Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Zulässigkeit

Rz. 18 Der Schuldner ist verpflichtet, im Rahmen der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Handelt es sich bei dem Vollstreckungsschuldner um eine juristische Person oder um eine Personenvereinigung, so hat er seine ...mehr

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Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierzehnter Abschnitt: Behandlung steuerbarer Geschäfte (Fn 5)

§ 82 Meldung an die jeweilige Organisationseinheit (1) Der Gerichtsvollzieher meldet die für die Umsatzsteuerbemessung maßgeblichen Entgelte sowie Umsatzsteuerbeträge und umsatzsteuerbaren Geschäfte innerhalb der festgelegten Meldefrist an die nach dem Umsatzsteuergesetz zuständige Organisationseinheit oder an eine von dieser bestimmte Stelle. Wenn keine umsatzsteuerbaren Ges...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / [Ohne Titel]

Gerichtsvollzieherordnung (GVO) AV d. JM vom 9.8.2013 (2344 – Z. 124.2) – JMBl. NRW S. 211 – in der Fassung vom 22. März 2024 – JMBl. NRW S. 317 – Hinweis Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher: AV d. JM vom 27.8.2014 (2344 – Z. 129) – JMBl. NRW S. 245 – in der Fassung vom 21.12.2022 – ...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / Q. Befangenheitsantrag

Rz. 90 Ablehnungsanträge können bei Vorliegen eines Ablehnungsgrundes gestellt werden gegen: I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Ri...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / E. Strukturierte Daten und gemeinsame Koordinierungsstelle

Rz. 49 § 5 ZVFV im Wortlaut § 5 Strukturierte Datensätze; gemeinsame Koordinierungsstelle (1) Die Länder dürfen die Formulare als strukturierte Datensätze zum Zweck der Übermittlung an Gerichtsvollzieher oder Gerichte bereitstellen. Hierfür sind die Formulare in das gültige XJustiz-Format zu übertragen. Für die als strukturierte Datensätze bereitgestellten Formulare gelten die...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / A. Einleitung

Rz. 1 Alle Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 wurden durch die ZVFV 2022[1] zunächst formell überarbeitet, insbesondere vereinheitlicht, angepasst und ergänzt und in acht Anlagen zur ZVFV, drei Antragsformulare, zwei Beschlussentwürfe und drei Forderungsaufstellungen aufgeteilt. Diese Formulare sind seit dem 1.9.2024 und bis zum 30.9.2025 verbindlich. Im Vordergr...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Aussetzung des Haftbefehls

Rz. 126 Nach § 802i Abs. 3 ZPO kann der Gerichtsvollzieher die Bestimmung eines neuen Termins und die Aussetzung des Haftbefehls bis zu diesem Termin anberaumen. Hierdurch soll einem möglichen Ergänzungsverfahren wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben im Vermögensverzeichnis vorgebeugt werden. Rz. 127 Zur Bestimmung eines neuen Termins wird auf § 802f ZPO verwiesen (...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Inhalt

Rz. 13 Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft kann isoliert oder kombiniert mit einem Sachpfändungsauftrag gestellt werden, §§ 802 Abs. 2 Nr. 4, 807 ZPO. Der Antrag (Auftrag) kann zwar grundsätzlich schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklärt werden, der Antrag eines Rechtsanwalts oder die Anordnung der Vollstreckungsbehörde kann jedoch nur elektronisch (§ 130d ZPO)...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / V. Kenntnis der Unpfändbarkeit

Rz. 32 Sofern der Gerichtsvollzieher Kenntnisse darüber hat, dass der Schuldner noch Vermögen besitzt und die Forderung des Gläubigers tilgen könnte, ist der Auftrag mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen.[37] Rz. 33 Abgesehen von diesem Ausnahmefall hat der Gläubiger ein Interesse zur Abgabe der Vermögensauskunft, solange sich der Vollstreckungstitel in seinen Händen befi...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Zwölfter Abschnitt: Vordrucke

§ 80 Einführung von Vordrucken Die verbindliche Einführung von Vordrucken, die durch die Gerichtsvollzieher zu verwenden sind, sowie deren Ausgestaltung ist der obersten Landesjustizbehörde vorbehalten, soweit sie dies nicht einer anderen Stelle übertragen hat.mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen

Rz. 115 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO gem. Anlage 2 ZVFV sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen beizufügen....mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Modul D – (Kombinierte) Durchsuchungsanordnung

Rz. 143 Modul D bildet die richterliche Ermächtigung des Gerichtsvollziehers nach § 758a Abs. 1 ZPO ab. Gegenstand des Beschlusses ist daher die Durchsuchung. Der Zutritt zu einer Wohnung zu anderen Zwecken, etwa um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar.[66] Der Begriff der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist dabei ...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / V. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der ZVFV 2012

Rz. 12 Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der ZVFV 2012 konnten die bisher danach verbindlichen Formulare nach § 6 ZVFV in der Fassung der 1. ÄndVO ZVFV gleichfalls noch bis zum 31.8.2024 weiter genutzt werden, d.h. das Formular zur Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, der Antrag auf Erlass eines isolierten Pfändungsbeschlusses, insb. bei der Vollstreckung na...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / IV. Anträge

Rz. 153 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klage einen bestimmten Antrag aufweisen. Dazu hat der Kläger die ersuchte Entscheidung eindeutig anzuführen. Rz. 154 Aus richterlicher Sicht ist die Beschränkung auf die tatsächlich erforderlichen Anträge, d.h. regelmäßig auf den Sachantrag (so wie er später in einem streitigen Urteil aufgeführt werden würde) und den Antrag nach § ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 5. Anträge Zug-um-Zug

Rz. 189 Vertraglich oder durch Gesetz kann geregelt sein, dass Leistung und Gegenleistung Zug-um-Zug zu gewähren sind, so z.B. bei einem Kaufvertrag, § 433 BGB. Ist der andere Teil nicht bereit, seine Verpflichtung zu erfüllen, muss der Gläubiger in einem Klageantrag Zahlung/Herausgabe Zug-um-Zug gegen Erbringung der Gegenleistung verlangen. Wird die Klage unbedingt erhoben,...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / I. Zentrales Vollstreckungsgericht

Rz. 176 Die zu hinterlegenden Vermögensverzeichnisse (§ 882b Abs. 1 ZPO) werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet, § 802k Abs. 1 ZPO. Die Vermögensverzeichnisse können über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen und abgerufen werden. Ein Vermögensverzeichnis ist nach Ablauf von zwei Jahren seit...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 180 Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuld...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul O – Weitere Aufträge

Rz. 86 In Modul O gibt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) dann die Möglichkeit, weitere bisher unbestimmte Aufträge zu erteilen. Zu denken ist etwamehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / C. Rechtsgrundlage für den Akt der Exekutive

Rz. 7 Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022[11] in der aktuellen Fassung der 2. ÄndVO ZVFV ist ein Akt der Exekutive. Sie beruht auf § 753 Abs. 3 ZPO, soweit der Auftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) nebst der dazugehörigen Forderungsaufstellung (Anlage 6 ZVFV) betroffen ist, auf § 758a Abs. 6 ZPO, soweit der Antrag auf eine richterliche Durc...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Summenbildung

Rz. 295 Am Ende der Forderungsaufstellung wird mit der 2. ÄndVO ein Feld für die Summe aller Forderungen aus den Ziffern I. bis IV. der Forderungsaufstellung eingefügt. Dies dient nach Ansicht des Verordnungsgebers der Transparenz. Die Formulierung soll dabei deutlich machen, dass offene Zinsläufe und offene Läufe von Säumniszuschlägen, die in den Rahmen mit den Ziffern I. b...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 2. Antragsrecht

Rz. 98 Den Ergänzungsantrag kann nicht nur der Gläubiger stellen, der den Schuldner erstmals hat vorladen lassen; dieses Verfahren ist auch für jeden Drittgläubiger durchzuführen.[180] Rz. 99 Das Ergänzungsverfahren ist Fortsetzung des alten Verfahrens, dieses ist noch nicht rechtswirksam abgeschlossen. Der Gläubiger muss bei Antragstellung [181] wiederum sämtliche Vollstrecku...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 19 Der Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 ZVFV umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Auftrags, während in den weiteren Formularen der Begriff des Antrags verwandt wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen Begrifflichkeiten nicht verbunden. An dieser mit der ZVFV begründeten Struktur hat d...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VII. (Raten-)Zahlung

Rz. 130 Ein Aufschub der Verhaftung findet statt, wenn der Gerichtsvollzieher mit Einverständnis des Gläubigers mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung im Sinne von § 802b Abs. 2 ZPO (gütliche Erledigung) getroffen hat, und der Gläubiger dem Aufschub der Vollstreckung nicht widersprochen hat (§ 802b Abs. 3 S. 2 ZPO). Eine oder mehrere Teilleistungen des Schuldners lassen...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Modul F – Zustellung

Rz. 50 Soll im Kontext eines Zwangsvollstreckungsauftrags auch eine Zustellung erfolgen, ist diese mit Modul F zu beauftragen. In diesem Fall besteht die Nutzungspflicht für das Formular nach § 2 ZVFV. Optional kann das Modul auch genutzt werden, um eine isolierte Zustellung zu beauftragen. Hinweis Für die Praxis wird das Formular in dem Fall der isolierten Beauftragung als z...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Summenbildung

Rz. 261 Am Ende der Forderungsaufstellung wird mit der 2. ÄndVO ein Feld für die Summe aller Forderungen aus den Ziffern I. bis IV. der Forderungsaufstellung eingefügt. Dies dient nach Ansicht des Verordnungsgebers der Transparenz. Die Formulierung soll dabei deutlich machen, dass offene Zinsläufe und offene Läufe von Säumniszuschlägen, die in den Rahmen mit den Ziffern I. b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hinweise zur 139. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 139. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 15.08.2024. Mit dem Update werden erneut wichtige praxisrelevante sowie überaus umfassende Teile der Kommentierung aktualisiert. Besonders hervorheben lassen sich Geringfügige Beschäftigung (Kommentierung der Pauschalbesteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG u. a. zudem mit ausführl...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Antrag auf Herausgabe

Rz. 197 Besteht ein Anspruch darauf, dass der Schuldner dem Gläubiger eine bestimmte Sache herausgeben muss, etwa aus einer vertraglichen Absprache, kommt diesem der Schuldner aber nicht nach, kann der Gläubiger auf Herausgabe klagen. Der Klageantrag ist dann dementsprechend unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes konkret und vollstreckbar zu formulieren. Rz. 198 Sinnvol...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Summenbildung

Rz. 276 Am Ende der Forderungsaufstellung wird mit der 2. ÄndVO ein Feld für die Summe aller Forderungen aus den Ziffern I. bis IV. der Forderungsaufstellung eingefügt. Dies dient nach Ansicht des Verordnungsgebers der Transparenz. Die Formulierung soll dabei deutlich machen, dass offene Zinsläufe und offene Läufe von Säumniszuschlägen, die in den Rahmen mit den Ziffern I. b...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Zustellung im Parteibetrieb

Rz. 400 Handelt es sich um einen Beschluss, muss der Rechtsanwalt des Gläubigers im Parteibetrieb zustellen, § 922 Abs. 2 ZPO. Das bedeutet, dass keine Zustellung durch das Gericht erfolgt. Der Rechtsanwalt des Gläubigers muss diesen Beschluss dem Schuldner innerhalb eines Monats seit der Verkündung bzw. seitdem er vom Gericht die Entscheidung erhalten hat, zustellen. Diese ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 179 Das zentrale Vollstreckungsgericht führt das Schuldnerverzeichnis derjenigen Personen,mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

(nicht amtlich) Zur Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, einem Abwesenden gegenüber abgegebenen Willenserklärung, die der notariellen Beurkundung bedarf, bedarf es des Zugangs einer Ausfertigung der Notarkurkunde; das gilt auch für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament (so BGH, Beschl. v. 19.10.1967 – III ZB 18/67, BGHZ 48, 37...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 105 Wiederum als Stammdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[58] Rz. 106 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 289 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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Vorwort

Die 1. und die 2. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit den seit dem 22.12.2022 einsetzbaren neuen Formularen ließen es als sinnvoll erscheinen, schon nach kurzer Zeit die zweite Auflage folgen zu lassen. Neben den Änderungen und Praxiserfahrungen steht im Fokus dieser deutlich erweiterten Neuauflage a...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 150 Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eine Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur ZVFV insgesamt zwei Seiten. Die Formulare verwenden hier den Begriff des Antrags, während in den Formularen zur Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher der Begriff des Auftrags verwendet wird. Inhaltliche Unterschiede sind mit den verschiedenen B...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Titel, Zustellung, Forderungsaufstellung und deren Übermittlung

Rz. 164 Wie im Rahmen aller Vollstreckungsanträge geht der Verordnungsgeber nicht davon aus, dass stets alle notwendigen Angaben in den Formularen gemacht werden können. Er will nur möglichst viele Angaben dort sehen. Auch der Antrag auf Erlass eine Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht deshalb vor, dem Vollstreckungsantrag weitere Anlagen be...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Einführung

Rz. 31 Die Vorgaben für die Nutzung der Formulare liegt in der grundsätzlichen Nutzungspflicht der unveränderten Formulare nach § 2 ZVFV i.V.m. § 3 Abs. 1 ZVFV. Die Regelung lässt grundsätzlich keine Ausnahmen zu, soweit Abweichungen nicht ausdrücklich in der Verordnung für zulässig erklärt werden. Es handelt sich mithin um ein Verbot der Nutzung geänderter Formulare mit Erl...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften

Rz. 36 Durchaus bemerkenswert ist es, dass es nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ZVFV zulässig ist, die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen. Man sollte grundsätzlich erwarten, dass mit der Änderung von für die Formulare relevanten Rechtsänderungen zugleich auch die Formulare geändert werden. Die rechtstechnischen Schwierigkeiten dabei sollen aber nicht übersehen werden, ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VI. Änderungen in der Gestaltung

Rz. 39 In § 3 Abs. 2 Nr. 3 ZVFV erlaubt der Verordnungsgeber unwesentliche Änderungen der formalen Gestaltung, des Layouts. Die strikte Bindung an die Vorgaben des Formulars sind nur insoweit erforderlich, als die einheitliche formale Gestaltung für den Wiedererkennungswert der Formulare für den Gerichtsvollzieher und für das Gericht sorgt, um die gewünschten Rationalisierun...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Anders als beim Gläubiger zeigen sich ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / VI. Zugang

Rz. 26 Der Rechtsanwalt muss für den rechtzeitigen Zugang seiner Post, ausnahmsweise auch für das rechtzeitige Absenden bei einer gesetzlich vorgesehenen Absendefrist, §§ 121 Abs. 1 S. 2, 355 Abs. 1 S. 5 BGB, sorgen. Rz. 27 Weil gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 BGB eine Willenserklärung unter Abwesenden erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam wird, bestehen auch deshalb für den Abs...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / I. Einführung

Rz. 262 Zwingende Anlage zum Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 ZVFV sowie des hierauf bezogenen Beschlussentwurfs nach Anlage 5 ZVFV ist entweder die Anlage 7 ZVFVmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Hauptforderung in Variationen

Rz. 251 Anzugeben ist bei der Vollstreckung gewöhnlicher Geldforderungenmehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 184 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr