Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.1 AfA nach § 7 Abs. 1, 4, 5 und 6 EStG (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

Rz. 99 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG schreibt eine Modifikation der Bemessungsgrundlage vor und gilt für folgende AfA-Methoden: die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG für bewegliche, unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 und 5a ggf. i. V. m. § 7a Abs. 9 EStG für Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dauerwohnrecht ist im 2. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 31 bis 42 WEG geregelt. Ein Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers dazu, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 2 Begründung des Dauerwohnrechts

Hinweis Dauerwohnrecht Begründet wird das Dauerwohnrecht durch Einigung der Beteiligten und Eintragung der Grundstücksbelastung in das Grundbuch nach § 873 Abs. 1 BGB. Eine besondere Form, wie für die Auflassung nach § 925 BGB, ist aber nicht vorgeschrieben, womit die Bestellung sogar mündlich erfolgen kann. Das Dauerwohnrecht kann an dem ganzen Gebäude sowie an nur einem einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 5 Erlöschen des Dauerwohnrechts

Das Dauerwohnrecht endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde. Achtung Vermietung durch den Dauerwohnberechtigten Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt nach § 37 Abs. 1 WEG das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. Das Dauerwohnrecht endet gem. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 4 Pflichten und Ansprüche des Dauerwohnberechtigten

Mangels entgegenstehender Vereinbarung der Parteien sind die Pflichten des Dauerwohnberechtigten § 14 WEG, der die Pflichten des Wohnungseigentümers regelt, zu entnehmen. Danach hat der Dauerwohnberechtigte die Erhaltungspflicht an den dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- und Grundstücksteile und darf nur in solcher Weise davon Gebrauch machen, dass dadurch keinem ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen gem. § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Somit obliegen Pflege und Erhaltung der Außenanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Durch Beschluss können den Wohnungseigentümern insoweit keine Pflichten auferlegt werden. Er w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inland

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Inland im einkommensteuerrechtlichen Sinne ist zunächst – ohne entsprechende Definition im Gesetz (anders etwa § 1 Abs 2 UStG) – das staats- und völkerrechtlich festgelegte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Bundesgrenzen, mithin der räumliche Geltungsbereich des GG. Nach § 1 Abs 1 Satz 2 EStG gehört zum Inland ferner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.3 Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Bauwerks

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art 13b Buchst. c MwStVO gilt als Grundstück auch "jede Sache, die einen wesentlichen Bestandteil eines Gebäudes oder eines Bauwerks bildet, ohne die das Gebäude oder das Bauwerk unvollständig ist, wie zum Beispiel Türen, Fenster, Dächer, Treppenhäuser und Aufzüge". Dies entspricht dem Regelungsgehalt des § 94 Abs. 2 BGB. Sachen, Ausstatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.

Rn 5 Obwohl Gebäude grds als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks anzusehen sind, unterscheidet das Gesetz gesondert die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes wegen der Möglichkeit des Dritteigentums an Gebäuden auf Grundstücken. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 III BGB). Das sind nicht nur mit de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unabhängig davon, ob das bürgerliche Recht ein Gebäude als bewegliche (§ 95 BGB) oder unbewegliche Sache (§ 94 BGB) einstuft, unterliegen diese Erwerbsvorgänge der GrESt. Für Gebäude, die Gegenstand besonderer Rechte sein können (§ 95 BGB), ist die Übereignung nach §§ 929ff. BGB möglich. Deshalb kann für ihren Erwerb GrESt aus § 1 Abs. 1 GrES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gebäude

Rn. 216 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG umfasst auch Gewinne aus der Veräußerung und/oder Entnahme von zum BV gehörenden (Wohn- und Betriebs-)Gebäuden, wobei unbeachtlich ist, ob sich die Gebäude auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befinden. Die Einnahme bzw die Entnahme ist bei Zufluss bzw im Wj der Entnahme zu erfassen, während der Buchwertabgang ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude od...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 82 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen m. W. z. 01.01.2011 erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Gebäuden gehören Baulichkeiten, die auf Dauer fest mit dem Grundstüc...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.3 Nutzung von Gebäuden für private Wohnzwecke (§ 3a Abs. 1a Z 2 letzter Satz öUStG)

Rz. 58 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die private Verwendung eines zur Gänze dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes wird nach österreichischer Rechtslage als ein nicht steuerbarer Vorgang angesehen. Daraus folgt, dass nur für den unternehmerisch genutzten Teil ein Vorsteuerabzug zulässig ist, nicht jedoch für den privat genutzten Teil.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2.1 Umsatzsteuerliche Behandlung von Gebäuden und Grundstücken

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie dazugehörigen Grundstücken unterliegen der USt von 25 %, soweit es sich um die Lieferung von Gebäuden vor dem Erstbezug bzw. innerhalb von zwei Jahren nach dem Ersteinzug handelt. Alle weiteren Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie dazugehörigen Grundstücken sind von der Besteuerun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.6.3 Mietervereine, Vermietervereine (Haus- und Grundbesitzervereine)

Rz. 127 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein eingetragener Verein, der lt. Satzung dem Zusammenschluss von Mietern bzw. Vermietern zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Interessen dient (Mieterverein bzw. Vermietervereinigung) und der seinen Mitgliedern evtl. Versicherungsschutz vermittelt und Rechtsberatung in außergerichtlichen mietrechtlichen Streitigkeiten durchführt, unterliegt mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen WG und Beteiligungen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 204 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Rahmen einer EÜR sind gemäß § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG diejenigen Gewinne (bzw Verluste) zu erfassen, die anlässlich der Veräußerung bzw Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden (s Rn 205–217), dem dazugehörigen Aufwuchs (s Rn 218–219), immateriellen WG (s Rn 220) und Beteiligungen (s Rn 223) entstehen; sie sind nicht mit dem Ansatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Vorsteuerabzug für teilunternehmerisch genutzte Gebäude (§ 27 Abs. 16 UStG)

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in § 27 Abs. 16 UStG angesprochenen Gesetzesänderungen ab dem 01.01.2011 betreffen das sog. Seeling-Modell, das nach dem Willen des Gesetzgebers damit der Vergangenheit angehören soll (vgl. § 4 Nr. 12 Kap. 3.11 f. mit Beispielen auch zur Regelung des § 27 Abs. 16 UStG; vgl. auch BMF vom 22.06.2011, IV D 2 – S 7303-b/10/10001 :001.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Steuerfreiheit ausgenommen ist schließlich auch die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen). Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtung wesentlicher Bestandteil des Gebäudes bzw. Grundstücks (vgl. Rz. 10) ist. Wird ein Gebäude ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.1 Maßgebliche Umsätze

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.04.2004 gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch bei bestimmten Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer ein im Inland ansässiger Unternehmer ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). TIPP Soweit nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG gilt: "Nr. 1 bleibt unberührt", heißt das, dass entsprechende Leistungen von im Ausland an...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.4.1 Grundstücksbezogene Werkleistung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundstücksbezogene Werkleistungen ("land-related services") sind im Staat des Belegenheitsorts des Grundstücks steuerbar, vgl. VATA 1994, Schedule 4A, Paragraph 1. Der Grundstücksbegriff ("land") ist weit zu verstehen und umfasst Grundstücksflächen i. e. S., Gebäude oder Bauwerke, die im Boden befestigt sind und nicht einfach abgebaut oder ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.9 Wie werden öffentliche Zuschüsse für die Unterbringung und Verpflegung ausländischer Grenzpendler, zum Beispiel polnischer Grenzpendler, die aufgrund von Grenzschließungen oder Quarantäneregeln nicht täglich nach Hause zurückkehren können, steuerlich behandelt?

Für die Besteuerung in Deutschland gilt: Die aufgrund der Corona-Krise aus öffentlichen Mitteln geleisteten Zuschüsse beziehungsweise Tagegeldzahlungen, die ein Arbeitgeber erhält und an seine Arbeitnehmer (ausländische Grenzpendler) zur Finanzierung der ihnen entstehenden Mehraufwendungen für Unterbringung und Verpflegung in Folge der Grenzschließung oder aus anderen Gründe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Grundstücksbegriff

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dem GrEStG unterliegen Rechtsvorgänge, die sich auf ein im Inland belegenes Grundstück beziehen. Für ein im Ausland belegenes Grundstück findet das GrEStG keine Anwendung. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG greift in diesen Fällen nicht. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich des Begriffs Grundstück verweist das GrEStG au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.2 Abgrenzung: Unmaßgebliche Umsätze

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgenommen sind nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 2 UStG ausdrücklich Planungs- und Überwachungsarbeiten. Hierunter fallen ausschließlich planerische Leistungen (z. B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf- und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistunge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5.2 Blick in das BGB

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Allgemein zur Bedeutung des (deutschen) Zivilrechts bei der Interpretation von USt Rz. 55c ff. und Rz. 61. Zum Verständnis von Abschn. 3a.3. UStAE müssen insbesondere folgende Vorschriften des BGB berücksichtigt werden: § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.2 Wesentliche Bestandteile des Grundstücks

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Grundstück gilt nach Art 13b Buchst. b MwStVO auch "jedes mit oder in den Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden kann". Zivilrechtlich entspricht dies den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks nach § 94 Abs. 1 S. 1 BGB, die rechtlich unsel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.10 Energieeinspar-Contracting als Grundstücksleistung

Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter Contracting versteht man die Übertragung von Dienstleistungen, die eigentlich der Nutzer oder Eigentümer zur Versorgung eines Grundstücks zu erbringen hätte, auf einen Dritten. Dabei ist es das Ziel, den Kunden von Aufgaben wie Energie- oder Telekommunikationsversorgung zu entlasten. Im Rahmen einer Ausgliederung werden diese Versorgung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Arbeitshilfe zu den Ausführungen im UStAE

Rz. 147 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschn. 12.18 UStAE: Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen „Lieferung einer Photovoltaikanlage (1)1Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. 2Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Lieferung einer Photovoltaikanlage vgl. Abschn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Wohngebäude eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 100 [Autor/Stand] Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Definition der wirtschaftlichen Einheit eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft angepasst. Gebäude bzw. Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, sind nun nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B zuzuordnen. Dies gilt auch für den dazugehörigen...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 15 Abs. 4 UStG erfasst Mischfälle, in denen ein Unternehmer für sein Unternehmen gelieferte oder eingeführte oder i. g. erworbene Gegenstände oder für sein Unternehmen in Anspruch genommene sonstige Leistungen (Eingangsleistung) sowohl für Ausgangsumsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (Ausschlussumsätze), als auch für Ausgangsumsätz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2 Zeitliche Einschränkungen

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 27 Abs. 2 UStG ist § 9 Abs. 2 UStG nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.04.1985 fertig gestellt worden ist, anderen nichtunternehmerischen Zwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem 01.01.1986 fertig gestellt worden ist, anderen als in den ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Zur Übergangsregelung bei § 9 Abs. 2 UStG (§ 27 Abs. 2 UStG)

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die sog. Übergangsregelung in § 9 Abs. 2 UStG wirkt aktuell bis heute nach, weil sie nicht auf Besteuerungszeiträume abstellt, die irgendwann einmal verjähren, sondern konkret jeweils z. B. auf ein Fertigstellungsdatum oder den Beginn der Errichtung eines Gebäudes abstellt. Damit kommt ihr eine zentrale Bedeutung zu (vgl. § 9 Kap. 1.2 zur Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Errichtung in Bauabschnitten

Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Bestimmung der Grundstücksart ist der Grundstückszustand im Feststellungszeitpunkt maßgebend. Befindet sich ein zuvor unbebautes Grundstück zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bebauung, liegt grds. (noch) ein unbebautes Grundstück vor. Erst wenn das Gebäude benutzbar, also bezugsfertig ist, liegt ein bebautes Grundstück vor. Vgl. hierzu auch die K...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Verwendungseigenverbrauch

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ist beim Verwendungseigenverbrauch (§ 3 Abs. 9a S. 1 Nr. 1 UStG) eine Bemessungsgrundlage nach den bei Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben zu finden, soweit diese Kosten ganz oder teilweise zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Maßgeblich sind die ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.5.1 "Dübellöcher" als neues Entscheidungskriterium

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF stellte nach den EU-Anpassungen zum 01.01.2013 (vgl. Rz. 58 ff.) zur Abgrenzung im damals neugefassten Abschn. 3a.3. UStAE zunächst darauf ab, ob etwas zu einem wesentlichen Grundstücksbestandteil geworden ist oder nicht (vgl. im Einzelnen die Voraufl. zu diesem Buch, 4. Aufl. 2015, § 3a Rz. 63). Da dieses Abgrenzungskriterium in der ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.7 Eigenständiger Grundstücksbegriff der MwStSystRL

Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch versetzt werden können, führt zur Vermietung i. S. d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL, auch wenn das Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.8.1 Betriebskosten

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen Aussagen ist ohne weiteres nachvollziehbar, dass nach Auffassung der Verwaltung einerseits die Lieferung von Wärme, der Versorgung mit Wasser, die Überlassung von Waschmaschinen, die Flur- und Treppenreinigung, die Treppenbeleuchtung, die Lieferung von Strom sowie die Bereitstellung von Internet- und/ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Regelung vom 15.02.2014 bis 31.09.2014

Rz. 86a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013, BStBl II 2014, 128, die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG ausgelegt. Nach seiner Entscheidung sind die Regelungen einschränkend dahingehend auszulegen, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2024, Deckungsschutz... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten noch um einen von der Beklagten mit der Wider- und Drittwiderklage geltend gemachten Schadensersatzanspruch aufgrund einer Heizöllieferung. Die Bekl. ist Miteigentümerin eines Hausgrundstücks. Sie bestellte bei der Kl. Heizöl. Diese beauftragte mit der Lieferung den Streithelfer der Drittwiderbeklagten, einen Spediteur, dessen Kfz-Haftpflichtversicherer ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen (§ 51 MWStG)

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unecht steuerbefreit, d. h. ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug sind folgende Leistungen: Postdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Finanztätigkeiten, Leistungen des Versicherungswesens, Erziehung und Bildung, Lieferung von Waren und Dienstleistungen des Gesundheitswesens, Sozialhilfe, Betreiben von Lotterien und anderen ähnlichen Sp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.1 Sondervorschriften für Bauleistungen (§ 19 Abs. 1a öUStG; § 13b Abs. 1 Z 4 dUStG)

Rz. 128 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Werden Bauleistungen von einem Unternehmer an einen Unternehmer erbracht, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistung beauftragt ist (Subunternehmer – Generalunternehmer), oder der selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Dies gilt auch dann, wenn der leistende Unternehmer ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Außenanlagen

Rz. 21 [Autor/Stand] Das Tatbestandsmerkmal Außenanlage wird im Bewertungsgesetz nicht näher inhaltlich bestimmt. § 89 BewG enthält lediglich die Vorgabe, dass bei der Ermittlung des Werts eines Grundstücks neben dem Bodenwert und dem Gebäudewert auch der Wert der Außenanlagen zu erfassen ist. Beispielhaft werden durch § 89 BewG Umzäunungen sowie Wege- und Platzbefestigungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nutzungswert der Wohnung in einem Baudenkmal

Rn. 77 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Nutzungswertbesteuerung für eine Wohnung (s Rn 78), die sich in einem Gebäude o Gebäudeteil befindet, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (s Rn 79) ist, kann entsprechend § 13 Abs 2 Nr 2 EStG (ohne zeitliche Befristung) über den VZ 1986 hinaus fortgeführt (s Rn 80) werden, wenn die Wohnung die bei Betrie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Teiloption

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung vertretbarer Sachen, sowie bei aufteilbaren sonstigen Leistungen kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung durch eine Teiloption begrenzt werden (vgl. Abschn. 9.1. Abs. 6 UStAE). Praxis-Beispiel Ein Unternehmer (U) errichtet ein zweigeschossiges Gebäude und vermietet das EG an einen Versicherungsmakler und das 1. OG an einen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unbewegliche Sachen.

Rn 4 Unbewegliche Sachen iSd Norm sind Grundstücke und Teile von Grundstücken, etwa Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige Gebäude jeglicher Art. Unerheblich bleibt, ob die zu räumenden Gebäude wesentliche Bestandteile iSd § 94 I BGB und damit selbst unbewegliche Sachen im Rechtssinne sind. Deshalb muss auch ein Vollstreckungstitel, der auf Räumung von Behelfsheimen oder Woh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 8)

Rz. 160 [Autor/Stand] Gemischt genutzte Grundstücke sind gem. § 249 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 8 BewG Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen und/oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind. Rz. 161 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung der...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Beginn und Ende des Berichtigungszeitraums

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für alle Leistungsbezüge, die nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen dienen, muss ein Berichtigungszeitraum bestimmt werden. Der maßgebende Berichtigungszeitraum richtet sich zunächst nach der tatsächlichen Verwendungsdauer des Leistungsbezugs (§ 15a Abs. 1 UStG). Sie orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, kann im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Teileigentum (Abs. 6)

Rz. 143 [Autor/Stand] Jedes Teileigentum gehört gem. § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG zum Grundvermögen und gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 144 [Autor/Stand] Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Büroräume, Ladenlokale) in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftli...mehr