Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 6. Aufbewahrung

Archivierung der Rechnungen im Originalformat notwendig: Sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger haben die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung zu gewährleisten (§ 14 Abs. 3 UStG.). Es ist daher zwingend erforderlich, die empfangene E-Rechnung als Datensatz in ihrem ursprünglichen Format unveränderbar und revisionss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Arten und Ber... / 6.1 Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die Abschreibung bemisst sich handels- und steuerrechtlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.[1] Für die meisten neu angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt, die auch für handelsrechtliche Zwecke übernommen werden kann. Bei der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungseinheit / 6 Steuerliche Gewinnermittlung bei der Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind unter Durchbrechung des Saldierungsverbots die Ergebnisse handelsrechtlicher Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Insoweit stellt die Vorschrift eine besondere Ausprägung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes dar. Wird eine Bewertungseinheit anerkannt, ist für die Gewinnermittlungs- und Einkommensermittlungsvorsc...mehr

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / 4. E-Rechnung und Vorsteuerabzug

Grds. kein Vorsteuerabzugsrecht: Besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung und wird stattdessen eine sonstige Rechnung i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG ausgestellt, handelt es sich nicht um eine ordnungsmäßige Rechnung i.S.v. §§ 14, 14a UStG.[90] Folglich berechtigt die ausgestellte Rechnung dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, freie Unterkunft / 6 Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die vereinbarte Miete mit der ortsüblichen Miete vergleicht. Beim Vergleich zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete ist regelmäßig von der Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten auszugehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere die Grundsteuer, die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, S...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird (BR-Drs. 910/98, 203; BT-Drs. 14/265, 204). Die Vorschrift zielt somit ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komman...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buch- und Belegnachweis / 3.2 Gelangensnachweis

Die aus unionsrechtlichen Gründen im Gesetz verankerte Gelangensvermutung kann gem. § 17b Abs. 1 Satz 1 UStDV vom liefernden Unternehmer durch einen Gelangensnachweis ersetzt werden, der ihm Rechtsklarheit über die vorzulegenden Belege im Falle einer Außenprüfung verschafft. Dem liefernden deutschen Unternehmer ist daher anzuraten, die belegmäßige Nachweisführung mit den in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buch- und Belegnachweis / 3.2.1 Beförderung oder Versendung durch den Lieferanten

Im Gegensatz zu Warenbewegungen in das Drittlandsgebiet im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen und damit verbundenen Dienstleistungen ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Ausstellung einer amtlichen Ausfuhrbescheinigung nicht möglich. An deren Stelle sind gem. § 17b Abs. 2 UStDV Eigenbelege des Lieferanten und Abnehmers getreten: das Rechnungsdoppel mit Angabe der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.4 Die Anteilsverminderung

Rz. 16c Nach § 5 Abs. 3 GrEStG ist die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG rückgängig zu machen, wenn sich innerhalb von 5 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des Veräußerers/Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert. Diese Anteilsverminderung kann auf vielfältige Weise geschehen, z. B. dadurch, dass ein Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umwandlung einer GmbH: Führ... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) gab der Klägerin Recht und entschied, dass das Finanzamt zu Unrecht das in Folge der formwechselnden Umwandlung übernommene positive Eigenkapital zum 1.1.2010 nicht als fingierte Einlage berücksichtigt und das steuerunschädliche Entnahmepotential in entsprechender Höhe zu niedrig angesetzt habe. Das FG folgte damit nicht der Auffassung der Finanzverwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buch- und Belegnachweis / 7 Buch- und Belegnachweis als Einheit

Häufig wird – auch von Vertretern der Finanzverwaltung – die These vertreten, dass der Buchnachweis nur erfüllt sei, wenn der Unternehmer die Angaben[1] im Rahmen seiner Buchhaltungspflichten aufgezeichnet habe. Diese Auffassung ist zu eng und rechtlich nicht zutreffend. Unter dem Buchnachweis ist allgemein der Nachweis durch Bücher oder andere Aufzeichnungen i. V. m. Belege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buch- und Belegnachweis / Zusammenfassung

Begriff Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen sind unter Beachtung der in § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG sowie § 4 Nr 1a i. V. m. § 6 UStG normierten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Wichtig für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit ist, dass der Unternehmer die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen kann. Diese Nachweispflicht hat jedoch keinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB – (früher Bundesbaugesetz – BBauG) unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 3.5 Nachweis der ausländischen Einkünfte

Aus Vereinfachungsgründen können in Fällen außerhalb der EU/EWR ausnahmsweise die von der ausländischen Steuerverwaltung bescheinigten Beträge übernommen werden.[1] Auch bei einkommenslosen Ehe-/Lebenspartnern ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung der jeweiligen Finanzbehörde im Ausland nicht ausreichend.[2] Für die Inanspruchnahme der Vorteile der unbeschränkten Steuerpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.1 Einleitung

Rz. 93f Die Grunderwerbsteuer erfasst außer der Übertragung eines Grundstücks selbst (§ 1 Abs. 1 GrEStG) auch Erwerbsvorgänge, die wirtschaftlich betrachtet einer solchen Grundstücksübertragung gleichkommen. Das ist bei solchen Rechtsvorgängen der Fall, bei denen Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in einem Umfang übertragen werden, der den Erwerber in die Lage ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.3 Die Steuerbefreiung nach dem § 6 Abs. 3 EnWG neu

Rz. 16 Mit dem (Zweiten) Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) v. 7.7.2005 (BGBl I 2005, 1970, ber. 3621) wurde unter § 6 Abs. 3 EnWG eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt. Sie lautet: "Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Grunderwerbsteuergesetzes, die sich aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5 Die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93j Nach § 1 Abs. 3a S. 1 GrEStG gilt als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar, eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen inländischer Grundbesitz gehört, innehat. Die Begrifflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.3 Die Reichweite der gesetzlichen Regelung

Rz. 80 Auf Initiative der Finanzverwaltung, die jahrelang versucht hatte, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ist § 1 Abs. 2a GrEStG 1997 Gesetz geworden. Die Regelung wurde am 1.7.2021 verschärft, nachdem seit 2019 Einigkeit darin bestanden hatte, sog. Share Deals wirksamer zu begegnen. Die Vorschrift gilt für alle Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.5 Die unverändert gebliebenen Regelungsinhalte

Rz. 82 Die bisherigen Äußerungen der Verwaltung zu den verschiedenen Arten des Erwerbs haben keine inhaltlich maßgebenden Änderungen erfahren. Unterscheiden lassen sich damit für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG der derivative und der originäre Erwerb (so auch Tz. 4.1-4.3 des Erlasses v. 26.2.2003, BStBl I 2003, 271). Bei Übertragung bereits bestehender Gesellschaftsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 2 Grundstückserwerbe ausländischer Staaten und ausländischer kultureller Einrichtungen (Nr. 2 und Nr. 3)

Rz. 11 Der Erwerb eines Grundstücks durch einen ausländischen Staat ist nach § 4 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn das Grundstück für Zwecke von Botschaften, Gesandtschaften oder Konsulaten dieses Staates bestimmt ist und Gegenseitigkeit gewährt wird. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 4 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG 1940 (vgl. Entwurf des GrEStG 1980, BT-Drs. 9...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.3 Umwandlungen nach dem Recht der neuen Bundesländer

Rz. 42 In den Neuen Bundesländern kommt § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG für die Fälle der Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) zur Anwendung (zur Geltung des GrEStG in den Neuen Bundesländern ab 1.1.1991 s. o. Fußnote zum Gesetzestext von § 1 GrEStG). Hierbei handelt es sich nach Maßgabe der VO über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von PGH v. 8.3.1990...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.1 Datenzugriff bei maschineller Lohnabrechnung

Der Prüfer kann auf Lohn- und Bilanzbuchhaltungen, die mit Datenverarbeitungssystemen erstellt worden sind, elektronisch zugreifen. Die Zugriffsmöglichkeiten wurden zuletzt im Jahr 2022 mit Inkrafttreten zum 1.1.2023 reformiert.[1] Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Regelungen gegeben, die für die Prüfungspraxis von wichtiger Bedeutung sind: Die Außen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr