Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Beteiligung

Rz. 8 Erforderlich ist zudem, dass das in den Konzernabschluss einbezogene Unt an dem anderen Unt eine Beteiligung i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält (vgl. zur Beteiligungsvermutung und zur Beteiligungsdefinition § 271 Rz 6 ff., 20 ff.). Dies erfordert eine Beteiligungsabsicht (§ 271 Rz 13 ff.). Fehlt dem die Anteile haltenden in den Konzernabschluss einbezogenen Unt die Beteili...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 335c HGB wurde mit dem AReG neu in das HGB eingefügt und dient der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1b, 30c und 30f der überarbeiteten Abschlussprüferrichtlinie. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde der Anwendungsbereich des § 335c HGB auf Straftaten nach den §§ 332 und 333 HGB ausgeweitet als Folge der Erweiterung der Bekanntmachungspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 3 Nr. 6)

Rz. 245 Der Inhalt der unter diesem Posten auszuweisenden Sachverhalte (§ 275 Abs. 3 Nr. 6 HGB) deckt sich weitgehend mit dem des Postens Nr. 4 des GKV. Dennoch erfordern bestimmte Sachverhalte eine vom GKV abweichende Behandlung. Wird die Erfolgsneutralität aktivierter Eigenleistungen (im Jahr ihrer Erstellung) beim GKV dadurch erreicht, dass den unter den jeweiligen Aufwand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Auswirkungen auf latente Steuern

Rz. 35 Nach den steuerrechtlichen Vorschriften (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) ist ein GoF zwingend über 15 Jahre abzuschreiben. Da die handelsrechtliche Nutzungsdauer nur in seltenen Ausnahmefällen 15 Jahre entsprechen dürfte, würden die Voraussetzungen zur Bildung latenter Steuern (§ 306 HGB) grds. vorliegen.[1] Ebenfalls Auswirkung auf den Ansatz latenter Steuern hätte grds. die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Übergangsvorschriften

Rz. 61 Zu den allgemeinen Übergangsvorschriften wird auf die 2. Aufl. 2010 dieser Kommentierung verwiesen. Rz. 62 Die Erleichterungen für KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB gelten erstmals für Jahresabschlüsse, die sich auf einen nach dem 30.12.2012 liegenden Abschlussstichtag beziehen.[1] Rz. 63 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Änderungen durch das ARUG II vom 12.12.2019 vgl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.3 Fremdkapitalzinsen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 153 Fremdkapitalzinsen gehören zunächst grds. nicht zu den AHK. Die Finanzierung ist als eigenständiger, von der Anschaffung oder Herstellung unabhängiger Vorgang zu verstehen.[1] Für bestimmte Fremdkapitalzinsen besteht allerdings eine Ausnahme vom Aktivierungsverbot (Rz 204 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle

Rz. 48 In § 325a Abs. 1 Satz 1 letzter Hs. HGB wird auf § 329 Abs. 1 HGB verwiesen. Auch wenn die gesetzliche Formulierung suggeriert, dies gelte nur für die Prüfung und Offenlegung, ist hiermit eine Prüfungspflicht durch die das Unternehmensregister führende Stelle bzw. für Unterlagen, die Gj bis 2021 betreffen, durch den Betreiber des Bundesanzeigers (BAnz) verbunden. Da k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Erkenntnis über das Unternehmen

Rz. 20 Für Beschäftigte einer Prüfstelle wird als zusätzliches Tatbestandsmerkmal in § 333 HGB a. F. die Erkenntnis über das Unt aufgeführt. Die Geheimhaltungspflicht wird dadurch erweitert und umfasst für Beschäftigte einer Prüfstelle nicht nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sondern das gesamte Innenleben des Unt.[1] Dazu zählt auch das von der Prüfstelle gefundene Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Offenlegung des Konzernabschlusses, Konzernlageberichts und Bestätigungsvermerks (Nr. 4)

Rz. 25 Als weitere Voraussetzung, um eine Befreiung gem. § 264b HGB zu erlangen, gelten die zwingende Einreichung und Offenlegung von Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk beim BAnz bzw. ab 2023 die Übermittlung der Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle durch das aufstellende MU oder durch den phG. Ergänzend zum Konzernabschluss si...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 6 § 332 HGB dient der Sicherung der Einhaltung zivilrechtlicher Bilanznormen. Die Vorschrift richtet sich nur an Abschlussprüfer und deren Gehilfen. Sie stellt damit die schärfste Sanktion im Sanktionssystem der berufsrechtlichen Verantwortung des Wirtschaftsprüfers dar.[1] Rz. 7 Der Anwendungsbereich von § 332 HGB wird durch § 335b HGB auf PersG, die über keine natürlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Tatbestände nach Abs. 1 Nr. 1–4

Rz. 35 Die Tathandlung nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 HGB erfolgt während des Aufstellens von Jahresabschluss oder Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht, der Erstellung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts bzw. der Feststellung des Jahresabschlusses. 9.1.1 Aufstellung und Erstellung Rz. 36 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "bei der Aufstellung" bzw. "der Erst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlung

Rz. 16 § 332 Abs. 1 HGB enthält für gesetzliche Abschlussprüfer und deren Gehilfen drei Tatbestände: die unrichtige Berichterstattung, das Verschweigen erheblicher Umstände im Prüfungsbericht und das Erteilen eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Diese drei Tatbestände werden unter dem Begriff "Verletzung der Berichtspflicht" zusammengefasst. 3.1 Tatgegenstand Rz. 17 Tauglicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.2 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung (Abs. 2 Nr. 6b)

Rz. 109 Unter dem Posten "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Pflichtabgaben auszuweisen. 3.6.2.1 Soziale Abgaben Rz. 110 Als soziale Abgaben sind v. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Grundlagen

Rz. 32 Die Verwendung des Begriffs "verbundenes Unt" in § 271 Abs. 2 HGB erfolgte aufgrund der Umsetzung des Art. 41 der 7. EG-RL (= Konzernbilanzrichtlinie) und ist in der RL 2013/34/EU unverändert geblieben.[1] Der Gesetzgeber hat aber für nach dem 31.12.2023 beginnende Gj eine sprachliche Anpassung vorgenommen (Rz 46). Vor der Einfügung des § 271 Abs. 2 HGB sah das Gesetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Aufwendungen und Erträge aus der Anpassung der Bilanzierung und Bewertung an die Vorgaben des BilMoG nach Art. 66 und 67 Abs. 1–5 EGHGB

Rz. 31 Für die erstmalige Anwendung des BilMoG war die Vorschrift des Art. 67 Abs. 7 EGHGB von Bedeutung. Danach waren die in der GuV zu erfassenden Aufwendungen und Erträge aus der Anpassung der Bilanzierung und Bewertung an die Vorgaben des BilMoG (nach Art. 66 und 67 Abs. 1–5 EGHGB) unter den Posten "außerordentliche Aufwendungen" bzw. "außerordentliche Erträge" gesondert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Gehilfe eines Abschlussprüfers

Rz. 8 Hinsichtlich der Definition des Gehilfen des Abschlussprüfers gelten zunächst die Ausführungen bei § 332 HGB (§ 332 Rz 13 ff.). Rz. 9 Während jedoch bei der Tathandlung des § 332 HGB auf die Gehilfen eingegrenzt wurde, die eine prüfungsspezifische Tätigkeit ausüben und dadurch Einfluss auf das Prüfungsergebnis haben, ist eine solche Einschränkung bei § 333 HGB nicht die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Sind die Tatbestandsmerkmale des § 264a HGB erfüllt, so liegt eine sog. haftungsbeschränkte PersG vor, die neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 238–263 HGB folgende Spezialvorschriften zu beachten hat:[1] §§ 264–289f HGB: Jahresabschluss der KapG und Lagebericht §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht §§ 316–324a HGB: Prüfung §§ 325–329 HGB: Offenleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.4.2 Befreiender Konzernabschluss nach §§ 291f. HGB

Rz. 42 Bei bestimmten Konstellationen kommen die Existenz und Begriffsverwendung des "verbundenen Unt" auch dann in Betracht, wenn keine Einbeziehungspflicht in einen gemeinsamen Konzernabschluss besteht. Auf diesen Fall stellt § 271 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB a. F. ab. Hierbei handelt es sich um eine größenunabhängige Freistellung von der Konzernrechnungslegungspflicht. Ein auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.8 Erwerb im Versteigerungsverfahren

Rz. 49 Auch beim Erwerb eines VG im Versteigerungsverfahren gilt das Prinzip der Maßgeblichkeit der Gegenleistung (Rz 2), d. h., die AK des erworbenen VG entsprechen grds. dem tatsächlich hingegebenen Betrag.[1] Dies gilt generell auch bei einem Erwerb i. R. e. Zwangsversteigerung. Als schwierig können sich allerdings solche Fälle erweisen, in denen der Ersteigerer eine an d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Geheimnis

Rz. 12 Trotz der besonderen Hervorhebung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses in § 333 HGB ist jedes Geheimnis geschützt. Bei der namentlichen Nennung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses handelt es sich lediglich um die Hervorhebung des praktisch wichtigsten Anwendungsgebiets.[1] Rz. 13 Ein Geheimnis ist eine nicht offenkundige Tatsache, die das Unt betrifft und bez. d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 294 HGB kodifiziert zunächst in Abgrenzung zu § 296 HGB, der die Einbeziehungswahlrechte regelt, das grds. Konsolidierungsgebot des HGB. Neben der Bestimmung des KonsKreises regelt § 294 HGB die sich daraus ergebenden Vorlagepflichten und Auskunftsrechte. Welche TU i. R. d. VollKons[1] (§§ 300–309 HGB) in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, sofern nicht die Inan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Zeitpunkt

Rz. 14 Gem. § 245 Satz 1 HGB ist der Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Bei Ges., für die keine Feststellung des Jahresabschlusses vorgesehen ist, bezieht sich die Unterzeichnungspflicht auf den aufgestellten Jahresabschluss. In der Literatur ist strittig, ob sich die Unterzeichnungspflicht auf den aufgestellten oder festgestellten Jahresabschluss bezie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 67 Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 307 HGB ist regelmäßig nicht straf- oder bußgeldbewehrt. Führt eine Pflichtverletzung bei § 307 HGB jedoch zu einer Nichterfüllung der Anforderungen des § 297 Abs. 2 und 3 HGB und damit insb. zu keiner Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, li...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Neue Posten und Zwischensummen

Rz. 22 Kann ein Bilanzierungssachverhalt nicht unter einem vorhandenen gesetzlichen Posten aufgeführt werden, dürfen neue Bilanz- oder GuV-Posten dem gesetzlichen Gliederungsschema hinzugefügt werden (Wahlrecht). Praxis-Beispiel Bspw. stellt der Ausweis von Investitionszuschüssen aus öffentlichen Mitteln in einem Sonderposten auf der Passivseite einen neuen Posten dar.[1] Auch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Voraussetzungen für die Nichtaufnahme (Abs. 1)

Rz. 2 Ges. können nach dem Wortlaut von § 289e Abs. 1 HGB in eng begrenzten Ausnahmefällen von der Berichterstattung über künftige Entwicklungen oder Belange, über die Verhandlungen geführt werden, absehen. Dafür muss einerseits nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung des Vorstands ansonsten der Ges. ein erheblicher Nachteil oder, angelehnt an den Wortlaut der CSR-RL, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 Die Regelungen des § 299 HGB zur Identität des Stichtags des Konzernabschlusses mit dem des Einzelabschlusses des MU sind eng mit den Vorschriften des Vierten Titels zur VollKons, die Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmaßnahmen definieren (§§ 300–307 HGB), sowie mit den Regelungen des § 308 HGB zur einheitlichen Bewertung verknüpft. Zudem ergibt sich aus der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.4 Suspendierung des Wahlrechts

Rz. 147 § 286 Abs. 1 HGB ermöglicht es, insoweit auf eine Berichterstattung zu verzichten, als es "für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder erforderlich" ist (§ 286 Rz 4 ff.). Durch § 325 Abs. 2a Satz 6 HGB wird angeordnet, dass eine Berufung auf diese Ausnahmeregelung dazu führt, dass eine befreiende Wirkung des IFRS-Einzelabschlusses nicht eintri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.8 Androhung des Ordnungsgelds (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 31 Das Ordnungsgeldverfahren beginnt mit der Androhung eines Ordnungsgelds durch das BfJ verbunden mit der Aufforderung, der gesetzlichen Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Androhung nachzukommen. 6.8.1 Inhaltliche Anforderungen 6.8.1.1 Bezeichnung der Verpflichtung Rz. 32 Um einerseits die europakonforme Richtlinie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Inventurüberwachung

Rz. 26 Der Kfm. hat Maßnahmen zur Inventurüberwachung zu treffen. Diese betreffen sowohl die Überwachung der körperlichen Bestandsaufnahme wie auch die anschließende Auswertung der Inventurergebnisse. Rz. 27 Die Bedeutung der Inventurüberwachung besteht darin, dass die Überwachungshandlungen die Ordnungsmäßigkeit der Inventur sicherstellen müssen. Ergeben die Überwachungshand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens

Rz. 39 Nach § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB müssen die Handelsbücher einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unt ermöglichen. Dies setzt eine richtige, zeitgerechte, vollständige und geordnete Buchführung voraus (§ 239 Rz 15 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorsatz

Rz. 8 Der subjektive Tatbestand setzt die vorsätzliche Begehung der Tat (§ 15 StGB) voraus. Eventualvorsatz reicht zur Erfüllung des subjektiven Tatbestands aus. Der Vorsatz muss sich auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen, also auf die Pflichtverletzung nach § 334 Abs. 2a HGB und den Vermögensvorteil (Alt. 1) bzw. die beharrliche Wiederholung (Alt. 2).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Systemgestützte Werkstattinventur

Rz. 27 Die systemgestützte Werkstattinventur ist ein Inventurverfahren, mit dem Bestände unterschiedlichen Fertigungsstands entsprechend der erreichten Fertigungsstufe erfasst und bewertet werden. Die Erfassung kann durch körperliche Bestandsaufnahme oder durch Produktionssteuerungsdaten erfolgen und ist auch bei laufendem Betrieb möglich, wenn der Fertigungsstand aufgezeich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.8 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 3 Nr. 12)

Rz. 253 Zinsen, die entgegen der h. M. in die HK (Posten Nr. 2) eingeflossen sind (Rz 221), führen dazu, dass die unter Posten § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB ausgewiesene Aufwandssumme gegenüber dem GKV um diesen Betrag geringer ausfällt. Von einem Ausweis fertigungsbezogener Zinsaufwendungen unter Posten Nr. 12 mit erfolgswirkungsneutralisierender Gegenbuchung als sonstige betrieb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Sanktionen

Rz. 57 § 268 HGB schreibt für einzelne Bilanzposten erweiterte Angabeverpflichtungen in Erg. des in § 266 HGB aufgeführten verpflichtenden Bilanzgliederungsschemas vor. Insofern sind Verstöße gegen § 268 HGB entsprechend den Sanktionen zu ahnden, die bei einem Verstoß gegen § 266 HGB drohen. So erfolgt eine Bestrafung mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 331 Nr. 1 HGB), we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Geltungsbereich

Rz. 20 Laut § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit gilt für alle Kaufleute, also auch für KapG und KapCoGes sowie für Unt, die unter das PublG fallen. Der Grundsatz ist demnach rechtsformunabhängig. Er gilt für den Jahresabschluss (§ 243 Abs. 2 HGB) und ausdrücklich auch für den Konzernabschluss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Sanktionen

Rz. 37 § 309 HGB wird von der Bußgeldvorschrift § 334 HGB nicht unmittelbar erfasst. Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 309 HGB kann jedoch mittelbar von § 331 Nr. 2 HGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldbuße sanktioniert werden, wenn dadurch die Verhältnisse im Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder Konzernzwischenabschluss unrichtig wie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 50 Der Eigenkapitalspiegel stellt systematisch die Veränderungen des Eigenkapitals im Konzernabschluss dar. Angesichts der Komplexität der Konzern-Eigenkapitalstruktur wird durch diese Darstellungsform für externe Adressaten der Informationswert gesteigert. Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, gesetzliche Vorgaben über die inhaltliche Ausgestaltung zu machen. Es existi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Klarheit und Übersichtlichkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 81 Der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit betrifft in erster Linie die äußere Gestaltung des Konzernabschlusses im Hinblick auf die Gliederung und die Lesbarkeit. Für die Konzernbilanz und die Konzern-GuV ist dies über § 298 Abs. 1 HGB durch Verweis auf die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften bereits weitestgehend geregelt. Hinsichtlich des ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rückausnahme für Zweigniederlassungen von Banken und Versicherungen (Abs. 2)

Rz. 55 Da für die inländischen Zweigstellen (Rz 11) von Banken und Versicherungen mit § 340l Abs. 2 bzw. §§ 341l, 341 Abs. 2 HGB weitergehende Regelungen bestehen, muss eine Ausgrenzung dieser Zweigniederlassungen aus dem Anwendungsbereich des § 325a HGB erfolgen, um eine unsinnige doppelte Offenlegung zu vermeiden. Hiervon werden die folgenden Zweigniederlassungen erfasst: i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 12 In § 289f Abs. 2 HGB sind die Bestandteile des Corporate-Governance-Statements im Einzelnen aufgeführt. Nach Abs. 2 Nr. 1 ist zunächst die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG in die Erklärung aufzunehmen. Nach Art. 46a Abs. 1 Buchstaben a und b der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie hat die Erklärung einen Hinweis auf den angewandten Corporate-Govern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 92 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Offizialdelikt, weshalb bei hinreichendem Tatverdacht die Strafverfolgung von Amts wegen erfolgt. Die Tatbestände des § 331 HGB sind Wirtschaftsstraftaten, für die nach § 74c Nr. 1 GVG am Landgericht die Wirtschaftsstrafkammer (in der Berufungsinstanz oder bei besonderer Bedeutung des Falls auch in der ersten Instanz) zuständig ist.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die QuotenKons ist der Interessentheorie (Rz 18) zuzurechnen und widerspricht somit der in § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geforderten Einheitstheorie. Bzgl. der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen wird auf die §§ 297 bis 301, §§ 303 bis 306, 308, 308a und 309 HGB verwiesen. Wird keine QuotenKons vorgenommen, so ist gem. § 312 HGB die Einbeziehung des GemeinschaftsUnt at...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Nach Maßgabe des Rechts eines EU-/EWR-Staates

Rz. 9 Das den befreienden Konzernabschluss aufstellende MU ist in der Wahl der Konzernrechnungslegungsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/des EWR für den befreienden Konzernabschluss formal nicht eingeschränkt. Zu den EWR-Staaten gehören Lichtenstein, Island und Norwegen. Das aufstellende MU ist befugt, das jeweilige Recht mit den geringsten Anforderungen zu wählen. Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Grundlegendes

Rz. 1 § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB definiert Anschaffungskosten (AK) als die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen VG zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Aufwendungen müssen dem VG einzeln zuordenbar sein. Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB zählen zu den AK auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen AK. Anschaffungspreisminderungen, die ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Anwendung auch auf den Bilanzansatz

Rz. 77 Von seinem Wortlaut her sieht § 312 Abs. 5 Satz 1 HGB ein Wahlrecht zur Anpassung der Bewertung im Jahresabschluss des assoziierten Unt an die im Konzernabschluss angewandten Bewertungsmethoden vor. Die Anpassung an die Bilanzansatzvorschriften wird nicht erwähnt. Fraglich ist daher, ob eine analoge Anwendung der Vorschrift auch auf Bilanzansatzvorschriften geboten is...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Beispiel Teil 2 – Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 Aufbauend auf Teil 1 sei nun angenommen, dass M am Ende von Gj 02 ein zinsloses Darlehen i. H. v. 10 Mio. EUR an G vergibt. Die Tilgung beginnt erst im Gj 03. Aufbauend ergeben sich vor der Neubewertung des Grundstücks folgende Bilanzen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 6 Voraussetzung für die Einbeziehung eines Unt in den KonsKreis ist das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses entsprechend den Vorschriften des § 290 HGB (§ 290 Rz 19 ff.). § 296 HGB relativiert die in § 294 HGB zunächst grds. kodifizierte Pflicht zur VollKons für jene Fälle, die die Voraussetzungen des § 296 HGB erfüllen und mithin den wahlweisen Einbezug der TU e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Anwendung im Konzernabschluss

Rz. 19 Die Regelungen des § 245 HGB sind gem. § 298 Abs. 1 Satz 1 HGB auf den Konzernabschluss bzw. gem. § 315e Abs. 1 HGB auf den IFRS-Konzernabschluss anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht bezieht sich in diesem Fall auf die gesetzlichen Vertreter des MU. Bei Zusammenfassung von Konzernanhang und Anhang des Jahresabschlusses des MU gem. § 298 Abs. 3 HGB ist es ausreichend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.5 Sonstige Gewährleistungen

Rz. 37 Ausbietungsgarantien können vermerkpflichtig sein, je nach dem Umfang der durch den Kfm. eingegangenen Verpflichtung. Bei der Ausbietungsgarantie verpflichtet sich der Kfm. zu einem bestimmten Verhalten i. R. d. Zwangsversteigerungsverfahrens, um den Grundpfandgläubiger in diesem Fall abzusichern. Handelt es sich um eine umfassende Garantie derart, dass der Grundpfand...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Personalaufwand (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 100 Der Personalaufwand ist beim GKV unter den Posten "Löhne und Gehälter" (§ 275 Abs. 2 Nr. 6a HGB) sowie "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung" (§ 275 Abs. 2 Nr. 6b HGB) getrennt auszuweisen und umfasst sämtliche Personalaufwendungen, unabhängig davon, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt. Be...mehr