Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Kläger schuldet zunächst die ihm in Rechnung gestellten Gerichtskosten nach § 29 Nr. 2 GKG, weil er sich in dem gerichtlichen Vergleich durch Vereinbarung der Kostenaufhebung verpflichtet hat, die Hälfte der Gerichtskosten zu übernehmen (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO). Diese Haftung des sogenannten Übernahm...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 66 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die von § 66 Abs. 2 S. 1 GKG vorausgesetzte Mindestbeschwer erreicht. 2. Die Beschwerde hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat den Schriftsatz des Klägers zutreffend als Erinnerung qualifiziert. Es hat diese zu Recht zurückgewiesen, weil es nicht zu beanstanden ist, dass das LG Kosten i...mehr

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FF 07/2009, Unrichtige Sach... / 2 Anmerkung

Der der Beschwerde gegen den Kostenansatz zugrunde liegende Sachverhalt ist ein Beispiel dafür, wie mitunter nachlässig mit den im Verfahren anfallenden Kosten umgegangen wird. Das "böse Erwachen" erfolgt dann zu einem Zeitpunkt, in dem nur noch selten eine Möglichkeit besteht, zu einer angemessenen Regelung zu kommen. Die hier vom Beschwerdegericht gefundene Lösung der Nich...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / Leitsatz

Übernimmt die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei in einem gerichtlichen Vergleich die Gerichtskosten, kann sie den Prozessvergleich später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn sie dem Prozessgegner Gerichtskosten zu erstatten hat, die dieser verauslagt hat. OLG Hamm, Beschl. v. 17.5.2011 – I-28 U 60/10mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte Minderung des Kaufpreises für ein gebrauchtes Wohnmobil verlangt. Die Klage hatte in erster Instanz in Höhe von 2.199,91 EUR Erfolg. Zur Abwehr der von der Beklagten eingelegten und von ihrer Streithelferin begründeten Berufung hat der Senat der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt. Im Senatstermin schlossen die Parteien sowie die Streithelferin der Bekla...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO lediglich, dass die bedürftige Partei zunächst vorläufig von der Zahlung der Gerichtskosten und eigener Anwaltskosten befreit wird. Das betrifft jedenfalls diejenigen Fälle, in denen die klagende Partei als Entscheidungsschuldnerin diese Kosten schuldet. Anders verhält es sich aber, wenn di...mehr

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AGS 11/2011, Wegfall der Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz erweist sich als unbegründet, was zur Änderung des angefochtenen Beschlusses führt. 1. Durch die Klage sind nach Nr. 8210 GKG-KostVerz. 2,0-Verfahrensgebühren entstanden, deren Höhe sich gem. § 40 GKG nach dem Streitwert im Zeitpunkt der Klageeinreichung (9.265,42 EUR) bestimmt. Die Gebühren ermäßigten sich nach Nr. 8211 Nr....mehr

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AGS 11/2011, Kostentragungs... / 2 Aus den Gründen

I. Der Rechtsbehelf des Antragsgegners ist als Erinnerung gegen den gegen ihn gerichteten Kostenansatz zu verstehen. Dieser Rechtsbehelf ist unbefristet und ohne Beachtung einer bestimmten Form zulässig (§ 66 Abs. 1 S. 1 GKG; Hartmann, KostG, 38. Aufl. § 66 GKG Rn 15, 18; weiteres unten unter II 4). II. Der Rechtsbehelf der Erinnerung ist im Ergebnis jedoch erfolglos, unbegrü...mehr

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AGS 12/2009, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige, als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung ist unbegründet. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Rechtspfleger die von der Klägerin verauslagten Gerichtskosten anteilig in Höhe von 233,25 EUR gegen den Beklagten festgesetzt hat. Denn dies entspricht der Kostenregelung, wie sie in dem Vergleich getroffen wurde. Entgegen ...mehr

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AGS 05/2009, Erfolglosigkei... / 1 Aus den Gründen

I. Das Schreiben des Zweitschuldners ist als Erinnerung gegen die im Tenor genannte Kostenrechnung auszulegen und als solche gem. §§ 72 Nr. 1 2. Hs., 66 Abs. 1 GKG n.F. zulässig. Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen im Schreiben der Leiterin des Dezernats 4, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, unbegründet. Danach liegen die Vor...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Fortsetzung des Berufungsverfahrens ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abzulehnen (§ 114 S. 1 ZPO). Beruft sich ein Beteiligter nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens auf eine im Wege der Irrtumsanfechtung rückwirkend herbeigeführte Nichtigk...mehr

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AGS 11/2011, Haftungsfalle Vergleich bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Ist einer Partei oder einem Beteiligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden, so hat dies nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Folge, dass die Partei oder der Beteiligte zunächst von der Zahlung von Gerichtskosten befreit ist und dass er von einem beigeordneten Anwalt nicht wegen der Rechtsanwaltsvergütung in Anspruch genommen werden kann (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)....mehr

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AGS 04/2009, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Kostenfestsetzung ist auch in Höhe der Kosten der eingeholten Grundbuchauszüge zu Recht erfolgt. I. Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterlegene Partei, hier der Kläger, dem Gegner die Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren. Dazu gehören gem. Abs. 2 der Vorschrift auch die A...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 1. Anzuwendendes Recht

Für das wiederaufgenommene Verfahren ist neues Recht anzuwenden, hierzu gehört neben dem FamFG und dem VersAusglG auch das FamGKG. Dieses ist als Art. 2 Bestandteil des FGG-RG gewesen und wird daher gleichfalls von der Übergangsregelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erfasst. Die Gerichtskosten des selbstständigen Verfahrens sind daher ausschließlich nach dem FamGKG zu berechnen...mehr

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AGS 10/2011, Verjährung bei... / 2 Aus den Gründen

I. Für die Erhebung der Gerichtskosten ist nach §§ 72 Nr. 1 i.V.m. 71 Abs. 1 GKG n.F. das GKG in seiner vor dem 1.7.2004 geltenden Fassung anzuwenden, weil der zugrunde liegende Rechtsstreit vor dem 1.7.2004 anhängig gemacht worden war. Ebenso gilt grundsätzlich das Verjährungsrecht in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 231 § 6 Abs. 1 EGBGB. II. Die Beschwerde der...mehr

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AGS 12/2009, Keine unrichti... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG die Niederschlagung der in Rechnung gestellten Gerichtskosten mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 GKG abgelehnt. Für einen offensichtlichen schweren Fehler des Gerichts, der zudem auch noch offen zu Tage getreten ist, ist nicht ansatzweise etwas erkennbar. Die Gerichtskosten sind mit Eingang der Antra...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 5. Kosten der Nachlassregelung

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG zählen u. a. auch die Kosten der Erbauseinandersetzung[28], ferner die Kosten für die Übertragung der Nachlassgegenstände, insbesondere von Grundbesitz auf die Miterben, entstandene Notariatskosten und...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / Leitsatz

§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO befreit die bedürftige Partei nicht von der in einem Vergleich übernommenen Last, Gerichtskosten zu tragen. Aus der in der Regelung des § 31 Abs. 3 GKG zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ergibt sich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur den Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), nicht aber den Übernahmeschuldner i....mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 1. Einmalige Entstehung der Gebühren

Vorbehalts- und Nachverfahren bilden für die Gerichtskosten einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG und § 29 FamGKG, sodass die Gerichtsgebühren nur einmal entstehen. Praxis-Beispiel Vor dem LG wird ein Urkundenverfahren durchgeführt. Es ergeht Vorbehaltsurteil. Der Beklagte macht seine Rechte im Nachverfahren geltend. Hier ergeht ein Urteil, mit dem das Vorbehalt...mehr

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AGS 09/2009, Kosten in Familiensachen – Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König und VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2009. XXXII. 333 S. 54,00 EUR

In der Reihe FamRZ-Buch liefern die Verfasser eine umfassende Darstellung des ab dem 1.9.2009 geltenden Kostenrechts in Familiensachen. Behandelt werden sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten und selbstverständlich auch die neuen Verfahrenswerte in Familiensachen. Auch die Änderungen durch die Neuordnung des Berufsrechts sind bereits berücksichtigt, insbesondere die ...mehr

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AGkompakt 07/2009, Keine do... / III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des OLG Frankfurt entspricht sowohl hinsichtlich der Gerichtskosten als auch hinsichtlich der Anwaltsgebühren der ganz einhelligen Rspr. (auch schon zur BRAGO): Praxis-Beispiel Wurde bei gleichzeitig beantragten und erlassenen Mahnbescheiden gegen Gesamtschuldner nach Einlegung des Widerspruchs das streitige Verfahren bei demselben Gericht in getrennten Verfa...mehr

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AGS 03/2009, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist gem. §§ 18a, 13 Abs. 1 HausratsVO, 621 a Abs. 1 ZPO, 20 a Abs. 2, 19 ff. FGG zulässig. Insbesondere sind der Beschwerdewert von über 100,00 EUR erreicht und die Zweiwochenfrist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde eingehalten worden. Auch wäre gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel gegeben, wenn eine Ents...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / V. Kostenentscheidung

Für die selbstständige Familiensache gelten wegen § 150 Abs. 5 S. 2 FamFG die allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. FamFG. Die Regelungen des § 150 FamFG gelten nicht, da sie nur das Verbundverfahren, nicht aber die selbstständigen Familiensachen betreffen. Unanwendbar sind auch die §§ 91 ff. ZPO, da es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine Familiensache der freiwilligen ...mehr

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AGS 06/2009, Geschäftswert ... / 3 Anmerkung

Nach dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FamGKG werden sich die Werte wie folgt belaufen: 1. Wohnungszuweisungsverfahren a) Überblick Der Verfahrenswert in Wohnungszuweisungsverfahren richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Für Zahlungsanträge, etwa auf Nutzungsentschädigung, gilt § 35 FamGKG. Diese Werte gelten auch für die anwaltliche Vergütung (§ 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG). Wird...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / b) Gerichtskostenfreiheit

Es handelt sich um ein Justizverwaltungsverfahren (§ 7 Abs. 2 AUG). Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 7 Abs. 3 AUG), so dass das Verfahren gebühren- und auslagenfrei bleibt.mehr

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AGS 07/2011, Abänderung ein... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Festsetzung des Streitwertes für das erstinstanzliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des VG, über die nach § 68 Abs. 1 S. 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG der Berichterstatter des Senats als Einzelrichter entscheidet, ist als unzulässig zu verwerfen. Der Zulässigkeit der Beschwerde steht zwar nicht entg...mehr

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AGS 12/2009, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte den Beklagten auf Zugewinnausgleich in Anspruch genommen. Dem Beklagten wurde für seine Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe bewilligt. Durch Prozessvergleich haben sich die Parteien in der Sache geeinigt und vereinbart, dass die Kosten des Rechtsstreits zu 1/4 von der Klägerin und zu 3/4 vom Beklagten zu tragen sind. Durch den angefochtenen Kostenfestsetz...mehr

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AGkompakt 04/2009, Die Werte im Verbundverfahren nach dem FamGKG

Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nach dem FamGKG Die Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nicht mehr nach dem GKG, sondern ausschließlich nach dem FamGKG, ausgenommen die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren, das weiterhin vor dem Mahngericht stattfindet und für das folglich das GKG gilt (§ 1 S. 3 FamGKG). Daher werden auch die Wertvorschr...mehr

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AGS 07/2009, Erstattung der... / 1 Aus den Gründen

1. Die Klägerin kann von der Beklagten gemäß § 7 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 249 BGB Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in Höhe von 120,67 EUR verlangen. a) Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskoste...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 2. Antragshaftung

Der Rechtsstreit bleibt im ordentlichen Verfahren anhängig (§ 600 Abs. 1 ZPO), sodass auch keine Änderung der Beteiligtenstellung im Nachverfahren eintritt.[1] Derjenige, der das Vorbehaltsverfahren beantragt hat, haftet daher auch für die Kosten des Nachverfahrens als Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG, § 21 Abs. 1 FamGKG).mehr

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AGS 02/2009, Aufenthaltsbes... / Leitsatz

Die Regelung mehrerer Teilbereiche der elterlichen Sorge (hier: Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge) führt nicht dazu, dass für jeden Teilbereich ein Geschäftswert von 3.000,00 EUR festzusetzen ist, denn es ist derselbe Verfahrensgegenstand betroffen. Die Beschwerde gegen eine Geschäftswertfestsetzung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, für das keine Gerichtskoste...mehr

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AGS 03/2009, Editorial

Das Hohe Lied des freien Berufes Am 4.3.2009 feierte der Bundesverband der freien Berufe in Berlin sein 60-jähriges Bestehen. Alles, was Rang und Namen hatte, war erschienen. Die Präsidenten der verschiedenen Berufsverbände lobten die Kraft und die Gemeinnützigkeit der freien Berufe, Alfons Schuhbeck stellte – den Krisenzeiten entsprechend – das berühmte "nur ein Süppchen" zur...mehr

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AGS 11/2011, Kostentragungs... / Leitsatz

Die Gerichtskosten schuldet derjenige, dem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind. Das gilt auch dann, wenn der Kostenschuldner die gerichtliche Kostenentscheidung (hier: einstweilige Verfügung) mangels Zustellung niemals zur Kenntnis erhalten hat. AG Neuruppin, Beschl. v. 31.3.2010 – 42 C 376/08mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung ein... / Leitsatz

Bei einem bedürftigen Nachlass kann die Anordnung der Nachlasspflegschaft nicht davon abhängig gemacht werden, dass der antragstellende Gläubiger die Gerichtskosten vorschießt. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2010 – I-15 W 383/09mehr

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AGS 11/2009, Auswirkung des... / 1 Aus den Gründen

Die Parteien stritten vor dem LG über die Wirksamkeit eines Darlehens, das die Beklagte dem Kläger zur Finanzierung einer von ihrer Streithelferin vermittelten Fondsbeteiligung gewährt hatte. Der Rechtsstreit wurde auf Anregung des Gerichts dadurch beendet, dass die Beklagte für den Fall der Klagerücknahme auf Kostenerstattung verzichtete und der Kläger die Klage zurücknahm....mehr

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AGS 05/2011, Kostenentschei... / Leitsatz

Es entspricht in der Regel nicht billigem Ermessen, im Falle einer erfolgreichen Vaterschaftsfeststellung der beteiligten Mutter Gerichtskosten aufzuerlegen. OLG Stuttgart, Beschl. v. 1.3.2011 – 11 UF 286/10mehr

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FoVo 01/2009, Die Forderung... / 1. Verwaltungsausgaben

"Verwaltungsausgaben" werden sofort gezahlt? Die Ausgaben der Verwaltung und die Verfahrenskosten stehen außerhalb der Rangordnung des § 10 ZVG und werden vom Zwangsverwalter ohne gerichtliche Anordnung beglichen. Zu den Verwaltungskosten gehörenmehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … II. Die gem. § 59 Abs. 2 Satz 4 RVG i.V.m. § 66 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Der Kläger selbst und die ihm beigeordneten Rechtsanwälte (vgl. § 126 Abs. 1 ZPO) können auf Grund der Kostenentscheidung im Urt. v. 27.2.2007 von der Beklagten verlangen, dass diese dem Kläger die bei ihm entstandenen außergerichtlichen Kosten erstattet. Na...mehr

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AGS 10/2011, Umgekehrt wird ein Schuh draus

In seiner Entscheidung vom 10.5.2011 (2 W 15/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2011, 341 = WRF 2011, 1322 = GRURPrax 2011, 359) hatte das OLG Düsseldorf das Verhalten der beteiligten Parteien und Prozessbevollmächtigten scharf kritisiert. Diese Entscheidung ist in der Anwaltschaft auf heftige Empörung gestoßen. Das LG war davon ausgegangen, dass die Beteiligten bewusst einen zu g...mehr

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AGS 08/2011, Kein Mindestwe... / Leitsatz

In nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier: Vaterschaftsfeststellungsverfahren) ist eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung auch ohne eine Mindestbeschwer zulässig. Im Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht eine hälftige Aufteilung der Gerichtskosten sowie die Tragung der eigenen außergerichtlichen Kosten durch den festgestellten Vater und die Mutter im Re...mehr

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AGS 08/2009, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 20a Abs. 2 FGG statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache teilweise Erfolg. Von einer Kostenauferlegung ist abzusehen. Das AG hat der Antragsgegnerin daher unzutreffend die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auferlegt. Ebenso wenig ist es jedoch gerechtfertigt, dem Antr...mehr

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FF 11/2008, Die Rechtsprech... / d) Sonstige gesetzliche Verpflichtungen

Nach der weiten Formulierung des BGH im Urt. v. 6.2.2008 wirken sich auch nach der Scheidung eintretende sonstige gesetzliche Verpflichtungen auf die Bedarfsbestimmung aus. Auch bei dieser Frage wird man nicht Überlegungen zur Leistungsfähigkeit ohne weiteres auf die Bedarfsbemessung übertragen können. Vielmehr ist die wertende Beurteilung notwendig, ob ein innerer Bezug zu ...mehr

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AGS 02/2011, Keine Gerichts... / Leitsatz

Auf Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten ist das GKG weiterhin anwendbar, wenn das erstinstanzliche Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde. Bei einer Erledigung des Scheidungsverfahrens durch den Tod eines Ehegatten tritt eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach Nr. 1310 GKG-KostVerz. nicht ein. KG, Beschl. v. 5.10.2010 – 19 WF 124/10mehr

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AGS 05/2011, Kostenentschei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerden der Beteiligten zu 3) u. 4) sind gem. §§ 58 ff. FamFG zulässig; sie sind insbesondere rechtzeitig eingelegt worden. Die Beschwerdeführer sind auch beschwerdeberechtigt (§ 59 FamFG), da sie durch die Entscheidung, die ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt, beschwert sind. Dabei kann die Kostenentscheidung isoliert (unabhängig von der Entscheidung über die ...mehr

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AGS 04/2009, Eigenheimzulage / Leitsatz

Zur Berechnung der Gerichtskosten ist der Streitwert im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Für Klagen wegen Eigenheimzulage ist die insgesamt begehrte Zulage als Bemessungsgrundlage maßgebend. BFH, Beschl. v. 13.6.2008 – IX E 4/08mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Bei der Kostenentscheidung sowie der Wertfestsetzung hat das Gericht so ziemlich alles verkehrt gemacht, was man hier verkehrt machen konnte. Zunächst einmal fragt man sich, wieso das OLG überhaupt eine Kostenentscheidung getroffen hat. Nach der Rspr. des BGH ist in einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Aussetzung keine Kostenentscheidung zu treffen.[1] Die Kosten de...mehr

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AGS 10/2009, Keine Kappung ... / 3 Anmerkung

Das Ergebnis mutet seltsam an. Die Parteien hätten die mitverglichenen Gegenstände vorher einklagen müssen. Dann wären die Gerichtskosten (und auch die Anwaltsgebühren wegen der geringeren Einigungsgebühr) geringer ausgefallen. Eine solche Gesetzesauslegung steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Gesetzgebers, Parteien durch Gerichtskostenermäßigungen zu entlasten, wen...mehr

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AGS 07/2011, Kein Quotenvor... / 1 Sachverhalt

Die Mandantin der beklagten Anwälte war bei der Klägerin rechtsschutzversichert. Für ein gerichtliches Verfahren war ihr Deckungsschutz gewährt worden bei einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR. Im Rahmen dieser Versicherungspflicht hatte die Klägerin Gerichtskosten in Höhe von 195,00 EUR vorgelegt. Infolge Gerichtskostenermäßigung (Klagerücknahme) wurden 2,0 Gebühren in Höh...mehr

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AGS 07/2011, Kein Quotenvor... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Leider ist die Begründung etwas schwach. Entscheidend ist hier, dass es sich bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten nicht um einen Schadenersatzanspruch i.S.d. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG handelt, der aufgrund der Selbstbeteiligung quotenvorberechtigt ist. Es handelt sich vielmehr um einen einfachen Abrechnungs...mehr