Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / i) Vollstreckungserinnerung

Rz. 169 Im Verfahren über eine Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nach § 766 ZPO ist zu differenzieren:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 12 Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich nach § 25 RVG und im Falle einer Zahlungsvereinbarung nach § 31b RVG . Rz. 13 Eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 55 FamGKG oder § 79 GNotKG kommt in Vollstreckungsverfahren nicht in Betracht, da sich die Gerichtsgebühren in Vollstreckungsverfahren nicht nach dem Gegenstandswert richten. Es sind ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung

Rz. 145 Soll der Anwalt Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung geltend machen, wären also im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, insbesondere die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, dann ist die Tätigkeit des Anwalts bereits der Zwangsvollstreckung zuzuordnen, sodass die Gebühr nach N...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / III. Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

Rz. 192 Die Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung wird wie eine Vollstreckung vergütet (Vorbem. 3.3.3 Nr. 4 VV). Rz. 193 Jede Vollziehungsmaßnahme, die sich nicht auf die Zustellung beschränkt, ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 RVG eine eigene Angelegenheit. Rz. 194 Lediglich für die Zustellung einer Gebots-, Verbots- oder Unterlassungsverfügung steht de...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 2 II. Aus der Entscheidung

OLG teilt Auffassung der Vorinstanzen Die Annahme, die vorsorgliche Hinzuziehung von Verhaftungsgehilfen bzw. Zeugen sei als unrichtige, nicht mehr vom Ermessen des GV gedeckte Sachbehandlung anzusehen, sodass von einer Erhebung der Kosten nach § 7 Abs. 1 S. 1 GvKostG abzusehen sei, lässt unter Zugrundelegung des revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs keinen Rechtsfehler i.S.d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Durchsuchung

Rn 20 Das Insolvenzgericht ist befugt die Durchsuchung der Geschäftsräume des Schuldners, bspw. zum Zwecke des Auffindens von Geschäftsunterlagen, anzuordnen. Mit der Durchsuchung ist gemäß § 4 in entsprechender Anwendung von §§ 758, 758a ZPO der Gerichtsvollzieher zu betrauen. Der Gerichtsvollzieher alleine ist aber nur in Ausnahmefällen in der Lage, die gesuchten Dokumente...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / Leitsatz

1. Der Einwand unrichtiger Sachbehandlung nach § 7 Abs. 1 S. 1 GvKostG steht der Erhebung von Kosten für vorsorglich und ohne konkreten Anlass zur Verhaftung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher mitgebrachte Privatpersonen als sog. Verhaftungsgehilfen zum Brechen von möglichem Widerstand wegen Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Regelung entgegen. 2. Der Einwand ...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 3 Der Praxistipp

Katz und Maus … Die Entscheidung des AG zeigt exemplarisch, welchem Katz-und-Maus-Spiel sich Gläubiger in der Zwangsvollstreckung ausgesetzt sehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht nur vergangene und gegenwärtige Ansprüche tituliert werden, sondern auch künftige Ansprüche. Leider hat der Wert der Beschwer (67,14 EUR) nicht genügt, um die aufgeworfenen Fragen und...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zahlungseinstellung (Abs. 2 Satz 2)

Rn 37 Die Zahlungseinstellung ist kein eigenständiger Eröffnungsgrund, gemäß Abs. 2 Satz 2 indiziert sie jedoch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Zahlungseinstellung begründet die widerlegliche gesetzliche Vermutung, dass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.[65] Rn 38 Die Zahlungseinstellung ist ein Unterfall[66] der Zahlungsunfähigkeit, d.h., Zahlungsunfähigkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenhang mit steuerfreien Erstattungen

Rn. 42 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden Ersatz- oder Erstattungsleistungen steuerfrei gewährt (zB nach § 3 Nr 12, 13, 16, 30, 31 oder 32 EStG), scheidet ein Abzug von damit in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen als WK nach § 3c EStG aus, um eine doppelte Begünstigung durch die steuerliche Freistellung von Einnahmen einerseits und den WK...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispiele für eine erste Tätigkeitsstätte nach neuem Recht

Rn. 611 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte (BFH v 04.04.2019, VI...mehr

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FoVo 11/2022, Erstattungspf... / 1 Der Fall

Vollstreckung eines Haftbefehls in einer "Verhaftungsrunde" Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § 802g ZPO forderte der zuständige GV den Schuldner auf, zur Vermeidung der Verhaftung im Geschäftszimmer des GV zu erscheinen und dort die Vermögensauskunft abzugeben. Da der Sch...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.2 Vorschuss an den Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher fordert in der Regel gemäß § 4 GvKostG einen Vorschuss an. Über die Höhe, die sich nach den zu erwartenden Kosten nach dem GvKostG bemisst, entscheidet der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen. Ist die Vollstreckung erfolgreich, hat der Hausgeldschuldner die Kosten zu tragen.[1] Das Gerichtsvollzieherkostengesetz regelt die einzelnen Gebühre...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.2 Vollstreckungsauftrag mittels amtlichen Formulars

Für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ist durch die "Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher"[1] im Jahr 2016 ein amtliches Formular eingeführt worden.[2] Für einen Auftrag, der ausschließlich die Zustellung eines Schriftstücks zum Inhalt hat, gilt der Formularzwang nicht. In...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.2 Vermögensauskunft

Um sich über das Vermögen des Hausgeldschuldners einen Überblick zu verschaffen, muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer allerdings nicht selbst tätig werden. Denn nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, eine Vermögensauskunft des Schuldners[1] einzuholen.[2] Eine solche Vermögensauskunft stellt eine selbstständige Vollstreckungsmaßna...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1 Sachpfändung (§§ 808 ff. ZPO)

Die Sachpfändung beginnt mit einem Antrag an einen Gerichtsvollzieher über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Wohnort des Hausgeldschuldners. Nach Eingang eines Vorschusses sucht der Gerichtsvollzieher in der Regel den Hausgeldschuldner auf und pfändet dort die Sachen, die der Pfändung unterliegen. Anschließend kommt es zur Versteigerung und der Auskehrung des Erlöses ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.3 Pfändung

Die eigentliche Zwangsvollstreckung erfolgt durch Pfändung. Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere werden vom Gerichtsvollzieher grundsätzlich im Gewahrsam des Hausgeldschuldners belassen und die Pfändung durch An...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.4 Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Das Vollstreckungsgericht erlässt ohne Anhörung des Hausgeldschuldners[1] bereits auf einen zulässigen und begründeten Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hin den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).[2] Der Tatsachenvortrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird nicht geprüft. Der Pfändungsbeschluss entfaltet daher nur Wirkungen, wenn die Forderung a...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.3 Durchsuchungsanordnung

Der Gerichtsvollzieher ist nach § 758 ZPO befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Hausgeldschuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. Willigt der Schuldner in die Durchsuchung nicht ein, muss das Gericht die Durchsuchung nach § 758a ZPO grundsätzlich anordnen. Ist eine solche Durchsuchungsanordnung notwendig, ist diese beim Vollstreckung...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.1.1 Allgemeines

Die Mobiliarzwangsvollstreckung beginnt mit einem Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich in der Regel beim örtlich zuständigen Amtsgericht befindet (Wohnsitz des Schuldners). Der Auftrag zur Zwangsvollstreckung wird zwar dem Gerichtsvollzieher erteilt, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Auftraggeber darf ab...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.3 Kostenvorschuss

An Gerichtskosten entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 EUR.[1] Für den Gerichtsvollzieher ist eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.[2] Gibt es mehrere Drittschuldner, handelt es sich um mehrere Aufträge und die Gebühr entsteht entsprechend mehrfach. Ist ein Rechtsanwalt aufseiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig, erhält er eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2 Forderungspfändung

Statt auf Sachen kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Mobiliarzwangsvollstreckung auch auf Forderungen des Hausgeldschuldners zugreifen (lassen). Die eigentliche Pfändung von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten wird nach §§ 828 ff. ZPO bewirkt. Für die Forderungspfändung ist nicht der Gerichtsvollzieher, sondern die Vollstreckungsabteilung des Amtsgeric...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arrest / 6 Zwangsvollstreckung

Aus der Arrestanordnung kann der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben. Einer Vollstreckungsklausel bedarf es dabei nur, wenn die Zwangsvollstreckung durch oder gegen andere als die in der Arrestanordnung bezeichneten Parteien betrieben wird (z. B. Rechtsnachfolge). Die Zwangsvollstreckung ist gemäß § 62 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 929 Abs. 2 ZPO innerhalb eines Monats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.3.2 Wohnungseigentümer

Liegen die Voraussetzungen vor, ist ein schuldender Wohnungseigentümer nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG verpflichtet, das Betreten seiner Wohnung zum Zweck des Absperrens der Versorgungsleitungen zu dulden.[1] Liegt ein Duldungstitel vor, ist der Zutritt zur Wohnung zwecks Sperre als notwendiges Durchgangsstadium Bestandteil der Duldungsverpflichtung des Schuldners. Der Gerichtsvo...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 6 Zwangsvollstreckungsandrohung

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Titel erstritten, sollte der Verwalter oder ein für das Hausgeldverfahren eingeschalteter Rechtsanwalt den Hausgeldschuldner unverzüglich unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern werden und ihm zugleich die Zwangsvollstreckung androhen. Fordert der Rechtsanwalt mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag zur Zahlung des titulierten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / IV. Muster: Anordnung der Wegnahme des Testaments

Rz. 12 Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments Muster 4.4: Anordnung der Wegnahme des Testaments VI _________________________ Beschluss In der Nachlasssache _________________________ wird angeordnet, dass der Gerichtsvollzieher dem Beteiligten _________________________ das Testament des Erblassers vom _________________________ wegnimmt und dem Nachlassgericht _________...mehr

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§ 4 Eröffnung letztwilliger... / II. Durchsetzung

Rz. 9 Wird nach Ablauf der in der Ablieferungsanordnung gesetzten Frist das Testament gleichwohl nicht abgeliefert, kann das Amtsgericht die Ablieferung erzwingen, §§ 358, 86 FamFG. Dazu kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden, § 35 Abs. 1 und 3 FamFG. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000 EUR nicht übersteigen, § 35 Abs. 3 S. 1 FamFG. Das Nachlassger...mehr

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§ 7 Anfechtung letztwillige... / C. Anfechtungsberechtigte

Rz. 18 Nach § 2080 Abs. 1 BGB ist zur Anfechtung derjenige berechtigt, "welchem die Aufhebung der letztwilligen Verfügung unmittelbar zustattenkommen würde":mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / Leitsatz

1. Die Vorlage einer Geldempfangsvollmacht zur Auszahlung der von dem Gerichtsvollzieher (GV) vereinnahmten Zahlungen ist nicht (mehr) notwendig. 2. Die GVGA erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den GV nicht von der Verpflichtung, sich eine genaue Kenntnis der Bestimmungen aus dem Gesetz und den dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen selbst ...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 2 II. Die Entscheidung

Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung durch den Gläubigervertreter genügt. Einer Geldempfangsvollmacht bedarf es nicht mehr. Vollmacht muss zwar vorliegen, aber nur noch versichert werden § 815 ZPO regelt, wie mit gepfändetem Geld zu verfahren ist. Die Pfandverwertung von Geld erfolgt durch die Ablieferung beim Gläubig...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / I. Beleganspruch

Ohne ausreichende Kenntnis der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse lassen sich unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Mandate nicht erfolgreich führen. Sich diese zu verschaffen, erfordert zur Vermeidung unnötiger und zeitraubender Verzögerungen sachgerechtes Vorgehen, insbesondere bei der Geltendmachung des Beleganspruchs. Der Antrag, den das Gericht in s...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 3 Der Praxistipp

Wie das AG Burg sieht es auch das BMJ Gerichtsvollzieher zeigen sich in der Zwangsvollstreckung immer mehr als Problem und nicht als Teil einer ausgewogenen Lösung zwischen Gläubiger, Schuldner und ihren Bevollmächtigten. Es wird immer stärker das Ziel der Zwangsvollstreckung – die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers – aus dem Auge verloren. Bedauerlich ist, dass – wenn...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / 2

Hinweis Der Fall des BGH betraf eigentlich einen Sachverhalt vor dem 1.1.2022. Maßstab für die Überprüfung einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung im Vollstreckungsrecht ist allerdings der Zeitpunkt der Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Zu berücksichtigen ist daher auch ein nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenes neues Gesetz, sofern es nach seinem zeitli...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / Leitsatz

1. Da die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers (GV) Bestandteil des durch den Vollstreckungsauftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens ist, unterliegen die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen bis zur Bestandskraft der Eintragungsanordnung der Disposition der Parteien. 2. Nimmt der Gläubiger vor Bestandskraft der Eintragungsa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / II. BGH prüft den Pfändungsschutz

Kein Pfändungsschutz wegen der Herkunft der Mittel aus gemeinnützigem Fonds Der BGH hat die erste Frage zugunsten der Gläubiger entschieden: Der Pkw unterliege nicht deshalb einem Pfändungsverbot, weil er nach dem Vorbringen des Schuldners überwiegend mit Mitteln aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" erworben worden ist. Im Ausgangspunkt lässt der BGH zunächst einmal zwei w...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 63 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz des Gläubigers vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[66] Rz. 64 Die Eigentumsvermutung betri...mehr