Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten

Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Rz. 122 Ist der frühere Auftrag seit mehr als ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Einzelwerten

Rz. 206 Wie anzurechnen ist, wenn außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus Einzelwerten entstanden sind, im gerichtlichen Verfahren aber nur eine einheitliche Verfahrensgebühr entsteht, hatte der BGH im Februar 2017[132] entschieden, wobei aufgrund dieser Entscheidung der Gesetzgeber zum 1.1.2021 die Anrechnungsvorschrift in § 15a Abs. 2 RVG für derartige Fälle aufgeno...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Verweisung

Rz. 648 § 20 RVG gilt auch für Verfahren vor dem Familiengericht. Rz. 649 In § 20 S. 1 RVG ist die sog. Horizontalverweisung geregelt. Damit sind die Fälle gemeint, in denen eine Verweisung/Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit oder aber auch wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges an ein anderes Gericht der gleichen instanzlic...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Hinweispflicht zur Abrechnung nach Gegenstandswert

Rz. 3 § 49b Abs. 5 BRAO verpflichtet Anwälte bei Wertgebühren auf die Tatsache, dass sich diese nach Wert richten, hinzuweisen: (5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Auftragsannahme den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Rz. 4 Der Gesetzgeber wollte durch diese Bestimmung die Anwaltschaft veranlassen, über ihre Vergütung...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) VKH-Bewilligung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 403 Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[300] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[301] Es ist umstritten, ob VKH (mit entsprechender Beiordnung) in diesem Fall für das gesamte Bewilligungsverfahren oder lediglich für den Abschluss der Einigung gewährt werden kann. In seiner...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 454 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" in Höhe von 0,3 unter Nr. 1010 VV RVG aufgenommen. Die Gebühr entsteht in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und neben dem Kriterium einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme mindestens drei gerichtliche ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 30 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 31 § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Einbeziehung einer selbstständigen Familiensache in den Verbund

Rz. 63 Die nachstehenden Kindschaftssachen können nach § 137 Abs. 3 FamFG Folgesachen sein. wenn ein Ehegatte vor Schluss der mündlichen Verha...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenunterschreitungsverbot

Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt." -2-Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besond...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Unbedingter Verfahrensauftrag erforderlich, aber auch ausreichend

Rz. 578 Dies bedeutet, dass außergerichtliche Besprechungen während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens und auch solche Besprechungen, die mit dem Gegner oder Gegenanwalt erfolgen, wenn der Rechtsanwalt bereits Verfahrensauftrag hat, ein gerichtliches Verfahren aber noch nicht anhängig ist, mit dem RVG honoriert werden.[373] Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Neuregelung zum Erfolgshonorar zum 1.7.2008

Rz. 22 § 49b Abs. 2 S. 1 und 3 BRAO wurden nach der Entscheidung des BVerfG zum 1.7.2008 wie folgt gefasst: Zitat "(2) -1-Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind un...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren – Vergütung

Rz. 794 Die Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.2. Nr. 1a) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen G...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / II. Vergütung für das Bewilligungsverfahren

Rz. 250 Im Bewilligungsverfahren erhält der beauftragte Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr für das Verfahren, für das er VKH beantragt, max. eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Reicht der Rechtsanwalt einen Antrag auf Bewilligung von VKH zusammen mit einem Antragsentwurf für das gerichtliche Verfahren ein und wird die Bewilligung abge...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Unbedingter Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 57 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG hat der Rechtsanwalt seine Vergütung nach altem Recht (RVG in der Fassung bis zum 31.12.2020) zu berechnen, wenn ihm durch den Mandanten der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor Inkrafttreten des KostRÄG am 1.1.2021 erteilt worden ist. Die Überprüfung, nach welchem Recht der Kostenansatz erfolgt,...mehr

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§ 1 Allgemeines / 3. Das Kostenverzeichnis

Rz. 29 Das Kostenverzeichnis (KV) hat 2 Teile. Teil 1 behandelt die Gebühren, Teil 2 die Auslagen. Teil 1 ist in Hauptabschnitte, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt. Die Hauptabschnitte in Teil 1 behandeln die Gebühren für folgende Verfahren:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Gesetzliche Vergütung zu niedrig

Rz. 1 Vergütungsvereinbarungen sind immer dann geboten, wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes darstellen.[1] Rz. 2 Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten eine von der Vergütung nach RVG abweichende Vergütungsvereinbarung treffen. Aus seiner Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Rechtsanwalt gemä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundsätzliches

Rz. 421 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen, die Auftraggeber sind, tätig, erhält er die Gebühren nur einmal, § 7 Abs. 1 RVG. Jeder der Auftraggeber schuldet die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre; die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses sch...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Rechtsprechung zur Gebührenhöhe

Rz. 197 Das BVerfG hat klargestellt, dass eine Überprüfung einer Vergütungsvereinbarung durch ein Gericht unter Berücksichtigung des Art. 12 GG vorgenommen werden muss.[125] Zitat "Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht une...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / II. Begriff der Angelegenheit bei Beratungshilfe

Rz. 75 Es ist allgemein bekannt, dass die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, wann eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, hinsichtlich der Vergütung im Rahmen der Beratungshilfe und der Kosten eines Wahlanwalts mit zweierlei Maß misst. Dies geschieht wohl aus der Angst heraus, die Staatskasse könnte zu sehr belastet werden. Diese Rechtsprechung führt dann auc...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Beschwerdeverfahren – Vergütungsanspruch

Rz. 774 Die Gebühren in Beschwerdeverfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses. Nach der Vorbemerkung 3.2.1. Nr. 2b) VV RVG sind die in diesem Unterabschnitt geregelten Gebühren in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gericht...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Vorschussanforderung gegenüber dem Mandanten

Rz. 272 Hat der Auftraggeber einen Vorschuss geleistet, so darf der Rechtsanwalt diesen Vorschuss auf seine weitere Vergütung verrechnen, und zwar bis zur Höhe dieser Differenz, d.h., der sogenannten "weiteren Vergütung". In § 58 Abs. 2 RVG heißt es: 1In Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des VV bestimmen (Anmerkung Verfasserin: im Familienrecht der Fall....mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. § 34 RVG – Inhalt

Rz. 69 § 34 RVG ist stufenweise aufgebaut und sollte auch stufenweise "abgearbeitet" werden. Er regelt: Zitat "(1) -1-Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Allgemeines

Rz. 31 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gliedert sich in einen Gesetzesteil mit mehr als 62 Paragrafen sowie einem Vergütungsverzeichnis mit mehr als 230 Vergütungsverzeichnis-Nummern. Im Gesetzesteil sind Grundlagen der Abrechnung geregelt, wie z.B. wer nach RVG abrechnen kann, der Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung, wie mit einem Vorschuss umzugehen ist, wann Geb...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 185 Erfolgt vor oder nach der außergerichtlichen Tätigkeit über denselben Gegenstand eine gerichtliche Tätigkeit ist eine hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen, maximal jedoch bis zu einem Gebührensatz von 0,75, Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG. Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens ist in der Vorbemerkung ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Fristwahrend eingelegte Beschwerde

Rz. 780 Häufig wird ein Rechtsmittel nur fristwahrend eingelegt. Es stellt sich die Frage, welche Gebühren entstehen und auch, welche Gebühren erstattungsfähig sind, wenn die nur fristwahrend eingelegte Beschwerde wieder zurückgenommen wird. Grundsätzlich löst der Antrag, eine Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen, eine 1,6 Verfahrensgebühr aus. Die Rechtsprechung hält j...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gesetzestext

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. Der erteilte Auftrag

Rz. 98 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei Verfahrensauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG).[34] Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Notwendig ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und G...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Wertgebühren

Rz. 81 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 eine Anlage 2, aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Wird der RA als VKH-Anwalt tätig und rechnet er mit der Staatskasse ab, richten sich seine Gebühren nach der Tabelle zu § 49 RVG, wenn der Gegenstandswert 4.000,00 EUR übersteigt.mehr

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§ 6 Auslagen / III. Regelung in § 50 RVG

Rz. 41 Im Zuge des 2. KostRMoG wurde auch der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 RVG geändert, wonach bislang nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche "die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Gebühren nach § 13 einzuziehen" hatte. Aufgrund dieser Formulierung war es in der Vergangenheit umstritten, ob ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Terminsgebühr neben Aussöhnungsgebühr

Rz. 444 Neben einer Aussöhnungsgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen, wobei diese allerdings den Verfahrensauftrag an den Anwalt voraussetzt.[324] Dies ergibt sich auch aus dem im Rahmen des 2. KostRMoG ergänzten Absatz 1 der Vorbem. 3, wonach Gebühren nach Teil 3 nur abgerechnet werden dürfen, wenn ein unbedingter Verfahrensauftrag erteilt worden ist.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Der Unterbevollmächtigte

Rz. 641 Im Hinblick auf die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts und die Konzentration auf das örtlich zuständige Gericht, bei dem die Ehesache anhängig ist, spielt die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten auch in Familiensachen eine große Rolle. Rz. 642 Die Gebühren des Unterbevollmächtigten sind in Teil 3, Abschnitt 4 VV RVG geregelt. Fälle von Untervollma...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 7. Kostenquotelung

Rz. 293 Auch die Kostenquotelung bringt dem Anwalt die Möglichkeit, weitere Gebühren bis hin zur Wahlanwaltsvergütung zu erhalten; hier über die Kostenerstattung und sein eigenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO. Beispiel Antrag auf Zahlung eines Zugewinnausgleichanspruchs des bedürftigen Antragstellers, dem VKH bewilligt wurde, i.H.v. 30.000,00 EUR, Endbeschluss mit Kostenen...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XIV. Verfahrensbeschwerde zulässig?

Rz. 337 Grundsätzlich gilt der für die Gerichtskosten festsetzte Wert auch für die Anwaltsgebühren, § 32 Abs. 1 RVG. Der Anwalt hat allerdings ein eigenes Beschwerderecht, wenn nach seiner Auffassung der Streitwert zu niedrig festgesetzt worden ist, § 32 Abs. 2 RVG. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist dann innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger E...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Voraussetzungen für die Entstehung

Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 197 Wie die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen ist, wenn wegen Vertretung mehrerer Personen, die Auftraggeber sind und Nr. 1008 VV RVG zur Anwendung kommt, war bis zum 31.7.2013 umstritten. Fraglich war, ob die sogenannte "Regelgebühr" entsprechend der Anm. zu Nr. 2300 u. 2301 VV RVG nach Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen ist, wenn der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Materiell-rechtlicher Anspruch

Rz. 248 Es stellt sich die Frage, ob vorprozessuale Anwaltskosten, die in Familiensachen angefallen sind, materiell-rechtlich erstattungsfähig sind. Ein Anspruch kann sich beispielsweise aus Verzug, §§ 280, 286 BGB ergeben. Da insbesondere bei anwaltlicher Tätigkeit in Unterhaltssachen der Verzug erst durch die Tätigkeit des Rechtsanwalts herbeigeführt wird, stellt sich die ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / III. Beratungsgebühr

Rz. 87 Die Beratungsgebühr entsteht nach Nr. 2501 VV RVG für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt und beträgt 38,50 EUR. Rz. 88 Beispiel: Beratungshilfe – Beratung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhalts beraten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. Aufgrund telefoni...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Was unter dem Begriff "dieselbe Angelegenheit" in Familiensachen zu verstehen ist, definiert § 16 Nr. 4 RVG, der ausschließlich für Verbundverfahren zur Anwendung kommt, näher. Danach sind eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Folgesachen als dieselbe Angelegenheit zu betrachten, mit der Folge, dass die Werte der e...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Geschäftsgebühr

Rz. 91 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 93,50 EUR. Rz. 92 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhaltes außergerichtlich vertreten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. 1. Abrechnung mit der Staatskassemehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 615 Durch das 2. KostRMoG wurde in das Vergütungsverzeichnis des RVG eine neue "Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" unter Nr. 1010 VV RVG in Höhe von 0,3 aufgenommen. Rz. 616mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gebührentabelle

Rz. 74 § 28 FamGKG Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Verfahrenswert bis 500 EUR 38 EUR. Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr