Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Zwangsvollstreckung: Zug-um-Zug zu bewirkende Leistung des Gläubigers

(BGH, Beschl. v. 16.6.2016 – I ZB 58/15) • Hängt die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab (hier: Abtretung der Beteiligung an einer GmbH & Co.KG), so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Wei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 8. Wegfall erneuter Zahlungsfrist, § 802f Abs. 1 S. 4 ZPO

Nach § 802f Abs. 1 S. 4 ZPO bedarf es keiner zweiwöchigen Zahlungsfrist nach § 802f Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner vorab zur Zahlung aufgefordert hat und seit dieser Aufforderung bereits zwei Wochen verstrichen sind, ohne dass die Aufforderung Erfolg hatte. Für die Zahlungsfrist besteht nämlich nur ein praktisches Bedürfnis, wenn der Gerichtsvollz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 3. Antrag

Die Zwangsvollstreckung setzt einen wirksamen Antrag des Gläubigers voraus. Dieser Antrag ist Prozesshandlung und kann grundsätzlich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Der Antrag beim Gerichtsvollzieher als funktionell zuständigem Vollstreckungsorgan kann grundsätzlich formlos schriftlich oder mündlich gestellt werden Hinweis: Ausnahme: Der Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Allgemeines

Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl. I S. 1586). Dieses Formular betrifft den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (§ 1 Abs. 1 S. 1 GVFV). Die Verordnung ist am 1.10.2015 in Kraft get...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2016, Ratenzahlungsvereinbarung: Anordnung der Eintragung in Schuldnerverzeichnis

(BGH, Beschl. v. 21.12.2015 – I ZB 107/14) • Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis u.a. dann an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist oder wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 9. Errichtung des Vermögensverzeichnisses in einem elektronischen Dokument, § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO

Die Änderung in § 802f Abs. 5 S. 1 ZPO stellt klar, dass der Gerichtsvollzieher selbst das Vermögensverzeichnis unmittelbar in einem elektronischen Dokument errichten muss; aufgrund der mündlichen Angaben des Schuldners im Termin hat der Gerichtsvollzieher selbst ein elektronisches Dokument zu errichten (BT-Drucks 16/10069, S. 27). Die Erstellung eines papiergebundenen Verze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Zwangsvollstreckung

Ob die dem Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung angefallene Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber gem. § 11 RVG festgesetzt werden kann, ist problematisch. Nach der ausdrücklichen Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 RVG, die insoweit von der Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 BRAGO abweicht, muss die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts zu den Kost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 1. Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden, § 754a ZPO

Die neue Vorschrift dient der Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Es wird für den Gerichtsvollzieher in Zukunft durch diese Bestimmung die Möglichkeit eines "vereinfachten Vollstreckungsauftrags bei Vollstreckungsbescheiden" geben. Nach dieser, dem § 829a ZPO nachgebildeten, Regelung ist im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / d) Umfang des zu versendenden Formulars, § 2 Abs. 3 GVFV

Es reicht aus, wenn der Antragsteller Folgendes bei dem Gericht oder dem Gerichtsvollzieher einreicht: nur die Seiten des Formulars, auf denen sich Angaben des Antragstellers befinden oder nur die Module des Formulars, die Angaben des Antragstellers enthalten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / e) Modularer Aufbau des Formulars, § 2 Abs. 3, 4 und 5 GVFV

Was unter einem Modul zu verstehen ist, bestimmt § 2 Abs. 5 GVFV. Danach handelt es sich um jeden Teil des Formulars, der Angaben des Antragstellers enthält, die in einem inhaltlichen und formalen Zusammenhang stehen. Hierzu zählen insbesondere die Teile des Formulars, die Angaben zu dem Gläubiger und dem Schuldner enthalten, sowie die von dem Gerichtsvollzieher jeweils durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / c) Zuständigkeit

Ausschließlich (§ 802 ZPO) zuständig zur Entscheidung über die Erinnerung ist das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat (§§ 764 Abs. 2, 766 Abs. 1 ZPO) oder das Arrestgericht (§ 930 Abs. 1 S. 3 ZPO). Es entscheidet der Richter, nicht der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17a RPflG). Richtet sich die Erinnerung gegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / a) Statthaftigkeit

Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren mit Abstand am häufigsten vorkommende Rechtsbehelf. Sie ist statthaft gegen das gesamte vollstreckungsrelevante Verhalten des Gerichtsvollziehers (= Vollstreckungsmaßnahmen, Amtsverweigerung und unrichtige Kostenansätze; vgl. Zöller/Stöber, a.a.O., § 766 Rn 2, 14–19) sowie gegen alle Zwangsvollstrecku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Rechtsbehelfe i... / f) Begründetheit

Die Erinnerung ist begründet, wenn die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme unzulässig ist, weil die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht sämtlich vorliegen oder weil bei der Durchführung der Vollstreckung Verfahrensfehler unterlaufen sind, die noch fortwirken, der Vollstreckungsantrag vom Gerichtsvollzieher zu Unrecht zurückgewiesen oder nicht antragsgemäß erledigt wu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / g) Formular zur Übermittlung der Daten in elektronischer Form, § 4 GVFV

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GVFV dürfen die Länder Anpassungen von dem in der Anlage der Verordnung bestimmten Formular zulassen, die es, ohne dessen Inhalt zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, ermöglichen, das Formular in elektronischer Form auszufüllen und dem Gerichtsvollzieher oder dem Gericht als strukturierten Datensatz zu übermitteln. Auch insoweit verbleibt e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO

Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache zum Teil mit einem erheb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / f) Das Formular ist (noch) nicht elektronisch verwendbar

Die Verordnung betrifft die Einführung eines verbindlichen Formulars für die nichtelektronische, d.h. schriftliche Antragstellung durch den Gläubiger. Aber: § 3 Abs. 1 GVFV ermächtigt insoweit die Länder, das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen in elektronisch ausfüllbarer Form zur Einreichung in Papierform z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 3 Entwurf zu einer Elektronischen Rechtsverkehr-Verordnung

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf einer Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERV) vorgelegt. Die Verordnung soll auf Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO in der Fassung nach dem Gesetz zur Förde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Gerichtsvollzieherformularverordnung – GVFV

a) Allgemeines Aufgrund der Ermächtigung in § 753 Abs. 3 ZPO hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durch die Verordnung vom 28.9.2015 ein Formular eingeführt (BGBl. I S. 1586). Dieses Formular betrifft den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen (§ 1 Abs. 1 S. 1 GVFV). Die Verordnung ist am 1.10.201...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Grundstücken

Die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Grundstücken und von Grundstücksteilen und eingetragenen Schiffen geschieht, indem der Gerichtsvollzieher den Vollstreckungsschuldner aus dem Besitz setzt und den Vollstreckungsgläubiger in den Besitz einweist (§§ 885, 886 ZPO).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / b) Zulässige Abweichungen, § 2 Abs. 1 GVFV

Inhaltliche Abweichungen von dem Formular einschließlich der Anlagen 1 und 2 sind nicht zulässig. Anpassungen, die auf der Änderung von Rechtsvorschriften beruhen, sind zulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / a) Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe beweglicher Sachen

Die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe beweglicher Sachen geschieht dadurch, dass der Gerichtsvollzieher dem Vollstreckungsschuldner die herauszugebende Sache wegnimmt und sie dem Vollstreckungsgläubiger übergibt (§§ 883, 884 ZPO).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Vermögensverzeichnis: Verzicht des Gläubigers auf Übersendung

(BGH, Beschl. v. 27.10.2016 – I ZB 21/16) • Der Gläubiger kann durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten. Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der Gläubigerinteressen. Dementsprechend gilt die Dispositionsmaxime. Der Gläubiger bestimmt Beginn, Art und Ausmaß des Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / aa) Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung)

Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) geschieht auf zweifache Weise: Sachen (körperliche Gegenstände, § 90 BGB) werden vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt und – i.d.R. durch öffentliche Versteigerung – verwertet. Der Erlös fließt dann dem Vollstreckungsgläubiger zu (§§ 808–827 ZPO). Forderungen und andere Rechte werden i.d.R. durch einen B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / c) Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Änderungen ergeben sich auch, wenn, der Auftrag endet, bevor der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung vorgenommen hat, die auf den Versuch einer gütlichen Erledigung gerichtet ist. Es entsteht in den Fällen der isolierten Beauftragung die Gebühr Nr. 604 KV GvKostG i.H.v. 15 EUR. Ist der Auftrag gleichzeitig noch auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) "Freiraum" bei der Verwendung des Formulars, § 2 Abs. 2 GVFV

Soweit für den beabsichtigten Vollstreckungsauftrag in dem Formular keine zweckmäßige Möglichkeit zur Eintragung vorgesehen ist, kann ein geeignetes Freitextfeld oder eine zusätzliche Anlage verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Freitextfelder und zusätzlicher Anlagen ist zulässig. Mit der Einführung dieser "Ausnahme" hat der Verordnungsgeber die Konsequenzen aus den Erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 3. Keine Wertgrenzen für Adress- und Drittauskünfte, §§ 755 Abs. 2 S. 4, 802l Abs. 1 S. 2 ZPO

Die Einholung von Adressauskünften beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und beim Kraftfahrtbundesamt sowie die Einholung von Drittauskünften über das Vermögen des Schuldners waren nach § 755 Abs. 2 S. 4 ZPO und § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO für den Gerichtsvollzieher bislang nur möglich, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 EUR betrugen, wobei Kosten der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Einsatz digita... / I. Einleitung

Die digitale Anwaltskanzlei ist bereits heute Realität und in zahlreichen Arbeitsschritten kommen digitale Hilfsmittel oder Kommunikationswege zum Einsatz. Es ergeben sich Fragen an erster Stelle zur zeit- und technikgemäßen Kommunikation mit den Mandanten und sonstigen in das Mandat Involvierten, seien es der Gegner, Kollegen oder Kolleginnen, Sachverständige, Zeugen, Geric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Grundsatz – Allgemeines

Die Bestimmung des § 788 ZPO enthält eine allgemeine Regel betreffend die Kostenpflicht in der Zwangsvollstreckung sowie ein einfaches Verfahren zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs für alle Vollstreckungsarten, einschließlich der Arrestvollziehung (OLG Dresden OLGE 25, 227). Danach hat dieselben, soweit sie notwendig i.S.d. § 91 ZPO sind, der Vollstreckungsschuldner zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 15. Fazit

Die Änderungen betreffend die Gerichtsvollziehervollstreckung stellen im Wesentlichen Korrekturen und Klarstelllungen zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung dar, weshalb sie in der Praxis als "Reparaturgesetz" bezeichnet worden sind (Salten MDR 2017, 61; Mock VE 2016, 209). Damit verbessern die Regelungen die Verfahren der Vollstreckungspraxis nicht unerheblich. Es ist nat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Zuständigkeit

Zunächst ist die Frage der funktionellen Zuständigkeit zu klären. Sie bezeichnet die Verteilung der verschiedenen Rechtspflegefunktionen in ein und derselben Sache an verschiedene Rechtspflegeorgane. Bei der Zwangsvollstreckung ist mithin zu prüfen, welche Vollstreckungstätigkeit (Geld- oder Individualvollstreckung, Fahrnis- oder Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Vermögensa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 8 Zwischenbilanz zum elektronischen Rechtsverkehr

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat kürzlich erläutert, dass der elektronische Rechtsverkehr in Deutschland bereits weiter entwickelt ist als häufig angenommen wird. Bereits jetzt böten zahlreiche Verfahrensordnungen die Möglichkeit, elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Die Regelungen seien häufig dem vielzitierten § 130a ZPO nachgebildet, und mit dem Geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Das anwaltliche Berufsrecht steht vor erheblichen Änderungen

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 18/9521) trägt einen sperrigen Titel, hinter dem sich nicht nur die Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (mit der der Gesetzgeber seit Januar 2016 in Verzug ist) verbirgt, sondern eine umfangreiche Nove...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Reform der ZPO?

Der 66. Deutsche Anwaltstag (11. bis 13.6.2015 in Hamburg) hat sich auch mit dem Reformbedarf im Zivilprozess befasst. In Anwesenheit von Bettina Limperg, Präsidentin des BGH, wurden in drei Referaten und einer anschließenden Diskussion das Thema durchaus kontrovers behandelt. Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk behandelte die Beschlüsse des 70. DJT 2014 zum Zivil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) Zustellung

Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO (Gottwald/Mock, a.a.O., § 750 Rn. 12–15). Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166–195 ZP...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Aufwendungen i.S.d. § 788 ZPO

Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sind alle Aufwendungen, die den Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus Anlass der Zwangsvollstreckung entstehen (BGH NJW 2006, 1141). Dazu gehören sowohl Aufwendungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung (z.B.: Auslagen und Gebühren des Gerichtsvollziehers und des im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig werdende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Einsatz digita... / X. Non-legal-Outsourcing

Seit den Anfängen der Internet- und Nutzung elektronischer Kommunikation wird diskutiert, wie diese neue Arbeitsweise bei der anwaltlichen Arbeit zum Einsatz kommen kann. Dabei ist im Rahmen der technischen Entwicklung festzustellen, dass immer mehr technische Systeme und Dienstleistungen der Unterstützung Dritter bedürfen bzw. von diesen vollständig bereitgestellt und unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7 + 8/2016, Der Schuld... / II. Die Vollstreckung in den Nachlass

Was begonnen ist, darf fortgeführt werden Nicht immer stellt der Tod des Schuldners ein Hindernis für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung dar. Nach § 779 ZPO kann eine Zwangsvollstreckung, die zur Zeit des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, in den Nachlass fortgesetzt werden. Dabei verlangt § 779 ZPO nur, dass die Vollstreckung überhaupt einmal begonnen wurde, nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7 + 8/2016, Nachbesser... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

BGH sieht kein Rechtsschutzbedürfnis Der BGH hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und keinen Nachbesserungsanspruch gesehen. Der Schuldner habe die Frage unter Nr. 17 des Vermögensverzeichnisses nach dem Namen und der Anschrift des Vermieters nicht beantworten müssen. Dabei greift der BGH auf die früheren Grundsätze zur Berechtigung eines Nachbesserungsverlangens zurück. In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Bewirkung [Rdn 1878]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Ersatzzustellung [Rdn 1903]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2360]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 6/2016, Was ist zu tun, wenn der Fahrzeugbrief von einem Dritten nicht herausgegeben wird?

Kfz wird herausgegeben, nicht aber der Brief Bei Klagen auf Herausgabe von Fahrzeugen stellt sich das immer gleiche Problem: Der Schuldner ist verurteilt, ein näher bezeichnetes Fahrzeug nebst Schlüsseln und Fahrzeugpapieren, insbesondere auch dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) an den Gläubiger herauszugeben. Die Vollstreckung des Herausgabeurteils gelingt hinsich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 6/2016, Verteilung des Pfändungserlöses bei der gleichzeitigen Pfändung durch mehrere Gläubiger

Mehrere Gläubiger agieren gleichzeitig Die Praxis zeigt, dass sich der Schuldner regelmäßig nicht nur einem, sondern mehreren Gläubigern gegenüber sieht. Dies kann dazu führen, dass auch die Zwangsvollstreckung gleichzeitig von mehreren Gläubigern betrieben wird. Vor dem Hintergrund, dass nach der Reform der Sachaufklärung bei fehlenden Informationen zum Arbeitgeber und dem f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2016, Die Sachpfändung nach der GVFV optimiert gestalten

Seit dem 1.4.2016 gilt es auch in der Gerichtsvollziehervollstreckung ein amtliches Formular zu verwenden. Der Auftrag an den GV hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 4. Vollstreckung

Bei der Verpflichtung zur Auskunft handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, deren Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 FamFG vorzunehmen ist.[106] Als Zwangsmittel können – nach vorheriger Anhörung des Auskunftsschuldners (§ 891 ZPO) – nach § 888 Abs. 1 ZPO Zwangsgeld (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EGStGB) und Zwangshaft (Art. 6 Abs. 2 S. 1 EGStGB) festgesetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr