Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 1 Quellen des Europäische... / e) Allgemeine Grundsätze der Zuständigkeit

Rz. 379 Nach Art. 10 MSA haben die Behörden eines Vertragsstaates, um die Fortdauer der dem Minderjährigen zuteil gewordenen Betreuung zu sichern, nach Möglichkeit Maßnahmen erst dann zu treffen, nachdem sie einen Meinungsaustausch mit den Behörden der anderen Vertragsstaaten gepflogen haben (Abstimmung), deren Entscheidungen noch wirksam sind. Weiterhin haben gem. Art. 11 A...mehr

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Tschechische Republik / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 60 Für die Tschechische Republik als Mitglied der EU gilt die Brüssel IIa-Verordnung (ab 1.8.2022 Brüssel IIb-Verordnung).[44] Im Übrigen sind die tschechischen Gerichte vorbehaltlich etwaiger vorrangiger bilateraler und multilateraler Verträge für die Durchführung des Scheidungsverfahrens unabhängig vom Aufenthaltsort der Ehegatten stets zuständig, wenn mindestens einer...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Rechtswirkungen

Rz. 175 Die Rechtswirkungen der Ehe zwischen Personen, die Staatsangehörige der Vertragsstaaten sind und dies bei Eingehung ihrer Ehe bereits waren, werden nach Art. 3 im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Wirkungen nach dem Recht des Staates beurteilt, in dem die Ehegatten sich bei Eheschließung niederließen. Haben beide Ehegatten sich später in einem anderen Vertragssta...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Verhältnis der EU-UnterhaltsVO zu nationalen Regelungen

Rz. 203 Die am 30.1.2009 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen[275] (EU-UnterhaltsVO) gilt seit dem 18.6.2011 in allen EU-Mitgliedstaaten – einschließlich des Vereinigten Königreichs[276] (und Irlands, ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 426 Der Anwendungsbereich des HKEntfÜ erfasst nur Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind (vgl. Art. 4 S. 2 HKEntfÜ) und die sich gem. Art. 4 S. 1 HKEntfÜ unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückbehalten in einem Vertragsstaat gewöhnlich (i.S. ihres Daseinsmittelpunkts)[568] aufgehalten haben[569] (womit grundsätzlich ein Aufenthalt von sechs Monaten erforderlich ist)...mehr

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Tschechische Republik / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 62 Für die Tschechische Republik als Mitglied der EU gilt die Brüssel IIa-Verordnung (ab 1.8.2022 die Brüssel IIb-Verordnung).[47] Wird die Ehe eines tschechischen Staatsangehörigen z.B. in Deutschland geschieden, wird die Scheidung in der Tschechischen Republik grds. ohne weiteres anerkannt. Im Übrigen richtet sich die Anerkennung, soweit nicht vorrangige bilaterale und...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 268 Das HUntVollstrÜbk ist nach Art. 2 Abs. 1 HUntVollstrÜbk anzuwendenmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Harmonisierung des Kollisionsrechts

Rz. 114 Die VOen harmonisieren das Kollisionsrecht – sie gelten jedoch nicht für andere Vorfragen (die weiterhin dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich ihres IPR, unterliegen).[179] Das gesamte Vermögen der Ehegatten/Partner (unter Einschluss des unbeweglichen Vermögens) unterliegt gem. Art. 21 der VOen – ungeachtet seiner Belegenheit – dem nach Art. 22 der ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Wirkungen des Güterstands gegenüber Dritten

Rz. 82 Das Abkommen gilt nach Art. 9 Abs. 1 auch für die Wirkungen des Güterstands gegenüber Dritten, wobei das Recht eines Vertragsstaates aber nach Art. 9 Abs. 2 bestimmen kann, dass sich ein Ehegatte gegenüber einem Dritten auf das für den Güterstand geltende Recht nur dann berufen darf, wenn sich der Ehegatte oder der Dritte in diesem Staat gewöhnlich aufhält undmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Konkurrenzen

Rz. 326 Wegen des Vorrangs des Haager Unterhaltsprotokolls (HUntProt; siehe Rdn 279 ff.) gilt das HUntÜ seit dem 18.6.2011 nur noch im Verhältnis zu den Vertragsstaaten, die nicht Vertragsparteien des HUntProt geworden sind (siehe auch Rdn 317). Rz. 327 Das HUntÜ ersetzte nach seinem Art. 18 im Verhältnis der Vertragsstaaten zueinander das Haager Kindesunterhaltsabkommen (HKi...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Rück- und Weiterverweisung, ordre public und Unterschiede beim nationalen Recht

Rz. 168 Art. 11 Rom III-VO (wonach in allen Konstellationen eine Sachnormverweisung vorliegt) schließt eine Rück- und Weiterverweisung aus: Unter dem nach der Rom III-VO anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rz. 169 Die Anwendung einer Vorschrift des nach der...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Anerkennung und Vollstreckung

Rz. 415 Die Art. 23 bis 28 KSÜ regeln detailliert die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen, die in einem Vertragsstaat getroffen worden sind, in einem anderen Vertragsstaat. Die von den Behörden eines Vertragsstaates getroffenen Maßnahmen werden gem. Art. 23 Abs. 1 KSÜ kraft Gesetzes in den anderen Vertragsstaaten anerkannt. Die Anerkennung kann nur nach Maßgabe von A...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Vollstreckung

Rz. 193 Ein Antrag auf Vollstreckung ist bei den Behörden des Vertragsstaates, in dem der Beitragsberechtigte seinen Aufenthalt hat, bzw. in dem Staat, in dem das Urteil oder der Beschluss ergangen bzw. die schriftliche Entscheidung eingegangen ist, einzureichen. Soll die Vollstreckung in einem anderen Vertragsstaat als dem, in dem der genannte Antrag eingereicht worden ist,...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anzuwendendes Recht

Rz. 320 Die kollisionsrechtlichen Regelungen der Art. 4 bis 10 und Art. 11 Abs. 2 HUntÜ waren – mit geringen redaktionellen Abweichungen – im deutschen Recht in Art. 18 EGBGB a.F. (nunmehr aufgehoben) eingestellt worden. Im Hinblick auf das anzuwendende Recht gilt Folgendes: Für die in Art. 1 genannten Unterhaltspflichten ist nach Art. 4 HUntÜ (entsprechend Art. 18 Abs. 1 S....mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / A. Grundlagen

Rz. 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als erste rechtsverbindliche internationale Menschenrechtskodifikation wurde am 4.11.1950 in Rom unterzeichnet. Heute sind alle 44 Mitglieder des Europarats Vertragsstaaten der EMRK (da in der Praxis die Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK eine Voraussetzung für den Beitritt zum Europarat ist, vgl. Art. 3 der Satzung...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Inkrafttreten und Konkurrenzen

Rz. 386 Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 im Verhältnis zu Luxemburg, Portugal und der Schweiz in Kraft getreten.[517] Es gilt heute zudem für die Niederlande (seit dem 18.9.1971),[518] Frankreich (seit dem 10.11.1972),[519] Österreich (seit dem 11.5.1975),[520] die Türkei (seit dem 16.4.1984),[521] Spanien (seit dem 21.7.1987),[522] Polen...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll 2007 gebunden sind

Rz. 229 Eine in einem Mitgliedstaat, der durch eine Ratifikation des Haager Protokolls von 2007 (HUntProt, siehe Rdn 279 ff.) gebunden ist (mithin nicht Großbritannien und Dänemark), ergangene Entscheidung wird nach Art. 17 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf und ohne dass die Anerkennung an...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Allgemeine Rechtswahl

Rz. 305 Ungeachtet der Art. 3 bis 6 HUntProt können die berechtigte und die verpflichtete Person (geschäftsfähige Erwachsene)[380] aber auch jederzeit – mit ex tunc-Wirkung[381] – nach Art. 8 Abs. 1 HUntProt eine über einen einzelnen Rechtsstreit i.S.v. Art. 7 HUntProt hinausgehende Rechtswahl treffen (auch i.S. einer Änderung einer einmal bereits schon getroffenen Rechtswah...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Regelungsgehalt des EuGVÜ

Rz. 45 Die Entstehungsgeschichte des EuGVÜ spricht gegen eine Geltung des Übereinkommens in reinen Inlandsfällen.[79] Das EuGVÜ regelt (über das Haager Abkommen hinausgehend; siehe Rdn 63) die internationale Zuständigkeit nicht nur als Anerkennungs-, sondern auch als Entscheidungszuständigkeit (selbst gegenüber Klägern aus Nichtvertrags-, d.h. Drittstaaten).[80] Die Entschei...mehr

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Griechenland / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 36 Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten werden auf dem Gebiet des griechischen Kollisionsrechts in Art. 14 ZGB geregelt. Es handelt sich um eine zentrale und relevante Vorschrift des griechischen internationalen Familienrechts, weil diese Vorschrift sowohl für die güterrechtlichen Beziehungen (Art. 15 ZGB), für Ehescheidung und gerichtliche Trennung (Art. 16 ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XVIII. Das New Yorker-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 353 Das New Yorker-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.6.1956[475] verfolgt nach seinem Art. 1 den Zweck, die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs (aus familienrechtlichen Beziehungen)[476] zu erleichtern, den eine Person (d.h. der Unterhaltsberechtigte), die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei befindet (i.S. eines ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Regelungsgehalt der EUEheVO 2003

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsziel

Rz. 484 Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 (fortan: HAdÜ; in Kraft getreten am 1.5.1995 nach der Ratifikation durch drei Staaten)[630] zielt – ohne die Normierung von Kollisionsnormen – auf die Einführung von Schutzvorschriften (materielle Voraussetzungen und Anforderungen an d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Grundsatz: Zuständigkeit der Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort

Rz. 369 Nach Art. 1 MSA sind für Maßregeln grundsätzlich die Behörden (siehe Rdn 373) des Staates international zuständig, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt (siehe Rdn 361) hat. Die dergestalt international zuständigen Behörden wenden nach Art. 2 Abs. 1 MSA ihr eigenes materielles Recht (lex fori) an, das nach Art. 2 Abs. 2 MSA die Voraussetzungen für d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Konkurrenzen

Rz. 59 Hinweis: Das LugÜ lässt nach seinem Art. 64 Abs. 1 die Anwendung folgender Rechtsakte durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unberührt:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit der Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen

Rz. 373 Auch die Behörden des Heimatstaates des Minderjährigen (sofern dieser Vertragsstaat ist, vgl. Art. 13 Abs. 2 MSA) sind nach Art. 4 Abs. 1 MSA international zuständig, Maßregeln zu ergreifen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Behörden des Aufenthaltsstaates darüber vorher verständigt haben. Die Behörden des Heimatstaates wenden dabei ihr eigenes materielles...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anerkennung und Vollstreckung

Rz. 341 Die in einem Vertragsstaat ergangene Entscheidung ist nach Maßgabe von Art. 4 Abs. 1 HUnthVÜ in einem anderen Vertragsstaat anzuerkennen oder für vollstreckbar zu erklären bzw. zu vollstrecken. Die Anerkennung oder Vollstreckung einer Entscheidung darf nur bei Vorliegen eines der in Art. 5 HUnthVÜ normierten Gründe versagt werden. Rz. 342 Nach Art. 13 HUnthVÜ richtet ...mehr

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Serbien / I. Materielles Recht

Rz. 1 Die Verfassung der Republik Serbien[1] (im Folgenden: Vfg.) legt die Grundprinzipien des Familienrechts fest. Dies sind die folgenden Grundsätze:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

Rz. 31 In einem EU-Mitgliedstaat ergangene Entscheidungen (bspw. sorgerechtlicher Natur) werden nach Art. 21 Abs. 1 EUEheVO 2003 grundsätzlich in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Davon normieren als Ausnahmetatbeständemehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Konkurrenzen

Rz. 262 Im Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft gilt Folgendes:mehr

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Bosnien und Herzegowina / Literaturtipps

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Form und Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung

Rz. 121 Formgültigkeit: Eine Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der VOen bedarf gem. Art. 23 Abs. 1 S. 1 der VOen der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen: qualifizierte Schriftform als europäische Mindestanforderung.[188] Art. 23 Abs. 1 S. 2 der VOen stellt elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Ver...mehr

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Spanien / II. Spanien als Mehrrechtsstaat: Interlokales spanisches Recht – Vorrang von Foralrechten

Rz. 6 Die Verweisung auf spanisches Recht – bei einem internationalen Eherechts- oder Scheidungsfall mit zumindest einem spanischen Ehegatten oder wegen des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien (Ehe- oder Scheidungsstatut) – führt noch nicht unmittelbar zum konkret anwendbaren Sachrecht.[14] Spanien ist bekanntermaßen ein Mehrrechtsstaat. Das spanische Recht des Có...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 9. Bestimmung und Aufgaben der Zentralen Behörden

Rz. 257 Jeder Mitgliedstaat bestimmt nach Art. 49 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO eine Zentrale Behörde, welche die ihr durch die EU-UnterhaltsVO übertragenen Aufgaben wahrnimmt. Er unterrichtet gem. Art. 49 Abs. 3 EU-UnterhaltsVO die Kommission im Einklang mit Art. 71 EU-UnterhaltsVO über die Bestimmung der Zentralen Behörde. Rz. 258 Art. 50 EU-UnterhaltsVO bestimmt die allgemeinen A...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Voraussetzungen einer internationalen Adoption

Rz. 488 Die Voraussetzungen einer internationalen Adoption sind im Zweiten Kapitel (Art. 4 und 5) HAdÜ geregelt. Eine internationale Adoption setzt nach Art. 4 HAdÜ folgende Mindestbedingungen voraus, die in der Person des Kindes bzw. des oder der Annehmenden erfüllt sein müssen: Die zuständigen Behörden des Heimatstaates habenmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Neuregelung des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Rz. 199 Das internationale Unterhaltsverfahrensrecht hat – weswegen die EuGVO seit dem 18.6.2011 (ebenso wie die EUEheVO 2003, siehe Rdn 14) nicht mehr für Unterhaltspflichten gilt (siehe Rdn 36) – mit dermehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Regelungsgehalt

Rz. 270 Das 2. Kapitel (Art. 4 bis 8) des HUntVollstrÜbk regelt die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene durch die Zentralen Behörden, das 3. Kapitel (Art. 9 bis 17) des HUntVollstrÜbk die Anträge über die Zentralen Behörden – nämlich (Art. 10 bis 31 HUntVollstrÜbk) aufmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Vollstreckbarkeit

Rz. 142 Ein in einem Mitgliedstaat erstrittener Titel kann in einem anderen Mitgliedstaat nur nach Maßgabe der Art. 43 ff. der VOen vollstreckt werden (Ausschließlichkeit des Verfahrens, was zu einer Verdrängung der nationalen Vorschriften führt).[226] Rz. 143 Die in einem Mitgliedstaat ergangenen und in diesem Staat vollstreckbaren Entscheidungen sind nach Art. 42 der VOen i...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Verhältnis zu staatsvertraglichem Recht

Rz. 14 Für Unterhaltsfragen ist die EuGVO (siehe Rdn 36 ff.) vorrangig bzw. das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ; siehe Rdn 316 ff.) oder das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (HKindUntÜ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Materielles Recht

Rz. 409 Die materiell-rechtliche Frage nach der Zuweisung, der Entziehung bzw. der Ausübung der "elterlichen Verantwortung" (i.S.v. Art. 3 KSÜ; zum Begriff siehe Rdn 394) beurteilt sich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (vgl. Art. 16 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 17 S. 1 KSÜ – d.h. der Daseinsmittelpunkt des Kindes). Erfolgt ein Statutenwechsel durch Verlegung ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 3. Anzuwendendes Recht

Rz. 293 Zentrale Kollisionsnormen sind Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 3 HUntProt. Soweit im HUntProt nichts anderes bestimmt ist, ist nach Art. 3 Abs. 1 HUntProt (ebenso wie schon nach dem HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) als Grundnorm für die Anknüpfung für Unterhaltspflichten (allerdings vorbehaltlich der Sonderanknüpfungsregel des Art. 4 Abs. 3 HUntProt: lex fori bei Vorliegen de...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Beschränkte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 119 Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten/Partner oder künftigen Partner können nach Art. 22 Abs. 1 der VOen das auf ihren ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht durch Vereinbarung selbst bestimmen oder ändern (Vorrang der subjektiven Anknüpfung), sofern es sich dabei um das Recht eines der folgenden Staa...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Die Brüssel I-Verordnung

Rz. 36 Seit dem 1.3.2002 wurde das Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[58] (EuGVÜ; siehe Rdn 44 ff.) für seit diesem Zeitpunkt erhobene Klagen (vgl. Art. 66 Abs. 1)[59] durch die "Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Z...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Verhältnis der EU-UnterhaltsVO und des HUntProt zum HUntÜ 1973

Rz. 205 Nach Ansicht des deutschen Gesetzgebers ist das Verhältnis der EU-UnterhaltsVO und des HUntProt (siehe Rdn 279 ff.) zum früheren HUntÜ 1973 (siehe Rdn 316 ff.) nicht eindeutig erklärt:[282] Grundsätzlich gelte, dass bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen unberührt bleiben. Nach Art. 19 HUntProt bleibt die EU-UnterhaltsVO unberührt. Gemäß Art. 24 Abs. 5 HUntProt ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Begriffsbestimmungen

Rz. 212 Im Sinne der EU-UnterhaltsVO bezeichnet nach deren Art. 2 der Begriffmehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Das mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendende Recht

Rz. 125 Anknüpfungsleiter des Art. 26 der VOen: Die VOen unterscheiden sich voneinander in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahl getroffen, so bestehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts mit den tatsächlichen Lebensumständen des Paa...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Zuständigkeit

Rz. 25 Die EUEheVO 2003 regelt u.a. die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit, wenn in derselben Rechtssache mehrere Gerichte in verschiedenen EU-Staaten angerufen werden. Rz. 26 Zuständigkeitsregelungen für die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe finden sich in:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Allgemeine Bestimmungen

Rz. 215 Zuständig für Entscheidungen in Unterhaltssachen in den Mitgliedstaaten ist nach Art. 3 EU-UnterhaltsVO grundsätzlichmehr