Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 10/2017, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Grundsatzentscheidung zur elektronischen Antragstellung Die Entscheidung des AG Kassel dürfte die Erste zu § 754a ZPO sein und ist deshalb von besonderem Interesse. Während die elektronische Antragstellung in der Forderungspfändung nach § 829a ZPO nun schon eingeübt ist, wird in Bezug auf die Gerichtsvollzieher nun Neuland betreten. Es hätte im vorliegenden Fall vielleicht nah...mehr

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FoVo 10/2017, Streitwert – ... / 2 II. Die Entscheidung

ArbG hat den Streitwert zu niedrig festgesetzt Die zulässige Beschwerde ist begründet. Zu Unrecht hat das ArbG bei der Streitwertbemessung auf die zwischen den Parteien allein streitige Bruttodifferenz abgestellt. Gemäß § 40 GKG ist für die Wertberechnung der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet. Der ...mehr

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AGS 10/2017, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Zudem ist noch der Streitwert des Verfahrens durch das Gericht hier festzusetzen gewesen. Der Streitwert bemisst sich hier gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 2 GKG i.V.m. § 3 ZPO in einstweiligen Verfügungsverfahren nach dem Interesse der Verfügungsklägerin an der Sicherung ihres Anspruchs. Zwar ist der Streitwert in der Regel unter demjenigen der Hauptsache zu bemessen, da d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Verfahren im Streit um die Massezugehörigkeit

Rn 134 Besteht zwischen Verwalter und Schuldner Streit darüber, ob etwas zur Insolvenzmasse gehört oder nicht, haben hierüber die ordentlichen Gerichte zu entscheiden,[283] wobei sich der Insolvenzverwalter regelmäßig auf die Vermutung des § 1006 BGB stützen kann. Gleiches gilt nach § 256 ZPO, wenn der Insolvenzverwalter die Massezugehörigkeit eines Gegenstands feststellen l...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.6 Folgen fehlerhafter Zustellung

Rz. 57 Wesentliche Verfahrensmängel führen zur Unwirksamkeit der Zustellung mit der Folge, dass eine Frist nicht in Gang gesetzt wird. Nach § 189 ZPO werden aber Zustellungsmängel geheilt, wenn der Zustellungszweck erreicht wird. Hiernach kann in allen Fällen, auch wenn mit der Zustellung eine Frist zur Erhebung der Klage beginnt, ein etwaiger Zustellungsmangel in dem Zeitpu...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.4 Zustellung durch Beauftragte (§ 176 bis 182 ZPO)

Rz. 29 Bietet die Zustellung nach §§ 173 bis 175 ZPO keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist gem. § 176 ZPO zuzustellen (vgl. Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 176 Rn. 2). Die §§ 176 bis 182 ZPO regeln die Zustellung durch Zustellungsauftrag an einen Lizenznehmer, einen Justizbediensteten, einen Gerichtsvollzieher oder eine Behörde. In aller Regel wird ein Lizenznehmer b...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm ist mehrfach geändert worden. Das Kostenrechtsänderungsgesetz v. 24.6.1994 (BGBl. I S. 1325, 1364) ergänzte § 63 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. der Bekanntmachung v. 23.9.1975 (BGBl. I S. 2535), geändert durch Art. 20 des Gesetzes v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) dahin, dass nach dem Wort "sind" die Worte "den Beteiligten" eingefügt wurden. Eine weitere Änderung erfuhr ...mehr

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Jansen, SGG § 63 Zustellungen / 2.2.3 Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein (§ 175 ZPO)

Rz. 27 § 175 ZPO ist eine eigenständige, der Vereinfachung dienende Zustellungsart, die nur bei Zustellungen von Amts wegen anwendbar ist (Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, § 175 Rn. 3). Zugestellt wird durch Einschreiben mit Rückschein. Dabei wird mit Übergabe des Schriftstücks an den Adressaten die Zustellung wirksam vollzogen. Die Regelungen über die Möglichkeiten der Ersat...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isolierte Aufenthaltsermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Voraussetzung für die Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners nach § 755 ZPO ist ein zugrunde liegender Vollstreckungsauftrag, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen muss. Isolierte Aufenthaltsermittlungsaufträge sind unzulässig. BGH, Beschl. v. 21.6.2017 – VII ZB 5/14 1 I. Der Fall Isolierter Auftrag zur Aufenthaltsermittlung Die Gläubigerin erteilte dem ...mehr

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FoVo 08_09/2017, Kosten der... / II. Die Lösung

Aufbewahrungspflicht liegt beim Gerichtsvollzieher Zunächst ergibt sich aus § 885 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 ZPO, dass der Gerichtsvollzieher alle bei einer Räumung noch vorhandenen beweglichen Gegenstände, wozu auch aufbewahrungspflichtige Unterlagen gehören, wegschafft und dann mindestens einen Monat aufzubewahren hat. Veräußerung nach Fristablauf Fordert der Sc...mehr

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FoVo 08_09/2017, Ehegatte h... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: § 808 ZPO Der Gerichtsvollzieher kann grundsätzlich die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfänden. Da auf den Gewahrsam und damit auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt wird, kommt es zunächst nicht einmal darauf an, ob die Gitarren allesamt im Eigentum des Schuldners stehen. Hinweis Würde die Ehefrau also behaupten, die Gitarren seien ihr E...mehr

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FoVo 08_09/2017, Vollstreck... / 3 Der Praxistipp

Faksimile-Unterschrift ohne Wert Dem LG kann insoweit gefolgt werden, dass eine Faksimile-Unterschrift keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Sie hat keine Aussagekraft. Eine vorgeschriebene Form – § 126 BGB verlangt bei der Schriftform eine eigenhändige Unterschrift – repräsentiert sie nicht, und wenn es keiner Unterschrift bedarf, kommt ihr ebenso kein Wert zu. Gibt es übe...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt AG und LG Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Der Senat hat bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die vom LG vertretene Rechtsauffassung, die unter anderem derjenigen des LG Heidelberg (DGVZ 2014, 93) entspricht, teilt (BGH DGVZ 2014, 257). Daran hält der Senat fest. § 755 ZPO nur als Kom...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 2 II. Die Entscheidung

Problem: LG hat Fakten geschaffen Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin ist nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere fehlt es der Gläubigerin nicht deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde, weil der Pfändungsbeschluss vom 27.11.2012 infolge Aufhebung durch das Beschwerdegericht nicht mehr wirksam ist. Die Aufhebun...mehr

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FoVo 08_09/2017, Die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen

Einkommen: Naturalleistungen und Mehrfachbeschäftigung Nicht immer wird das Arbeitseinkommen vom Arbeitgeber nur in Geld entrichtet und nicht immer hat ein Schuldner lediglich ein Arbeitseinkommen. Vielmehr kann sich der Gläubiger der Situation gegenüber sehen, dass der Schuldner neben seinem Arbeitseinkommen in Geld noch Naturalleistungen des Arbeitgebers erhält. Waren es fr...mehr

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FoVo 08_09/2017, Keine isol... / 1 I. Der Fall

Isolierter Auftrag zur Aufenthaltsermittlung Die Gläubigerin erteilte dem Gerichtsvollzieher (GV) am 22.7.2013 unter Überreichung eines vollstreckbaren Titels einen "Auftrag zur Vollstreckung und Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners gemäß § 755 ZPO", da dieser nach einer Auskunft des Einwohnermeldeamts unbekannt verzogen war. Der GV ersuchte die Gläubigerin, auch ei...mehr

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FoVo 08_09/2017, Vollstreck... / 1 I. Der Fall

Keine Vollstreckung ohne Unterschrift? Die Gläubigerin wendet sich mit ihrer Erinnerung gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, ihren nicht mit einer Originalunterschrift versehenen Vollstreckungsauftrag auszuführen.mehr

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FoVo 08_09/2017, Zahlungsaufforderung an den Drittschuldner

Drittschuldner bleibt untätig … In FoVo 2017, 105 wurde auf eine Leseranfrage dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Drittschuldner auf die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht reagiert. Da die Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 ZPO nur eine Obliegenheit ist, kann deren Abgabe nicht im Rechtsweg erzwungen werden. … aber der Gläubiger...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungsgebühr bei Abschluss eines Zahlungsplans durch den Gerichtsvollzieher

ZPO § 802b; RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Der Abschluss eines Zahlungsplans durch den Gerichtsvollzieher mit dem Zweck der Herbeiführung einer gütlichen Einigung begründet keine Einigungsgebühr für den Gläubigeranwalt. AG Stockach, Beschl. v. 10.1.2017 – M 927/16 1 Sachverhalt Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen (§§ 802...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2, Alt. 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan des Gerichtsvollziehers vom 22.11.2016 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV auslöst. Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV wie folgt: "Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, dur...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen (§§ 802c, 802f ZPO) und ggf. körperliche Sachen zu pfänden. Hinsichtlich einer etwaigen gütlichen Einigung gab ihr Bevollmächtigter an, mit der Einziehung von Teilbeträgen (mindestens 100,00 EUR bei monatlichem Turnus) einverstanden zu sein. Der Gerichtsvollzieher setzte einen...mehr

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FoVo 7/2017, Wann können St... / II. Die Lösung

Die Pfändungschance Steuererstattungsansprüche sind grundsätzlich pfändbar. Im Verhältnis zu Verbrauchern sind insbesondere die Ansprüche auf Erstattung der Lohn- und Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlags von Interesse. Paradoxerweise ist gerade die Arbeitslosigkeit des Schuldners ein Ansatz, um an die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen zu denken. Die Einkommen...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 3 Anmerkung

Das Gericht verkennt, dass es auf die Mitwirkung des Anwalts gar nicht ankommt. Voraussetzung für eine Zahlungsvereinbarung ist ein "gleichzeitiger vorläufiger Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen". Bei Ratenzahlungen an den Gerichtsvollzieher verzichtet der Gläubiger aber gerade nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, sondern setzt die Mobiliarvollstreckung fort, indem der Geric...mehr

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FoVo 7/2017, Neue Pfändungsfreigrenzen sind in Kraft: Besonderheiten beim P-Konto bedenken!

Neue Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2017 anwendbar Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO sind seit dem 1.7.2017 um 5,58 % gestiegen (BGBl I 2017, 750). Sie gelten nicht nur bei der Lohnpfändung nach § 850c ZPO, sondern auch bei der Kontopfändung nach § 850k Abs. 1 ZPO. Nach der Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 steigen die Freibeträge wie folgt:mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / Leitsatz

Der Abschluss eines Zahlungsplans durch den Gerichtsvollzieher mit dem Zweck der Herbeiführung einer gütlichen Einigung begründet keine Einigungsgebühr für den Gläubigeranwalt. AG Stockach, Beschl. v. 10.1.2017 – M 927/16mehr

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AGS 7/2017, Editorial

Mit Stand März 2017 ist der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet worden. Über die Änderungen berichtet Willersinn auf den S. 313. Im Aufsatzteil berichtet Hagen Schneider über die aktuelle Entwicklung der Gerichtsgebühren in Zivilsachen (S. 313 ff.). Das OLG Dresden (S. 320) hatte sich mit der Vergütung für die ausschließliche Vertretung im Adhäsionsver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollstreckung in den Arbeitslohn

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Zwangsvollstreckung in den Arbeitslohn > Gerichtsvollzieher und > Pfändung von Arbeitslohn.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz. 2 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie auf Grund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BArbG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Steuerpflichtig sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / c) Einholung von Kontoinformationen

Wird in dem Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung vom Gläubiger ein Antrag auf Einholung von Kontoinformationen beim Bundesamt für Justiz gestellt, erhöht sich die Gebühr Nr. 2111 GKG-KostVerz. auf 33,00 EUR. Die Gebühr erfasst das in Art. 14 EuKoPfVO i.V.m. § 948 ZPO geregelte Auskunftsverfahren. Weil die Einholung von Kontoinf...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / Leitsatz

1. Um einen Vollstreckungsauftrag auf Räumung einer Wohnung abzulehnen, genügt es nicht, dass der Gerichtsvollzieher (GV) Kenntnis davon hat, dass im Haushalt des Schuldners Kinder leben, die im Vollstreckungstitel nicht als Räumungsschuldner aufgeführt sind. 2. In diesen Fällen muss der GV vor Ort die tatsächlichen Besitzverhältnisse feststellen und dabei berücksichtigen, da...mehr

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AGS 5/2017, Kosten einer Vo... / 2 Aus den Gründen

Die "sofortige Beschwerde" der Gläubigerin war als Erinnerung auszufegen, da der Beschwerdewert nicht erreicht wird. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. Insoweit wird auf die angefochtene Entscheidung sowie auf den Nichtabhilfebeschluss der zuständigen Rechtspflegerin billigend Bezug genommen. Aus der dort zitierten Entscheidung des BGH (Beschl. v. 18.7.2003 – IXa ZB...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 2 II. Aus der Entscheidung

Vergütungsanspruch besteht Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Gläubigerin steht eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO i.V.m. Nr. 3009 VV RVG in Höhe von 228,80 EUR zu. Dem von der Gläubigerin beantragten PfÜB ist insoweit stattzugeben. Entgegen der Ansicht des AG ist der Antrag nach § 802l ZPO auf Auskunftse...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 1 I. Der Fall

Keine Abgabe der VA und Eintragung im Schuldnerverzeichnis Die Gläubigerin vollstreckte gegen die Schuldner aus einem Urteil sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Geldforderungen von 61.106,21 EUR und verlangt die Abnahme der Vermögensauskunft. In dem vom Gerichtsvollzieher (GV) festgesetzten Termin gaben beide Schuldner keine Vermögensauskunft ab. Aufgrund der Ei...mehr

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FoVo 5/2017, Gibt es eine e... / 3 Der Praxistipp

Ansicht ist nicht unbestritten, aber richtig Die Entscheidung des LG Frankfurt dient dem Gläubiger und seinem Bevollmächtigten, ist allerdings nicht unbestritten (ebenso Enders, JurBüro 2015, 617; Hartungs/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 18 Rn 40–43; a.A. Volpert, RVGreport 2017, 82; Schneider/Wolf, AnwK RVG, 8. Aufl., § 18 Rn 154). Tatsächlich wäre es wünschenswert gewesen, ...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragsgegners ist gem. § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG zulässig und in der Sache auch begründet. 1. Zu Recht macht der Antragsgegner mit seinem Rechtsmittel geltend, dass die Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung gegen ihn derzeit nicht vorliegen. Gem. § 26 Abs. 2 S. 1 FamGKG soll die Haftung eines Zweitschuldners nur geltend gemacht werden, wenn die Zwangsvol...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / II. Die Lösung

Verfahrensvorschriften in § 802f ZPO Das Verfahren über die Abnahme der Vermögensauskunft ist grundsätzlich in § 802f ZPO geregelt. Die dortigen Verfahrensvorschriften werden durch die §§ 802c und 802d ZPO ergänzt. Gemäß § 802f Abs. 4 Satz 1 ZPO ist dem GV aufgegeben, die Zahlungsaufforderung, die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft und sämtliche Belehrungen, ...mehr

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FoVo 4/2017, Der Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft aus Sicht des Gläubigers

Zentrale Bedeutung der Informationsbeschaffung Effektiv vollstrecken kann nur, wer über hinreichende Informationen zum Aufenthalt, zum Einkommen und zum Vermögen des Schuldners verfügt. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung spielt die Abnahme der Vermögensauskunft eine zentrale Rolle. Die Praxis zeigt, dass das Vermögensverzeichnis häufig nicht ...mehr

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FoVo 4/2017, Ergänzungsfragen bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Wird dem Schuldner die Vermögensauskunft abgenommen, greift der Gerichtsvollzieher (GV) auf den amtlichen Vordruck des Vermögensverzeichnisses zurück und füllt dies nach der Neuregelung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO gemeinsam mit dem Schuldner elektronisch aus. Das Formular des Vermögensverzeichnisses ist allerdings nicht vollständig und auch nicht abschließend, was allgemein an...mehr

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FoVo 4/2017, Kosten der Lad... / I. Das Problem

Abnahme der Vermögensauskunft als erste Vollstreckungsmaßnahme Wir betreiben im Auftrag von diversen Gläubigern die Zwangsvollstreckung. Die titulierte Forderung wird uns regelmäßig mit dem Hinweis übergeben, dass weitere Informationen über das Vermögen oder das Einkommen des Schuldners nicht vorliegen. Wir starten die Zwangsvollstreckung nach einer fruchtlosen Zahlungsauffor...mehr

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FoVo 3/2017, Keine Gebühren... / 1 I. Der Fall

Volle Kosten für Eintragungsanordnung verlangt Der Gerichtsvollzieher (GV) hatte dem Schuldner die Eintragungsanordnung nach § 882c Abs. 2 S. 2 ZPO durch Aufgabe zur Post zugestellt. Im Anschluss daran hat er berechnetmehr

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FF 3/2017, Für mehr Ehrlichkeit im Zugewinnausgleich

Jochem Schausten Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass trotz aller Verbesserungen durch die Reform des Güterrechts in 2009 auch weiterhin zu wenig Möglichkeiten bestehen, den böswilligen "Vermögensverschweiger" auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Zwei Beispiele aus der Praxis: In einem Fall erteilte der Ehemann seine Auskunft zu seinem Endvermögen, darunter waren unte...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / d) Beweiswert

Tz. 125 Im schwebenden zivilgerichtlichen Rechtsstreit kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage der Handelsbücher einer Partei anordnen. Dabei ist unerheblich, ob die Parteien ihre Behauptung durch Vorlage eigener oder gegnerischer Handelsbücher beweisen wollen und welche Partei die Beweislast trägt. Allerdings ist die Voraussetzung für die Anordnung der V...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte Drittauskunft oder: Wie schnell muss der Gerichtsvollzieher arbeiten?

I. Das Problem Schriftliche Anfragen dauern sehr lange Wir haben derzeit das Problem, dass schriftliche Anfragen nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher an das Bundeszentralamt für Steuern etwa 12–16 Wochen dauern. Demgegenüber erhält der Gerichtsvollzieher bei einer elektronischen Abfrage eine unmittelbare Auskunft. Weisung zur elektronischen Antragstellung? Wir stellen uns...mehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / II. Die Lösung

Drittauskünfte: verifiziert mit Überraschungseffekt Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 802l ZPOmehr

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FoVo 2/2017, Die verzögerte... / I. Das Problem

Schriftliche Anfragen dauern sehr lange Wir haben derzeit das Problem, dass schriftliche Anfragen nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher an das Bundeszentralamt für Steuern etwa 12–16 Wochen dauern. Demgegenüber erhält der Gerichtsvollzieher bei einer elektronischen Abfrage eine unmittelbare Auskunft. Weisung zur elektronischen Antragstellung? Wir stellen uns deshalb die F...mehr

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FoVo 2/2017, Formerforderni... / 2 II. Die Entscheidung

Das Argument: Rechtssicherheit Aus Gründen der Rechtssicherheit hat der Gerichtsvollzieher vorliegend zu Recht vor seinem weiteren Tätigwerden in dem Verfahren die Vorlage eines originalunterschriebenen Vollstreckungsauftrags verlangt. Unabhängig von der Frage, ob der Vollstreckungsauftrag gemäß § 4 GVGA einer Form bedarf oder nicht, hat der Gerichtsvollzieher vor Durchführun...mehr

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FoVo 2/2017, Der Vollstreckungsantrag beim arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch

Vollstreckung als unvertretbare Handlung Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist als unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO anzusehen (vgl. Goebel, FoVo 2017, 21 – in diesem Heft). Erfüllt der Arbeitgeber diesen Anspruch nach Titulierung nicht freiwillig, muss er dementsprechend nach § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beiget...mehr