Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdvergleich

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Veräußerungsgeschäfte über WG zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rn. 13a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Bilanzbündeltheorie hatte noch gefolgert, dass steuerlich zwischen der PersGes und den Gesellschaftern keine Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen könnten, dass vielmehr alles, was der Gesellschafter an die Gesellschaft leistet, als Einlage, und alles, was er von der Gesellschaft erhalte, als Entnahme zu werten sei (bei Veräußerun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagewille

Rn. 282 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Einlagen beruhen (wie Entnahmen) auf tatsächlichen Vorgängen (BFH v 22.06.1967, I 192/64, BStBl II 1968, 4), sie setzen demgemäß (wie Entnahmen) eine willensgetragene Einlagehandlung voraus, die Ausführungen zur Entnahme gelten hier spiegelbildlich (s Rn 204). Mit Verwirklichung der Einlagehandlung als tatsächlichem Vorgang steht ein fehlen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerlicher Pflichtenkreis

Rz. 1587 [Autor/Stand] In- und ausländische Kapitalgesellschaften sind selbständige Steuersubjekte (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Nr. 1 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG), d.h. es ist stets zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu trennen. Das Trennungsprinzip [2] gilt auch für international verbundene Kapitalgesellschaften, insbesondere für international operierende Konzerne[3]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.5 Fremdvergleich

Neben diesen mehr formellen Punkten muss auch der Inhalt der getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträge gewisse Grundsätze erfüllen. Insbesondere müssen die Vereinbarungen fremdüblich sein. Das heißt, die vertraglichen Regelungen müssen in der getroffenen Weise auch unter fremden Dritten anzutreffen sein, der sog. Fremdvergleich. Hierbei wird die jeweilige konkrete Fallgestalt...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Auch ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann zu deren Geschäftsführer bestellt werden. Damit kommt diesem dann eine Doppelfunktion zu: Einerseits ist er in seiner organschaftlichen Stellung als Geschäftsführer weisungsgebundener Leiter des Unternehmens, andererseits kontrolliert er als Gesellschafter über die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.6 Angemessenheit

Schließlich wird das Finanzamt noch darauf achten, dass die vereinbarten Vergütungen der Höhe nach üblich sind. Hierzu wird ein innerbetrieblicher, hilfsweise auch ein außerbetrieblicher Vergleich, angestellt. Dies betrifft Vereinbarungen jeglicher Art zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, wie z. B. die Höhe einer vereinbarten Miete für ein der ...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Die bisher genannten grundsätzlichen Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Vertrags verschärfen sich, sofern ein sog. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsführer in der Lage ist, die GmbH zu beherrschen, er also grundsätzlich die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Im Einzelfall kann eine Beherrschung auch gegeben...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.3 Schädliche Verwendung einer Investition

Der Investitionsabzugsbetrag (und der damit ermöglichte 50 %ige Sofortabzug) sowie die Sonderabschreibungen setzen voraus, dass das Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet wird oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (des Eigentümers) verbleibt und fast ausschließlich betrieblic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.3.1 Arbeitsverhältnis

Rz. 285 Nach § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG gelten Einnahmen des Gesellschafters für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Eine Ergänzung hierzu ist in S. 7 enthalten (Rz. 330), wonach die optierende Gesellschaft als lohnsteuerlicher Arbeitgeber und der Gesellschafter als Arbeitnehmer gilt. Es wird also ab Wirksa...mehr

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Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.1 Allgemeines

Der allgemeine Maßstab, an dem sich ein Verrechnungspreis messen lassen muss, ist der Preis, der auch unter unabhängigen Dritten unter gleichen Umständen vereinbart worden wäre. Hierbei gilt der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters.[1] Bei dem Fremdvergleich kann unterschieden werden zwischen einem konkreten Fremdvergleich und einem hypothetischen Frem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

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Verrechnungspreise: Steuerl... / 1.2.1 Drittvergleichsmethode oder Preisvergleichsmethode

Nach der Drittvergleichsmethode [1] ist Verrechnungspreis der Preis, den unabhängige Dritte im Geschäftsverkehr für ein gleiches Geschäft unter den gleichen Bedingungen vereinbart haben oder vereinbart hätten. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass sie als einzige direkt auf das Verhalten fremder Dritter abstellt. Problematisch ist indes, dass es regelmäßig schwer ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 1 Fremdvergleich bei Familienangehörigen

Ein steuerlich wirksames Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen setzt voraus, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich "wie unter Fremden Dritten üblich" abgeschlossen wird, das Arbeitsverhältnis tatsächlich so durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Folglich muss die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeiner Nahestehensbegriff (Satz 1)

(3) 1 Für Zwecke der §§ 7 bis 12 ist eine Person dem Steuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 nahestehend. Rz. 233 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3. § 7 Abs. 3 definiert die "nahestehende Person" für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung. Dazu enthält die Vorschrift keine eigene Begriffsabgrenzung, sondern verweist auf § 1 Abs. 2. Der Begriff der nahes...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Antei...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Tantieme: Instrument zur Er... / 3.5 Tantiemen bei Übernahme bzw. Aufgabe der Gesellschafterstellung und im Umwandlungsfall

Vereinbart ein Fremdgeschäftsführer mit dem Gesellschafter der GmbH eine den Anforderungen der Finanzverwaltung widersprechende, unübliche Tantieme, ist diese steuerlich dennoch anzuerkennen. Das gilt nach Auffassung des Niedersächsischen FG[1] auch dann noch, wenn der Geschäftsführer zu einem späteren Zeitpunkt sämtliche Anteile an der von ihm geleiteten GmbH übernimmt. Ein...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.1 Anforderungen

Mit Urteil vom 5.10.1994[1] hat der BFH entschieden, wie die Angemessenheit von Gewinntantiemen zu kontrollieren ist. Aus dieser Entscheidung lassen sich folgende Prüfschritte ableiten: Zunächst müssen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers, d. h. Festgehalt, sämtliche Nebenleistungen sowie Gewinntantieme, insgesamt angemessen sein. Der Prozentsatz, nach dem die ...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.3 Wandel der Rechtsprechung

Von den vorstehenden Grundsätzen zur Angemessenheit von Gewinntantiemen, insbesondere zum maximal 25 %igen Anteil der Tantieme an den Gesamtbezügen, ist der BFH[1] zwischenzeitlich wieder abgerückt, das BMF[2] hält bislang weitgehend daran fest, lässt aber eine Prüfung im Einzelfall zu.[3] Einigkeit zwischen BMF und BFH besteht dahingehend, dass eine Gewinntantieme nicht mehr...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 3.1 Anerkennung von Darlehensvereinbarungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen GmbH und Gesellschaftern werden handels- und steuerrechtlich anerkannt. Daher können Gesellschafter der GmbH statt Eigenkapital auch Darlehen zur Verfügung stellen bzw. bei eigenem Kapitalbedarf von der GmbH einen Kredit aufnehmen. Wichtig Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Darlehens Damit ein derartiges Darlehen st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.6 Fremdvergleich bei Wertguthabenvereinbarung

Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung ab, muss für diese (gesondert) ein Fremdvergleich erfolgen.[1] Wesentliches Indiz im Rahmen der Gesamtwürdigung ist, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ehegatten/Lebenspartnern eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den bereits zu Beginn des Vergütungszeitraums getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Es muss inhaltlich sowohl in der Vereinbarung als auch in der Durchführung dem entsprechen, was bei Arbeitsverträgen unter fremden Drit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / b) BFH-Rechtsprechung

Bisherige BFH-Rechtsprechungsgrundsätze ...: Die bisherige Rechtsprechung des BFH zu Versorgungsentgelt und GF-Gehalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die steuerrechtliche Anerkennung eines Versorgungsversprechens hängt nicht davon ab, dass der GF aus dem GF-Verhältnis ausscheidet. Der Versorgungsanspruch kann grundsätzlich auch von dem Erreichen der Altersgrenze abhängig...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage war erfolgreich. Eine Verzinsung des Versorgungskapitals von 6 % p.a. sei fremdüblich. Ein externer Fremdvergleich führe nicht zu einer Verzinsung von nur 3 % p.a. Werte für Versorgungszusagen, die andere Kapitalgesellschaften ihren GF oder Angestellten erteilen, würden statistisch nicht erhoben. Ein Vergleich mit Garantiezinsen von Lebensversicherungen sei abzulehn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidung zeigt anschaulich die Maßstäbe auf, anhand derer ein externer und interner Fremdvergleich durchzuführen ist. Für die Praxis ist eine sorgfältige Prüfung von Vereinbarungen einer Gesellschaft mit ihren Gesellschaftern oder diesen nahestehenden Personen unabdingbar, wie diese Entscheidung erneut zeigt. Auch, wenn die Kl’in Recht bekam, zeigt sich, dass derarti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Hypothetischer Fremdvergleich als Regelfall

Rz. 1257 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets nach den allgemeinen Grundsätzen. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Eine Einzelbewertung der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, aus denen sich das Transfer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Hypothetischer Fremdvergleich

Rz. 152 [Autor/Stand] Theorie des doppelten ordentlichen Geschäftsleiters. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[2] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Vergleichsmöglichkeit am Markt zwischen unabhängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abgrenzung zum tatsächlichen Fremdvergleich

... [7] Können keine Vergleichswerte festgestellt werden, ... Rz. 902 [Autor/Stand] Simulation des Preisbildungsprozesses. Unumstritten ist, dass einem tatsächlichen Fremdvergleich grundsätzlich Vorrang vor anderen Vergleichsverfahren einzuräumen ist.[2] Ein tatsächlicher Fremdvergleich erweist sich allerdings immer dann als nicht durchführbar, wenn es an einer effektiven Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Hypothetischer Fremdvergleich (Abs. 3 Satz 7)

1. Vorbemerkung Rz. 900 [Autor/Stand] Regelungsgegenstand. Nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ist für die Bestimmung des Fremdvergleichspreises ein hypothetischer Fremdvergleich unter Beachtung von § 1 Abs. 1 Satz 3 aus Sicht des Leistenden und des jeweiligen Leistungsempfängers anhand ökonomisch anerkannter Bewertungsmethoden durchzuführen, wenn keine Vergleichswerte festgestellt werden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestimmung von Vergleichsgeschäftsvorfällen und Vergleichswerten im Rahmen eines tatsächlichen Fremdvergleichs

a) Einordnung Rz. 687 [Autor/Stand] Unterschiedliche methodische Ansätze. Die Beantwortung der Frage, ob im zu beurteilenden Einzelfall von einer tatsächlichen oder fiktiven Unabhängigkeit der Geschäftspartner und von einer direkten oder indirekten bzw. uneingeschränkten oder eingeschränkten Vergleichbarkeit der Verhältnisse ausgegangen werden muss, bestimmt die Wahl des Verf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Tatsächlicher Fremdvergleich

Rz. 149 [Autor/Stand] Innerbetrieblicher Vergleich. Der tatsächliche Fremdvergleich, der allgemein als der "klassische Fall" des Fremdvergleichs angesehen wird, orientiert sich zur Ermittlung von Verrechnungspreisen an tatsächlich am Markt feststellbaren Preisen, die zwischen nicht verbundenen Unternehmen unter vergleichbaren oder ähnlichen Verhältnissen getroffen wurden. De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005, BFH/NV 2005, 2058. Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kodifizierung des hypothetischen Fremdvergleichs

a) Allgemeines ..., ist für die Bestimmung des Fremdvergleichspreises ein hypothetischer Fremdvergleich [...] durchzuführen. Rz. 905 [Autor/Stand] Kodifizierung des hypothetischen Fremdvergleichs. Der hypothetische Fremdvergleich ist gesetzlich in § 1 Abs. 3 Satz 7 und Abs. 3a Sätze 5 und 6 geregelt. Er kommt nachrangig dann zum Tragen, wenn mittels eines tatsächlichen Fremdve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Aufteilung nach Maßgabe des Fremdvergleichs

a) Betriebswirtschaftliche Lösungsansätze Rz. 1047 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht zur Aufteilung von Einigungsbereichen. Da sich der Gesetzgeber mit der Einführung des hypothetischen Fremdvergleichs in Gestalt der sog. Einigungsbereichsbetrachtung die Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre zu eigen macht, erscheint es sinnvoll, zunächst die betriebswirtschaftl...mehr