Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Änderung des Kontos.

Rn 34 Verschiedene Gründe, wie die Höhe der Kontoführungsgebühren oder ein Umzug, können den Kunden dazu veranlassen, seine Entscheidung über die Begründung eines Pfändungsschutzkontos zu ändern. Da es sich bei dem Recht auf ein Pfändungsschutzkonto um kein einmaliges Recht handelt, denn sonst wären die Regelungen über Mehrfachkonten überflüssig, kann der Kunde seine Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkung der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung erfasst neben dem Scheidungsverfahren auch alle Folgesachen, über die gem § 137 II 1 eine Entscheidung ›für den Fall der Scheidung‹ zu treffen ist und über die gem § 142 durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 7; MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 27; FAKomm-FamR/Roßmann § 136 Rz 6). Gem § 113 I 2 iVm § 249 ZPO endet der Lau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 13 EuZVO – Tag der Zustellung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet des Artikels 12 Absatz 5 ist für das Datum der nach Artikel 11 erfolgten Zustellung eines Schriftstücks das Datum maßgeblich, an dem das Schriftstück nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats zugestellt worden ist. (2) Erfordert jedoch das Recht eines Mitgliedstaats die Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist, so ist im Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Der im Termin übergebene Schriftsatz.

Rn 5 Wird ein Schriftsatz unmittelbar vor Beginn eines Termins oder im Termin überreicht, so sind die Fristen des § 132 nicht gewahrt, wegen der Grundsätze der Mündlichkeit (§ 128 I) und des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) kann auf solche Schriftsätze auch nicht Bezug genommen werden (§§ 137 III, 297 II). Damit handelt es sich nach richtiger Ansicht nicht mehr um vorbereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Begrenzung der Dienstaufsicht durch die Unabhängigkeit.

Rn 11 Unzulässig ist es, einen Richter zur dienstlichen Äußerung hinsichtlich einer von ihm getroffenen richterlichen Entscheidung aufzufordern und so bei dem Betroffenen einen ›Rechtfertigungsdruck‹ zu erzeugen (BGHZ 100, 271). Die bei einer richterlichen Entscheidung gewählten Ausdrucksformen, ggf auch eine Versform, stehen in untrennbarem Zusammenhang mit der Begründung a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm unterstellt das Mängelrecht einem eigenständigen Verjährungsregime (s Rühl AcP 207, 618–629 mwN). Sie gilt über die gesetzliche Überschrift ›Mängelansprüche‹ hinaus auch für die mängelrechtlichen Gestaltungsrechte (§ 437 Nr 2). Als wesentlichen Inhalt ersetzt sie die Regelverjährung des § 195 mit ihrer 3-Jahres-Frist, dem Beginn am Ende des Kalenderjahres und d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kündigungszugang.

Rn 43 Die Kündigung wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§ 130 Rn 1 ff; BAG NJW 19, 3666 [BAG 22.08.2019 - 2 AZR 111/19]; zur Zugangsvereitelung BAG NZA 15, 1183 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 483/14]). Die Beweislast trägt der Kündigende. Rn 44 Sie kann jederzeit zugestellt werden, auch zur Unzeit, zB am Heiligabend (vgl BAG NZA 86, 97 [BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83]). Rn 45 Wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ladungsfrist ist eine Mindestfrist zum Schutz der Prozessbeteiligten; sie soll einerseits die erforderliche Terminsvorbereitung sicherstellen, dient aber auch dem Schutz der Dispositionsfreiheit der Parteien, die nicht mit einer plötzlichen Terminierung ›überrumpelt‹ werden sollen. Der Tag der Ladung sowie der Terminstag werden bei der Fristberechnung nicht mitgerec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriffe.

Rn 3 Frist ist ein bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum (BGH NJW 09, 3153, 3154). Die Abgrenzbarkeit kann sich aus der Verwendung von Zeiteinheiten (binnen … Monaten), der Festlegung von Anfangs- und Endpunkten (vom … bis zum …) oder auch aus unbestimmten Rechtsbegriffen (angemessen, unverzüglich – dazu BGH aaO) ergeben. Fristen müssen nicht zusammenhängend verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristsetzung.

Rn 21 Dem Berufungskläger kann eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Anschlussberufungsbegründung gesetzt werden, dem Beklagten eine solche zur schriftlichen Stellungnahme auf die Erwiderung. Zu den Voraussetzungen für die Fristsetzungen, der Dauer der Fristen und den Folgen der Nichteinhaltung wird auf die Erläuterungen in § 521 Rn 9 ff verwiesen. Rn 22 Für den Inh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt.

Rn 2 Der Erbeserbe soll sich über die ihm zugefallene Erbschaft informieren können und nach der sechswöchigen Ausschlagungsfrist über die Annahme/Haftungsbeschränkung entscheiden. Daher enden die genannten Fristen nicht vor Ablauf der Ausschlagungsfrist; sofern die Voraussetzungen der §§ 1995 III, 1996 I vorliegen, kann der Erbeserbe, unabhängig von der tatsächlichen Kenntni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz.

Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282 f [BGH 06.06....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wahlrechte nach § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 Nummer 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes sind in den vom Gericht zu setzenden Fristen auszuüben. (2) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes aus, so hat sie in der nach Absatz 1 gesetzten Frist zugleich nachzuweisen, dass der ausgewählte Vers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abwendung eines Nachteils.

Rn 8 Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein (BRDrs 168/20, 84). Die Nachteile müssen solche sein, die 1. nicht § 27 I Nr 1 unterfallen und 2. wegen ihrer Eilbedürftigkeit es nicht erlauben, eine Versammlung einzuberufen (BRDrs 168/20, 84; s.a. Hamm ZWE 11, 415, 416; BayObLG ZMR 04, 604). Bsp für tatsächliche Nachteile: Ausfall der Heizungsanlage, Brand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 17 § 282 begründet eine Prozessförderungspflicht der Parteien allein zu dem Zweck, dass dem jeweiligen Gegner die Abgabe seiner Stellungnahmen zum Vorbringen der Gegenseite rechtzeitig ermöglicht wird (BGH NJW 89, 716 [BGH 28.09.1988 - IVa ZR 88/87]). Wenn das Gericht sicherstellen will, dass die Schriftsätze der Parteien bereits in einem Zeitpunkt bei Gericht eingehen, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Pflicht zur zügigen Bearbeitung.

Rn 21 Jedem Amtsträger obliegt die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, unverzüglich zu entscheiden (BGHZ 170, 260). Die zuständigen Stellen haben ferner die Amtspflicht, die zur Sachentscheidung berufene Behörde in den Stand zu setzen, ihre Sachentscheidung in angemessener Frist zu treffen (BGHZ 170, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ergänzende Vertragsauslegung bei Individualvereinbarungen.

Rn 23 Nach BGH (ZMR 13, 952) kann nicht nur ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht, sondern auch bei Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung sei im vertraglichen Regelungsgefüge eine Lücke einget...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 12 Brüssel IIb-VO – Übertragung der Zuständigkeit an ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats.

Gesetzestext (1) Ist ein für die Entscheidung in der Hauptsache zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats der Auffassung, dass ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats, zu dem das Kind eine besondere Bindung hat, das Kindeswohl in dem konkreten Fall besser beurteilen kann, so kann es unter außergewöhnlichen Umständen auf Antrag einer der Parteien oder von Amts wegen das Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 24 Rechtsfolge von § 281 I 1, II, III ist die Ersatzfähigkeit des Schadens, der mit dem Erfüllungsanspruch konkurriert (s § 280 Rn 41). Dessen Vorrang wird beseitigt; der Schadensersatz tritt nunmehr neben den Erfüllungsanspruch (s Vor § 275 Rn 10). Dieser Vorgang ist irreversibel: Ist die Frist einmal verstrichen oder hat einmal Entbehrlichkeit vorgelegen, bleibt es – ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach Beendigung der Beweiserhebung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben hat. (2) 1Kommt der Antragsteller dieser Anordnung nicht nach, hat das Gericht auf Antrag durch Beschluss auszusprechen, dass er die dem Gegner entstandenen Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fristablauf.

Rn 19 Die nach Rn 13 gesetzte Frist muss abgelaufen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. (2) 1Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde soll begründet werden. (2) Das Beschwerdegericht oder der Vorsitzende kann dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der Beschwerde einräumen. (3) Die Beschwerde kann auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (4) Die Beschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 12 EuMVVO – Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Sind die in Artikel 8 genannten Voraussetzungen erfüllt, so erlässt das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts E gemäß Anhang V. Bei der Berechnung der 30-tägigen Frist wird die Zeit, die der Antragsteller zur Vervollständigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Überprüfungs- und Abnahmefrist.

Rn 7 Für den Fall, dass eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen ist, bestimmt § 271a III, dass eine Frist von mehr als 30 Tagen für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung ausdrücklich vereinbart sein muss und nicht grob unbillig sein darf (Faust DnotZ 15, 660).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlussfrist, § 124 III.

Rn 7 Spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach Abgabe – nicht Zugang – der Willenserklärung erlischt das Anfechtungsrecht. Die Frist wird durch § 21 III VVG nicht verdrängt (BGH NJW 16, 394 [BGH 25.11.2015 - IV ZR 277/14]). Sie kann weder unterbrochen noch gehemmt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grobes Prüfungsschema.

Rn 5 Zurückzuweisen (s IX.) ist ein streitiges Angriffs-/Verteidigungsmittel (s II.), das erst nach Ablauf einer bestimmten richterlichen Frist (s III.) ohne Entschuldigung der Verspätung vorgebracht wurde (s V.) und dessen Zulassung die Entscheidung des gesamten Rechtsstreits verzögern würde (s IV.).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach der Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung ist die Ladung der Parteien durch die Geschäftsstelle zu veranlassen. (2) Die Ladung ist dem Beklagten mit der Klageschrift zuzustellen, wenn das Gericht einen frühen ersten Verhandlungstermin bestimmt. (3) 1Zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung muss ein Zeitraum von mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Keine oder nicht rechtzeitige Anspruchsbegründung.

Rn 14 Der Richter prüft zuerst die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 V Hs 1). Verwirft er den Einspruch nicht als unzulässig (s Rn 13), bestimmt er unverzüglich Termin (§ 700 V Hs 1). Gleichzeitig setzt er dem Kl eine Frist zur Begründung des Anspruchs (§§ 700 V Hs 2, 697 III 2 Hs 1). § 296 I, IV gilt entsprechend (§§ 700 V Hs 2, 697 III 2 Hs 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hinweispflicht.

Rn 6 § 139 gebietet, dass das Gericht den Beweisführer auf erkannte Mängel seines Beweisantritts hinweist, ihn also zB zur Präzisierung seines Vorbringens oder zur Offenlegung seiner Erkenntnisquellen auffordert. Unbeachtlich ist der Beweisantritt unter diesen Voraussetzungen überdies nur dann, wenn der Beweisführer eine ihm vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos hat verstreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist die Hauptsache nicht anhängig, so hat das Arrestgericht auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass die Partei, die den Arrestbefehl erwirkt hat, binnen einer zu bestimmenden Frist Klage zu erheben habe. (2) Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so ist auf Antrag die Aufhebung des Arrestes durch Endurteil auszusprechen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Pflichten nach Abs 3.

Rn 5 Der Erwerber hat das – abdingbare (BGH WM 71, 1248) – Recht, vom Veräußerer zu verlangen, dass dieser dem Gläubiger die Schuldübernahme mitteilt u so die 6-Monats-Frist in Gang setzt, ihn ferner über die Erteilung bzw Verweigerung der Genehmigung informiert. Die Verletzung dieser Pflichten ist geeignet, Schadensersatzansprüche auszulösen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorbereitung des Haupttermins.

Rn 8 Der nächste Termin ist so vorzubereiten, dass der Prozess möglichst entscheidungsreif ist. So kann dem Kl eine Frist zur Replik (Abs 4), dem Bekl eine Klageerwiderungsfrist (Abs 3) gesetzt oder sonstige prozessleitende Anordnungen (Abs 2) wie Beweis-, Aufklärungs- oder Auflagenbeschluss getroffen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 6 Der Inhalt des Inventars ist in § 2001 festgelegt. Eine Frist für die Errichtung ist nicht zu beachten. Es wird weder durch die Nachlassverwaltung (KGJ 42, 94) noch durch das -insolvenzverfahren ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und ob er in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt ist. 2Fehlt es an einem dieser Erfordernisse, so ist der Einspruch als unzulässig zu verwerfen. (2) Das Urteil kann ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm zeigt, dass zwischen Ersitzung und Verjährung durchaus Parallelen bestehen. Im Grundsatz wird bei der Berechnung der Frist des § 937 I auf die allg Tatbestände einer Hemmung gem §§ 203, 204 verwiesen. Darüber hinaus ist durch II eine stark erweiterte Verweisung auf weitere Hemmungstatbestände vorgenommen worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bezweckt ist der Schutz des Erben gegen eine unverschuldete (vgl § 17 FamFG) Versäumung der Inventarfrist. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht fehlerhaft mitteilt, die Frist sei noch nicht verstrichen (Brandbg ZEV 20, 191).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 4 § 233 setzt ausdrücklich einen Antrag auf Wiedereinsetzung voraus (Ausn: § 236 II 2). Der Wiedereinsetzungsantrag steht nur der Partei zu, die die Frist versäumt hat. Zur Form und den Voraussetzungen des Antrags vgl § 236.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. 2Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besondere Umstände, II Nr 3.

Rn 34 Anschließend an die konkreteren Tatbestände der Erfüllungsverweigerung und des Fixgeschäfts bringt II Nr 3 noch eine Generalklausel, gekennzeichnet durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (ähnl §§ 281 II Alt 2, 286 II Nr 4). Als Anwendungsbsp wird in der Begründung das Just-in-time-Geschäft genannt (BTDrs 14/6040, 140). Doch ist dies wohl eher bei Nr 2 unterz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) 1Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das Gericht das Verfahren a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Die in der Praxis vorkommende Richterverteilung durch Besetzung eines Spruchkörpers mit ›NN‹ kennzeichnet die Schwierigkeiten der von der Personalhoheit der Exekutive abhängigen Richterverteilung durch das Präsidium, denn es besetzt den nur mit der Festzahl an Richtern zugewiesenen Spruchkörper mit ›NN‹ fehlerhaft: der gemeinte Richter ist im Augenblick der Beschlussfa...mehr