unter Berücksichtigung auch des Arbeitszeitgesetzes [301] ggf. Überstunden zu leisten sind,[302] eine zusätzliche Erwerbstätigkeit – a...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 139 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Rz. 140 Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 116 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 117 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[452] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 367 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 644 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die ...mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[153] gehören.[154] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 296 Der getrenntlebende Ehegatte, der ein gemeinsames Kind oder gemeinsame Kinder betreut, ist nur in eingeschränktem Umfang zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet.[486] Es ist individuell zu prüfen, ob in der konkreten Einzelfallsituation eine Erwerbstätigkeit neben der Kindes- oder Kinderbetreuung erwartet werden kann. Der ein Kind oder mehrere Kinder betreue...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 640 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 A...mehr