Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / V. Beschwerde

Beschwerde nach § 406a StPO ist gesonderte Angelegenheit Lehnt es das Gericht ab, über die zivilrechtlichen Ansprüche zu entscheiden, ist dagegen die Beschwerde nach § 406a StPO gegeben. Insoweit handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit, da hier gesonderte Gebühren vorgesehen sind (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a RVG). Beispiel 15: Beschwerde gegen die Ablehnung, im Adhäsion...mehr

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AGkompakt 8/9/2014, Vorschu... / 2 II. Die Entscheidung

Gegen Absetzung des Vorschusses ist Erinnerung gegeben Ebenso wie gegen die Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG ist auch gegen die Absetzung eines geforderten Vorschusses nach § 56 RVG die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist auch begründet. Vorschussrecht ergibt sich aus § 47 RVG Einem beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse ein Anspruch auf Vorsc...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / 2 Aus den Gründen

Die Klage war abzuweisen, da die Forderung derzeit nicht fällig ist. I. Zwar lässt sich dem Grunde nach ein Anspruch des Klägers bejahen … (wird ausgeführt) … II. Allerdings steht der Geltendmachung der Forderung ein die Fälligkeit hemmendes Hindernis entgegen, da es an einer ordnungsgemäßen Berechnung gem. § 10 RVG fehlt. Gem. dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt die Vergüt...mehr

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AGS 11/2013, Aussetzungsant... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, ihr Ehemann und ihre beiden gemeinsamen Söhne hatten von der beklagten Behörde Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen. Der Beklagte erließ später einen Bescheid, mit dem sie die Kosten der Unterkunft auf die nach ihrer Auffassung angemessene beschränkte und die die laufende Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterh...mehr

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AGS 1/2014, Auslagenersatz ... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Angeklagten verurteilt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Urkundsbeamtin des LG hat die der Pflichtverteidigerin zu zahlende Vergütung auf insgesamt 2.715,62 EUR festgesetzt. Als nicht erstattungsfähig hat sie von der Pflichtverteidigerin nach Nr. 7000 Nr. 2 VV geltend gemachte Auslagen von 5,96 EUR (brutto) angesehen. Diesen Betrag (2 x 2,50 E...mehr

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AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte am 17.9.2013 vor dem ArbG im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Unterlassungsurteil gegen den Beklagten erwirkt. Gegen das am 20.9.2013 zugestellte Urteil legte der Beklagte am 1.10.2013 (Eingang) beim LAG Berufung ein. Die Berufungsschrift wurde dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten der Klägerin ausweislich des Empfangsbekenntniss...mehr

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AGS 9/2014, Kosten des Unte... / 1 Sachverhalt

Die in F. ansässige Klägerin hatte die in M. ansässigen Prozessbevollmächtigten mit der Vertretung vor dem LG Hannover beauftragt. Es kam zu insgesamt zwei Verhandlungsterminen. In beiden Terminen ließ sich die Klägerin durch denselben Unterbevollmächtigten vertreten. Im anschließenden Kostenerstattungsverfahren beantragte die Klägerin die Festsetzung der Gebühren des Unterbev...mehr

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AGS 12/2013, Kosten eines v... / 1 Aus den Gründen

1. Zu Recht hat das LG die Kosten des Unterbevollmächtigten der Streithelferin der Beklagten gegen die Klägerin festgesetzt. a) Dass der Unterbevollmächtigte vorliegend bereits vor Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden ist, steht der Festsetzung der Kosten nicht entgegen. Zwar hat, worauf das LG in dem angefochtenen Beschluss zutreffend hingewie...mehr

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AGS 12/2013, Umfang der Prü... / Leitsatz

Gegen die Entscheidung der Einstellung der Zahlungen wegen Kostendeckung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts, der die Einziehung der Differenz zwischen den Wahlanwalts- und den ermäßigten Prozess-/Verfahrenskostenhilfegebühren erstrebt (vgl. § 50 RVG), nach § 127 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ZPO statthaft. Der Rechtspfleger ist bei de...mehr

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AGS 1/2014, Gerold/Schmidt. RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bearbeitet von Steffen Müller-Rabe, Hans-Jochem Mayer und Detlef Burhoff, 21. Aufl. 2013. XXIV, 2161 S. 119,00 EUR

Was soll man nach 21 Auflagen zu diesem Standardwerk noch sagen? Mit dem seit mehreren Auflagen bewährten neuen Team Müller-Rabe/Mayer/Burhoff hat der Kommentar wieder erheblich an Qualität zugelegt. Exzellent sind die ausführlichen Darstellungen von Müller-Rabe zu den Gebühren nach Teil 3 VV. Die detaillierte, zum Teil alphabetische Darstellung lässt kein Abrechnungsproblem...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung

Die rechtliche Begründung des OLG ist bedenklich. Werden bei verschiedenen Gerichten jeweils identische Schutzschriften in Erwartung derselben einstweiligen Verfügung eingereicht, dürfte für den Anwalt insoweit nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vorliegen, sodass er seine Vergütung nur einmal erhält. Dann müssen aber auch alle Auslagen betreffend alle Schutzschriften pro...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG, 122 Abs. 1 GVG), ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 3, Abs. 6 S. 1 und 4 RVG) und hat auch in der Sache Erfolg. Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546, 547 ZPO inhaltlich beschränkte Prüfung ...mehr

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AGkompakt 12/2013, Die Schw... / I. Die Schwellengebühren

Sowohl in Verfahren, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird (§ 2 Abs. 1 RVG), als auch in Verfahren, in denen sich die Gebühren nach Betragsrahmen richten (sozialrechtliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 S. 1 RVG), erhält der Anwalt für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Begrenzung bei fehlendem Umfang und Sc...mehr

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AGS 1/2014, Gebührentabellen mit Erläuterungen – für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Gerichtsvollzieher und Behörden. Begründet von Albert Höver, weitergeführt von Wolfgang Bach und Henning Overlack. 36. Aufl. 2013. Verlag C. F. Müller. 410 S. 27,99 EUR

Pünktlich zum Inkrafttreten des RVG liefert auch der Verlag C. F. Müller neue Gebührentabellen. Dargestellt werden die neuen Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), des GKG, des FamGKG und des RVG. Abgedruckt sind ferner das Vergütungsverzeichnis zum GKG, zum FamGKG, zum RVG und zum GNotKG. Des Weiteren sind abgedruckt das Kostenverzeichnis nach dem Justizve...mehr

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zfs 1/2014, Eigenes Beschwe... / Sachverhalt

In dem vorangegangenen Unterhaltsverfahren hatte das OLG H dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt und den Wert des Beschwerdeverfahrens auf 5.484 EUR festgesetzt. Mit Schriftsatz v. 6.1.2012 hatten die dem ASt. im Wege der Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneten Anwälte beantragt, ihre "nachstehend aufgeführten Wahlanwaltsgebühren gegen den AG zu unseren Gun...mehr

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AGS 9/2014, Reisekosten des... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die ZPO keinen "ortsansässigen" Anwalt kennt, sondern nur Insoweit differenziert die ZPO auch hinsichtlich der Reisekosten:mehr

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AGkompakt 8/9/2014, Vorschu... / 3 III. Praxishinweis

Von dem Recht auf Vorschuss nach § 47 RVG wird in Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten in der Praxis immer noch zu wenig Gebrauch gemacht. Nur Gebühren müssen entstanden sein Ist ein Anwalt beigeordnet, dann dürfte die Verfahrensgebühr regelmäßig bereits entstanden sein. Entweder hat der Anwalt die Klage oder Antragsschrift verfasst oder er hat eine Erwiderung gefertigt....mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Entscheidung vom 3.2.2014[2] noch die Auffassung vertreten, in Altfällen sei für die "Besprechungs-Terminsgebühr" nach wie vor ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erforderlich. Davon ist es jetzt offenbar abgerückt. Hinsichtlich der Höhe der Terminsgebühr hat das OVG allerding...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / VI. Keine Anrechnung nach mehr als zwei Kalenderjahren

Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens entsteht anrechnungsfrei Sind zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem Beginn des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre vergangen, ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Anrechnung auch für den Anwalt des Antragsgegners ausgeschlossen (OLG München AGS 2001, 151 = MDR 2000, 785 = OLGR 2000, 200 = JurBüro 2000, 469 = ...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 6. § 6a BerHG (Aufhebung der Bewilligung)

Aufhebung, wenn Voraussetzungen von Anfang an nicht vorgelegen haben Bislang hatte das BerHG keine Regelungen zur Aufhebung der Beratungshilfe wegen anfänglichen Fehlens oder späteren Wegfalls der für die Bewilligung erforderlichen Voraussetzungen vorgesehen. Der Gesetzgeber hat deshalb eine Notwendigkeit dafür gesehen, die Aufhebung bei anfänglichem Fehlen der Bewilligungsvo...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 1 Sachverhalt

Dem Ursprungsverfahren liegt ein vom Verurteilten begangener Diebstahl diverser Gegenstände zugrunde. Ein Antrag des Anwalts auf Beiordnung als Pflichtverteidiger wurde zunächst zurückgewiesen. Später wurden zum Ursprungsverfahren zwei weitere Verfahren hinzu verbunden, in denen der Verteidiger ebenfalls bereits tätig war. Hiernach ordnete das AG den bisherigen Verteidiger nac...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / Einführung

Seit dem 1.8.2013 muss sich der Anwalt aufgrund des Inkrafttretens des 2. KostRMoG wieder vermehrt mit Fragen des Übergangsrechts (§ 60 RVG) befassen. Das Augenmerk dieses Beitrags soll auf die Anrechnungsfälle gerichtet werden, also auf diejenigen Fälle, in denen sich die neue Angelegenheit bereits nach den Vorschriften des neuen Rechts richtet, die anzurechnenden Gebühren ...mehr

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AGS 1/2014, Vergleichsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die gegen die Erhebung einer Vergleichsgebühr i.H.v. 1.114,00 EUR gerichtete Erinnerung gegen den Kostenansatz hat in der Sache Erfolg. Die Erhebung einer Vergleichsgebühr ist vorliegend unzulässig. Gem. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1900 GKG-KostVerz. entsteht als besondere Gebühr für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs eine 0,25-Vergleichsgebühr, "soweit der Wert des V...mehr

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AGS 9/2014, Kein Kammerguta... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte gegenüber seinem Auftraggeber für zwei Beratungen eine Gebühr in Höhe von 190,00 EUR netto sowie eine Gebühr in Höhe von 250,00 EUR netto, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Im Vergütungsprozess hat sich der Beklagte u.a. damit verteidigt, dass die Höhe der Beratungsgebühr unangemessen hoch sei und hat beantragt, zur Angemessen...mehr

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AGS 9/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des AG ist der Antragstellern im Beschwerdeverfahren eine 1,1-fache Verfahrensgebühr nach den Nrn. 3200, 3201 VV in Höhe von insgesamt 271,20 EUR zu erstatten. Die die 1,1-fache Gebühr ist aufgrund der Tätigkeit ihres Verfahrensbevollmächtigten entstanden und auch nach den §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 91 Abs. 1 S. 1 ZPO erstattungsfähig. Die 1,1fache Verf...mehr

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FoVo 1/2014, Gebührenfreihe... / 2 II. Die Entscheidung

… und ist damit erfolgreich Auf die Erinnerung der Gläubigerin war der von dem Gerichtsvollzieher vorgenommene Kostenansatz zu reduzieren. Das Gericht schließt sich insofern der Auffassung des Gerichtsvollziehers und des Bezirksrevisors nicht an, wonach Ziffer 700 Abs. 3 KV dahingehend auszulegen ist, dass Gebührenfreiheit nur für denjenigen eintritt, der tatsächlich die Kost...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

In den drei Mahnverfahren waren folgende Vergütungen entstanden: Praxis-Beispiel I. Mahnverfahren 1 (Wert: 650.000,00 EUR) II. Mahnverfahren 2 (Wert: 800.000,00 EUR)mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / X. Verwaltungsverfahren/Widerspruchsverfahren/gerichtliches Verfahren (Betragsrahmengebühren)

War der Anwalt sowohl im Verwaltungs- als auch im Widerspruchsverfahren nach altem Recht tätig und hat er den Auftrag für das gerichtliche Verfahren nach dem 31.7.2013 erhalten, dann entsteht im Widerspruchsverfahren die ermäßigte Geschäftsgebühr nach altem Recht. Nur diese ist dann hälftig anzurechnen. Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 mit dem Verwaltungsverfahren beauf...mehr

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AGS 9/2014, Angemessene Ges... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Leistungen beim Jobcenter bezogen. Dieses erließ einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, mit welchen der Kläger zur Rückzahlung eines Betrags in Höhe von insgesamt 375,17 EUR verpflichtet wurde, wovon am 29.4.2013 noch ein Betrag in Höhe von 321,00 EUR offen war. Mit Bescheid vom 29.4.2013 mahnte die Beklagte beim Kläger die Begleichung dieses Betrags an ...mehr

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FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 9. § 8a (Folgen der Bewilligungsaufhebung)

Aufhebung lässt Vergütungsanspruch unberührt Insoweit die Beratungshilfebewilligung aufgehoben wird, bestimmt § 8a Abs. 1 S. 1 BerHG, dass der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse grundsätzlich unberührt bleibt. Nur unter den Voraussetzungen des § 8a Abs. 1 S. 2 BerHG, d.h. bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis darüber, dass die Bewilligungsvo...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / V. Erfolgshonorar

Bei Erfolgshonoraren galt bislang die Regelung, wonach nach § 4a Abs. 1 RVG a.F. ein Erfolgshonorar nur dann vereinbart werden durfte, wenn der Auftraggeber ohne die Vereinbarung eines solchen aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, also bei der Beratungshilfe niemals.[49] Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Än...mehr

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AGS 9/2014, Kein Formzwang ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerdeführerin war nicht verpflichtet, die erforderliche Erklärung über (nicht) erhaltene Vorschüsse und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG) im Original einzureichen. Richtig ist zwar, dass diese Erklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2 RVG in dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren enthalten sein muss. Für diesen Antrag ist jedoch in § 55 RVG keine besondere Form v...mehr

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AGS 9/2014, Die Einigungsge... / 5. Entsteht eine Einigungsgebühr bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher?

a) Zum 1.1.2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.[30] Nach dem neuen § 802a Abs. 2 Nr. 1 ZPO soll der Gerichtsvollzieher nach erteiltem Vollstreckungsauftrag und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung eine gütliche Einigung nach § 802b ZPO versuchen. Nach dieser Vorschrift kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldn...mehr

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AGS 1/2014, Himmlisches Glü... / IV. Vergütungsvereinbarung in der Beratungshilfe

Aus III. ergeben sich bereits Formalien für die "herkömmliche" Vergütungsvereinbarung. Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[31] wurden allerdings nicht nur die Bestimmungen nun auch für die Beratungshilfe zugelassen, was eine Anwendbarkeit der "allgemeinen Formalien" beinhaltet, sondern es wurden diese ...mehr

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AGS 12/2013, Vorschussklage... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung richtet sich, wie bei sonstigen Zahlungsklagen auch, nach dem geltend gemachten Betrag. Insoweit kommt der Ansatz des Jahresbetrags einer angemessenen Minderung entsprechend § 41 Abs. 5 S. 1 GKG nicht in Betracht. Zwar ist diese Vorschrift...mehr

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AGS 1/2014, Auslagenersatz ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Der Pflichtverteidigerin sind nach der Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB die Aufwendungen, die für die Kopie von CDs erforderlichen waren, mit einem EUR pro CD (netto) zu erstatten. 1. Allerdings ergibt sich der Erstattungsanspruch nicht aus Nr. 7000 VV. Denn die Pflichtverteidigerin hat weder Ablichtungen oder Ausdrucke a...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat den Verfahrenswert zutreffend allein auf Grundlage der Erwerbseinkünfte der Beklagten auf 5.700,00 EUR festgesetzt (1.500,00 EUR + 400,00 EUR = 1.900,00 EUR; 1.900,00 EUR x 3 = 5.700,00 EUR) und die seitens der Antragstellerin bezogene Grundsicherung von 225,50 EUR monatlich unberücksichtigt gelassen. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG ist der Verfahrenswert in Ehesachen unte...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 3 Anmerkung

Der BGH hat die Frage, ob die Bestellung zum Pflichtverteidiger auch das Tätigwerden zur Abwehr von Adhäsionsanträgen umfasst, bisher zwar ausdrücklich offen gelassen,[1] allerdings für den Nebenkläger gemäß § 397a Abs. 1 StPO entschieden, dass sich die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nicht auch auf das Adhäsionsverfahren erstrecke. Der Rechtsanwalt sei daher nic...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 3 Anmerkung

War der Anwalt vor Verbindung mehrerer Strafverfahren noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem verbundenen Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[1] Nach a.A.[2] (wie hier das OLG Braunschweig) soll sich die Bes...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist in jeder denkbaren Auslegung unzulässig und daher zu verwerfen. Ob die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in der Sache zu korrigieren wäre, bedarf daher keiner Erörterung. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jün...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist ganz überwiegend begründet. Erstattungsfähig ist neben der zutreffend festgesetzten 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr – beides mit dem Rechtsmittel nicht angegriffen – nur eine Postpauschale i.H.v. 20,00 EUR. Ein Anspruch der Antragsgegner auf Erstattung der Kosten für die...mehr

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AGS 1/2014, Vertretung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Das OLG hat ausgeführt: Ein Verstoß der Beklagten zu 1 gegen das Gebot der Kostengeringhaltung sei nicht ersichtlich. Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, den Beklagten zu 1) bis 4) habe es wegen einer gleichgelagerten Interessenlage unter kostenrech...mehr

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AGS 9/2014, Vergütung für e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger eine weitere Vergütung für dessen anwaltliche Tätigkeit zu bezahlen. Mit E-Mail vom 11.6.2012, welche die Beklagte von ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse versandte, nahm die Beklagte Kontakt zu dem Kläger auf. In der E-Mail schilderte die Beklagte, dass sie Probleme mit einer Fluggesellschaft hatte, weil ...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache führt die Beschwerde zu einer weiteren Reduzierung der festgesetzten Kosten. Nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 91 Abs. 2 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei zu erstatten. Reisekosten eines Rechtsan...mehr

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AGS 12/2013, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Schade, dass das OLG Köln an der noch bis zum 17.12.2008[1] vertretenen Auffassung nicht mehr festhält und sich den dogmatisch nicht zutreffenden Gegenansichten anschließt, wonach Leistungen nach dem SGB II nicht als Einkommen i.S.d. § 43 Abs. 2 FamGKG zu berücksichtigen sein sollen. Als Hauptargument zieht das OLG die unterstellte Tatsache heran, dass die Verfahrenswertbemes...mehr

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zfs 1/2014, Höhe der zu ers... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… III. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Zu Recht haben die Vorinstanzen für die Vertretung der Bekl. in dem Berufungsverfahren die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3200 VV RVG als erstattungsfähig angesehen." [5] 1. Durch die Einreichung des Schriftsatzes, mit dem die Zurückw...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr d... / Leitsatz

Ein in der mündlichen Verhandlung anwesender Prozessbevollmächtigter des Streitverkündeten nimmt keinen "gerichtlichen Termin" wahr. Eine eventuelle Gebühr nach Nr. 3101 VV ist nicht erstattungsfähig. Ohne einen Beitritt zum Verfahren handelt es sich nie um notwendige Kosten des Rechtsstreits, sondern um freiwillige Kosten eines nicht förmlich Beteiligten. Die Kosten eines blo...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Die sofortige Beschwerde erweist sich auch als begründet. Nach Nr. 3307 VV entsteht für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren eine Verfahrensgebühr von 0,5. Ferner ist in dieser Vorschrift geregelt, dass die Gebühr auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet wird. Die...mehr

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AGS 12/2013, Längenzuschlag... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt X war im vorliegenden Sicherungsverfahren vor der Großen Strafkammer des LG als Pflichtverteidiger für den Beschuldigten tätig. Die Hauptverhandlung fand in seiner Anwesenheit statt. Die auf 9.00 Uhr anberaumte Sitzung – der Verteidiger war auf diesen Zeitpunkt geladen und auch erschienen – begann um 9.04 Uhr und endete um 15.30 Uhr. Sie wurde von 11.53 Uhr bis ...mehr