Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das angegangene Gericht ist unzuständig. Nachdem keine Abgabe an das zuständige Vollstreckungsgericht beantragt wurde, kam nur noch eine Verwerfung der somit unzulässigen Erinnerung in Betracht. Im Einzelnen: AG stellt auf den Wortlaut von § 766 ZPO ab Das Gericht hat seine Unzuständigkeit mit Beschluss vom 5.5.2022 bereits wie folgt begründet: "… Denn nach Auffassung des hies...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / III. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners

Konkrete Situationen können schnelle Ansagen erfordern Gerade bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers kann aus der konkreten Kontaktsituation des Gerichtsvollziehers mit dem Schuldner die Notwendigkeit der Rücksprache entstehen. Dies insbesondere im Kontext der gütlichen Erledigung, wenn der Schuldner zwar grundsätzlich zu einer Zahlungsvereinbarung bereit ist, dies aber...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 121 Der Gerichtsvollzieher hat im Rahmen eines Pfändungsauftrages mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung i.S.d. § 802b Abs. 2 ZPO geschlossen. Dieser wurde nicht widersprochen. – Kann eine Einigungsgebühr abgerechnet werden?mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 1 Der Fall

Vorschuss für GV-Antrag angefordert Am 13.10.2022 stellte der Gläubiger Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherstelle des AG. Es wurde die Abnahme der Vermögensauskunft nach den §§ 802c, 802 f ZPO beantragt sowie die Durchführung einer EMA, sofern feststeht, dass der Schuldner an der angegebenen Adresse nicht mehr wohnt. Mit Schreiben des zuständigen Gerichtsvollzieher...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 5.6.2014 – VII ZB 21/12

Rz. 205 a) Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. b) Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher...mehr

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FoVo 01/2023, Außendienst (nicht nur) in der Vollstreckung

Goldbach/Heuser Vollstreckungsaußendienst Handbuch, 2. Aufl. 2022 185 Seiten, 34,90 EUR ISBN 978-3-792-20398-9 Eigentlich wie zuhause: Das persönliche Gespräch hilft! Viele Schuldner bekommen ihre finanziellen Angelegenheiten auch deshalb nicht geregelt, weil sie über diese Verhältnisse keinen Überblick haben, gewinnen und behalten und vor allem keine Lösungskompetenz zeigen,...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.6.2006 – VII ZB 157/05

Rz. 49 Erklärt sich der Gläubiger allgemein dem Gerichtsvollzieher gegenüber mit der Gestattung von Ratenzahlungen durch den Schuldner einverstanden, löst dies keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG aus.mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine Zurü... / Leitsatz

Ist neben der elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrags auch die Vorlage des Originaltitels erforderlich, so darf ein Gerichtsvollzieher den Auftrag nicht zurückweisen, wenn der Originaltitel nicht gleichzeitig vorgelegt wird. Der Gläubiger ist zuvor mit einer Zwischenverfügung zur Einreichung des Titels aufzufordern. AG Chemnitz, Beschl. v. 21.11.2022 – 1 M 125...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / IV. Die Bankdaten

Erforderlich nur, wenn Geld eingenommen werden soll Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (M...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher kann bei der Vorschussanforderung die voraussichtlichen Kosten berechnen oder schätzen. In beiden Fällen muss er sich aber an den voraussichtlichen Kosten orientieren. Diese können dann gerundet werden. AG Riedlingen, Beschl. v. 28.10.2022 – M 576/22mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / Einführung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Den Modulen vorangestellt sind – leider nicht modular gegliederte – Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel des Bevollmächtigten – und zum Empfängerkonto für ggfs. vom...mehr

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FoVo 03+04/2023, Zwangsvollstreckung bald ohne die Vorlage des Originaltitels?

Alle Welt spricht von der Digitalisierung und die Justizwelt vom umfassenden elektronischen Rechtsverkehr. Doch eines scheint alle Zeiten zu überleben: die Vorlage des Vollstreckungstitels bzw. seiner vollstreckbaren Ausfertigung im Original. Ärgernis: hybride Anträge Seit dem 1.1.2022 führt dies insbesondere für Rechtsanwälte zu dem Ärgernis, dass der Vollstreckungsantrag nac...mehr

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FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / IV. Erlaubte und nicht erlaubte Änderungen der Formulare

Feste Regeln zur Flexibilisierung der Formulare Auch der Verordnungsgeber sieht, dass rein statische Formulare der Vielfalt der Praxis nicht gerecht werden und auch nicht nachhaltig sind. So wäre es kaum sachgerecht, dem Gerichtsvollzieher acht Seiten zu schicken, wenn nur drei Seiten befüllt sind. Dem trägt § 3 ZVFV Rechnung. In explizit aufgezählten sieben Fällen können die ...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / I. Anlegen von Siegeln

Rz. 2 Das Anlegen von Siegeln wird vom Rechtspfleger (von Amts wegen oder auf Antrag) angeordnet. Er kann dazu andere Organe[1] beauftragen. Maßgebend dafür ist das Landesrecht. Die Anfertigung eines Protokolls ist erforderlich. Rz. 3 Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung Muster 16.1: Antrag auf Versiegelung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssa...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Praktische Tipps zur Antragseinreichung

Rz. 79 Es empfiehlt sich, bereits vor der Einreichung des Antrags mit dem Richter oder der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts Kontakt aufzunehmen und den Antrag anzukündigen. Dies trägt zur Beschleunigung bei und stellt gegebenenfalls sicher, dass der Antrag noch am gleichen Tag bearbeitet wird. Rz. 80 Das Arrestgesuch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstel...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine Zurü... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung nach § 766 ZPO als statthaftes Rechtsmittel Die von der Gläubigerin eingelegte Erinnerung ist gemäß § 766 Abs. 2 ZPO zulässig und in der Sache auch begründet. Der Vollstreckungsauftrag ging aus einem besonderen Behördenpostfach der Erinnerungsführerin bei der GV ein. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrags wurde auch mitgeteilt, dass der Vollstreckungstitel nach Bekann...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / Leitsatz

Für Kostenerinnerungen betreffend den Ansatz von Kosten für die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gem. § 766 Abs. 2 letzte Alt. ZPO ist das Vollstreckungsgericht zuständig und nicht gem. § 5 Abs. 2 S. 1 GvKostG das AG, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher (GV) seinen Amtssitz hat. Will der Erinnerungsführer eine Verwerfung der beim unzuständig...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / IV. Widerruf der Vollmacht durch den Testamentsvollstrecker?

Rz. 54 Das Recht zum Widerruf der Vollmacht steht jedem Erben und im Rahmen seines Verwaltungsrechtes (§ 2205 BGB) auch dem Testamentsvollstrecker zu,[153] wenn ihm diese Befugnis nicht (ausdrücklich oder konkludent) entzogen wurde (§ 2208 Abs. 1 S. 1 BGB).[154] Der Testamentsvollstrecker kann umgekehrt gar eine Pflicht zum Widerruf vom Erblasser erteilter Vollmachten haben.[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerlicher und strafrechtlicher Kontenabruf

a) Allgemeines Rz. 607 [Autor/Stand] Der Fahndung stehen für ihre Ermittlungen zwei Arten des Kontenabrufs, im Besteuerungsverfahren der steuerliche Kontenabruf nach § 93 Abs. 7, Abs. 8a, § 93b AO i.V.m. § 24c Abs. 1 KWG und im Strafverfahren der strafrechtliche Kontenabruf nach § 24c Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG zur Verfügung. Rz. 608 [Autor/Stand] Die Möglichkeiten der FinB und d...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / a) Quote

Rz. 102 Die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG fällt im außergerichtlichen Bereich beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, sofern nicht der Hauptanspruch anerkannt oder auf ihn verzichtet wird, nach Nr. 1 in Höhe einer 1,5-Gebühr an. Ist allerdings erst einmal ein Verfahren bei Gericht oder beim G...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / III. Eingeführte Formulare und die Nutzungspflicht

Auf die Einführung folgt die (partielle) Nutzungspflicht Die Formulare sind nicht generell bei allen Vollstreckungsaufträgen einzusetzen, sondern nur im Rahmen der in § 2 der ZVFV geregelten Nutzungspflicht. Das Vollstreckungsformular für den Gerichtsvollzieherauftrag ist nur bei der Vollstreckung von Geldforderungen zwingend. Bei reinen Zustellungsaufträgen oder bei Aufträgen...mehr

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FoVo 01/2023, Neue Formular... / II. Neue und alte (neue) Formulare

Acht Formulare für die Praxis Mit der neuen ZVFV werden insgesamt acht Formulare eingeführt, die teilweise neu sind, wie der isolierte Antrag in der Forderungspfändung, teilweise aber auch auf den bisherigen Formularen nach der ZVFV und der GVFV beruhen. Diese basieren also auf den bisherigen Formularen, haben auf den ersten Blick auch viele Ähnlichkeiten, sind aber durchgäng...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / III. Sonderfall: Zustellung eines Widerrufs oder eines Rücktritts von Ehegattentestament oder Erbvertrag

Rz. 8 Haben sich die Vertragspartner eines Erbvertrages den Rücktritt vorbehalten, dann muss der Rücktritt dem anderen zugestellt werden (§ 2296 BGB).[37] Die entsprechenden Regeln gelten gem. § 2271 Abs. 1 BGB auch für den Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament. Die Rechtslage stellt sich komplex dar, wenn der Rücktritts- bzw. Wide...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / 3. Zugang

Rz. 13 Der Widerruf als empfangsbedürftige Willenserklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Erklärungsempfänger zugeht (vgl. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Ein Zugang der Willenserklärung ist nach h.A. zu bejahen, wenn die Widerrufserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme gemäß dem gewöhnlichen Lauf der...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der richti... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung wider die Praxis Der vom AG vertretenen Auffassung zur Zuständigkeit stehen – wie es selbst erkennt – eine verbreitete Gegenauffassung und eine langjährige, gegenläufige Übung auch im Gerichtsbezirk Düsseldorf gegenüber. Es hat deshalb – erneut – die sofortige Beschwerde zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass dies genutzt wird, um am Ende eine höchstrichterliche K...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Auskunfts- und Offenbarungspflicht (Absatz 3 Satz 1 und 2)

Rz. 10 Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch besteht neben der Erklärungspflicht nach § 840 ZPO (LG Hagen, JurBüro 2016, 546; BGH, Vollstreckung effektiv 2012, 74 = ZBB 2012, 231 = LMK 2012, 333523 = DB 2012, 1507 = WM 2012, 542 = EBE/BGH 2012, 98 = NJW 2012, 1081 = ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Kosten – Gebühren

Rz. 24 Für die Gerichtsgebühren gilt das zu §§ 829, 835 ZPO Gesagte. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Herausgabevollstreckung (sog. Hilfspfändung) eine Gebühr in Höhe von 28,60 EUR nach KV Nr. 221 der Anlage zu § 9 GvKostG, auch wenn der Schuldner freiwillig an den bei ihm erschienenen Gerichtsvollzieher leistet. Für das Verfahren der Abnahme der eidesstattlichen Versic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden (Absatz 3 Satz 1)

Rz. 17 Der Schuldner muss nach Abs. 3 Satz 1 die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben. Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 836 Abs. 3, ZPO

Rz. 25 An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilungsstelle – ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in dessen Vollmacht stelle ich den Antrag, einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bestimmen und die in § 836 Abs. 3 Satz 2 ZPO vorgesehen eidesstattliche Versicherung zu Protokoll zu ne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 6.4 Kann die Neustarthilfe Plus, z. B. von einem Gerichtsvollzieher, gepfändet werden?

Zahlungen der Neustarthilfe Plus können nicht gepfändet werden, wenn ein Pfändungsschutz besteht. Grundsätzlich kann bei der Neustarthilfe Plus ein Pfändungsschutz aufgrund ihrer Zweckbindung (Sicherung der wirtschaftlichen Existenz durch Kompensation des Umsatzausfalls) bestehen. Ob eine Unpfändbarkeit im Einzelfall vorliegt, muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht ...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 6.4 Kann die Neustarthilfe 2022, z. B. von einem Gerichtsvollzieher, gepfändet werden?

Zahlungen der Neustarthilfe 2022 können nicht gepfändet werden, wenn ein Pfändungsschutz besteht. Grundsätzlich kann bei der Neustarthilfe 2022 ein Pfändungsschutz aufgrund ihrer Zweckbindung (Sicherung der wirtschaftlichen Existenz durch Kompensation des Umsatzausfalls) bestehen. Ob eine Unpfändbarkeit im Einzelfall vorliegt, muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht ...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 6.4 Kann die Neustarthilfe, z. B. von einem Gerichtsvollzieher, gepfändet werden?

Zahlungen der Neustarthilfe können nicht gepfändet werden, wenn ein Pfändungsschutz besteht. Grundsätzlich kann bei der Neustarthilfe ein Pfändungsschutz aufgrund ihrer Zweckbindung (Sicherung der wirtschaftlichen Existenz durch Kompensation des Umsatzausfalls) bestehen. Ob eine Unpfändbarkeit im Einzelfall vorliegt, muss durch das zuständige Vollstreckungsgericht festgestel...mehr

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FoVo 12/2022, Wie weit reicht die Prüfungskompetenz des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf die Zahlungsverrechnung?

Es entspricht dem üblichen Verlauf der Forderungseinziehung, dass es nach dem Eintritt des Verzuges selten zur unmittelbaren Vollzahlung kommt. Der Schuldner leistet selbstständig Teilzahlungen, es kommt zu Ratenzahlungsvereinbarungen, die nur teilweise erfüllt werden, oder im Wege der Zwangsvollstreckung wird – zwangsweise oder zur Abwendung einer Maßnahme – eine Teilbefrie...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 2 II. Die Entscheidung

BGH klärt Reichweite von § 836 Abs. 3 ZPO Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner aufgrund der Überweisung einer angeblich bestehenden Forderung verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die ihm über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Vorschrift soll dem Gläubiger die Einziehung der Forderung beim ...mehr

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FoVo 12/2022, In der Zwangs... / 3 Der Praxistipp

Der inkonsequente Gesetzgeber § 130d gilt für den Rechtsanwalt in allen Verfahren. Das kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Gleichwohl zeigt allerdings gerade die Zwangsvollstreckung, wie inkonsequent der Gesetzgeber (noch) agiert. Außerhalb der vereinfachten Vollstreckungsanträge nach § 754a ZPO und § 829a ZPO ist nämlich (noch) stets ein hybrider Antrag gefordert,...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 3 Der Praxistipp

Kann man so sehen und kann man so machen Die Argumentation des BGH ist aus rechtlich-dogmatischer Ansicht nicht zu beanstanden. Das kann man so sehen und das kann man so machen. Es hätte allerdings auch genügt auszusprechen, dass der Gerichtsvollzieher an die aufgeführten Fragen nicht gebunden ist. In der Praxis hilft diese Rechtsprechung tatsächlich niemandem. Insbesondere f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außendienstentschädigung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Aufwandsentschädigungen, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Beamte, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsprüfer, > Bundeswehr, > Einsatzwechseltätigkeit, > Fahrtätigkeit, > Fliegendes Personal, > Gerichtsvollzieher, > Justizverwaltung, > Kaminfeger, > Reisekosten, > Reisekostenvergütungen, > Schiffspersonal, > Vollziehungsbeamte, > Zehr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prüfungsgebühren

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Prüfungsgebühren sind für den Empfänger steuerlich > Einnahmen: Zur nebenberuflichen Lehr- und Prüfungstätigkeit > R 19.2 LStR, > Gebühren, > Gerichtsvollzieher, > Lehrer, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 13. § 3 Nr 26 EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten) ist auf eine reine Prüfungstätigkeit nicht anwendbar.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.9 Herausgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitgeber kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Herausgabeansprüche für überlassene Arbeitsmittel nach § 985 BGB gegen den Arbeitnehmer geltend machen. Überlassene Arbeitsmittel können z. B. Kundenlisten, Muster, Prospekte, Funktelefone, Computer, Dienstfahrzeuge sein. Dem Arbeitnehmer steht nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kein Recht zum Besitz an den ihm üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 4 Zwangsvollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz

Nach § 62 Abs. 2 ArbGG werden sowohl der Arrest als auch die einstweilige Verfügung nach den Vollstreckungsvorschriften der ZPO vollzogen. Die Vollziehung des Arrestes als Geldleistungsverfügung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners wird durch Pfändung bewirkt. Nach § 929, § 935 ZPO ist jeder Arrestbefehl und jede einstweilige Verfügung ohne Weiteres vollstreckbar. Une...mehr

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Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / II. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 29 Im Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag kann der Gläubiger die Zustellung z.B. des Titels oder eines Schriftstücks in Auftrag geben. Die Nutzung des Formulars ist allerdings nicht vorgeschrieben, wenn der Gläubiger ausschließlich einen Zustellungsauftrag erteilen will, § 1 Abs. 2 GVFV. Rz. 30 Bisher ist der Zustellungsauftrag in Modul D des Formulars für einen Ge...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung im Parteibetrieb durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 64 Da die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher sich sehr von der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis unterscheidet, ist hierzu gesondert unter F, ab Rdn 239 ff. in diesem Kapitel ausgeführt.mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / F. Zustellungen durch den Gerichtsvollzieher

I. Allgemeine Ausführungen Rz. 239 Die Zustellung im Parteibetrieb kann auch durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, siehe dazu § 192 S. 1 ZPO. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts den Auftrag zur Zustellung erteilen (sog. Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge), § 192 S. 2 ZPO. Der Auftr...mehr